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Autor Thema: Prof. Marc Liesching - Online-Kurs Medienethik/Medienrecht: Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1551 mal)

V
  • Beiträge: 58
Dank Corona-Lockdown nun für jede und jeden auf YouTube abrufbar (sehenswert)

Marc Liesching, 30.12.2020 [Video ~1:15h]
Medienethik 07 Rundfunkbeitrag
https://www.youtube.com/watch?v=c1OBTysC4rk
Zitat
Online-Kurs zur Lehrveranstaltung "Medienethik im Medienrecht" (Wahlpflichtmodul),
Prof. Dr. Marc Liesching Fakultät Informatik und Medien, HTWK Leipzig


Edit "Bürger": Danke für den Fund.
Bitte gern noch eine kurze Zusammenfassung oder zumindest ein paar Stichpunkte/ Kernaussagen als inhaltlichen Überblick beisteuern, damit man ein bisschen Vorahnung hat, was mit "sehenswert" gemeint ist. Danke.


Edit "Bürger" II: Dank user "BM" hier der gewünschte Überblick:
Prof. Marc Liesching:
Anmerkungen zum Scheitern der Rundfunkbeitragserhöhung in Sachsen Anhalt
(mit meinen Worten (!) und nach einmaligem Abhören sicher fehlerbehaftet)

1. In den ersten 30 Jahren hat der ÖRR aufgrund seiner Monopolstellung den Verfassungsauftrag ausgefüllt und praktisch definiert was „Grundversorgung“ ist
2. Heute können viele Anbieter anspruchsvolle Informationen auf anderen Kanälen „distribuieren“
3. Die einmal geschaffene Institution (Rundfunkanstalten) versucht nicht nur ihr Privileg zu bewahren, sie hat die immanente Tendenz zu wachsen
4. Der ÖRR drängt ins Internet
5.  §35 Medienstaatsvertrag bestimmt die Finanzierung des Rundfunks aus Rundfunkbeiträgen, etwas Werbung und sonstiges. Abgrenzung zu den Privaten soll gewahrt bleiben
6.  §36 MStV bestimmt die Aufgaben der KEF    "Ist die wirklich unabhängig?“ 
Der Gesetzgeber (die Landesparlamente) setzt es dann fest.
7. Die Prononcierung (Betonung in den Medien oder seitens einiger Politiker) auf "lediglich 86 Cent" lenkt ab von der wesentlichen Frage: Wofür der etwas kleineren oder größeren Beitrag zu zahlen ist?
8. Der KEF-Bericht war im Februar 2020 vor der Pandemie erstellt und ist lediglich als Empfehlung zu sehen. Die letzte Entscheidung haben die Parlamentarier (u.a. in Sachsen  Anhalt)
9. Liesching vergleicht einzelne Posten im Staatshaushalt 2021 (z.B. Ausgaben für Gesundheit) mit den (übertriebenen?) Aufwendungen für den ÖRR. 1/3 sind Personalkosten u Altersrückstellungen: alle weit oberhalb des sonstigen öffentlichen Sektors. „ Könnte man da nicht Corona-Solidarität zeigen und auf den Mehrverdienst verzichten?“ „Wäre gut für das Ansehen des ÖRR.“
10. Wie ist die Argumentation im ZDF?  Ziemlich scheinheilig!
11. Welche Ressorts, welche Fersehformate sind die Preistreiber? Fersehfilme, Serien, Sport sind stark gewachsen und haben einen hohen Etat. In den letzten Jahren sind Kultur- und Jugendsendungen auf niedrigem Niveau geschrumpft, politische Berichterstattung ist relativ billig. Aber letztere Posten wären wichtiger und dem Grundauftrag eher entsprechen.
12. „Könnte man nicht auf einige SOKO-Teams (Krimiserien in einigen Städten) verzichten?
13. „Niemand darf dem ÖRR ins Konzept reinreden - auch nicht die KEF“. Stichwort ist „Rundfunkfreiheit“ §5 Grundgesetz. Das impliziert Programmfreiheit.
14. “Warum soll nicht auch der Beitragszahler die Möglichkeit haben mitzureden? Das wäre demokratisch.“
15. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.09.2007 entschieden „der Gesetzgeber kann den Finanzbedarf begrenzen“. Dies ist eine juristisch komplexe und nicht eindeutige Angelegenheit.
16. Es ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:
 Der ÖRR meldet einen Finanzierungsbedarf an; die KEF prüft diesen; Der Gesetzgeber entscheidet.
17. Der CDU Abgeordnete Kreutzer wird befragt zur ablehnenden Haltung seiner Partei: die Corona-Pandemie hat zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen geführt, denen Rechnung getragen werden müsse. Eine Erhöhung passt nicht in die Zeit. (Vermutlich hatte er noch andere Argumente vorgetragen) Seine Einlassung war stimmig.
18. Der Gesetzgeber hat das Recht und die Pflicht korrigierend einzugreifen, insbesondere wenn sich essentielle Veränderungen ergeben haben.


