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Autor Thema: Offener Brief/ Beschwerde an Landtag(e) - Missstände beim "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 3725 mal)

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rdx

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Edit "Bürger": Hierher in eigenständigen Thread ausgegliedert aus
OFFENER BRIEF an Politiker - keine Gleichbehandlung der Nichtinteressenten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30771.0
da sowohl zeitlich als auch inhaltlich vom dortigen Einstiegsbeitrag abweichend.
Bitte hier nicht in eigenständige Neben-Themen abgleiten, sondern bitte konkrete Argumentations-/ Formulierungsvorschläge unterbreiten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

----------


Hallo, ich hoffe ich bin hier nicht falsch, aber ich sehe auch kein anderen Weg als unseren Landespolitikern damit in den Ohren zu hängen und ich möchte daher mein Vorschrieb hier bereitstellen, falls irgendetwas übernommen werden kann oder nützlich ist. Bitte bedenkt, das dieser noch Fehler beinhaltet, da ich mich mit der deutschen Sprache bei der schriftlichen Formulierung schwer tue und diese für mich äußerst Zeitaufwändig ist.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren des Abgeordnetenhauses des Landtags NRW.

Da man mit rechtlichen Mitteln, praktisch nicht gegen die Rundfunkanstalten ankommt sehe ich mich dazu gezwungen
beim Parlament das jährlich über die Weitergabe u.A. meiner Daten (durch §10a Rundfunkstaatsvertrag nun vollautomatisiert)
abstimmt, zu beschweren.

Zur einfachen Begründung kann ich es mit meinem demokratischen Verständnis nicht vereinen, warum ich dazu gezwungen werde eine
Einrichtung die sich im Zwiespalt der privaten Dienstleistung und der öffentlichen-rechtlichen Leistung befindet zu finanzieren,
wenn ich diese mit voller Absicht nicht konsumiere/boykottiere ohne jegliche politisch ausgerichtete Motivation (Rechts/Links/Geradeaus/Darüber/Darunter).

Das Landesparlament NRW, wie alle anderen Länderparlamente in Deutschland haben in den letzten Jahren Beschlüsse gefasst, die
ausschliesslich die Wünsche der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten berücksichtigen und den Sendeanstalten eine Narrenfreiheit
ermöglichen die dem durch Vorurteil eingeprägte Bild von anarchistchen Zuständen entsprechen.

Während dem Bildungsauftrag im Fernsehen oberste Priorität zugewiesen wird und überfinanziert ist (auch wenn diese immer mehr Geld fordern),
sind Schulen an denen der Bildungsauftrag tatsächlich stattfindet z.T. weiterhin unterfinanziert.
Eine Ersatzleistung für Menschen die nicht mit der Finanzierung der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten einverstanden sind, die z.B.
 Schulen oder anderen Bildungseinrichtung zu Gute kommen könnte, sieht dieser Rundfunkstaatsvertrag nicht vor.

Technisch sind bestimmte Beschlüsse die alle Länderparlamente nach und nach abgestimmt haben nicht nachvollziehbar.
Angefangen hat dies mit einer partiellen Abgabe von Beiträgen aufgrund der Bereitstellung von öffentlich-Rechtlichen
Angeboten im Internet, als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die bei der Umwandlung zum Rundfunkbeitragsservice zur vollständigen
Abgabe umgewandelt wurde und dem Empfang von tatsächlichen Rundfunkleistungen gleichgesetzt wurde.

Diese sind meiner Auffassung nach nicht gleichzusetzen, weil:
- Dafür keine Infrastruktur bereitgestellt werden muss in Form von Sendeanlagen
- Dafür keine Einspeisegebühren bei Kabelbetreiber anfallen (die z.T. auch nicht rechtzeitig geleistet werden)
- Der Konsument der im Internet unterwegs ist zuvor sein Provider bereits bezahlt hat für die vereinbarte Empfangs- und Sendeleistung des jeweiligen Internetanschlusses.
- Eine Bereitstellung via Internet wesentlich Kostengünstiger ist (Wikipedia bittet um Spenden i.H.v. 97 Mio Euro in Deutschland, als einer der größten unabhängigen Informationsportale Weltweit)

Des Weiteren stelle ich mir die Frage warum ich als Nutzer von Youtube und weiteren sozialen Medien,
durch Werbefinanzierung die ganze Zeit mit öffentlich-Rechtlichen angeboten umworben werden soll und
seit wann dies zum öffentlich-Rechtlichen Auftrag gehört, via Zwangsabgabe, Konzerne wie Alphabet
(Mutterkonzern von Google, Youtube) oder Facebook beispielsweise mitzufinanzieren und wie damit
eine Unabhängigkeit einer öffentlich-Rechtlichen Anstalt zu begründen ist.

Eine andere Frage die sich mir und anderen Menschen in diesen Land stellt ist, ob ich eine derartige Wettbewerbsverzerrung,
die sogar dazu führt, das z.B. Internetmedien die sich kritisch mit dem öffentlich-Rechtlichen Inhalten
(z.B. durch eingekaufte Youtuber die schlicht und einfach der grundliegenden journalistischen Sorgfalt nicht nachkommen)
sich mit Anwälten befassen müssen, die nicht aus der Rechtsabteilung des öffentlich-Rechtlichen Umfelds stammen,
mit Beitragsmitteln angeklagt werden mit der Begründung eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen zu haben,
weil Bild- und Tonabschnitte die zur Beitragserstellung und Kommentierung erforderlich sind, verwendet wurden.

Dieses Beispiel alleine zeigt, das die öffentlich-Rechtlichen Anstalten nicht nur dem allgemeinen Nutzen dienen,
sondern auch eigennützig handeln und eigene Interessen vertreten.
Dies sieht man auch in der Berichterstattungszeitraum der Debatte des sächsischen Landtags,
oder weiteren Landtägen, wenn das Thema Rundfunkbeitrag behandelt wird.
ARD/ZDF sind da immer an oberste Stelle dabei, über diese Angelegenheit verstärkt zu berichten,
das eine Neutralität in dieser Berichterstattung erfolgt ist praktisch gesehen unmöglich.

Diese Umstände sind mir nicht bekannt durch öffentlich-Rechtlichen Konsum der nur unfreiwillig stattfindet,
sondern über Medien die darüber Berichten, die nicht diesem Umfeld angehören
und über keine Privilegien oder besonderen Schutz geniessen, wenn deren Finanzierung gefährdet ist und ein
wesentlich höheren Anteil an der aktuell erforderlichen Aufklärung beitragen,
als die öffentlich-Rechtlichen selbst.

