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Autor Thema: Offener Brief/ Beschwerde an Landtag(e) - Missstände beim "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 3724 mal)

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also eine jährliche Abstimmung findet ganz bestimmt nicht statt.
Die Bestimmungen zur Handhabung der Daten (Meldedatenabgleiche usw.) werden im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt. Und eine Änderung geschieht nur, wenn ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt wird. Das geschieht wohl mit einem weiteren Staatsvertrag, genannt, Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (aktuell der 23.), also ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Vielleicht heißt das zukünftig aber auch Medienänderungsstaatsvertrag.
(Blickt jemand bei diesen ganzen Staatsverträgen überhaupt noch durch? ;D)
Aber eine jährliche Abstimmung gibt es ganz bestimmt nicht.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
DrBoe, dieses Kapitel wird jedes Jahr als Komplettpaket durchgewunken (meine Auffassung), ob das nun die Beiträge selbst sind oder das gesamte Paket spielt keine Rolle.

Du nennst es deine Auffassung, ich bezeichne es als Unkenntnis und, durch das Beharren auf einem leicht aufklärbaren Irrtum, als Dummheit. Es wird, wie hier in Thread bereits ausgeführt, den Rundfunk betreffend weder jährlich ein „Komplettpaket“ durchgewunken, noch stimmen die Parlamentarier in diesem Zyklus über den Abgleich der Meldedaten ab. Die Meldedaten werden bei einzelnen Veränderungen sofort dem BS übermittelt. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür und für die regelmäßigen Wiederholungen eines Gesamtabgleichs sind im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geregelt. Den erneut anzunehmen ist nur erforderlich, wenn er geändert wird. Das ist nicht jährlich der Fall.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

r

rdx

  • Beiträge: 8
Okay, nehme ich so zur Kenntnis. Ja das es jetzt Medienstaatsvertrag heißen soll, habe ich gerade auch noch gelesen und hat mich auch nur noch unnötig weiter verwirrt.

Änderungen finden zwar nicht jährlich statt, aber die Höhe muss doch jährlich von der KEF ermittelt werden und vom Parlament ratifiziert werden?
Oder bin ich da weiter auf dem Holzweg unterwegs ?

Und sich gegenseitig Dummheit vorzuwerfen finde ich unangemessen, nur mal so nebenher. Unkenntnis reicht auch und ich muss kein Experte sein und das System ist groß genug für Verwirrungspotential.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 14:50 von rdx«

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Alle vier Jahre


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K
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Okay, nehme ich so zur Kenntnis. Ja das es jetzt Medienstaatsvertrag heißen soll, habe ich gerade auch noch gelesen und hat mich auch nur noch unnötig weiter verwirrt [..]

@rdx:
"Rundfunkstaatsvertrag" > welcher?"
Es gibt diverse:
*****
Der 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag benennt den "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien" (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) um in „Medienstaatsvertrag“. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben ihn am 05.12.2019 verabschiedet. Der Medienstaatsvertrag ist am 7. November 2020 in Kraft getreten.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) - neu:  „Medienstaatsvertrag“ - ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.
Regelungsgebiete sind unter anderem:
- das duale Rundfunksystem (Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk)
- Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- die Dauer und Form der Rundfunkwerbung (Fernseh- und Radiowerbung)
- das Recht auf Kurzberichterstattung
- die Überwachung der Medienkonzentration
- die Einführung und Nutzung von analogen und digitalen Übertragungsverfahren
(zum Beispiel von DAB, DVB-T und weiteren Verfahren, zum Beispiel digitalem Rundfunk)
Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien (in Ablösung des Staatsvertrags über Mediendienste)
Einteilung der Sender in die mit Vollprogramm und die mit Spartenprogramm
- Begriff des Rundfunks
- [..]
*****
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) regelt die Beitragshöhe und die Verteilung der Mittel auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV oder RBeitrStV)
*****
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV oder RBeitrStV) regelt die Erhebung von Rundfunkbeiträgen. Der Beitragseinzug erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen sämtlichen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland mit dem die Ministerpräsidenten der Bundesländer verabredet haben in allen Bundesländern wortgleich ein Gesetz zur Finanzierung des ÖR-Rundfunks durch den jeweiligen Landesgesetzgeber, den Landtag, verabschieden zu lassen.
Die entsprechenden Gesetze wurden in allen Bundesländern verabschiedet und bilden die landesgesetzliche Grundlage der Rundfunkabgabe in jedem einzelnen Bundesland.

