ich meine ich hätte einfach die Wahl dazu, eine sogenannte Budgethoheit...
Wo steht, dass es diese nicht gibt? Die Budgethoheit über das "Geld" als universelles Tauschmittel z.B. betrachtet für eine Leistung sei doch, dass es keinen Zwang gibt, für welche Ziele eine Leistung eingesetzt wird. Würde eine Leistung Arbeit sein, dann gibt es dazu keine Möglichkeit diese per Zwang durchzusetzen. -> Es möge eine "Pflicht"/"Auflagen" geben, wenn z.B. ein Urteil in einer Strafsache solche "Leistungen" vorsieht, dass jedoch bedeutet nicht, dass im Zeitraum der "Leistung" Arbeit verrichtet werden müsste.
Sofern es nicht verständlich ist, es wäre möglich eine aufgelegte Zeit verstreichen zu lassen ohne entsprechende Arbeit zu verrichten.
Da es nun keinen Zwang gibt, steht dem persönlichen Budgetplan nur die eigenen Ansprüche im Weg. Aber auch hier gibt es den Denkfehler, Beiträge fallen nicht vor Steuer an, sondern nach. Sofern also ein zu Schulden Verpflichteter, nach Steuern noch Beiträge zahlen soll, so müssen diese an die jeweilige Leistungsfähigkeit gekoppelt werden. -> Die Leistungsfähigkeit ist eine Selbstauskunft, es bedarf also der Auskunft der Nichtfähigkeit nach Steuern noch Beiträge zahlen zu können, weil ... hier können alle Gründe aufgeführt werden, welche möglich erscheinen, am besten der gesamte Lebensweg, aber Vorsicht, eine LRA geht das mit Sicherheit nichts an. Die Stelle, welche das prüfen mag, diese gibt es schlicht noch nicht. Deshalb muss der so geneigte anführen, dass der Staat es versäumt habe eine solche Stelle zur Prüfung einzurichten. Es steht jedem frei seine "Leistungsfähigkeit" wie die Steuer zu gestallten. -> Es ist eine Erklärung. Die anschließende Festsetzung basiert dabei auf den erklärten Daten. -> Natürlich sollen diese den Lebensumständen entsprechen.
Natürlich, also muss es sauber und ordentlich persönlich erklärt werden, warum für den "Rundfunk" -bitte nicht beschränken auf öffentlichen Rundfunk- kein Budget vorhanden ist, nach Steuern. Immer und immer wieder. Es ist eine endlose Geschichte. Zudem muss im Hinterkopf behalten werden, es ist nicht im öffentlichen Interesse, dass alles was im persönlichen Interesse ist in den Hintergrund tritt. Insbesondere ist es nicht im öffentlichen Interesse, dass Zeitungen öffentlich subventioniert werden, im Falle die Kunden bleiben aus. Gleiches gilt für Kino, Theater, Bücher etc...
Sofern also der Rundfunk im öffentlichen Interesse subventioniert wird, gibt es einen z.B. Konflikt bzw. moralischen oder auch ideellen, materiellen. Es ist die Art der Lebenseinstellung, welche den Konflikt genauer beschreibt. Natürlich kann eine Gesellschaft in Wahlen eine Verwaltung bestimmen, aber das bedeutet noch nicht, dass damit der Konflikt innerhalb der Gesellschaft ausgeräumt wird, weil eine Verwaltung in der Annahme repräsentativ zu sein agiert. Somit bedarf es der Prüfung der Interessen aller Beteiligten zu einander, insbesondere kann es dabei nicht passieren, dass die Interessen einer Gruppe verloren gehen. Das abzuwägen ist jedoch nicht die Aufgabe der LRA oder der Richter am VG, welche beim Rundfunkbeitrag bisher -so scheint es - totales Versagen auszeichnet.
Es ist ein politisches Problem zwischen allen Teilen der Gesellschaft, es bedarf deshalb zur Lösung alle Beteiligte. Jeder Einzelne kann/muss dabei nicht "eine" Pflicht, welche VG Richter gerne sehen -mit der Ansicht, es bestünde eine Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen- annehmen, nein es muss auch geschaut werden, ob es gesellschaftlich richtig ist, zu sagen es gibt keine Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen, eben weil die Folgen dieser Art der Finanzierung für die Gesellschaft als Ganzes nicht tragfähig sind. Das geht jedoch nur, wenn jeder Einzelne erst einmal erklärt was sein persönliches Problem damit ist. -> Nicht Richtung LRA, die sind da zur Prüfung nicht vorgesehen ;-).
Der Gesetzgeber mag einen Anspruch einer Partei "öffentlichen Rundfunk" zusprechen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass es möglich ist einen solchen Anspruch auch zu realisieren.
Das hat zumindest noch kein Gericht festgestellt. -> Es wurde wohl "lediglich" festgestellt, dass es an eine Wohnung geknüpft werden könne. ;-)
Wohl an, es gilt einen Budgetplan machen und "Steuer" erklären. Erst dann kann geprüft werden ob nach Steuer noch eine Leistungsfähigkeit bestehen kann.