Sofern diese Medien keine kritische Größe erreicht haben, setzen die öffentlichen Rundfunkanstalten inzwischen
Anwälte ein um diese Art der Berichterstattung zu verhindern,
idealerweise durch Rechtsstreitigkeiten die eine Last erzeugen mit der Absicht ein kleineres Medium
zum finanziellen Kollaps zu führen unter dem Deckmantel des Urheberrechts.

Die Schaffung und Ausweitung des Rundfunkbeitrags schafft massive demokratische und soziale Verwerfungen.
- Bürger dieses Landes unabhängig von den Interessen, Herkunft, Wurzeln oder der politischen
Ausrichtung sind zur Zahlung verpflichtet, es bestehen keine Wahlmöglichkeiten oder Alternativen.
- Die Vertragsfreiheit wird mit dem Rundfunkstaatsvertrag ausgehebelt.
- Der Rundfunkbeitrag ist sozial äußerst ungerecht, während die Bürger (trotz Befreiungsmöglichkeit) mehrheitlich
in die Rentenkasse einzahlen, werden über den Beitragsservice und die Rundfunkanstalten
Menschen (Angestellte, Intendanten, u.A.) in wenigen Jahren zu Millionären befördert und erhalten Leistungen aus
der Pensionskasse ohne dabei etwas an die Gessellschaft zurückzugeben. Die Sozialkassen werden durch
die Befreiungen zusätzlich belastet.
- Wer befreit werden möchte, muss Anträge stellen und regelmäßig seine kostbare Lebenszeit mit dem Rundfunkbeitragsservice in Köln verbringen.
- nach §10a Rundfunkstaatsvertrag und die zuvor ausgelegte Gesetzgebung, dessen Zustandekommen nicht die Öffentlichkeit geraten sollte, wird gewährleistet, das die Landesrundfunkanstalten einen
automatisiert verfolgen, drohen,belästigen und drangsalieren dürfen.
- Im Falle einer Verweigerung übernimmt die Kommune eine Vollstreckung, Menschen die zuvor nie Schulden angehäuft können
dann noch ein Eintrag in die Schufa erhalten,
schlimmstenfalls endet diese Verweigerung in einer Justizvollzugsanstallt samt Einstellung eines Arbeitsverhältnisses
mit dem Entzug der Lebensgrundlage und einer erneuten Belastung der Sozialkassen der daraus resultiert zur Folge.

Wären die öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten neutral, würden Diese auch selbsttätig und selbstkritisch darüber berichten. Uneigennützig.
In Sendungen wie "sag es mir ins Gesicht", oder so ähnlich, werden diese Fragen zwar gestellt, dennoch sind die Intendanten i.d.R. bei der
Beantwortung dieser Art von Fragen entweder überfordert oder Medial darauf eingestellt dieser Art von Fragestellung ausweichend,
bzw. gar nicht, zu antworten.

Diese Art der Berichterstattung wird dann unabhängig von anderen Medien abgedeckt, Manche zurecht kritisch,
Andere auch durch Interessen geleitet weil man sich durch eine (idealerweise vollständige) Abschaffung der öffentlich-Rechtlichen,
ein höheren Marktanteil erhofft.

Eine Staat hat 3 Grundpfeiler, die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt.
Die Gewalten die über meine Meldedaten verfügen müssen, sollen dazu ermächtigt sein
über meine Daten zu verfügen um ihrer Aufgabe nachgehen zu können, z.B. eine Personalienkontrolle oder einer Strafverfolgung,
die zum Kern eines funktionierenden Staates gehören.

Eine Landesrundfunkanstalt sehe ich trotz Verankerung an das Grundgesetz nicht in diesem Konstrukt,
insbesondere nicht in Form einer Verfolgungsinstitution, unabhängig davon ob Sie nun mit GEZ oder Beitragsservice anzusprechen ist.
Abgesehen von den Daten die von den Meldebehörden weitergegeben werden, muss ich im Fall einer Zahlung auch noch meine Bankdaten angeben, wie genau nun für ein Datenschutz gesorgt werden soll, wenn ein von den
Rundfunkanstalten gestellter Datenschutzbeauftragter die Unbedenklichkeit attestiert, ist mir schleierhaft.

(Bis dahin bin ich vorerst gekommen)


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Wow! Das ist schon verdammt gut geschrieben!

Ohne großes Gelaber, immer punktgenau. Hervorragend!

Die Sprachschnitzer ("Gessellschaft") sind absolut marginal.
Wenn Du wirklich kein Deutsch-Muttersprachler bist oder eine ungünstige Schulzeit hattest, sei völlig unbesorgt: Es gibt genügend Deutsche in zehnter Generation, deren Sprachbeherrschung schlechter ist als Deine.

Das Schreiben ist sehr, sehr gut!  ;D

Ich wüsste übrigens gar nicht mal, was da noch fehlt. Selbst die vollständige automatisiert geschriebenen "Festsetzungsbescheide" werden angesprochen.

Zur örr Strategie "Kaputt klagen":
Zitat
das z.B. Internetmedien die sich kritisch mit dem öffentlich-Rechtlichen Inhalten
(z.B. durch eingekaufte Youtuber die schlicht und einfach der grundliegenden journalistischen Sorgfalt nicht nachkommen)
sich mit Anwälten befassen müssen, die nicht aus der Rechtsabteilung des öffentlich-Rechtlichen Umfelds stammen,
mit Beitragsmitteln angeklagt werden mit der Begründung eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen zu haben,
weil Bild- und Tonabschnitte die zur Beitragserstellung und Kommentierung erforderlich sind, verwendet wurden.
gibt es das Stichwort SLAPP

Zitat
SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) ist ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Sie wird in den meisten Fällen von Unternehmen, seltener von Privatpersonen oder Behörden, gegen NGOs oder Individuen angestrengt, welche die Geschäftspraktiken des Unternehmens, die Aktivitäten des Individuums oder der Behörde öffentlich kritisieren.
Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP
Dieser deutsche Artikel in der deutschen Wikipedia ist aber letztlich nicht besonders gut, man sollte über SLAPP z.B. in der englischen Wikipedia nachlesen (ganz einfach: auf der deutschen Artikelseite in der linken Spalte auf "English" klicken).
Das ist mittlerweile ein Politikum auch in der EU.