Rundfunkstaatsverträge
Historie/Übersicht:
https://www.vgrass.de/?page_id=4036

****
[..]
Änderungen finden zwar nicht jährlich statt, aber die Höhe muss doch jährlich von der KEF ermittelt werden und vom Parlament ratifiziert werden?
Oder bin ich da weiter auf dem Holzweg unterwegs ? [..]
"jährlich...KEF...": Nein.
"Holzweg": Ja.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
Zitat
§ 1 Bedarfsanmeldung
(1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" melden im Abstand von zwei Jahren ihren Finanzbedarf zur Erfüllung ihres Auftrages der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
[..]
Quelle: Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (Bayern - stellvertretend für alle Bundesländer da wortgleich):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFinStV/true

Was jedoch nicht bedeutet, dass das alle 2 Jahre neu verhandelt wird.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird alle vier Jahre neu festgelegt.
Die nächste "Beitragsperiode" geht z. B. von 2021 - 2024 (Stand heute).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 16:25 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

r

rdx

  • Beiträge: 8
Stimmt Kurt, das hatte ich tatsächlich gar nicht mehr auf dem Schirm, die ÖRR beklagen ja das die Finanzierungsprobleme erst 2021-2022 auftreten würden.
Geld für eine schlecht begründeten Eilantrag der vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert wurde, hatten die ÖRR dennoch.

Und ich spreche immer vom Rundfunkstaatsvertrag, Medienstaatsvertrag oder wie der auch immer heißt und heißen wird.

Gibt es sonst noch inhaltliche oder analytische Mängel im 2. Entwurf? Dann würde ich das Ganze mal überarbeiten, was wiederrum etwas Zeit beanspruchen wird.

MfG rdx


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 16:44 von rdx«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich bin zwar "Muttersprachler", aber ich bin in Spanien sozialisiert worden, ein Grammatikkurs folgte nie und mit der Schwäche darf ich mich noch rumprügeln.
Ich habe einen Bekannten in Spanien, der auf dem dortigen Blogger zum Rundfunkbeitrag auf Spanisch informiert. Vielleicht hast du auch etwas auf Spanisch, was wir dort veröffentlichen könnten. Siehe hierzu beispielsweise:
Jorge en contra de RBStV:  La resistencia contra la injusticia sigue continuando en Alemania
http://disenoweb-jorge.blogspot.com/2020/04/la-lucha-contra-la-injusticia-sigue.html


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  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

r

rdx

  • Beiträge: 8
Die begrüße die Initiative deines Bekannten, ich muss aber sagen, das dieses Beispiel nicht sonderlich informativ ist (aus spanischer Sicht).

Qualitativ ist das auch nicht sonderlich anspruchsvoll und wenn ich das Blogsystem da richtig verstehe hat diese Person keine "Follower", ich bin zwar kein Quotenheini, aber dieser Artikel ist ein schlecht geschriebenes Beispiel. Insofern würde ich mir nicht exklusiv die Mühe machen, nur für diesen Blog etwas zu übersetzen, da es recht aufwändig wäre und kein nennenswerter "Impact" entstehen würde.

Die Idee der Internationalisierung finde ich dennoch außerordentlich gut, wenn sich dafür Arbeitsgruppen und Aktionen aufbauen lassen, würde ich dazu ab und an ein Beitrag zu leisten, der auch gerne in diesem konkreten Blog veröffentlicht werden könnte.
Es gibt viele Länder im Umfeld die Deutschland als großes demokratisches Beispiel propagieren, das diese Tatsache immer mehr in den Hintergrund gerät kriegt dort keiner mit.

Zur Zeit bin ich schon mit dieser Baustelle etwas überfordert um mich mit der Nächsten zu beschäftigen, auch die Organisation und Koordination könnte ich nicht auf die Beine stellen, das wären aber auch andere Themenfelder für ein anderen Thread und ich bin ein Neuling hier, falls sowas organisiert ist kann man mir gerne weitere Infos per PN zukommen lassen.

Grüße rdx.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 19:46 von Bürger«

r

rdx

  • Beiträge: 8
Ich wünsche allen Mitstreitern ein frohes neues Jahr und ich hoffe das alle die Energie haben dieses Jahr weiter für unsere Rechte zu kämpfen.

