Dem Streit lagen Beschwerden von Wettbewerbern der Bundespost zu Grunde, die in Folge die Kommission 5 Jahre (!) später zu Maßnahmen gegen Deutschland veranlassten. Ein Teil der obigen Zitate gibt Aussagen der Kommission wieder. Da die Kommission sich mit ihren Ansichten letztlich nicht durchsetzen konnte, dürften diese Aussagen recht unerheblich sein. Das sollte man bei Spekulationen über bislang nicht zu entscheidende, denkbare aber eben aktuell nicht gegebene Szenarien berücksichtigen.
Zudem kann man aus der Dauer der Verfahren - die erste Beschwerde eines Wettbewerbers stammt von 1994, der Beschluss, aus den die obigen Zitate stammen, von 2016, - vor allem feststellen, dass Streit der Kommission mit einem Land nicht nur langwierig sein kann und sich dem Betrachter in weiten Teilen als Selbstbeschäftigung der EU-Institutionen darstellt, sondern dass die EU-Kommission sich gerade nicht mit ihrer Sichtweise durchsetzen muss. D. h., dass der Ausgang potenzieller Verfahren grundsätzlich offen ist und Prognosen praktisch unmöglich. Für den Fall, dass man die ÖR-Sender in Deutschland in einer vergleichbaren Weise privatisieren würde, was derzeit ersichtlich nicht geplant ist, und die Länder sich dann an den Pensionslasten ebenso beteiligen würden, wie es seinerzeit der Bund tat, dürfte eine Berufung auf diese Auseinandersetzung, die zu Gunsten der BRD ausging, naheliegend sein.
Die Prognose ist wohl nicht gewagt, dass in einem sehr ähnlichen Fall die Kommission einen deutlich schlechteren Stand hätte als sie seinerzeit vermutlich angenommen hat. Man darf wohl vermuten, dass die Beteiligten aus dem Fall gelernt haben, sich also noch besser vorbereiten würden. Unterstellt, die Verfahrensdauer wäre daher ähnlich lang, wäre, sofern eine Privatisierung noch in 2021 durchgeführt würde, eine Entscheidung nicht vor 2043 zu erwarten. Insofern betrachte ich eine Beschäftigung mit einer sehr hypothetischen Problematik, auch angesichts der Tatsache, dass eine Privatisierung der Sendeanstalten derzeit erkennbar nicht geplant ist, für verfrüht und eine spekulative Prognose unter Berücksichtigung des unbestimmbaren Ausgangs entsprechender Verfahren und weiterer Umstände ganz gewiß nicht als dringlich.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.