Für das Schreiben: Daumen hoch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2020, 23:20 von ope23«

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Wow! Das ist schon verdammt gut geschrieben!

Die Idee ist gut, aber zum Text: Teilweise müsste der Satzbau geändert und die Kommastellungen dringend überarbeitet werden. So wird man doch nicht ernst genommen. Meine Erfahrung.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Die Idee ist gut, aber zum Text: Teilweise müsste der Satzbau geändert und die Kommastellungen dringend überarbeitet werden. So wird man doch nicht ernst genommen. Meine Erfahrung.
Vielleicht kann man gleich mit konkreten Vorschlägen helfen.


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Das Schreiben hat es verdient, aufpoliert zu werden. Hier ein erster Versuch. Ich habe versucht, die Ausdrucksweise möglichst beizubehalten. Einzig die Schachtelsätze habe ich großräumig umgestellt (also nach Möglichkeit nicht mehr das Verb erst am Ende). Die härteste Nuss war der (inhaltlich hervorragende) Absatz mit den kritischen Youtubern, die sich gegen die eingekauften örr YouTuber wenden und die dann faktisch von den LRA angeklagt werden.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalens,

da man mit rechtlichen Mitteln praktisch nicht gegen die Rundfunkanstalten ankommt, sehe ich mich dazu gezwungen, mich beim Parlament zu beschweren, das jährlich über die Weitergabe u. a. meiner Daten (durch §10a Rundfunkstaatsvertrag nun vollständig automatisiert) abstimmt.

Zur einfachen Begründung kann ich es mit meinem demokratischen Verständnis nicht vereinen, warum ich dazu gezwungen werde, eine Einrichtung zu finanzieren, die sich im Zwiespalt der privaten Dienstleistung und der öffentlichen-rechtlichen Leistung befindet, wenn ich diese mit voller Absicht nicht konsumiere und ohne jegliche politisch ausgerichtete Motivation (rechts/links/geradeaus/darüber/darunter) boykottiere.

Das Landesparlament NRW hat wie alle anderen Länderparlamente in Deutschland in den letzten Jahren Beschlüsse gefasst, die ausschließlich die Wünsche der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten berücksichtigen und den Sendeanstalten eine Narrenfreiheit ermöglichen, die dem Anschein nach einem Bild von anarchistischen Zuständen entsprechen würde.

Während der Bildungsauftrag im Fernsehen oberste Priorität zugewiesen bekommen hat und längst überfinanziert ist (und dennoch immer mehr Geld gefordert wird), sind Schulen, an denen der Bildungsauftrag tatsächlich stattfindet, z.T. weiterhin unterfinanziert.
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht nicht vor, dass Menschen, die nicht mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einverstanden sind, Ersatzleistungen erbringen, die z.B. Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen zu Gute kommen könnten.

In technischer Hinsicht sind bestimmte Beschlüsse, die alle Länderparlamente nach und nach abgestimmt haben, nicht nachvollziehbar.
Angefangen hat dies mit einer partiellen Abgabe von Beiträgen für die Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Angeboten im Internet, die im Zuge der Umwandlung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zum Rundfunkbeitragsservice zur vollständigen Abgabe umgewandelt und dem Empfang von tatsächlichen Rundfunkleistungen gleichgesetzt wurde.

Diese sind meiner Auffassung nach nicht gleichzusetzen, weil:
- dafür keine Infrastruktur bereitgestellt werden muss in Form von Sendeanlagen;
- dafür keine Einspeisegebühren bei Kabelbetreiber anfallen (die z.T. nicht einmal rechtzeitig geleistet werden);
- der Konsument, der im Internet unterwegs ist, zuvor seinen Provider für die vereinbarte Empfangs- und Sendeleistung des jeweiligen Internetanschlusses bezahlt hat;
- eine Bereitstellung via Internet wesentlich kostengünstiger ist (zum Vergleich: Wikipedia bittet derzeit um Spenden i.H.v. 97 Mio Euro in Deutschland, als eines der größten unabhängigen Informationsportale weltweit).

Des weiteren stelle ich mir die Frage warum ich als Nutzer von Youtube und weiteren sozialen Medien, durch Werbefinanzierung die ganze Zeit mit öffentlich-rechtlichen Angeboten umworben werden soll und seit wann dies zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört, via Zwangsabgabe beispielsweise Konzerne wie Alphabet (Mutterkonzern von Google und Youtube) oder Facebook mitzufinanzieren, und wie damit eine Unabhängigkeit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu begründen ist.

Eine andere Frage, die sich mir und anderen Menschen in diesen Land stellt, ist, ob ich eine derartige Wettbewerbsverzerrung mittragen muss. Das betrifft auch solche Internetmedien, die sich kritisch mit öffentlich-rechtlichen Inhalten auseinandersetzen, welche z.B. durch von den öffentlich-rechtlichen Anstalten eingekaufte Youtuber präsentiert werden, die aber schlicht und einfach nicht der grundliegenden journalistischen Sorgfalt nachkommen.
Diese Internetmedien werden im Gegenzug von den öffentlich-rechtlichen Sendern mit externen und aus Beitragsmitteln bezahlten Anwälten angeklagt mit dem Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen zu haben, weil in den kritischen Filmbeiträgen Bild- und Tonabschnitte verwendet wurden, die aber zu einer kritischen Kommentierung erforderlich sind.

Dieses Beispiel alleine zeigt, dass die öffentlich-Rechtlichen Anstalten nicht nur dem allgemeinen Nutzen dienen, sondern auch eigennützig handeln und eigene Interessen vertreten.
Dies sieht man auch in der Berichterstattungszeitraum der Debatte des anhaltinisch-sächsischen Landtags, oder weiteren Landtagen, sobald das Thema "Rundfunkbeitrag" behandelt wird.
ARD/ZDF sind da immer an vorderster Stelle dabei, über diese Angelegenheit verstärkt zu berichten.
Dass eine Neutralität in dieser Berichterstattung erfolgt, ist praktisch gesehen unmöglich.

(Der nächste Absatz war für mich etwas unklar, was gemeint war - hier eine "Interpretation" --> )

Diese Umstände sind mir übrigens nicht bekannt durch eigenen öffentlich-rechtlichen Konsum, der ohnehin nur unfreiwillig stattfindet, sondern über andere Medien, die darüber berichten, die aber nicht diesem öffentlich-rechtlichen Umfeld angehören, über keine Privilegien verfügen und keinen besonderen Schutz genießen. Vielmehr ist die Finanzierung dieser anderen Medien selbst gefährdet, so dass sie einen wesentlich höheren Anteil zur aktuell erforderlichen Aufklärung zum Rundfunkbeitrag leisten als die öffentlich Rechtlichen selbst.

