Richter auf Probe - prüft eure Richter, ob Antrag auf Entlassung legitim?
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Das zählt zu den gehässigen üblen Waffen, die ein rechts- und staatsgläubiger Bürger auf keinen Fall anwenden soll:
Deutsches Richtergesetz§ 22Entlassung eines Richters auf Probe
(1) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des sechsten, zwölften, achtzehnten oder vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung entlassen werden.
(2) Ein Richter auf Probe kann zum Ablauf des dritten oder vierten Jahres entlassen werden,
1. wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder
2. wenn ein Richterwahlausschuß seine Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit ablehnt.
(3) Ein Richter auf Probe kann ferner bei einem Verhalten, das bei Richtern auf Lebenszeit eine im gerichtlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, entlassen werden.
(4) Die Fristen der Absätze 1 und 2 verlängern sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Bezüge.
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Entlassungsverfügung dem Richter mindestens sechs Wochen vor dem Entlassungstag mitzuteilen.
Die Kammervorsitzenden überlassen aus verschiedenen Gründen die Rundfunkabgabe-Sache gerne dem Nachwuchs-Personal?
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Und Fehler bei der Bearbeitung sind in Rundfunksachen ja eher der Normalfall?
Prüft eure Richter*innen! Denn der Staat kann in manchen Bundesländern nicht mehr ausreichend Bestbenotete finden - denen bieten die großen Kanzleien mehr, da kann der Staat nicht mithalten.
Die alltäglichen Fehlurteile in Sachen Rundfunkabgabe haben möglicherweise hier einen wichtigen Grund. "Auch". Tatsächlich liegen die Probleme tiefer bei diesem jahrelangen Politik- und Justiz-Skandal. Wenn aber "Überlegungen, ob das zulässig war" in die Personalakte eingehen, so ist das für den Richter keine beruhigende Sache.
In diesem Thread sollte erörtert werden, was man hierbei bedenkenfrei melden darf, wie und bei wem. Wie immer bei juristischen Sachthemen, bitte keine ellenlangen Meinungs-Monologe, ob das den Sinn des Universums berührt oder was auch immer. Wir klären ernsthaft gemeinsam eines der am wenigsten allgemein bekannten Probleme der Justiz - die Entlassung von Richtern, wobei das in erster Linie bei denjenigen auf Probe ein scharfes Schwert sein könnte.
Wie oft kommt das überhaupt vor?
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Welche typischen Begründungen? Und Juristen sind ja dafür ausersehen, bei gegen sich selber germutmaßtem Unrecht bis zu den Pyramidenspitzen des Justizsystems auszustreiten. Rechtssprechung von "ganz oben"?
Wer wird verklagt? Welche Gerichte zuständig? Welche Vorverfahren justiz-intern?
Welche Gründe für Entlassung müssten Richter selbst dann fürchten, wenn schon über 4 Jahre im Dienst?
Und ganz generell: Wie funktioniert ein "richterlicher Disziplinarverfahren"?
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Welche Verstöße werden geahndet? Wie ist die Linie der Rechtsprechung?
Und da die mündlichen Verhandlungen den Richtern ein unendliches Alibi verschaffen,
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besteht hier nicht mehr die Meinung, auf mündlicher Verhandlung zu bestehen.
Schriftverfahren kann man beantragen - in Corona-Zeiten klappt das sowieso meistens, aber wohl auch ansonsten meistens. Die Juristen des VEB-Imperiums "ARD, ZDF etc." sind wohl großenteils zur Zeit total überlastet.
Beweiskraft von richterlichem Fehlverhalten funktioniert so richtig nur beim Schriftverfahren. Da nichts Nicht-Schriftliches vorkam, ist jedes Handeln oder Unterlassen dokumentiert. Rechtsbeugung kann auch durch Unterlassen erfolgen.