Mehr Infos zur Person siehe web-Suche mit
"Prof. Marc Liesching"
https://www.google.com/search?q=prof.+liesching
welche u.a. Ergebnisse liefert wie
Marc Liesching (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Marc_Liesching
"Marc Liesching (* 10. Februar 1972) ist ein deutscher Jurist und Medienwissenschaftler. Er lehrt an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig Medienrecht und Medientheorie. [...] 2003 gründete er die Medienrechts-Anwaltskanzlei technolex-anwaelte.de und arbeitete als selbstständiger Rechtsanwalt, Unternehmensberater und Gutachter. [...]"
Technolex - Medienberatung
http://technolex.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 21:45 von Bürger«

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Näheres zur Person: 
-----------------------------------
https://de.wikipedia.org/wiki/Marc_Liesching

Von/mit ihm: Sind ARD, ZDF etc. ungewollt "Hiwis" für die AfD?
Dumme Frage? Überraschende Antwort: Ist gar nicht so dumm? Sondern subtil?
Agenda-Setting bei ARD und ZDF?
Analyse politischer Sendungen vor der Bundestagswahl 2017

https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/agenda-setting-bei-ard-und-zdf/


Uni Leipzig interessiert
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- dann dort ist unser oberster wissenschaftlicher Fürsprecher, auf den die meisten anwaltichen Verfahren für uns in Sachen Rundfunkabgabe (auf)bauten:
Prof. Degenhart - Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Degenhart#Verfassungsm%C3%A4%C3%9Figkeit_des_Rundfunkbeitrags
Er ist aktuell Rechtsbeistand für die Landesregierung Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34689.msg210458.html#msg210458
und da haben die gängigen ARD-Gutachter endlich einen Gegner "auf Augenhöhe".



Die Frage ist, ob Prof. Liesching ebenfalls zu den Kritikern rechnet.
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Sein Schwerpunkt - Jugendschutz - kommt im Medienstaatsvertrag 2020 ja eher sehr gut zum Tragen.
Wie man dem deutschen Jugendschutz zuliebe das weltweite Internet unter Kontrolle setzen will - ja, ganz konkrete Absichten - , es wäre interessant, wie er dazu Stellung bezieht.
 
Natürlich undurchführbar - entsprechende Versuche in Großbritannien wurden nach einigen Jahren als hoffnungslos eingestellt. Aber was ein echter deutscher Intellektueller von volkserzieherischem Niveau ist, der lässt sich davon nicht abschwrecken (sofern es dafür 30 Millionen Euro aus der Rundfunkabgabe abzweigbar gibt, versteht sich).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 01:00 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Wofür steht Prof. Liesching?
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Bleibt noch zu klären - wir brauchen weitere Vertreter unserer Anliegen der Rechtsstaatlichkeit aus der Rechtswissenschaft.

Immerhin fand sich im "unendlichen Archiv" der Streitkoordination
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dieser Leserkommentar vom 29. April 2020 in der FAZ:
www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-billigt-den-deutschen-medienstaatsvertrag-16745740.html

Zitat
  Im journalistischen Sandkasten
Marc Liesching (MCLIESCH) 0 29.04.2020 - 10:31
 Sehr geehrter Herr Hanfeld,
gestatten Sie mir auf Ihren Beitrag, der übrigens nach den jounalistischen Sorgfalspflichten für die Leserschaft noch als "Meinung" oder "Kommentar" gekennzeichnet werden könnte, folgenden Hinweis:

Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie ist kein "nichtiger Grund". Es gewährleistet erst den EU-Wirtschaftsstandort für Diensteanbieter, die andernfalls mehr als 2 Dutzend unterschiedliche Mediengesetze in Empfangsstaaten beachten müssten, um nicht verboten oder mit Bußgeldern überzogen zu werden. Das Herkunftslandprinzip schützt auch Sie und die FAZ. Es stellt sicher, dass Ihre hier geäußerte Meinung nicht in anderen EU-Staaten aufgrund deren nationalen Bestimmungen untersagt, mit Bußgeld geahndet oder nur auszugsweise wiedergegeben werden kann.

