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Autor Thema: SWR setzt auf Online-Programme und schnellere Nachrichten  (Gelesen 2845 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Und schon wieder reden die Öffentlich-Rechtlichen von Konkurrenz, Wettbewerb usw. Dabei ist doch ein Vorwand, um von allen Wohnenden den Zwangsbeitrag mit allen Mitteln einzutreiben, dass nur so Angebote frei von kommerziellen Zwängen und Wettbewerb zu realisieren seien. Mit den schier unerschöpflichen Geldmitteln aus dem sogenannten Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit ca. 10 Mrd. € produzierten Inhalten werden nun zunehmend die privaten Plattformen geflutet und damit letztlich in den Wettbewerb eingegriffen... >:(

Wenn die Leute Inhalte der öR sehen wollen, könn(t)en Sie es auf deren eigenen Plattformen. Und wenn die (inhaltliche) Qualität stimmt, finden die Menschen den Weg dort auch hin... so wie überall, wo es gute Sachen gibt... ;)



Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

heise.de, 07.02.2021

Rundfunk
SWR setzt auf Online-Programme und schnellere Nachrichten

Immer mehr Menschen schauen nicht mehr Fernsehen wie einst, sondern in der Mediathek. Selbst Ältere ändern ihre Gewohnheiten. Der SWR zieht daraus Konsequenzen.

Zitat
Der Südwestrundfunk produziert immer mehr Programme außerhalb des klassischen Fernsehens und Hörfunks. Im Fernsehen soll es künftig schon mittags eine Nachrichtensendung geben, die aus einem Online-Angebot entstanden ist.

Erfolg hängt mehr am linearen TV-Programm
"Viele Dokumentationen erreichen inzwischen bei uns auf YouTube Millionen-Abrufe, viel mehr Zuschauerinnen und Zuschauer dort als im klassischen Programm", sagte Clemens Bratzler, SWR-Programmdirektor Information.[…]

Als Streaming-Anbieter die Nase vorn haben
Um im Wettbewerb etwa mit Streaming-Anbietern wie Netflix die Nase vorn zu haben, setzt Gniffke auch auf eine engere Zusammenarbeit innerhalb der ARD. […] Das neue Angebot entstand aus dem "Corona-Update", einem Format, das der Sender für jüngere Zuschauer auf Facebook produziert hat.

Schneller live gehen können
[…] Die Dokureihe "Friederike klopft an" ist im Sommer auf Instagram und in der ARD-Mediathek zu sehen.

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Rundfunk-SWR-setzt-auf-Online-Programme-und-schnellere-Nachrichten-5048069.html


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2021, 21:15 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
heise.de, 07.02.2021
SWR setzt auf Online-Programme und schnellere Nachrichten
Zitat
... bei uns auf YouTube Millionen-Abrufe,
https://www.heise.de/news/Rundfunk-SWR-setzt-auf-Online-Programme-und-schnellere-Nachrichten-5048069.html

Man muss jetzt nicht erwähnen, dass man solche Zahlen sehr schnell sehr einfach generieren kann, oder? Also, dass ein halbwegs versierter IT-affiner Mensch es schafft, einen Bot zu schreiben, der gezielt solche Inhalte "abruft" (anklicken reicht meist?) und somit für höhere Zahlen sorgt? Und dann redet man plötzlich von unfassbarer Reichweite, die um jeden Preis beibehalten werden muss, weil es ja sonst die Demokratie zerstört, wenn es sowas nicht gibt. Jaaa....
Wie war das noch mal mit "gekauften Followern" auf Facebook/Instagram? Was dort geht, geht auch auf YouTube. Solche Zahlen sind keine verlässliche Angabe über Reichweite, Relevanz oder sonstige Faktoren, die einen Rundfunkbeitrag rechtfertigen würden. In dem Sinne: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2021, 13:03 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

N
  • Beiträge: 540
Das größere Problem ist hier sicher aber das man sich überhaupt in Konkurrenz zu Netflix und anderen Streaming-Anbietern sieht. Damit kann man quasi jeden Beitrag durchdrücken, weil man sonst sagen kann, dass man seinen Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen kann.


