Dieser Thread veranlasste die heute erfolgte Einarbeitung bezüglich des Inhalts des schon zitierten Artikels der FAZ:
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2020-04-29 "Im digitalen Sandkasten"
www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-billigt-den-deutschen-medienstaatsvertrag-16745740.htmlErst jetzt wurde die zentrale Bedeutung jenes Artikels und des Liesching-Kommentars voll erkannt, nun im Sammelgutachten integriert unter
--- "Chronologie eines Rechtsbruchs" ---
der Medienstaatsvertrag ist vorsätzlicher Rechtsbruch (EU-Recht) und wie dieser fabriziert wurde, ist dort ersichtlich.
Liesching als kompetenter anerkannter Medienrechtler
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liefert im Kommentar zum Artikel auch dort ähnlich perfekt formulierte Kritik wie in diesem Thread bei seiner gelisteten Arbeit. Dies verleiht dem Vortrag des Bürgers in den in Vorbereitung befindlichen Punkten nun die volle Glaubwürdigkeit seiner - schon März 2020 formulierten - ersten Beschwerdevorbringen.
Mehr darüber soll hier im Thread nicht gesagt werden, gehört nicht zum Thema.
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Jeder Interessierte kann ja den FAZ-Artikel nachlesen.
Es sollte vor allem der Dank gesagt werden, durch diesen Fund den Auslöser geliefert zu haben für das zufällig damit verknüpfte Auffinden einer wesentlichen Hebelwirkung gegen "ARD, ZDF etc.".
In Konsequenz eröffnet es etwas (wenn auch immer geringe) Aussicht auf ein kostenfreies Verfahren beim EuGH. Kippen die Mängel des Medienstaatsvertrags 2020, so erlischt die ausschlaggebende Hoffnung auf Internet-Zukunft für "ARD, ZDF etc." - und eine andere haben sie nicht mehr.