Schon mal gut: Die deutschen Landesmedienanstalten dürfen das also auch nicht,
- also trotz Medienstaatsvertrag 2020, der es vorsieht - .
sofern man den Internet-Sitz einer staatskrtischen Plattform mal eben mit 3 Stunden Arbeit von Deutschland nach Malta verlagern würde.


Edit "Bürger":
Bitte keine Ausschweifungen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Prof. Marc Liesching - Online-Kurs Medienethik/Medienrecht: Rundfunkbeitrag
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Vortrag und dessen Inhalte zum Gegenstand hat. Danke.

Die Vortrags-Inhalte sollten für sich und auch ausreichend für die Person Prof. Liesching sprechen - schließlich sind auch durchaus direkte oder zwischen den Zeilen zu hörende bissige Seitenhiebe zu entnehmen.
Für weitere Inhalts-Angaben dieses auch von mir als empfehlenswert angesehenen Vortrags fehlen mir leider Zeit und Muße. Thread-Ersteller und/ oder andere Freiwillige bitte vor... Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 17:41 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

B

BM

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Prof. Marc Liesching:
Anmerkungen zum Scheitern der Rundfunkbeitragserhöhung in Sachsen Anhalt
(mit meinen Worten (!) und nach einmaligem Abhören sicher fehlerbehaftet)

1. In den ersten 30 Jahren hat der ÖRR aufgrund seiner Monopolstellung den Verfassungsauftrag ausgefüllt und praktisch definiert was „Grundversorgung“ ist
2. Heute können viele Anbieter anspruchsvolle Informationen auf anderen Kanälen „distribuieren“
3. Die einmal geschaffene Institution (Rundfunkanstalten) versucht nicht nur ihr Privileg zu bewahren, sie hat die immanente Tendenz zu wachsen
4. Der ÖRR drängt ins Internet
5.  §35 Medienstaatsvertrag bestimmt die Finanzierung des Rundfunks aus Rundfunkbeiträgen, etwas Werbung und sonstiges. Abgrenzung zu den Privaten soll gewahrt bleiben
6.  §36 MStV bestimmt die Aufgaben der KEF    "Ist die wirklich unabhängig?“ 
Der Gesetzgeber (die Landesparlamente) setzt es dann fest.
7. Die Prononcierung (Betonung in den Medien oder seitens einiger Politiker) auf "lediglich 86 Cent" lenkt ab von der wesentlichen Frage: Wofür der etwas kleineren oder größeren Beitrag zu zahlen ist?
8. Der KEF-Bericht war im Februar 2020 vor der Pandemie erstellt und ist lediglich als Empfehlung zu sehen. Die letzte Entscheidung haben die Parlamentarier (u.a. in Sachsen  Anhalt)
9. Liesching vergleicht einzelne Posten im Staatshaushalt 2021 (z.B. Ausgaben für Gesundheit) mit den (übertriebenen?) Aufwendungen für den ÖRR. 1/3 sind Personalkosten u Altersrückstellungen: alle weit oberhalb des sonstigen öffentlichen Sektors. „ Könnte man da nicht Corona-Solidarität zeigen und auf den Mehrverdienst verzichten?“ „Wäre gut für das Ansehen des ÖRR.“
10. Wie ist die Argumentation im ZDF?  Ziemlich scheinheilig!
11. Welche Ressorts, welche Fersehformate sind die Preistreiber? Fersehfilme, Serien, Sport sind stark gewachsen und haben einen hohen Etat. In den letzten Jahren sind Kultur- und Jugendsendungen auf niedrigem Niveau geschrumpft, politische Berichterstattung ist relativ billig. Aber letztere Posten wären wichtiger und dem Grundauftrag eher entsprechen.
12. „Könnte man nicht auf einige SOKO-Teams (Krimiserien in einigen Städten) verzichten?
13. „Niemand darf dem ÖRR ins Konzept reinreden - auch nicht die KEF“. Stichwort ist „Rundfunkfreiheit“ §5 Grundgesetz. Das impliziert Programmfreiheit.
14. “Warum soll nicht auch der Beitragszahler die Möglichkeit haben mitzureden? Das wäre demokratisch.“
15. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.09.2007 entschieden „der Gesetzgeber kann den Finanzbedarf begrenzen“. Dies ist eine juristisch komplexe und nicht eindeutige Angelegenheit.
16. Es ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:
 Der ÖRR meldet einen Finanzierungsbedarf an; die KEF prüft diesen; Der Gesetzgeber entscheidet.
17. Der CDU Abgeordnete Kreutzer wird befragt zur ablehnenden Haltung seiner Partei: die Corona-Pandemie hat zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen geführt, denen Rechnung getragen werden müsse. Eine Erhöhung passt nicht in die Zeit. (Vermutlich hatte er noch andere Argumente vorgetragen) Seine Einlassung war stimmig.
18. Der Gesetzgeber hat das Recht und die Pflicht korrigierend einzugreifen, insbesondere wenn sich essentielle Veränderungen ergeben haben.