Ziel dieses Schreibens:
Das Ziel dieser Ausformulierung ist es, das Jeder auf Basis dieses Schreibens die Möglichkeit hat, sein Parlament oder seine Parlamentarier im jeweiligen Landtag per E-Mail, Postweg oder auch Fax zu erreichen. Da auch das Bundesverfassungsgericht eine öffentliche Einrichtung ist, sollte man auch überlegen ob man auch ohne Rechtsweg dieser Institution diese Schreiben zukommen lässt, damit denen auch klar ist, das wir dieser Auffassung sind. Wenn die Briefkästen voll sind, kann man diese Leute auch zum umdenken bewegen, da man ja offensichtlich mit Klagen nichts erreicht und ein Kontaktierungsverbot von öffentlichen Einrichtungen gibt es meiner Kenntnis nach nicht, dennoch möchte ich ausdrücklich von spamartigen Mehrfachsendungen abraten!

An sich empfehle ich tatsächlich den Briefweg, da dieser geöffnet werden muss und physikalisch ankommt und mit Papierbergen werden die keine Freude haben, damit lässt sich meiner Auffassung nach auch demokratischer Druck aufbauen und zwar mehr als mit jeder Unterschriftenaktion ;)

Nach der Grundformulierung und einem 2. qualitativ schlechteren Essay, folgt eine dritte Aktualisierung dieses Schreibens.
Auch wenn noch personalisierte Inhalte darin vorkommen, möchte ich das der personalisierte und der inhaltliche Bereich stark voneinander abgegrenzt ist, so dass Jeder die Möglichkeit hat, nach einem Absatz z.B. sein persönliches Erlebnis oder Meinung hinzuzufügen um eine flexible Vorlage bereitzustellen.

Das man sich weiter mit dem Beitragsservice und den kleineren Gerichten rumprügelt ist sinnlos und verschlingt nur Unmengen an Geld, seit der Entstehung des Beitragsservice ist alles innerhalb dieser 8 Jahre nur noch schlimmer geworden. Je koordinierter und massiver eine solche Aktion abläuft umso mehr Beachtung wird diese finden. Es bringt nichts wenn jeder sein eigenen Kleinkrieg führt und es bringt auch nichts wenn ich als einzelne Person für ein solches Schreiben angelächelt werde. Mir geht es ausdrücklich um die Sache und ich möchte das es ein gemeinsames Werk wird.

Alles was bisher inhaltlich bemängelt wurde, habe ich soweit berücksichtigt, außer ich habe es übersehen.

Update:
- Der Begriff Rundfunkstaatsvertrag wurde durch Medienstaatsvertrag automatisiert ersetzt (dort vor er falsch geschrieben ist kann er noch auftreten)
- Korrekturen im inhaltlichen Bereich (unfreiwilliger Konsum von ÖRR)
- Inhaltliche Korrekturen durch Abstimmungen die nicht jährlich stattfinden (Zeitraum korrigiert)
- Korrekturen aus der persönlichen Sichtweise zur allgemeine Sichtweise (viel ich weggelassen, durch Bürger oder sonstigen Begriffen ersetzt)
- Persönliches hinzugefügt mit stärkerer Abgrenzung um dieses Schreiben allgemeiner zu halten, so dass Jeder sein eigenes Schreiben auf dieser Basis erstellen kann (Ziel)
- Soziale Argumentationsbasis nach §5 GG hinzugefügt (bsp. Lohnentwicklung, Entwicklung von Lohnunterschieden und Auswirkungen bezüglich der Ungleichheit)
- Abschlusssatz hinzugefügt, das ein Medienstaatsvertrag kein allgemeines Gesetz ist und Auswirkungen auf §5 GG hat
- Argumentation der doppelten Abrechnung von Wohnungen durch Miete und Internetanschlüssen hinzugefügt. (Edit 5:29)

Vorhandene Schwächen:
- Manche inhaltliche Zusammenhänge befinden sich in unterschiedlichen Absätzen und wirken wiederholend
- Sprachliche Fehler (Interpunktion, usw.)
- Mögliche inhaltliche Fehler

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren des Abgeordnetenhauses des Landtags NRW.

Da man mit rechtlichen Mitteln, praktisch nicht gegen die Rundfunkanstalten ankommt sehe ich mich dazu gezwungen
beim Parlament das alle 4 Jahre über die Weitergabedate u.A. meiner Daten (durch §10a Medienstaatsvertrag nun vollautomatisiert) abstimmt,
zu beschweren.

