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Autor Thema: EuGH C-555/19 - Regionale Werbung bundesw. Programme u. U. unionsrechtswidrig  (Gelesen 966 mal)

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Eine die Bundesrepublik Deutschland betreffende Rundfunkentscheidung.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer), 3. Februar 2021
Rechtssache C-555/19
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=237285&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2947092

Leitsätze:

Zitat
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:
Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) und Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die es den Fernsehveranstaltern untersagt, in ihr im gesamten Inland ausgestrahltes Programm Fernsehwerbung aufzunehmen, die nur regional gezeigt wird.

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer solchen nationalen Regelung nicht entgegensteht, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels des Schutzes des Medienpluralismus auf regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

Art. 20 der Charta der Grundrechte ist dahin auszulegen, dass er einer solchen nationalen Regelung nicht entgegensteht, sofern sie nicht zu einer Ungleichbehandlung der nationalen Fernsehveranstalter und der Anbieter von Werbung im Internet in Bezug auf die Ausstrahlung von Werbung auf regionaler Ebene führt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

Aussage ist also u. U., daß rein regionale Werbung bundesweit ausgestrahlter Sendungen zwar zulässig ist, dieses aber nicht dazu führen darf, daß nationale Fernsehveranstalter ungleich behandelt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2021, 01:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Danke, @pinguin - ein weiterer Baustein für Schriftsatzbildung, Kapitel Werbung.
Das vorstehende Zitat wurde übernommen, weil Richter es wünschen: Der Beschwerdeführer soll den Rechtsrahmen bereits einkreisen.

Der Kommentar lautet sodann wie folgt:

Zitat
Und hier wieder einmal ein EuGH-Entscheid von der Sorte: \"Das EU-Recht untersagt XYZ. Wenn aber einzelne Staaten Gründe haben, XYZ zu erlauben, dürften sie das.\"
 
Das heißt im Klartext: Dies EU-Recht hat nur Empfehlungscharakter.
 Als nächstes kann man dann also prüfen, ob im eigenen Land die Empfehlung eingehalten wurde - oder falls nicht, falls dafür die nötigen Gründe belegt wurden.

Zitat
Was bedeutet diese wieder einmal leicht gewundene Urteil? 

  Hoffentlich wird es nun wie folgt richtig gedeutet: Bundesweite Fernsehsender dürfen möglicherweise nicht Werbung schalten, die von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region differenziert ist. Rein technisch ist das ja machbar.
 
  Im Internet ist es sogar Prinzip: Der Marktführer Google hat im System ADWORDS ein ausgefeiltes Instrumentarium, Werbung rein regional auszurichten und zu differenzieren. Regionalisierung  (und sonstige Optimierung) ist das Herzstück der Google-Werbung und die Grundlage des weltweiten finanziellen Erfolges von Google.
 
  Bei Fernsehwerbung wäre ein Verbot der Regionalisierung denkbar als Schutz der regionalen Sender. Diese werden über die Landesmedienanstalten teilweise aus der Rundfunkabgabe finanziert. Das rechnet also zum Thema dieser Seiten, weil es ein Zusatzprivileg wäre.
 
Die Faktenfrage wäre nun: Enthält der \"Medienstaatsvertrag 2020\" ein entsprechendes Verbot der Regionalisierung für bundesweit arbeitende Sender? - Dies wurde nicht näher untersucht, weil nur noch von geringe Relevanz für den Themenkreis dieser Seiten. Im Internet-Zeitalter haben sich diese Parameter verändert. Regionale Werbung ist in das Internet übergewechselt.   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2021, 12:05 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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