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  • Beiträge: 3.238
Ich nutze weder Netflix noch sonstige Inhalte auf Fernsehbildschirmen, aber ich gehe davon aus, dass Netflix und Konsorten reine Unterhaltungsangebote produzieren. Warum muss im Unterhaltungssektor Konkurenz von den öff-Sendern gegen Privatsender gemacht werden, wenn dieser Markt gut funktionierend ausgestattet ist? Ist der Grundversorgungsauftrag, Verdrängungswettbewerb zu machen, oder wollen die, dass alles einheitlich in Deutschland sendet, volle Kontrolle zur gewünschten Gleichschaltung aller Medien? Wer die Nase vorn haben will, schafft das leicht mit 10 Milliarden Euro im Rücken, die bei Bedarf erhöht werden, notfalls aufs zehnfache, wenn das Ziel nicht anders zu erreichen ist. Abgesehen davon, Internet ist kein Rundfunk. Es darf sicherlich kein Zwang zur Finanzierung dafür bestehen, dass die öff-Sender durch Zwangsbeiträge die bisherigen, guten Angebote der privaten Medien verteuern und verschlechtern. Der Bratzler entlarvt mal wieder, worum es dem örR geht: sich selbst alles gönnen, der Konkurrenz alles wegnehmen.

sorry, auch wenn hier nicht diskutiert werden soll, aber woanders interessiert es niemanden, schon gar nicht auf der Seite von Heise


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Das Zitat ist schriftsätzlich verwertet worden wie im Einstiegsbeitrag zitiert. Der Kommentar lautet - und jeder mag eigenverantwortlich wählen, das in eigenen Schriftsätzen zu verwenden - :

Zitat
PTB4.a)   Die Verwendung der Rundfunkabgabe ist bisher nur für "lineares Fernsehen und Radio" verfassungsrechtlich autorisiert.
Ursprung ist die durch Frequenzenknappheit bedingte zwangsweise Monopolisierung oder Oligopolisierung dieser einst einzigen Verbreitungsformen.

Niemals hat das Bundesverfassungsgericht autorisiert, dass diese Gelder auch zur Beschädigung von funktionierenden Märkten verwendet werden können, beispielsweise gegen die Druckpresse (heutzutage zunehmend Online-Presse) und gegen die zahlreichen neuen nicht-subventionierten Medien-Websites im Internet.

Diese eigenmächtige ungenehmigte Verwendung mit offenkundiger Anweisung des Hauptverantwortlichen, Intendant Gniffkie, wirft einige Rechtsfragen auf. Zum Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Ermächtigung kann nicht Gniffke bestimmen, auch nicht der Medienstaatsvertrag, sondern nur das Bundesverfassungsgericht.

Dieser Entscheid ist vorgesehen zur Beantragung durch Bürger im Jahr 2021. Er könnte vielleicht 2022 oder 2023 erfolgen. Bis dahin müssen die Sender und ihre Intendanten sich gedulden, sofern sie bestimmte Rechtsprobleme vermeiden möchten. - So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung.
Nun die Fakten:


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Leider nicht ganz:

Zitat
Grundversorgung, 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.

Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.

Also ein Freibrief. Allerdings hat sich diese Erde seit 1986 ein paar Mal gedreht und die Ausgangslage ist heute eine ganz andere.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...aber auch dies ist nicht das ganze Bild - und auch kein "Freibrief" für alles jenseits von Ton und Bewegtbild - siehe u.a. unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0

Und schließlich gibt es auch die Bestimmung, dass der - üblicherweise ton- und bewegtbild-basierte - öffentlich-rechtliche "Rundfunk" keine "presseänlichen" Angebote erstellen darf. Bei den jetzt schon vorhandenen textbasierten Online-Angeboten von ARD-ZDF-GEZ fragt man sich, ob all dies nicht schon unter "presseähnlich" fällt.
Insbesondere die Artikel von Deutschlandradio fallen da schon ihres tlw. erheblichen Umfangs in der Länge üblicher Online-Presse-Artikel unangenehm auf.


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Im Entscheid 1986 ging es um die Definition beim dualen System:
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Dürfen die Sender trotz ihrer Finanzierungs-Privilegien dennoch Konkurrenz machen im Bereich Unterhaltung, obgleich die Privaten an diesen Privilegien nicht teilhaben.