Zur einfachen Begründung kann ich es mit meinem demokratischen Verständnis nicht vereinen, warum ich dazu gezwungen werde eine
Einrichtung die sich im Zwiespalt der privaten Dienstleistung und der öffentlichen-rechtlichen Leistung befindet zu finanzieren,
wenn ich diese mit voller Absicht nicht konsumiere/boykottiere ohne jegliche politisch ausgerichtete Motivation (Rechts/Links/Geradeaus/Darüber/Darunter).

Das Landesparlament NRW, wie alle anderen Länderparlamente in Deutschland haben in den letzten Jahren Beschlüsse gefasst, die
ausschliesslich die Wünsche der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten berücksichtigen und den Sendeanstalten eine Narrenfreiheit
ermöglichen die dem durch Vorurteil eingeprägte Bild von anarchistchen Zuständen entsprechen.

Während dem Bildungsauftrag im Fernsehen oberste Priorität zugewiesen wird und überfinanziert ist (auch wenn diese immer mehr Geld fordern),
sind Schulen an denen der Bildungsauftrag tatsächlich stattfindet z.T. weiterhin unterfinanziert.
Eine Ersatzleistung für Menschen die nicht mit der Finanzierung der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten einverstanden sind, die z.B. Schulen oder anderen Bildungseinrichtung zu Gute kommen könnte,
sieht dieser Medienstaatsvertrag nicht vor.

Technisch sind bestimmte Beschlüsse die alle Länderparlamente nach und nach abgestimmt haben nicht nachvollziehbar.
Angefangen hat dies mit einer partiellen Abgabe von Beiträgen aufgrund der Bereitstellung von öffentlich-Rechtlichen Angeboten im Internet,
als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die bei der Umwandlung zum Rundfunkbeitragsservice zur vollständigen Abgabe umgewandelt wurde und dem Empfang
von tatsächlichen Rundfunkleistungen gleichgesetzt wurde.

Diese sind meiner Auffassung nach nicht gleichzusetzen, weil:
- Dafür keine Infrastruktur bereitgestellt werden muss in Form von Sendeanlagen
- Dafür keine Einspeisegebühren bei Kabelbetreiber anfallen (die z.T. auch nicht rechtzeitig geleistet werden)
- Der Konsument der im Internet unterwegs ist zuvor sein Provider bereits bezahlt hat für die vereinbarte Empfangs- und Sendeleistung des jeweiligen Internetanschlusses.
- Eine Bereitstellung via Internet wesentlich Kostengünstiger ist (Wikipedia bittet um Spenden i.H.v. 8,7 Mio Euro in Deutschland, als einer der größten unabhängigen Informationsportale Weltweit)

Des Weiteren stelle ich mir die Frage warum ich als Nutzer von Youtube und weiteren sozialen Medien,
durch Werbefinanzierung die ganze Zeit mit öffentlich-Rechtlichen angeboten umworben werden soll und seit wann dies zum öffentlich-Rechtlichen Auftrag gehört,
via Zwangsabgabe, Konzerne wie Alphabet (Mutterkonzern von Google, Youtube) oder Facebook beispielsweise mitzufinanzieren und wie damit eine Unabhängigkeit einer
öffentlich-Rechtlichen Anstalt zu begründen ist.

Eine andere Frage die sich mir und anderen Menschen in diesen Land stellt ist, ob ich eine derartige Wettbewerbsverzerrung, die sogar dazu führt, das z.B.
Internetmedien die sich kritisch mit dem öffentlich-Rechtlichen Inhalten (z.B. durch eingekaufte Youtuber die schlicht und einfach der grundliegenden journalistischen Sorgfalt nicht nachkommen)
sich mit Anwälten befassen müssen, die nicht aus der Rechtsabteilung des öffentlich-Rechtlichen Umfelds stammen, mit Beitragsmitteln angeklagt werden mit der Begründung eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen zu haben,
weil Bild- und Tonabschnitte die zur Beitragserstellung und Kommentierung erforderlich sind, verwendet wurden.

Dieses Beispiel alleine zeigt, das die öffentlich-Rechtlichen Anstalten nicht nur dem allgemeinen Nutzen dienen, sondern auch eigennützig handeln und eigene Interessen vertreten.
Dies sieht man auch in der Berichterstattungszeitraum der Debatte des sächsischen Landtags, oder weiteren Landtägen, wenn das Thema Rundfunkbeitrag behandelt wird.
ARD/ZDF sind da immer an oberste Stelle dabei, über diese Angelegenheit verstärkt zu berichten, das eine Neutralität in dieser Berichterstattung erfolgt ist praktisch gesehen unmöglich.

