Im Entscheid 1986 ging es um die Definition beim dualen System:
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Dürfen die Sender trotz ihrer Finanzierungs-Privilegien dennoch Konkurrenz machen im Bereich Unterhaltung, obgleich die Privaten an diesen Privilegien nicht teilhaben.
Daraufhin wurde die Grundversorgung definiert. Der Begriff Grundvesorger kommt auch beim Stromvertrag vor. In beiden Fällen meint es eine Vollversorgung zur Gewährleistung der Teilhabe. Beim Stromvertrag tritt der Grundversorger automatisch ein (der Netzbetreiber), sofern ein Bürger nicht auf irgendeinen "Stromhändler" abonniert ist.
Die richtige Erkenntnis war 1986:
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Wir können die Bürger nur zum Schauen von wertvollen Sendungen von ARD, ZDF etc. halten, wenn diese zugleich Unterhaltung bei diesen Sendern finden, so dass sie nicht umschalten müssen und eine emotionale Bindung zu diesen Sendern haben.
Der "Grundauftrag" heißt also: Die staatsnahen Sender dürfen das alles - nicht nur die Privaten.
Er heißt nicht: Nur diese dürfen das - es ist also keine Monopolgarantie.
Auch dürfen sie beliebige Technik nutzen - "Kabel", MW / UKW / LW, digitales Radio - alle Varianten.
Sie dürfen nur "lineares und nur per Funkwellen oder andere Verbreitungstechnologien.
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Sie dürfen keine Kinos betreiben, keine Presseverlage oder Buchverlage betreiben, keine Schallplattenmusik-Handlungen betreiben. Alles dürfen sie nur für Nebenvermarktung. Nur insoweit "dürften sie Internet".
Sie dürfen also nicht Zusatzaktivitäten auf funktionsfähigen Märkten betreiben.
Von hier zurück zum Thema:
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Bisher ist Internet-Verwendung der Rundfunkabgabe im Zusammenwirken der Regeln nicht autorisiert. Das Bundesverfassungsgericht dürfte eine Umwandlung der Sender in Internet-Unternehmen nicht autorisieren, sondern für das Internet müssten Subventionen per Ausschreibungsverfahren zugeteilt werden
- EU-Recht, DE-Recht, Zusammenwirken verschiedener Rechtsnormen.
So die Verfassungsbeschwerden, etwa 20 Bürger, etwa Ende Februar 2021.
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Das soll zweistufig sein. Erst ab August 2021 soll zur Mitunterzeichnung eingeladen werden - Massenbeschwerde.
Die Aussichten mindestens für einen Teilsieg erscheinen realistisch.
Da dies Forum zu den 700 Seiten Information wesentlich beitrug, wäre Teilnahme ab August dann zu prüfen und zu erwägen, um etwaigen Erfolg zu teilen für unsere viele gemeinsame Arbeit.
Warum sind die Aussichten hoch: Statistik:
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ARD, ZDF etc. lieferten um 1975 fast 100 % des audiovisuellen Konsums. (Danach Minderung durch Video-Kassetten.)
2019 nur noch 19 %, 2023 wohl nur noch 15 %, 2030 unterhalb 10 %.
Die Kosten pro Noch-Benutzer - dank Rundfunkabgabe - , inflationsbereinigt, sind heute etwa das Zehnfache von 1975.
Nichtzuschauerquote bis Alter 30: 94 %. Bis Alter 50 : 80 Prozent. Da ist nichts mehr zu retten.
Da die Richter nicht richteten, richtete es der Markt. Diese und andere Statistiken werden dem Gericht geliefert, ferner der Nachweis: In den wesentlichen EU-Ländern ist das öffentliche Fernsehen überall politisch "mittig", nur in Deutschland eindeutig nach links außen abgedriftet, also demokratie-schädlich, nicht mehr förderlich.
Ergebnis: Dies System "ARD, ZDF etc." ist nicht mehr zu retten.
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Auch nicht durch Internet-Autorisierung, zumal die dafür ohnehin keine personelle Kompetenz haben.
Die Richter haben nur noch Regeln der Palliativverfahren abzuwägen, damit die gewaltige Menge Kreativität neue Wege der Finanzierung und Vermarktung findet. Denn längst sind die Sender zu Aggregatoren umgewandelt, die nur noch zusammenkleben, was als Medienware eingeliefert wird.
Robra bei der Landesregierung Sachsen-Anhalt macht bereits das Pilotverfahren der Zukunft: Ein staatlicher Subventionsfond für Verteilung an "freie" Film-/Video-Kreative. Es steckt also wieder einmal viel mehr dahinter bei der Erhöhungs-Verweigerung - und natürlich wissen die Sender dies.