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Autor Thema: Einmaliger Vorgang: ST lässt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheitern  (Gelesen 2494 mal)

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medienkorrespondenz.de, 19.12.2020

Geschehnisse in Sachsen-Anhalt
Einmaliger Vorgang: Ein Bundesland lässt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheitern

Von Volker Nünning

Zitat
Zur Ruhe kommen werden sie wohl um die Weihnachtszeit nicht, die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender. Die Hierarchen von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden kaum in einen Lockdown gehen können. Vielmehr werden sie mit größter Spannung zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe blicken. Beim obersten deutschen Gericht haben die Sendeanstalten am 9. bzw. 11. Dezember Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen das Nicht-Zustandekommen der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 eingereicht, über den die Sender seit 2013 finanziert werden (zuvor gab es die gerätebezogene Rundfunkgebühr). Die Intendanten werden sich für mehrere Szenarien wappnen, die aus der Eilentscheidung des Gerichts resultieren könnten, die wenige Tage vor dem Jahreswechsel kommen dürfte. Der Gang nach Karlsruhe wurde für die öffentlich-rechtlichen Sender nach den Geschehnissen in Sachsen-Anhalt am 8. Dezember unausweichlich.
[…]

Sender klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
[…]
Ein Ministerpräsident, der die Realität verkennt
[…]
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als „Spielball der Politik“
[…]
Für die Sender geht es um viel Geld – und um Grundsätzliches
[…]
Ein großes Versäumnis der Politik
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/geschehnisse-in-sachsen-anhalt.html


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Zwar nur überflogen, aber das übernommene Frame des Demokratieeckpfeilers lassen schon auf was schließen. Der Autor diskutiert hier sinnlos an der Realität vorbei und übernimmt den typischen Mainstreambullshit, welcher halt auch immer wieder die altbekannten Frames bietet.

Was mich vor allem stört ist, dass Reform usw. immer thematisiert wird, aber eben verkannt wird, dass der Beitrag für sich genommen einfach ein Schandfleck bleiben wird, egal wie toll sich der ÖRR zurechtrefomiert. Die Art der Finanzierung für sich ist das größte Akzeptanzproblem, danach kommen erst die Inhalte. Zwangsfinanzierte Inhalte werden immer ein Vertrauensdefizit aufweisen, auch wenn sie gut sind.


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Nünning vergleicht Handeln und Reden von Haseloff mit dem von Trump - was deutlich zeigt, dass N. keine Ahnung von Politik hat und nur aus der Bauchspeckgegend des Kinds redet, das sein Lolli nicht bekommt.

N. übergeht völlig, dass in Magdeburg es SPD und Grüne waren, die den Koalitionsvertrag brechen wollten.

Nicht der Rundfunk ist Spielball der Politik (was im übrigen verdunkelt, dass ein Rundfunkauftrag immer noch von den Ländern kommt).

Vielmehr versucht der deutsche öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die deutsche Politik zu seinem Spielball zu machen. Er schreckt nicht zurück vor übelstem Framing: "Untergang der Demokratie". Als ob wir nicht gerade eine heftige Krise wegen Corona hätten und viele Menschen schon rein finanziell heftig leiden.  >:(

Im weiteren Verlauf des Artikels kann man schön sehen, welche krassen Millionenbeträge die Sender schon einsparen wollten. Allein damit könnte man Innenstädte sanieren. Und das sind erstmal nur die geplanten Sparsummen bei Einbezug einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Das sagt schon, dass die Haushalte der LRA vollkommen aufgebläht sind.

Aus dem Artikel:
Zitat
Das Gericht [das BVerG, ope23] hat hier große Spielräume.

Der Mann oder die diversen Medienrechtler, die da angesetzt sind (im Artikel aufgezählt) träumen. Sind da überhaupt Verfassungsrechtler dabei? (Dörr hat sich unlängst schon disqualifiziert.)

Im Gegenteil: Das BVerfG hat verdammt wenig Spielraum, wenn es die Verfassung ernst nimmt.

Ein für die LRA "günstiger" Entscheid müsste eine par ordre de Karlsruhe verordnete Verpflichtung für Millionen von Beitragspflichtigen (also ganz sicher eine "typische" Größe) beinhalten, mithin einen Eingriff in Grundrechte enthalten. Oder die Länder selbst müssen ihre jeweiligen LRA mit Steuergeldern stützen; schließlich haben die Länder die LRA gegründet.

Gejammer aus der Bauchspeckgegend, welches die Wirklichkeit völlig spiegelverkehrt wahrnimmt. Der Rundfunk ist für die Menschen da. Nicht die Zahlschafe für den Rundfunk.