Diese Umstände sind mir nicht bekannt durch öffentlich-Rechtlichen Konsum der nur unfreiwillig stattfindet (Dokumentationen die sich im Youtube einschmuggeln, Besuch bei Bekannten),
sondern über Medien die darüber Berichten, die nicht diesem Umfeld angehören
und über keine Privilegien oder besonderen Schutz geniessen, wenn deren Finanzierung gefährdet ist und ein wesentlich höheren Anteil an der aktuell erforderlichen Aufklärung beitragen,
als die öffentlich-Rechtlichen selbst.
Sofern diese Medien keine kritische Größe erreicht haben, setzen die öffentlichen Rundfunkanstalten inzwischen Anwälte ein um diese Art der Berichterstattung zu verhindern,
idealerweise durch Rechtsstreitigkeiten die eine Last erzeugen mit der Absicht ein kleineres Medium zum finanziellen Kollaps zu führen unter dem Deckmantel des Urheberrechts.

Die Schaffung und Ausweitung des Rundfunkbeitrags schafft massive demokratische und soziale Verwerfungen.
- Bürger dieses Landes unabhängig von den Interessen, Herkunft, Wurzeln oder der politischen Ausrichtung sind zur Zahlung verpflichtet, es bestehen keine Wahlmöglichkeiten oder Alternativen.
- Die Vertragsfreiheit wird mit dem Medienstaatsvertrag ausgehebelt.
- Der Rundfunkbeitrag ist sozial äußerst ungerecht, während die Bürger (trotz Befreiungsmöglichkeit) mehrheitlich in die Rentenkasse einzahlen, werden über den Beitragsservice und die Rundfunkanstalten
Menschen (Angestellte, Intendanten, u.A.) in wenigen Jahren zu Millionären befördert und erhalten Leistungen aus der Pensionskasse ohne dabei etwas an die Gessellschaft zurückzugeben. Die Sozialkassen werden durch
die Befreiungen zusätzlich belastet.
- Wer befreit werden möchte, muss Anträge stellen und regelmäßig seine kostbare Lebenszeit mit dem Rundfunkbeitragsservice in Köln verbringen.
- nach §10a Medienstaatsvertrag und die zuvor ausgelegte Gesetzgebung, dessen Zustandekommen nicht die Öffentlichkeit geraten sollte, wird gewährleistet, das die Landesrundfunkanstalten einen
automatisiert verfolgen, drohen, belästigen und drangsalieren dürfen.
- Im Falle einer Verweigerung übernimmt die Kommune eine Vollstreckung, Menschen die zuvor nie Schulden angehäuft können dann noch ein Eintrag in die Schufa erhalten,
schlimmstenfalls endet diese Verweigerung in einer Justizvollzugsanstallt samt Einstellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entzug der Lebensgrundlage
und einer erneuten Belastung der Sozialkassen der daraus resultiert zur Folge.

Wären die öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten neutral, würden Diese auch selbsttätig und selbstkritisch darüber berichten. Uneigennützig.
In Sendungen wie "sag es mir ins Gesicht", oder so ähnlich, werden diese Fragen zwar gestellt, dennoch sind die Intendanten i.d.R. bei der Beantwortung dieser Art von Fragen entweder überfordert oder Medial
darauf eingestellt dieser Art von Fragestellung ausweichend, bzw. gar nicht zu beantworten.

Diese Art der Berichterstattung wird dann unabhängig von anderen Medien abgedeckt, Manche zurecht kritisch,
andere auch durch Interessen geleitet weil man sich durch eine (idealerweise vollständige) Abschaffung der öffentlich-Rechtlichen, ein höheren Marktanteil erhofft.

Eine Staat hat 3 Grundpfeiler, die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt.
Die Gewalten die über meine Meldedaten verfügen müssen, sollen dazu ermächtigt sein über meine Daten zu verfügen um ihrer Aufgabe nachgehen zu können, z.B. eine Personalienkontrolle oder einer Strafverfolgung,
die zum Kern eines funktionierenden Staates gehören.

