Gelten die Vorgaben der EU für den Rundfunkbeitrag als Steuer, ist die nationale dt. Rundfunkfinanzierung verfassungswidrig, weil die Länder keine allgemeinen Steuern einführen dürfen.
Du bist ein hartnäckiger Fall.
Also: der EU war die Art der in den Ländern existierenden Rundfunkfinanzierung Wumpe, weil diese bereits vor dem Eintritt (dem Übergang von EWG zur EU) existierten. Man hat daher den seinerzeitigen Status in Deutschland akzeptiert, auch wenn allgemein Regelungsbedarf erkannt wurde. Die Vorstellung, dass die EU bestimmt und die Mitglieder machen müssen, verkennt, dass die EU ohne die Mitglieder nicht existieren würde, die Mitglieder de facto bestimmen - bei überwiegendem Einigkeitszwang bei Entscheidungen- und die Staaten natürlich schon vorher Gesetze ganz ohne die EU hatten und auch weiter beschließen können. Ob man die Finanzierung per Steuer, Gebühr oder Beitrag machte, hätte an der Akzeptanz seinerzeit rein gar nichts geändert. Änderungen müssen aber der Kommission gemeldet werden. Das ist der einzige interessante Punkt. Wer ändert, muss ... eventuell. Die Frage ist: nämlich: wann ist eine Änderung eine solche, die die Anzeigepflicht auslöst? Man hat sich bei der Umstellung von Gebühr auf „Beitrag“ in Deutschland recht früh darauf festgelegt, dass die Umstellung keine Meldepflicht auslösen würde. Genau dies hat das LG Tübingen bezweifelt und diesen Punkt als Frage dem EUGH vorgelegt. Das Gericht hat die Frage dann entschieden, und zwar abschlägig. Heißt: die Änderung war und ist nicht der Kommission zu melden. Ende der Geschichte.
Nebenbei: aus dem Charakter der Abgabe aus Steuer folgt die Verfassungswidrigkeit des Beitrags rein auf Grund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Einstufung der Abgabe durch die EU hat sich seit Jahren nicht geändert und hat keinen direkten Einfluß auf die Verfassungskonformität/-Widrigkeit. Weil das GG die Schaffung einer Steuer durch die Länder nicht erlaubt und diverse Gutachten die Abgabe nachvollziehbar als Steuer qualifizieren, widerspricht das BVerfG dieser Einstufung, weil anders der „Rundfunkbeitrag“ nicht zu halten gewesen wäre. Besser, auch was den Rechtsfrieden angeht, wäre es gewesen, das BVerfG hätte die Verfassungswidrigkeit festgestellt und entweder eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung und/oder die Rückkehr zur Bindung an die tatsächliche Empfangsmöglichkeit gefordert. Leider ist dieser Zug abgefahren und das BVerfG wird sicher über viele Jahre keine Korrektur dieses Fehlurteils ermöglichen. Mittelfristig, so meine feste Überzeugung, wird nur politischer Druck erfolgreich darin sein, die derzeitige Finanzierung zu kippen.
Die Rundfunkfinanzierung ist national im europäischen Kontext rechtswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32245.msg198439.html#msg198439
Ich weiß, dass du nicht müde wirst, immer wieder die gleiche Platte zu spielen. Du hast aber in all den Jahren, in denen nicht wenige hier aus dem Forum und anderswo an der Gerichtsbarkeit schier verzweifeln, nicht einen einzigen Erfolg vermeldet. Das muss Gründe haben, zu denen einige Vermutungen mindestens nahe liegen. Viel von dem, was du hier in vielen Threads behauptest, würde sicher enorm an Relevanz gewinnen, würdest du einen einzigen Nachweis bringen, dass die umfängliche Argumentation mit dem EU-Gedöns einen Erfolg hatte. Nimm’s mir bitte nicht übel, aber ohne das bleibt das, trotz der enormen Fleißarbeit, mehr Selbstbeschäftigung als irgendwie praktisch verwertbar oder für die Abwehr der Forderungen des ÖRR tatsächlich nützlich.
M. Boettcher
Edit "Bürger" @alle:
Es geht hier im Thread weder um die EU-Kommission, noch um die europarechtliche oder bundesrechtliche Klassifizierung des "Rundfunkbeitrags" als Steuer oder Beitrag, noch um Beihilfenanmeldungen o.ä.
Bitte keine weiteren derartig abschweifenden Kommentare, sondern Rückkehr zum eigentlichen Kern-Thema gem. Einstiegsbeitrag
BVerfG 2 BvR 222/11 - Erfolgr. VB wg. Nichtvorlage an d. EuGH
Im Übrigen kann das Forum keine vertiefende Befassung mit allgemeinem EU-Recht bieten.
Dazu dürfte es bereits andere Foren geben, wo das entweder bereits diskutiert worden ist oder diskutiert werden kann und die Ergebnisse dann hier im Forum mit konkretem Bezug zum eigentlichen Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" verwertet werden können.
Unabhängig davon gilt aber auch, dass hier im Forum nicht nur Gedanken gepostet werden können und sollen, die schon einen "Erfolg" vorweisen können. Dann käme man keinen Schritt weiter, da "Erfolge" mitunter Jahre auf sich warten lassen - und ohnehin i.d.R. immer erst am Ende des Weges zu verbuchen wären und oft genug auch nur mittelbar an anderen Erfolgen beteiligt sind. Danke.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.