(<-- Ende Unklarheit.)

Solange diese Medien keine kritische Größe erreicht haben, setzen die öffentlichen Rundfunkanstalten inzwischen Anwälte ein, um diese Art der Berichterstattung zu verhindern, idealerweise durch Rechtsstreitigkeiten, die eine Last erzeugen mit der Absicht, unter dem Deckmantel des Urheberrechts ein kleineres Medium zum finanziellen Kollaps zu führen.

Die Schaffung und Ausweitung des Rundfunkbeitrags schafft massive demokratische und soziale Verwerfungen:
- Bürger dieses Landes sind unabhängig von den Interessen, Herkunft, Wurzeln oder der politischen
Ausrichtung zur Zahlung verpflichtet, es bestehen keine Wahlmöglichkeiten oder Alternativen.
- Die Vertragsfreiheit wird mit dem Rundfunkstaatsvertrag ausgehebelt.
- Der Rundfunkbeitrag ist sozial äußerst ungerecht, während die Bürger (trotz Befreiungsmöglichkeit) mehrheitlich
in die Rentenkasse einzahlen, werden über den Beitragsservice und die Rundfunkanstalten
Menschen (Angestellte, Intendanten u. a.) in wenigen Jahren zu Millionären befördert und erhalten Leistungen aus
der Pensionskasse, ohne dabei etwas an die Gessellschaft zurückzugeben. Die Sozialkassen werden durch die Befreiungen zusätzlich belastet.

Wer befreit werden möchte, muss Anträge stellen und regelmäßig seine kostbare Lebenszeit mit dem Rundfunkbeitragsservice in Köln verbringen.

Nach §10a Rundfunkstaatsvertrag und die zuvor ausgelegte Gesetzgebung, deren Zustandekommen nicht an die Öffentlichkeit geraten sollte, wird gewährleistet, das die Landesrundfunkanstalten einen vollständig automatisiert (d. h. ohne jegliche Mitwirkung eines Menschen) verfolgen, drohen, belästigen und drangsalieren dürfen. Im Falle einer Verweigerung übernimmt die Kommune eine Vollstreckung, so dass Menschen, die zuvor nie Schulden angehäuft hatten, dann doch noch einen Eintrag bei der Schufa erhalten.
Schlimmstenfalls endet diese Verweigerung in einer Justizvollzugsanstallt samt Einstellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entzug der Lebensgrundlage und einer daraus resultierenden erneuten Belastung der Sozialkassen als Folge.

Wären die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten neutral, würden diese auch selbsttätig und selbstkritisch darüber berichten. Uneigennützig.
In Sendungen wie "sag es mir ins Gesicht", oder so ähnlich, werden diese Fragen zwar gestellt, dennoch sind die Intendanten i.d.R. bei der Beantwortung dieser Art von Fragen entweder überfordert oder medial darauf eingestellt, dieser Art von Fragestellung ausweichend, oder gar nicht zu antworten.

Diese Art der Berichterstattung wird dann unabhängig von anderen Medien abgedeckt, von denen manche zu Recht kritisch, manche aber auch interessengeleitet, weil man sich durch eine (idealerweise vollständige) Abschaffung der öffentlich Rechtlichen einen höheren Marktanteil erhofft.

Ein Staat hat drei Grundpfeiler: die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt.
Die Gewalten, die über meine Meldedaten verfügen müssen, sollen dazu ermächtigt sein, über meine Daten zu verfügen, um ihren Aufgaben nachgehen zu können, die zum Kern eines funktionierenden Staates gehören, z.B. eine Personalienkontrolle oder eine Strafverfolgung.

Eine Landesrundfunkanstalt sehe ich trotz Verankerung im Grundgesetz nicht in diesem Konstrukt, insbesondere nicht in Form einer Verfolgungsinstitution, unabhängig davon ob sie nun mit GEZ oder Beitragsservice anzusprechen ist.
Abgesehen von den Daten, die von den Meldebehörden weitergegeben werden, muss ich im Fall einer Zahlung auch noch meine Bankdaten angeben. Wie genau nun für einen Datenschutz gesorgt werden soll, wenn ein von den Rundfunkanstalten gestellter Datenschutzbeauftragter die Unbedenklichkeit attestiert, ist mir schleierhaft.


Edit "Bürger":
Lediglich noch die erzwungenen Zeilenumbrüche innerhalb von Sätzen entfernt, da durch den automatischen Zeilenumbruch der Forum-Software/ des Browsers unschöner und schwerer lesbarer "Flattertext" entsteht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 22:05 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es befindet sich leider bereits am Anfang ein Fehler im Text. Das Parlament, egal welchen Bundeslandes, stimmt zu keiner Zeit über die Weitergabe der Daten  eines Bürger ab, und folglich auch nicht jährlich. Richtig ist, dass laut §10a des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen ein Vollabgleich der Einwohnermeldedaten der volljährigen Bürger mit den LRA/dem BS stattfindet. Man kann den Parlamenten vorwerfen, dass sie dies durch ihre Zustimmung zum sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ermöglichen, muss das dann aber anders formulieren.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.575
(Das ist richtig... inhaltliche Dinge habe ich erstmal nicht groß verändert.)

Kann man ja in einem zweiten Zug dann einrichten.  :D

Im Prinzip warte ich erstmal ab, was der Urheber rdx so meint...  :)



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rdx

  • Beiträge: 8
Ich schau mir das noch in Ruhe an, vielen Dank für die Beiträge, viele Sachen sind mir schon aufgefallen.
Ich bin zwar "Muttersprachler", aber ich bin in Spanien sozialisiert worden, ein Grammatikkurs folgte nie und mit der Schwäche darf ich mich noch rumprügeln.

Zur Unklarheit einer Person, Holger Kreymeier (Inhaber von Massengeschmack.TV) wird von z.Z. von einer Kanzlei gejagt, die Geld wegen einer Urheberrechtsverletzung haben möchte. Ich verfolge ihn seitdem er eine Paywall hat nicht so extrem, Dennoch finde ich das inakzeptabel.
Normalerweise hat so eine Klage auch kein Erfolg, aber das Geld muss trotzdem bezahlt werden.