Eine Landesrundfunkanstalt sehe ich trotz Verankerung an das Grundgesetz nicht in diesem Konstrukt, insbesondere nicht in Form einer Verfolgungsinstitution, unabhängig davon ob Sie nun mit GEZ oder Beitragsservice anzusprechen ist.
Abgesehen von den Daten die von den Meldebehörden weitergegeben werden, muss ich im Fall einer Zahlung auch noch meine Bankdaten angeben, wie genau nun für ein Datenschutz gesorgt werden soll, wenn ein von den
Rundfunkanstalten gestellter Datenschutzbeauftragter die Unbedenklichkeit attestiert, ist mir schleierhaft.

Durch ihre Abstimmung, stimmen Sie zu, dass die Bank- und Meldedaten ohne rechtliche Mittel weitergegeben werden an eine Einrichtung die Menschen verfolgt,
Sie verpflichten Bürger dazu eine Einrichtung zu finanzieren durch eine Zwangsabgabe die dadurch weitere Bütger in diesem Land verfolgen, gegen ihren Willen.
Die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten deklarieren, das eine Berichterstattung überparteilich stattfindet, eine Neutralität wird durch die Nutzung dieses Begriffs grundliegend nicht gewährleistet.

In der Schule lerne ich z.B. das von Russland aus kein Angriffskrieg auf Deutschland stattgefunden hat, in den öffentlich-Rechtlichen Medien wird seit der Gründung dieser Anstalten die ganze Zeit Russland schlicht und einfach
als Bedrohung dargestellt, der Kalte Krieg ist seit 30 Jahren Geschichte, die Berichterstattung wird wohl bis zum Anschluss Russlands an die NATO wohl nie zu Gunsten Russlands ausfallen.
Womöglich gehört dies zum Umfang einer "überparteilichen" Berichterstattung und zum Bildungsauftrag der öffentlich-Rechtlichen.

Selbiger Bildungsauftrag der sich positiv auf unsere Flüchtlinge auswirken könnte, wenn die öffentlich-Rechtlichen Anstalten sich bemühen würden, Deutschkurse im Rundfunk anzubieten um nicht den selben Fehler zu begehen
wie mit den italienischen Gastarbeitern oder den türkischen Gastarbeitern zu ihrer Zeit, die durch eine Sprachbarriere teilweise nicht den Anschluss an die Gesselschaft schaffen konnten.

Stattdessen sind die öffentlich Rechtlichen damit beschäftigt private Veranstaltungen wie den DFB oder Youtube mit Exklusivverträgen zu bedienen,
sofern die Youtubereporter (weit entfernt von journalistischen Standard) dabei erwischt werden wie Sie unsauber arbeiten, bestellt beispielsweise Radio Bremen Anwälte aus Berlin um Urheberrechtsansprüche
gegenüber einem Journalisten zu stellen, weil dieser nicht durch fehlerhaften Journalismus angeklagt werden kann und die Berichterstattung den öffentlich-Rechtlichen ein Dorn im Auge ist.
Dabei entsteht die Situation das ich dazu gezwungen werde, diesen Prozess mitzufinanzieren, der ausschliesslich dazu dient meiner freien Auswahl an Presse und Medien finanziell zu schädigen.
Darüber berichten sämtliche seriöse Internetmedien, die öffentlich Rechtlichen hüllen sich vermutlich weiter im Schweigen, da man erneut eigene Interessen vertritt.

Selbiges gilt auch für die Anstellung der Beraterin Elisabeth Wehling, die ein Framing Manual für die ARD entworfen hat, der durch Rundfunkanträge finanziert wurde.

Artikel von Netzpolitik.org:
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/

Link zum Framing Manual:
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf

Ich begrüße die Veröffentlichung seitens Netzpolitik.org, dennoch distanziere ich mich von einer rechten Gesinnung die der Autor von Netzpolitik.org suggeriert,
das es nur den Rechten, Rechtsextemen oder dem Axel Springer Verlag in diesem Land in die Hände spielt, deren Neutralität in dieser Frage genau so
zu stellen ist wie den öffentlich Rechtlichen Anstalten selbst.

Die Gesetzgebung erinnert an 1984, die Berichterstattung erinnert an 1984, die automatisierte Verfolgung von Bürgern erinnert an 1984.
Und damit ist nicht ausschliesslich das Jahr 1984 gemeint, auch wenn man dazu Parallelen ziehen kann wenn man die Arbeitsweise des Beitragsservice analysiert.

