@hankhug
Alle Behörden unterstehen der Rechtsaufsicht/Dienstaufsicht durch den Staat, insofern auch die Landesmedienanstalten, die eben nicht staatsfern organisiert sind.
Alle Unternehmen unterfallen dem Recht der Wirtschaft, dieses gilt auch für die öffentlichen Rundfunkunternehmen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung der Medienunternehmen muß kein Medienunternehmen eine Einmischung auf den Inhalt seiner medialen Erzeugnisse dulden; alle Medienunternehmen sind nämlich per definitionem "nichtstaatliche Organisationen" gemäß Art 34 EMRK, die sich in eigener Sache auf den Art 10 EMRK stützen dürfen, was sonst nicht ginge, wenn sie "Behörde" wären, denn der Staat darf sich in eigener Sache nicht auf diese EMRK stützen.
Da aber eben den Medienunternehmen dem Bürger gleich ebenfalls zugestanden wurde, keine Einmischung des Staates dulden zu müssen, können sie keine Behördeneigenschaften haben, gar keine.
Darüberhinaus darf der Staat den Medienunternehmen allerdings Vorgaben machen, denn sie unterfallen den allgemeinen Gesetzen, wie alle anderen Unternehmen auch.
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Unternehmen muß der Staat all jene Unternehmen kontrollieren, denen er staatliche Beihilfen gewährt, da Unternehmensbeihilfen nur zweckgebunden und auftragsgemäß verwendet werden dürfen.
Was diese Landesmedienanstalten anbelangt, so ist erinnerlich, daß diese auch für die ÖRR als Aufsichtsbehörde nach Europa gemeldet worden wären; irgendwo wurde das mal in einem EU-Dokument gelesen.
Es besteht in Belangen der Medien die interessante Gemengelage aus Landesrecht, Bundesrecht, EU-Recht und Europa- bzw. internationalem Recht.
Aussagen stellen freilich nur meine Meinung dar, die sich aus Entscheidungen des EGMR wie EuGH so entwickelt hat.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;