Wie gesagt, vorläufiges Schreiben, vllt. bin ich erst am Montag fertig, wenn ich mit der ganzen Argumentation durch bin, da folgt nämlich noch etwas, dann gerne aufpolieren, weiterverwenden (ein oder anderer Abschnitt ist dann personalisiert, daher entfernen), teilen, wenn es was bringt.

MfG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 14:56 von rdx«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Da Sprache und Formulierungen nicht gerade zu meinen Stärken gehören, kann ich zur Ausgestaltung selber jetzt nicht sonderlich beitragen. Das überlasse ich doch lieber den Profis. :D
Aber ein Punkt bezüglich des, nun fest verankerten und regelmäßigen, Meldedatenabgleichs sollte nicht unerwähnt bleiben.
Wie schon damals 2010 haben sich die Datenschutzbeauftragten der Länder doch sehr kritisch dazu geäußert und einige Bedenken angemerkt. Leider wurden diese von den einzelnen Landesparlamenten bei ihren Abstimmungen zu den Staatsverträgen bisher anscheinend völlig ignoriert. Vielleicht waren sie ihnen auch gar nicht bekannt?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

o
  • Beiträge: 1.575
Wie schon damals 2010 haben sich die Datenschutzbeauftragten der Länder doch sehr kritisch dazu geäußert und einige Bedenken angemerkt. Leider wurden diese von den einzelnen Landesparlamenten bei ihren Abstimmungen zu den Staatsverträgen bisher anscheinend völlig ignoriert.
Guter Punkt.

Zitat
Vielleicht waren sie ihnen auch gar nicht bekannt?
Kann man schlecht herausfinden, wenn man sich nicht durch die Landtagsdrucksachen durchwühlt. Hier im Forum habe ich eine Pressemitteilung von 2013 gefunden:
GEZ ist Supermeldebehörde (01/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4390.0
Für den Offenen Brief tut das hier aber nicht viel zur Sache.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 21:57 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Es befindet sich leider bereits am Anfang ein Fehler im Text. Das Parlament, egal welchen Bundeslandes, stimmt zu keiner Zeit über die Weitergabe der Daten  eines Bürger ab, und folglich auch nicht jährlich. (...)
Das sieht ein FDP MdL aber anders:  ;) 
Der erste (einmalige) Meldedatenabgleich wurde in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag hineingefummelt!
Zitat
Nochmaliger Meldedatenbagleich im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
FDP hat Bedenken und fordert eine weitere Anhörung im hessischen Landtag.

19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1. Lesung Gesetzentwurf 19.04.2016
Quelle: youtube Video Länge ~ 2.27 Minuten
https://www.youtube.com/watch?v=DyWT99j77iE


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2020, 20:53 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Es sei im Zusammenhang mit dem eingeführten regelmäßigen "einmaligen" Meldedatenabgleich auch auf dieses Thema verwiesen:

25. Bericht über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34258.0

Daraus ein kurzes Zitat des LfD Niedersachsen:
Zitat
Ich habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den damit eingeführten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich und sehe in den konkreten Regelungen einen massiven Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzrechts. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Niedersächsische Staatskanzlei es unterlassen hat, mich vor der Unterzeichnung des 23. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag ordnungsgemäß zu beteiligen. Dies schränkt meine Möglichkeiten erheblich ein, mich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger zur Durchsetzung ihrer informationellen Selbstbestimmung im erforderlichen Maße einsetzen zu können.


Edit "Bürger" @alle: Danke für die Mitwirkung. Bitte jedoch hier nicht in eigenständige Neben-Themen abgleiten, sondern bitte konkrete Argumentations-/ Formulierungsvorschläge unterbreiten.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2020, 20:40 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: ich bestreite nicht, dass unter Umständen Abgeordnete der Länderparlamente über den Abgleich gesprochen oder sich dazu geäußert haben. Sie stimmen aber nicht über die Datenweitergabe ab, schon gar nicht jährlich. Ergo behauptet man solches besser nicht.

Wenn man sich an einen größeren Kreis wendet, noch dazu öffentlich, darf man sich keine Fehler leisten. Tut man es doch, noch dazu bezüglich so eines einfachen Punkts, bietet man unnötig eine Angriffsfläche, die nicht nur ausgenutzt wird, sondern dazu genutzt wird die Diskussion auf eine Ebene zu verschieben, in der es nur noch um den Wahrheitsgehalt weniger Vorwürfe/Behauptungen geht. Wer so einfache Fehler macht, wird mit Sicherheit untergehen. Das Gejammer, die Gegenseite würde sich gar nicht mit den Hauptvorwürfen befassen, sondern sich nur auf einen winzigen Einzelaspekt einschiessen, ist vorherseh- und vermeidbar.

Kurz: jeder Punkt muss stichhaltig sein, sonst kann man  bzw. sollte es lassen. Gute Absichten allein genügen nicht. Wer angreift, der muss besser sein als die Gegenseite, darf der nicht die „Gegenargumente“ frei Haus liefern. Zumal man wohl ehrlicher Weise davon ausgehen muss, dass Politiker schlechte Zuhörer sind, so gut wie nie Fehler einräumen und gerade in Rundfunkfragen so stark vom Status quo profitieren, dass sie eh keine Neigung verspüren dürften sich argumentativ mit kritischen Bürgern auseinander zu setzen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

r

rdx

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DrBoe, dieses Kapitel wird jedes Jahr als Komplettpaket durchgewunken (meine Auffassung), ob das nun die Beiträge selbst sind oder das gesamte Paket spielt keine Rolle. Das gesamte System wird als solches weiter akzeptiert auch wenn nur ein Teil davon betroffen ist bei der jährlichen Abstimmung.
Insofern sehe ich das weder als Fehler noch ein Grund da eine Differenzierung vornehmen zu müssen.

Das System hat durch die Abstimmung für ein weiteres Jahr bestand und zwar im Gesamtpaket.

So das wäre grob mein 2. Entwurf, Inhaltlich habe ich da nichts mehr hinzuzufügen, es ist "etwas" erweitert, enthält Wiederholungen und abgesehen davon gibt es eine Passage die mir noch zu "ich" lastig ist (am Ende ist es beabsichtigt).

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren des Abgeordnetenhauses des Landtags NRW.

Da man mit rechtlichen Mitteln, praktisch nicht gegen die Rundfunkanstalten ankommt sehe ich mich dazu gezwungen
beim Parlament das jährlich über die Weitergabedate u.A. meiner Daten (durch §10a Rundfunkstaatsvertrag nun vollautomatisiert) abstimmt,
zu beschweren.