Kein Bürger benötigt eine Gesetzgebung die an 1984 erinnert im 21. Jahrhundert, es gibt genug Presseauswahl
und Medienvielfalt Weltweit und dementsprechend auch in der Bundesrepublik Deutschland, sei es in den alternativen Medien die man sorgfältig auswählen muss,
in den privaten sog. etablierten Medien oder in den öffentlich-Rechtlichen Medien.

Ebenfalls ist erstaunlich das die öffentlich Rechtlichen Anstalten, entgegen des Trends der Medienlandschaft die zunehmend technologisch billiger wird und einem höheren Konkurrenzdruck ausgesetzt ist,
die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten entgegen des Trends über ein Alleinstellungsmerkmal der andauernden Verteurung unterliegen.

Keine Rundfunkempfangsgeräte zu besitzen war im Jahr 2004 kostenfrei,
die Teilnahme am Internet wurde mit 1/3 der Pauschale zum Jahr 2010 angerechnet durch die selbstermächtigte Bereitstellung von Rundfunkleistungen im Telekommunikationsbereich seitens der öffentlich Rechtlichen,
seit dem Jahr 2013 wurde diese Kompetenz bei ungleichen Kosten und Leistungsaufwand auf den vollen Beitrag ausgeweitet.

94 Sendeanstalten in Form von technischen Rundfunkleistungen (Radio und Fernsehen), die z.T. die Gleiche Musik abspielen, die z.T. bis auf regionale Unterschiede die wenige Stunden oder Bruchteile von Stunden betragen
werden in Spartensendern noch untergebracht die zusätzliche Frequenzen unnötig belegen, zusätzlich Geld kosten und ineffizient organisiert sind zzgl. GEMA Gebühren für jeden Sender der die gleiche Musik abspielt.
Dieser Beitrag kann größtenteils Ersatzfrei von privaten Sendeanstalten übernommen werden, da die gleiche Musik, die gleiche Verkehrslage und nahezu identische Nachrichten
der aktuellen Lage und Wetters übermittelt werden können.
Die Hälfte dieser Sender ist schlicht und einfach überflüssig und es bestünde weiterhin ein öffentlich Rechtliches Angebot das keine 17,50 kostet, das wäre der einzige Unterschied,
internationale Konflikte mit Frankreich, Großbritannien, Russland oder den Vereinigten Staaten wären ebenfalls nicht zu befürchten.

Der Marktanteil dieser Sender ist in meiner Altersgruppe eher weniger representativ, unabhängig davon welche Menge an Geld in dieses System gesteckt wird,
wird der öffentlich Rechtliche Rundfunk in Zukunft nicht mehr an die alten Erfolge anknüpfen können. Ebenfalls kann man nicht davon ausgehen, das mehr Angebot für ein qualitativ besseres Angebot steht.
Die Geschichte der öffentlich Rechtlichen Sender in Deutschland bestätigt dies bereits, diese Sender brauchen faktisch kein weiteres Geld, da Sie auch nicht mehr Qualität liefern.

Brot und Spiele gehören in die römische Zeit, die Gesetzgebung des Rundfunkbeitrags und der Gebühreneinzugszentrale in das Jahr 1984 und Beides hat in einer modernen Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts nichts verloren.
Selbiges gilt für Berechnung der Quoten seitens der GfK, die nach den selben Grundlagen die Quoten bei Rundfunkleistungen ermittelt als gäbe es kein Internet.

Der Auftrag der öffentlich rechtlichen Anstalten ist es, durch die erteilte Narrenfreiheit durch die Einführung des Rundfunkbeitrags, Geld zu verschwenden und mehr Geld zu fordern.
Bedient wird sich an den Rentenkassen, Sozialkassen, Mittelstand, Arbeitern und Dienstleistern die sich für diese Leistung, jeden Morgen ein paar Brötchen leisten könnten,
von Frequenzwellen kann sich kein Bürger dieses Staates ernähren unabhängig davon ob Sie den eigenen Haushalt erreichen oder nicht.

Eine doppelte Verrechnung bereits bezahlter Leistung findet ebenfalls statt, im Privatsektor wurde die Miete bereits geleistet und der Internetanschluss muss auch selbst finanziert werden, eine Beteiligung an den Kosten
sieht dieser Medienstaatsvertrag nicht vor.

Ich wurde so erzogen das ich keine Verträge mit einem Abomodell abschliesse, da dies bekannterweise in der Schuldenfalle endet, inzwischen kriege ich das Abomodell vom Landesparlament
zwangsweise gestellt, mit Schufa, Gerichtsvollzieher, Gefängnis und möglichen Schulden. Das ist politisch schlicht und einfach verantwortungslos.

