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Autor Thema: Datenweitergabe/-verarbeitung an/bei priv. Inkassodienste Verstoß gg. DSGVO?  (Gelesen 1963 mal)

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Im dokumentierten Fall unter
Markus Mähler, 07.02.2021 [Video & Dokumente]
GEZ Crime - Folge 2: Die ARD, Creditreform und ein Datenskandal?
[Video ~17 min]
Zitat
Die Rundfunkanstalten sammeln millionenfach unsere sensiblen Daten - und geben sie an Inkassounternehmen wie Creditreform weiter. Von dort werden Hunderttausende Briefe verschickt, viele Menschen zahlen dann verstört den Rundfunkbeitrag, oft aus der Angst heraus. Ein Geschäft mit unseren Daten, doch werden dabei alle Datenschutzbestimmungen eingehalten? Das untersucht jetzt ein Anwalt. Sein Ergebnis ist vernichtend.
Video auf youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Kc6FRjK7OnY
in welchem "Creditreform" einen Rückzieher gemacht und sogar die Anwaltskosten erstattet hat, wird die Frage aufgeworfen, ob und wie man über den Einzelfall hinaus und im größerem Maßstab gegen die Datenweitergabe durch die Landesrundfunkanstalten an private Inkassodienstleister wie "Creditreform", "Paigo" u.a. wegen Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgehen kann und ggf. hier auch erhebliche Bußgelder oder mehr erwirken kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 02:10 von Bürger«

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  • Beiträge: 294
Betroffene könnten mindestens Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbeauftragten erheben, um mal im Sinne eines Katastrophentourismus zuzusehen, wie das Thema unter den Tisch gekehrt wird. ;)

Die Zuständigkeiten sind dabei offenbar je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, siehe
Datenschutz beim Rundfunk und beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/PresseRundfunkFernsehenArtikel/Rundfunk_Beitragsservice.html
Zitat
[...] Sämtliche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben einen eigenen internen Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der im journalistisch-redaktionellen Bereich die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt. Die ausschließliche Zuständigkeit der Rundfunkdatenschutzbeauftragten erstreckt sich bei der Mehrzahl der Rundfunkanstalten auch auf die wirtschaftliche und administrative Datenverarbeitung, also auch auf die Verarbeitung im Zusammenhang mit den Rundfunkbeiträgen. Eine Besonderheit gilt hier lediglich für den Rundfunk Berlin-Brandenburg, für den Hessischen Rundfunk und für Radio Bremen. Dort sind die Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der administrativen und wirtschaftlichen Datenverarbeitung zuständig. Dies schließt die Kontrolle der Datenverarbeitung durch den Beitragsservice mit ein. [...]
Zitat
[...] Eine weitere Besonderheit gilt für die Deutsche Welle. Auch diese hat einen Datenschutzbeauftragten, der für die Verarbeitung personenbezogener Daten im journalistisch-redaktionellen Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit hat. Die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wirtschaftlich-administrativen Zwecken wird hingegen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausgeübt. [...]

Am ehesten könnte man das dann noch im Fall von Berlin-Brandenburg, für den Hessischen Rundfunk und für Radio Bremen probieren, da dort die Datenschutzbeauftragten nicht direkt von der jeweiligen LRA bezahlt werden.
Im Bereich der Deutschen Welle ist sogar der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig, was auch noch eine interessante Option wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 13:09 von Bürger«

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Im Bereich der Deutschen Welle ist sogar der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig, was auch noch eine interessante Option wäre.


Die Deutsche Welle ist hier allerdings nicht von Interesse.
Diese wird nicht aus Rundfunkbeiträgen finanziert sondern aus Steuermitteln. Die Deutsche Welle gehört demnach nicht zur "Zielgruppe".
Hierzu zählen auch nur die Rundfunkanstalten der ARD, da ZDF und Deutschlandradio zwar aus den Rundfunkbeiträgen finanziert werden aber eben nicht an der Verwaltungstätigkeit hierzu direkt beteiligt sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 08:26 von René«

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Das ist ja völlig wurscht, ob die Landesschundfunkanstalt einen Datenschutzbeauftragten hat, der Fall gehört an den Landesdatenschutzbeauftragten, der kann schließlich auch Bußgelder festsetzen.


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Wenn für den Datenschutz / Rundfunkabgabe der/die Landesdatenschutzbeauftragte zuständig ist, ist ein Problem, da diese für eigene Aufsichts-Fehler nie ein Bußgeld festlegen wird, erst recht keinen Schadensersatz.

Da hilft Trick 17: Man richtet eine Beschwerde an "den*die" Compliance-"Beauftragte*n" wegen Rechtsverletzung. Wird dann nicht abgeholfen, so beschwert man sich auf Landesebene. Und nie vergessen, bei Datenschutzverletzung kann das "Opfer" auch Schadensersatz beantragen.

Den beantragt man besser beim Sender - auch deshalb die Vorstufe. Der kann die Gefahr des viel höheren Bußgeldes vermeiden, indem er klein beigibt - denn:
Man beantragt 3000 Euro Schadensersatz, beantragt, dies
"bitte dem Mediensteuerkonto gutschreiben - Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto"
und ich verzichte auf Auszahlung des übersteigenden Betrags".

Ergebnis: Indem der Sender diesen Bürger für 15 Jahre nicht mehr behelligt, kann er das Bußgeldrisiko vermeiden - und dies ohne Gesichtsverlust, weil der Bürger auf Auszahlung verzichtet.

Wird vielleicht nicht klappen, also nur einmal als Denkanstoß, wie viel Musik in Sachen DSGVO spielen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 22:30 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Die Deutsche Welle ist hier allerdings nicht von Interesse.
Diese wird nicht aus Rundfunkbeiträgen finanziert sondern aus Steuermitteln.
Off topic an:
Uff, das wusste ich gar nicht... Das ist doch der Untergang des Abendlandes sowie der Demokratie und sämtlicher sonstiger Werte und Tugenden, ist doch damit die Staatsferne im Eimer...
Off topic sowie Ironie aus.


Wenn für den Datenschutz / Rundfunkabgabe der/die Landesdatenschutzbeauftragte zuständig ist, ist ein Problem, da diese für eigene Aufsichts-Fehler nie ein Bußgeld festlegen wird, erst recht keinen Schadensersatz.
Die Aufsicht kann ja nicht alles sehen und ist ja auf die wohlmeinende Hilfe der aufmerksamen Bürger angewiesen. 8) Wobei die Bußgelder ja dann wohl die Rundfunkanstalten zahlen müssten? Bzw. nach der nächsten KEF-Runde wieder die Beitragszahler, da ja die KEF dann wieder einen um das Bußgeld erhöhten Finanzbedarf festellen würde...?
Wie dem auch sei, sinnvoll wäre es allemal, wenn solchen LRA-Praktiken zum Schutz der Bürger vor den üblicherweise semi-legalen Inkasso-Drücker-Methoden und den damit einhergehenden psychischen Belastungen ein paar grundsätzliche Daumenschrauben verpasst würden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2021, 01:02 von hankhug«

 
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