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Autor Thema: Grundversorgung - Niedersachsenurteil: Gilt das heute wirklich noch?  (Gelesen 10798 mal)

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Auf http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung beschrieb ich das Niedersachsenurteil – die Mutter aller Urteile bezüglich des ÖRR. Dieses Urteil muss als Rechtfertigung für den ÖRR herhalten und alle späteren Urteile beziehen sich direkt oder indirekt auf dieses Urteil. Hier eine Kurzbeschreibung des Niedersachsenurteils:

Zitat
Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Im im Anschluss mein Kommentar dazu mit einer für mein Verständnis sehr wichtigen Frage:

Zitat
Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.

Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit 10 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.

Wie seht ihr das?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2014, 13:35 von seppl«

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Dazu das Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125

Zitat
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.


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Das Urteil ist über 25 Jahre alt und gehört dringend auf den Prüfstand.
Es ist kein Naturgesetz!

Und zwischenzeitlich hat es auch personelle Veränderungen beim BVG gegeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:28 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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Das Urteil ist über 25 Jahre alt und gehört dringend auf den Prüfstand.
Es ist kein Naturgesetz!

Und zwischenzeitlich hat es auch personelle Veränderungen beim BVG gegeben.

Mir geht es nicht primär um das Alter, wenngleich m. M. n. alte Gesetze nach einer gewissen Zeit auf den Prüfstand kommen sollten, insbesondere in dieser sich schnell veränderten Zeit. Mir geht hier um die grundsätzlichere Frage, ob ein Gesetz soweit gehen darf, Entwicklungs- und Bestandsgarantien so zu erteilen, dass auch bis Dato nicht Vorhandenes oder gar Erfundenes mit einschließen darf; das sogar ohne Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen und des Zeitgeistes. Konnten die Richter damals hell sehen?

Wenn man an dieser Stellschraube – die zugegebenermaßen festgerostet ist – drehen könnte, würde der ganze Rest bröckeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:28 von Bürger«

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An der Schraube wird von RA Tschuschke mit seiner Verfassungsbeschwerde schon ordentlich gerüttelt.


Zitat
Angesichts der technischen Entwicklung ist nicht ausgeschlossen, dass zunehmend mehr Menschen Informationsangebote im Internet wahrnehmen und über kurz oder lang auf herkömmlichen Rundfunk verzichten. Vielleicht wird dies in fernerer Zukunft auch dazu führen, dass herkömmlicher Rundfunk zu einer Randerscheinung wird oder ganz verschwindet. Dann aber haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ja wegen der Kapazitätsengpässe des herkömmlichen Rundfunks dort - und nur dort! - den Pluralismus gewährleisten sollen, ihre Aufgabe erfüllt und können aufgelöst oder privatisiert werden.  Aus der Verfassung ergibt sich nämlich keine Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Programme an sich, diese ist vom Bundesverfassungsgericht zu Recht nur für den Bereich entwickelt worden ist, wo Pluralismus anders nicht gewährleistet werden kann.

Ich bin sehr gespannt, was das Verfassungsgericht dazu meint.


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An der Schraube wird von RA Tschuschke mit seiner Verfassungsbeschwerde schon ordentlich gerüttelt.

Richtig und ich bin auch gespannt, aber bisher reden sich der ÖRR und die Politiker damit aus:

Zitat
Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:28 von Bürger«

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Das argument ist genauso alt wie diejenigen die es als argument verwenden. Die müsste man da fragen:
Zitat
Ihr wisst schon was "fortschritt" ist? Ihr wisst schon dass es das internet gibt wo man 1.000x mehr informationen aus wirklich unabhängigen quellen bekommt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:28 von Bürger«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

V
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Dazu das Bundesverfassungsgericht im Urteil BvR 2270/05 vom 11.9.2007 Abs. 125

Zitat
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 <92>). In der Bestimmung des Programmumfangs sowie in der damit mittelbar verbundenen Festlegung ihres Geldbedarfs können die Rundfunkanstalten nicht vollständig frei sein. Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 <201>) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten.