Daraufhin wurde die Grundversorgung definiert. Der Begriff Grundvesorger kommt auch beim Stromvertrag vor. In beiden Fällen meint es eine Vollversorgung zur Gewährleistung der Teilhabe. Beim Stromvertrag tritt der Grundversorger automatisch ein (der Netzbetreiber), sofern ein Bürger nicht auf irgendeinen "Stromhändler" abonniert ist.

Die richtige Erkenntnis war 1986: 
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Wir können die Bürger nur zum Schauen von wertvollen Sendungen von ARD, ZDF etc. halten, wenn diese zugleich Unterhaltung bei diesen Sendern finden, so dass sie nicht umschalten müssen und eine emotionale Bindung zu diesen Sendern haben.
Der "Grundauftrag" heißt also: Die staatsnahen Sender dürfen das alles - nicht nur die Privaten.
Er heißt nicht: Nur diese dürfen das - es ist also keine Monopolgarantie.

Auch dürfen sie beliebige Technik nutzen - "Kabel", MW / UKW / LW, digitales Radio - alle Varianten.


Sie dürfen nur "lineares und nur per Funkwellen oder andere Verbreitungstechnologien.
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Sie dürfen keine Kinos betreiben, keine Presseverlage oder Buchverlage betreiben, keine Schallplattenmusik-Handlungen betreiben. Alles dürfen sie nur für Nebenvermarktung. Nur insoweit "dürften sie Internet".
Sie dürfen also nicht Zusatzaktivitäten auf funktionsfähigen Märkten betreiben.

Von hier zurück zum Thema:
-----------------------------------------
Bisher ist Internet-Verwendung der Rundfunkabgabe im Zusammenwirken der Regeln nicht autorisiert. Das Bundesverfassungsgericht dürfte eine Umwandlung der Sender in Internet-Unternehmen nicht autorisieren, sondern für das Internet müssten Subventionen per Ausschreibungsverfahren zugeteilt werden 
- EU-Recht, DE-Recht, Zusammenwirken verschiedener Rechtsnormen.


So die Verfassungsbeschwerden, etwa 20 Bürger, etwa Ende Februar 2021.
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Das soll zweistufig sein. Erst ab August 2021 soll zur Mitunterzeichnung eingeladen werden - Massenbeschwerde.
Die Aussichten mindestens für einen Teilsieg erscheinen realistisch.
Da dies Forum zu den 700 Seiten Information wesentlich beitrug, wäre Teilnahme ab August dann zu prüfen und  zu erwägen, um etwaigen Erfolg zu teilen für unsere viele gemeinsame Arbeit.


Warum sind die Aussichten hoch: Statistik:
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ARD, ZDF etc. lieferten um 1975 fast 100 % des audiovisuellen Konsums. (Danach Minderung durch Video-Kassetten.)
2019 nur noch 19 %, 2023 wohl nur noch 15 %, 2030 unterhalb 10 %.
Die Kosten pro Noch-Benutzer - dank Rundfunkabgabe - , inflationsbereinigt, sind heute etwa das Zehnfache von 1975.
Nichtzuschauerquote bis Alter 30: 94 %. Bis Alter 50 : 80 Prozent. Da ist nichts mehr zu retten.

Da die Richter nicht richteten, richtete es der Markt. Diese und andere Statistiken werden dem Gericht geliefert, ferner der Nachweis: In den wesentlichen EU-Ländern ist das öffentliche Fernsehen überall politisch "mittig", nur in Deutschland eindeutig nach links außen abgedriftet, also demokratie-schädlich, nicht mehr förderlich.


Ergebnis: Dies System "ARD, ZDF etc." ist nicht mehr zu retten.
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Auch nicht durch Internet-Autorisierung, zumal die dafür ohnehin keine personelle Kompetenz haben.
Die Richter haben nur noch Regeln der Palliativverfahren abzuwägen, damit die gewaltige Menge Kreativität neue Wege der Finanzierung und Vermarktung findet. Denn längst sind die Sender zu Aggregatoren umgewandelt, die nur noch zusammenkleben, was als Medienware eingeliefert wird.

Robra bei der Landesregierung Sachsen-Anhalt macht bereits das Pilotverfahren der Zukunft: Ein staatlicher Subventionsfond für Verteilung an "freie" Film-/Video-Kreative. Es steckt also wieder einmal viel mehr dahinter bei der Erhöhungs-Verweigerung - und natürlich wissen die Sender dies. 


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