Zur einfachen Begründung kann ich es mit meinem demokratischen Verständnis nicht vereinen, warum ich dazu gezwungen werde eine
Einrichtung die sich im Zwiespalt der privaten Dienstleistung und der öffentlichen-rechtlichen Leistung befindet zu finanzieren,
wenn ich diese mit voller Absicht nicht konsumiere/boykottiere ohne jegliche politisch ausgerichtete Motivation (Rechts/Links/Geradeaus/Darüber/Darunter).

Das Landesparlament NRW, wie alle anderen Länderparlamente in Deutschland haben in den letzten Jahren Beschlüsse gefasst, die
ausschliesslich die Wünsche der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten berücksichtigen und den Sendeanstalten eine Narrenfreiheit
ermöglichen die dem durch Vorurteil eingeprägte Bild von anarchistchen Zuständen entsprechen.

Während dem Bildungsauftrag im Fernsehen oberste Priorität zugewiesen wird und überfinanziert ist (auch wenn diese immer mehr Geld fordern),
sind Schulen an denen der Bildungsauftrag tatsächlich stattfindet z.T. weiterhin unterfinanziert.
Eine Ersatzleistung für Menschen die nicht mit der Finanzierung der öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten einverstanden sind, die z.B. Schulen oder anderen Bildungseinrichtung zu Gute kommen könnte,
sieht dieser Rundfunkstaatsvertrag nicht vor.

Technisch sind bestimmte Beschlüsse die alle Länderparlamente nach und nach abgestimmt haben nicht nachvollziehbar.
Angefangen hat dies mit einer partiellen Abgabe von Beiträgen aufgrund der Bereitstellung von öffentlich-Rechtlichen Angeboten im Internet,
als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die bei der Umwandlung zum Rundfunkbeitragsservice zur vollständigen Abgabe umgewandelt wurde und dem Empfang
von tatsächlichen Rundfunkleistungen gleichgesetzt wurde.

Diese sind meiner Auffassung nach nicht gleichzusetzen, weil:
- Dafür keine Infrastruktur bereitgestellt werden muss in Form von Sendeanlagen
- Dafür keine Einspeisegebühren bei Kabelbetreiber anfallen (die z.T. auch nicht rechtzeitig geleistet werden)
- Der Konsument der im Internet unterwegs ist zuvor sein Provider bereits bezahlt hat für die vereinbarte Empfangs- und Sendeleistung des jeweiligen Internetanschlusses.
- Eine Bereitstellung via Internet wesentlich Kostengünstiger ist (Wikipedia bittet um Spenden i.H.v. 97 Mio Euro in Deutschland, als einer der größten unabhängigen Informationsportale Weltweit)

Des Weiteren stelle ich mir die Frage warum ich als Nutzer von Youtube und weiteren sozialen Medien,
durch Werbefinanzierung die ganze Zeit mit öffentlich-Rechtlichen angeboten umworben werden soll und seit wann dies zum öffentlich-Rechtlichen Auftrag gehört,
via Zwangsabgabe, Konzerne wie Alphabet (Mutterkonzern von Google, Youtube) oder Facebook beispielsweise mitzufinanzieren und wie damit eine Unabhängigkeit einer
öffentlich-Rechtlichen Anstalt zu begründen ist.

Eine andere Frage die sich mir und anderen Menschen in diesen Land stellt ist, ob ich eine derartige Wettbewerbsverzerrung, die sogar dazu führt, das z.B.
Internetmedien die sich kritisch mit dem öffentlich-Rechtlichen Inhalten (z.B. durch eingekaufte Youtuber die schlicht und einfach der grundliegenden journalistischen Sorgfalt nicht nachkommen)
sich mit Anwälten befassen müssen, die nicht aus der Rechtsabteilung des öffentlich-Rechtlichen Umfelds stammen, mit Beitragsmitteln angeklagt werden mit der Begründung eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen zu haben,
weil Bild- und Tonabschnitte die zur Beitragserstellung und Kommentierung erforderlich sind, verwendet wurden.

Dieses Beispiel alleine zeigt, das die öffentlich-Rechtlichen Anstalten nicht nur dem allgemeinen Nutzen dienen, sondern auch eigennützig handeln und eigene Interessen vertreten.
Dies sieht man auch in der Berichterstattungszeitraum der Debatte des sächsischen Landtags, oder weiteren Landtägen, wenn das Thema Rundfunkbeitrag behandelt wird.
ARD/ZDF sind da immer an oberste Stelle dabei, über diese Angelegenheit verstärkt zu berichten, das eine Neutralität in dieser Berichterstattung erfolgt ist praktisch gesehen unmöglich.

Diese Umstände sind mir nicht bekannt durch öffentlich-Rechtlichen Konsum der nur unfreiwillig stattfindet, sondern über Medien die darüber Berichten, die nicht diesem Umfeld angehören
und über keine Privilegien oder besonderen Schutz geniessen, wenn deren Finanzierung gefährdet ist und ein wesentlich höheren Anteil an der aktuell erforderlichen Aufklärung beitragen,
als die öffentlich-Rechtlichen selbst.
Sofern diese Medien keine kritische Größe erreicht haben, setzen die öffentlichen Rundfunkanstalten inzwischen Anwälte ein um diese Art der Berichterstattung zu verhindern,
idealerweise durch Rechtsstreitigkeiten die eine Last erzeugen mit der Absicht ein kleineres Medium zum finanziellen Kollaps zu führen unter dem Deckmantel des Urheberrechts.

Die Schaffung und Ausweitung des Rundfunkbeitrags schafft massive demokratische und soziale Verwerfungen.
- Bürger dieses Landes unabhängig von den Interessen, Herkunft, Wurzeln oder der politischen Ausrichtung sind zur Zahlung verpflichtet, es bestehen keine Wahlmöglichkeiten oder Alternativen.
- Die Vertragsfreiheit wird mit dem Rundfunkstaatsvertrag ausgehebelt.
- Der Rundfunkbeitrag ist sozial äußerst ungerecht, während die Bürger (trotz Befreiungsmöglichkeit) mehrheitlich in die Rentenkasse einzahlen, werden über den Beitragsservice und die Rundfunkanstalten
Menschen (Angestellte, Intendanten, u.A.) in wenigen Jahren zu Millionären befördert und erhalten Leistungen aus der Pensionskasse ohne dabei etwas an die Gessellschaft zurückzugeben. Die Sozialkassen werden durch
die Befreiungen zusätzlich belastet.
- Wer befreit werden möchte, muss Anträge stellen und regelmäßig seine kostbare Lebenszeit mit dem Rundfunkbeitragsservice in Köln verbringen.
- nach §10a Rundfunkstaatsvertrag und die zuvor ausgelegte Gesetzgebung, dessen Zustandekommen nicht die Öffentlichkeit geraten sollte, wird gewährleistet, das die Landesrundfunkanstalten einen
automatisiert verfolgen, drohen, belästigen und drangsalieren dürfen.
- Im Falle einer Verweigerung übernimmt die Kommune eine Vollstreckung, Menschen die zuvor nie Schulden angehäuft können dann noch ein Eintrag in die Schufa erhalten,
schlimmstenfalls endet diese Verweigerung in einer Justizvollzugsanstallt samt Einstellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entzug der Lebensgrundlage
und einer erneuten Belastung der Sozialkassen der daraus resultiert zur Folge.