Der Rahmen des Funktionsnotwendigen ist mit der Ausweitung der Senderanzahl ins Uferlose (ca. 100 TV-/Radiosender + hunderte von Internetseiten) deutlich überschritten.  Diese Anzahl der ö.-r. Sender entbehrt heute im Internetzeitalter jeder den Zwangszahlern vermittelbarer Grundlage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:29 von Bürger«

V
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Zitat
„Bis zum heutigen Tag gibt es so etwas wie eine unabhängige Presse in der Weltgeschichte nicht. Ich werde jede Woche dafür bezahlt, meine ehrliche Meinung aus der Zeitung bei der ich angestellt bin, herauszuhalten. Wenn ich meine ehrliche Meinung in einer Ausgabe meiner Zeitung veröffentlichen würde, wäre ich meine Beschäftigung innerhalb von 24 Stunden los. Es ist das Geschäft der Journalisten, die Wahrheit zu zerstören, unumwunden zu lügen, zu pervertieren, zu verleumden, die Füße des Mammons zu lecken und das Land zu verkaufen für ihr täglich Brot. Wir sind die Werkzeuge und Vasallen der reichen Männer hinter der Szene. Wir sind die Hampelmänner, sie ziehen die Fäden, und wir tanzen. Unsere Talente, unsere Möglichkeiten und unsere Leben sind das Eigentum anderer Männer. Wir sind intellektuelle Prostituierte.“
(John Swinton, 1829-1901, Chefredakteur der „New York Times“, im Jahre 1880 bei seiner Verabschiedung)


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H
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klartext: "Funktionsnotwendig" wurde ja offensichtlich als "alles was geht" definiert, sonst wäre das explizit definiert...also, was genau hat dann dieser persilschein von 2007 geändert? richtig: NICHTS...ist doch egal ob die wurscht grün oder blau ist...es bleibt einfach kacke

klar könnte ein Gericht das auch de facto unabhängig und frei entscheidet dieses urteil revidieren...aber hey, eher leg ich eier mit goldnuggets drin...

die GEZ etc. ist doch nur die spitze des eisberges in diesem land...alleine schon bundes"verfassungs"gericht...

146 GG (nicht Verfassung)
""Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.""

nur weil irgendein horst bei wiki geschrieben hat das GG wäre eine Verfassung stimmt das noch lange nicht, gleiches gilt für grund- und hauptschullehrerin petra, die zitiert leider nur propaganda...



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  • Beiträge: 86
Das Urteil, in dem von "Bestands- und Entwicklungsgarantie" die Rede ist, stammt aus der
Zeit der GEZ-Gebühr.
Die Anzahl der Teilnehmer und die Durchsetzbarkeit von Gebührenerhöhungen wirkten dann als Regulativ.

Kurzgefaßt:
Der Rundfunk darf sich entwickeln und ich darf wählen.
Und wenn die Teilnehmer abwandern, ist die Politik verpflichtet, die Gebühr zu erhöhen!

Unter den Bedingungen von "Einfach für alle" ist dieses Urteil gegenstandslos geworden.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

J
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Das Urteil, in dem von "Bestands- und Entwicklungsgarantie" die Rede ist, stammt aus der
Zeit der GEZ-Gebühr.
Die Anzahl der Teilnehmer und die Durchsetzbarkeit von Gebührenerhöhungen wirkten dann als Regulativ.

Kurzgefaßt:
Der Rundfunk darf sich entwickeln und ich darf wählen.
Und wenn die Teilnehmer abwandern, ist die Politik verpflichtet, die Gebühr zu erhöhen!

Unter den Bedingungen von "Einfach für alle" ist dieses Urteil gegenstandslos geworden.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer festgestellt, dass die Erfüllung der den Rundfunkanstalten übertragenen Aufgaben gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG durch die Schaffung eines funktionsgerechtes Finanzierungsmodells sicher gestellt werden muss. Das haben wir selbst verstanden. Die Karlsruher Richter  haben auch  öffentlich rechtlichen Anstalten zugestanden, dass die Gebühren auch wirtschaftlichen Interessen der Gebührenzahler zu berücksichtigen ist, sofern die sich auf finanzielle Belastung der Gebührenzahler oder deren Zugang zur Information auswirken.

Leider, unsere Politiker  haben vergessen, dass die Einkommensentwicklung  viele Bürger nicht besser geworden ist, sondern verschlechtert. Finanzielle Belastung der Bürger steigt jährlich und ist nicht zu stoppen.

Die Finanzierungsgarantie bezog sich auf den Funktionsauftrag des öffentliche-rechtlichlichen Rundfunks der auch in Höhe von 7 Milliarde zu erfüllen ist.

Auch mit wenig Geld kann man gute Sendungen machen (siehe DW). Je mehr Geld zufließt, die Gier wird großer als der Anstand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2015, 23:29 von Bürger«

 
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