Das Gegner des Rundfunkbeitrags die AfD als einzige realistische Wahloption übrig gelassen wird, erachte ich als politisch verantwortungslos und ich werde mich weder durch die Politik,
noch durch die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten selbst durch politische Taktik oder Rhetorik noch durch öffentlich Rechtliche Berichterstattung in eine rechte Ecke positionieren lassen in die ich nicht reingehöre,
weil ich diesen Standpunkt vertrete.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, meine Würde und die von vielen Beitragszahlern die unter Zwangsmaßnahmen zahlen müssen, wird mit bürokratischen Händen geschlagen und mit bürokratischen Füßen
getreten für ein System das anstempelt, seit 1975 Bürger belästigt und verfolgt und seit 2013 spätestens absolut außer Kontrolle geraten ist.

Meine Motivation keine öffentlich Rechtlichen Medien mehr zu konsumieren,
entstand durch die Desinformationskampagne im Bezug auf Computerspiele als sogenannte Killerspiele in Bezugnahme auf das Internet,
eine Berichterstattung die dazu führte das ein Computerspieler mit bestimmten Vorlieben als potenzieller Massenmörder zu sehen ist.
Eine Differenzierung in den Hauptsendezeiten fand kaum statt, weder zur Berichterstattung selbst, noch zu den nicht öffentlich Rechtlichen Anstalten die ähnlich berichteten.
In diesem konkreten Fall nehme ich Bezug auf den Anschlag in Winnenden, diese Art von Berichterstattung lässt sich mit Sicherheit noch auf andere Bereiche übertragen in denen ähnlich
"überparteilich" vorgegangen wird, die weitere Bürger dazu motivieren, diesen Beitrag zu verweigern.
Wenn es darum geht die Hände aufzuhalten um den Beitrag von Internetnutzern zu erhalten,
stehen diese Anstalten jedoch gerne Bereit ihre finanziellen Interessen politisch über den Gesetzgeber durchzusetzen.
Den Rest erledigte ein damaliger GEZ-Beauftragter der sich als WDR an der Klingel vorstellte und mir vor meiner eigenen Tür
mit Strafen i.H.v. 1000€ drohte, im Falle das ich falsche Angaben bezüglich meiner Intenetnutzung tätigen würde.
Als Pazifist teilte ich dieser Person mit das Sie unverzüglich das Haus zu verlassen hat und das im Fall einer Verweigerung ich bereit bin,
ihm zu helfen die 4 Stockwerke zu überwinden, wenn dieser nicht mitwirkt. Als Gebühreneinzugszentrale hat sich dieser Herr nicht über die Sprechanlage vorgestellt.

Das sind die Rahmenbedingungen die Sie für ihre Bürger schaffen, mit demokratischen Werten lässt sich das bedauerlicherweise nicht verbinden.
Diesen Beitrag zu verweigern ist alles andere als unsolidarisch, wenn man bedenkt, das diese Anstalten sich ausschliessich zur Solidarität zu sich selbst bekennen.

Unsolidarisch ist es des Weiteren zu behaupten, das der Beitrag geringer ist als der Durschnittslohn im Vergleich zu früheren Zeiten, zu einem Zeitpunkt an dem die Lohnunterschiede
zwischen dem Niedriglohnsektor und den priviligierten Lohnsektoren so hoch ist wie noch nie, in denen die Angestellten und insbesonderen die Intendanten zur letzteren Gruppe gehören
oder im Staatsverdienst sogar das Schlusslicht abbilden.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ändert an diesen Umständen nichts, die Gruppe der Geringverdiener muss dann zwischen selbstbestimmten oder öffentlich Rechtlichen Medienkonsum entscheiden,
da dieser nicht über die finanziellen Mittel verfügt und bei seinem Recht nach §5 Absatz 1 Grundgesetz benachteiligt und eingeschränkt wird.
Eine weitere Benachteiligung entsteht bei Haushalten mit einem Bewohner gegenüber Haushalten mit mehreren Bewohnern, die ebenfalls unterschiedlich abgerechnet werden.

Eine Einschränkung sieht §5 GG nur durch allgemeine Gesetze vor und nicht durch Vereinbarungen die Länder in Form eines Vertrags abschliessen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2021, 05:30 von rdx«

 
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