Wären die öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten neutral, würden Diese auch selbsttätig und selbstkritisch darüber berichten. Uneigennützig.
In Sendungen wie "sag es mir ins Gesicht", oder so ähnlich, werden diese Fragen zwar gestellt, dennoch sind die Intendanten i.d.R. bei der Beantwortung dieser Art von Fragen entweder überfordert oder Medial
darauf eingestellt dieser Art von Fragestellung ausweichend, bzw. gar nicht zu beantworten.

Diese Art der Berichterstattung wird dann unabhängig von anderen Medien abgedeckt, Manche zurecht kritisch,
Andere auch durch Interessen geleitet weil man sich durch eine (idealerweise vollständige) Abschaffung der öffentlich-Rechtlichen, ein höheren Marktanteil erhofft.

Eine Staat hat 3 Grundpfeiler, die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt.
Die Gewalten die über meine Meldedaten verfügen müssen, sollen dazu ermächtigt sein über meine Daten zu verfügen um ihrer Aufgabe nachgehen zu können, z.B. eine Personalienkontrolle oder einer Strafverfolgung,
die zum Kern eines funktionierenden Staates gehören.

Eine Landesrundfunkanstalt sehe ich trotz Verankerung an das Grundgesetz nicht in diesem Konstrukt, insbesondere nicht in Form einer Verfolgungsinstitution, unabhängig davon ob Sie nun mit GEZ oder Beitragsservice anzusprechen ist.
Abgesehen von den Daten die von den Meldebehörden weitergegeben werden, muss ich im Fall einer Zahlung auch noch meine Bankdaten angeben, wie genau nun für ein Datenschutz gesorgt werden soll, wenn ein von den
Rundfunkanstalten gestellter Datenschutzbeauftragter die Unbedenklichkeit attestiert, ist mir schleierhaft.

Durch ihre jährliche Abstimmung, stimmen Sie zu, dass meine Bank- und Meldedaten ohne meine Einverständnis weitergegeben werden an eine Einrichtung die Menschen verfolgt,
Sie verpflichten mich dazu eine Einrichtung zu finanzieren durch eine Zwangsabgabe die dadurch weitere Menschen in diesem Land verfolgt.
Die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten deklarieren, das eine Berichterstattung überparteilich stattfindet, eine Neutralität wird durch die Nutzung dieses Begriffs grundliegend nicht gewährleistet.

In der Schule lerne ich z.B. das von Russland aus kein Angriffskrieg auf Deutschland stattgefunden hat, in den öffentlich-Rechtlichen Medien wird seit der Gründung dieser Anstalten die ganze Zeit Russland schlicht und einfach
als Bedrohung dargestellt, der Kalte Krieg ist seit 30 Jahren Geschichte, die Berichterstattung wird wohl bis zum Anschluss Russlands an die NATO wohl nie zu Gunsten Russlands ausfallen.
Womöglich gehört dies zum Umfang einer "überparteilichen" Berichterstattung und zum Bildungsauftrag der öffentlich-Rechtlichen.

Selbiger Bildungsauftrag der sich positiv auf unsere Flüchtlinge auswirken könnte, wenn die öffentlich-Rechtlichen Anstalten sich bemühen würden, Deutschkurse im Rundfunk anzubieten um nicht den selben Fehler zu begehen
wie mit den italienischen Gastarbeitern oder den türkischen Gastarbeitern zu ihrer Zeit, die durch eine Sprachbarriere teilweise nicht den Anschluss an die Gesselschaft schaffen konnten.

Stattdessen sind die öffentlich Rechtlichen damit beschäftigt private Veranstaltungen wie den DFB oder Youtube mit Exklusivverträgen zu bedienen,
sofern die Youtubereporter (weit entfernt von Journalismus) dabei erwischt werden wie Sie unsauber arbeiten, bestellt beispielsweise Radio Bremen Anwälte aus Berlin um Urheberrechtsansprüche
gegenüber einem Journalisten zu stellen, weil dieser nicht durch fehlerhaften Journalismus angeklagt werden kann und die Berichterstattung den öffentlich-Rechtlichen ein Dorn im Auge ist.
Dabei entsteht die Situation das ich dazu gezwungen werde, diesen Prozess mitzufinanzieren, der ausschliesslich dazu dient meiner freien Auswahl an Presse und Medien finanziell zu schädigen.
Darüber berichten sämtliche seriöse Internetmedien, die öffentlich Rechtlichen hüllen sich vermutlich weiter im Schweigen, da man erneut eigene Interessen vertritt.

Selbiges gilt auch für die Anstellung der Beraterin Elisabeth Wehling, die ein Framing Manual für die ARD entworfen hat, der durch Rundfunkanträge bezahlt wurde.

Artikel von Netzpolitik.org:
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/

Link zum Framing Manual:
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf

Ich begrüße die Veröffentlichung seitens Netzpolitik.org, dennoch distanziere ich mich von einer rechten Gesinnung die der Autor von Netzpolitik.org suggeriert,
das es nur den Rechten, Rechtsextemen oder dem Axel Springer Verlag in diesem Land in die Hände spielt, deren Neutralität in dieser Frage genau so
zu stellen ist wie den öffentlich Rechtlichen Anstalten selbst.

Die Gesetzgebung erinnert an 1984, die Berichterstattung erinnert an 1984, die automatisierte Verfolgung von Bürgern erinnert an 1984.
Und damit ist nicht ausschliesslich das Jahr 1984 gemeint, auch wenn man dazu Parallelen ziehen kann.