Edit "Bürger": Vielen Dank! Kleine Anpassungen/ Hervorhebungen sind zum schnelleren Überblick vorgenommen worden.
Als Zitat im Einstiegsbeitrag ergänzt.


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Danke @BM, das führt erheblich weiter zur Frage, ob wir nun in Leipzig einen weiteren Fürsprecher für Medienvernunft haben.

Er legt sich nicht fest -
- was Degenhart tut (in unserem Sinn)
sondern beschreibt die Problempunkte - wissenschaftlich neutral als Prinzip -

- was aber sehr viel ist, weil es letztlich nur über eine Neuordnung erreichbar ist, diesen Problempunkten eine Lösung zu liefern.

Damit ist das hier bei mir bestehende Anliegen ausreichend bereichert worden.

Der Artikel der FAZ mit dem Leserbrief, da betraf sein Kommentar
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die damalige Schlüsselfrage der EU-Verweigerung der Genehmiigung zum jetzigen ZENSUR-Medien-Staatsvertrag. Wenn ich es richtig deute, war auch Liesching der Meinung, dass diese Verweigerung der EU-Genehmigung hätte aufrecht erhalten werden müssen, wodurch dieses Gesetz für Internet-Zensur und Internet-Kontrolle nicht hätte verabschiedet werden können.
Der FAZ-Artikel, der Llesching-Leserkommentar und mein Malta-Hinweis betreffen also diesen Kern des Problems.
 
Mehr darüber wäre in diesem Thread OFF TOPIC. Dieser Thread wird nützliche Wirkung entfalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 01:18 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Dieser Thread veranlasste die heute erfolgte Einarbeitung bezüglich des Inhalts des schon zitierten Artikels der FAZ:
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2020-04-29 "Im digitalen Sandkasten"
www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-billigt-den-deutschen-medienstaatsvertrag-16745740.html

Erst jetzt wurde die zentrale Bedeutung jenes Artikels und des Liesching-Kommentars voll erkannt, nun im Sammelgutachten integriert unter
--- "Chronologie eines  Rechtsbruchs" ---
der Medienstaatsvertrag ist vorsätzlicher Rechtsbruch (EU-Recht) und wie dieser fabriziert wurde, ist dort ersichtlich.


Liesching als kompetenter anerkannter Medienrechtler
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liefert im Kommentar zum Artikel auch dort ähnlich perfekt formulierte Kritik wie in diesem Thread bei seiner gelisteten Arbeit.  Dies verleiht dem Vortrag des Bürgers in den in Vorbereitung befindlichen Punkten nun die volle Glaubwürdigkeit seiner - schon März 2020 formulierten - ersten Beschwerdevorbringen.


Mehr darüber soll hier im Thread nicht gesagt werden, gehört nicht zum Thema.
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Jeder Interessierte kann ja den FAZ-Artikel nachlesen.
Es sollte vor allem der Dank gesagt werden, durch diesen Fund den Auslöser geliefert zu haben für das zufällig damit verknüpfte Auffinden einer wesentlichen Hebelwirkung gegen "ARD, ZDF etc.".
In Konsequenz eröffnet es  etwas (wenn auch immer geringe) Aussicht auf ein kostenfreies Verfahren beim EuGH. Kippen die Mängel des Medienstaatsvertrags 2020, so erlischt die ausschlaggebende Hoffnung auf Internet-Zukunft für "ARD, ZDF etc." - und eine andere haben sie nicht mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2021, 23:51 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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