Kein Bürger benötigt eine Gesetzgebung die an 1984 erinnert im 21. Jahrhundert, es gibt genug Presseauswahl
und Medienvielfalt Weltweit und dementsprechend auch in der Bundesrepublik Deutschland, sei es in den alternativen Medien die man sorgfältig auswählen muss,
in den privaten sog. etablierten Medien oder in den öffentlich-Rechtlichen Medien.

Ebenfalls ist erstaunlich das die öffentlich Rechtlichen Anstalten, entgegen des Trends der Medienlandschaft die zunehmend technologisch billiger wird und die Konkurrenz ansteigt,
die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten entgegen des Trends über ein Alleinstellungsmerkmal der andauernden Verteurung unterliegen?

Habe ich kein Fernsehen oder Radio hat es mich im Jahr 2004. 0 Euro gekostet.
Habe ich kein Fernsehen oder Radio hat es mich im Jahr 2010, 1/3 der Gebühren gekostet, obwohl ich weder die Politik noch die öffentlich Rechtlichen darum gebeten habe mir dieses Angebot bereitzustellen.
Habe ich kein Fernsehen oder Radio kostet es mich im Jahr 2020, 17.50€ im Monat.
Hätten alle Länderparlamente abgestimmt würde es mich im Jahr 2021, 18,36 im Monat kosten.

94 Sendeanstalten in Form von technischen Rundfunkleistungen (Radio und Fernsehen), die z.T. die Gleiche Musik abspielen, die z.T. bis auf regionale Unterschiede die wenige Stunden oder Bruchteile von Stunden betragen
werden in Spartensendern noch untergebracht die zusätzliche Frequenzen unnötig belegen, zusätzlich Geld kosten und ineffizient organisiert sind zzgl. GEMA Gebühren für jeden Sender der die gleiche Musik abspielt.
Dieser Beitrag kann größtenteils Ersatzfrei von privaten Sendeanstalten übernommen werden und niemand in diesem Land wird es vermissen, da die gleiche Musik, die gleiche Verkehrslage und nahezu identische Nachrichten
der aktuellen Lage und Wetters übermittelt werden.
Die Hälfte dieser Sender ist schlicht und einfach überflüssig und es bestünde weiterhin ein öffentlich Rechtliches Angebot das keine 17,50 kostet, das wäre der einzige Unterschied,
internationale Konflikte mit Frankreich, Großbritannien, Russland oder den Vereinigten Staaten wären auch nicht zu befürchten.

Der Marktanteil dieser Sender ist in meiner Altersgruppe eher weniger representativ, unabhängig davon welche Menge an Geld in dieses System gesteckt wird,
wird der öffentlich Rechtliche Rundfunk in Zukunft nicht mehr an die alten Erfolge anknüpfen können. Ebenfalls kann man nicht davon ausgehen, das mehr Angebot für ein qualitativ besseres Angebot steht.
Die Geschichte der öffentlich Rechtlichen Sender in Deutschland bestätigt dies bereits, diese Sender brauchen faktisch kein weiteres Geld, da Sie auch nicht mehr Qualität liefern.

Brot und Spiele gehören in die römische Zeit, die Gesetzgebung des Rundfunkbeitrags und der Gebühreneinzugszentrale in das Jahr 1984 und Beides hat in einer modernen Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts nichts verloren.

Der Auftrag der öffentlich rechtlichen Anstalten ist es, durch die erteilte Narrenfreiheit durch die Einführung des Rundfunkbeitrags, Geld zu verschwenden und mehr Geld zu fordern.
Bedient wird sich an den Rentenkassen, Sozialkassen, Mittelstand, Arbeitern und Dienstleistern die sich für diese Leistung, jeden Morgen ein paar Brötchen leisten könnten,
von Frequenzwellen kann sich kein Bürger dieses Staates ernähren unabhängig davon ob Sie den eigenen Haushalt erreichen oder nicht.

Ich wurde so erzogen das ich keine Verträge mit einem Abomodell abschliesse, da dies bekannterweise in der Schuldenfalle endet, inzwischen kriege ich das Abomodell vom Landesparlament
zwangsweise gestellt, mit Schufa, Gerichtsvollzieher, Gefängnis und möglichen Schulden. Das ist politisch schlicht und einfach verantwortungslos.

Das Gegner des Rundfunkbeitrags die AfD als einzige realistische Wahloption übrig gelassen wird, erachte ich als politisch verantwortungslos und ich werde mich weder durch die Politik,
noch durch die öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten weder durch politische Taktik oder Rhetorik noch durch öffentlich Rechtliche Berichterstattung in eine rechte Ecke positionieren lassen in die ich nicht reingehöre,
weil ich diesen Standpunkt vertrete.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, meine Würde und die von vielen Beitragszahlern die unter Zwangsmaßnahmen zahlen müssen, wird mit bürokratischen Händen geschlagen und mit bürokratischen Füßen
getreten für ein System das anstempelt, seit 1975 Bürger belästigt und verfolgt und seit 2013 spätestens absolut außer Kontrolle geraten ist.

Das sind die Rahmenbedingungen die Sie für ihre Bürger schaffen, mit demokratischen Werten kann ich das bedauerlicherweise nicht verbinden.

Zur Unklarheit, ich werde grundliegend durch kritische Berichterstattung auf die Öffis aufmerksam, ich selbst tu mir den Mist wirklich nicht freiwillig an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 06:49 von rdx«

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Da man mit rechtlichen Mitteln, praktisch nicht gegen die Rundfunkanstalten ankommt sehe ich mich dazu gezwungen
beim Parlament das jährlich über die Weitergabedate u.A. meiner Daten (durch §10a Rundfunkstaatsvertrag nun vollautomatisiert) abstimmt,
zu beschweren. [..]
DrBoe, dieses Kapitel wird jedes Jahr als Komplettpaket durchgewunken (meine Auffassung), ob das nun die Beiträge selbst sind oder das gesamte Paket spielt keine Rolle. Das gesamte System wird als solches weiter akzeptiert auch wenn nur ein Teil davon betroffen ist bei der jährlichen Abstimmung.
Insofern sehe ich das weder als Fehler noch ein Grund da eine Differenzierung vornehmen zu müssen.

Das System hat durch die Abstimmung für ein weiteres Jahr bestand und zwar im Gesamtpaket.

Verständnisfrage: von welchem "Kapitel/Komplettpaket/Gesamtpaket" wird hier gesprochen? Und wie kommt man darauf, dass darüber "jährlich abgestimmt wird"?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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