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2020, 18:24 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Die öffentlich-rechtlichen Inhaber der ...
Der Rundfunk ist für die Menschen da. Nicht die Zahlschafe für den Rundfunk.
...Deutungshoheit® - und solche Schreiberlinge, die noch »entdeckt« zu werden & damit irgendwann dereinst dazuzugehören hoffen - sehen das genau anders herum. Der Bürger hat »solidarisch« für die Maximaleinkommen einzustehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2020, 18:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bisher habe ich nirgendwo eine schlüssige Erklärung gelesen, was das BVerfG eigentlich beschließen soll. Soll es den Ministerpräsidenten anweisen dem Landtag einen Beschluss über den Rundfunkstaatsvertrag vorzulegen? Falls ja: was wäre damit erreicht, da sich der Landtag in einer Abstimmung auch gegen die Erhöhung wenden kann? Oder soll die Einnahmesteigerung um ca. 400 Mio. jährlich durch das BVerfG vorgenommen werden? - Es gibt einen Antrag eine Eilentscheidung zu treffen. Offenbar muss das ZDF im Januar den Laden dicht machen, wenn bis dahin der Geldstrom nicht anschwillt! - Würde das BVerfG dem nachkommen, wäre das bisherige Verfahren mausetot.
Zudem müssten wohl sämtliche Beschreibungen des föderalen Systems der Republik neu geschrieben werden. Ganz oben wäre der „Supergesetzgeber“ BVerfG angesiedelt, ihm zur Seite, auf rosa Wolken schwebend, die ÖR-Sender. Deutlich darunter irgendwo im Nebel die Landesparlamente, die zu allem, was der ÖR-Rundfunk verlangt, brav ja und Amen sagen müssen. Abweichler unter den Parlamentariern, die mit eigener Meinung, werden mit Fegefeuer nicht unter zwei Ewigkeiten bestraft, wobei bei Bedarf strafverschärfend ständige Neuwahlen angesetzt werden; alternativ Dauerberieselung mit Wiederholungen von Traumschiff, dem Wort zum Sonntag und danach eine Sondersendung der Tagesschau zur Rundfunkfinanzierung. Ganz am Ende der Welt, kurz hinter der Autobahnabfahrt Flensburg-Weiche, nur mit stärkster Vergrößerung sichtbar und am Boden liegend, die Bürger, deren Konten und Börsen stets in Griffweite der Intendanten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Ich habe einen einfachen Vorschlag::

Die Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag erfolgt in namentlicher Abstimmung. Alle Abgeordneten, die nicht dafür stimmen, werden in Beugehaft genommen, bis die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmt. Ganz demokratisch  …


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Ich plädiere für die Anwendung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs bei der nächsten Abstimmung über den Rundfunkbeitrag: wenn zu erwarten ist, dass die Mehrheit der Abgeordneten aller Bundesländer - insgesamt und nicht in jedem einzelnen - für die Erhöhung stimmen werden, dann gilt der Staatsvertrag auch ohne Abstimmung als angenommen, weil sich dann das positive Abstimmungsergebnis per Wahrscheinlichkeitsmaßstab individuell konkret zu jedem Abgeordneten zurechnen lässt (Danke BVerfG!).
* Ironie aus *


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Ich schließe mich meinen Vorrednern an..." - und (über-?)treibe es noch ein wenig weiter:

Also der Gesetzgeber hat doch lt. BVerfG einen "weiten Ermessensspielraum".
Dieser erlaubt es doch bestimmt, auch Enthaltungen und Gegenstimmen als Zustimmungen zu werten :o ;D

(Schließlich hätte ja die "Möglichkeit" der Zustimmung bestanden...)


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also mir erschließt sich immer noch nicht ganz, wogegen die Sender eigentlich genau Beschwerde einlegen wollen. Ein Gesetz kann es nicht sein, da ein solches noch gar nicht zustandegekommen ist.
Auch scheint dies ja jetzt ein Erstfall zu sein, den es bisher noch nicht gab.
Als beschlossen wurde, dass alle 16 Landesparlamente einer Festsetzung zustimmen müssen damit sie überhaupt wirksam werden kann, muß doch auch schon der Fall, dass es einmal nicht zu einem einstimmigen Ergebnis kommen könnte mit berücksichtigt worden sein. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Naja, aber im Prinzip ist es ja überhaupt nicht zu einem Ergebnis gekommen, da man sich im letzten Moment vor der Abstimmung gedrückt hat.

Würde das BVerfG jetzt die Erhöhung anordnen, dann wäre der entsprechende Staatsvertragsentwurf sowieso von vornherein verfassungswidrig gewesen, aufgrund dieser 16er Klausel. Auch wird das BVerfG Abgeordneten wohl kaum vorschreiben können, wie sie sich bei einer Abstimmung zu entscheiden haben, denn das würde das ganze Abstimmungsverfahren völlig überflüssig machen. Und im Endeffekt damit auch eine Demokratie.

Ich habe eher den Eindruck, dass diese 16er Klausel eh nur fürs Auge gedacht war um nach aussen den Schein einer Demokratie zu wahren. Nun, das scheint ja jetzt wohl doch ins Auge gegangen zu sein.

Aber vielleicht behilft sich das BVerfG ja auch mit der Typisierung. Alles unter 10% kann getrost vernachlässigt werden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Es gibt zur Frage des Klageinhalts des ZDF inzwischen eine Anfrage auf fragdenstaat.de: https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungsbeschwerde-des-zdf-wegen-der-rundfunkbeitragshohe-ab-2021/
Ansonsten schließe ich mich der Ironie an und nehme das Urteil voraus (3. Kasten):
Original des Bundesverfassungsgerichts:
Zitat
Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.
Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Tatsächliche, ironiefreie Bedeutung:
Zitat
Das Grundgesetz steht der allgemeinen Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die demjenigen zufließen, der - potentiell - eine Leistung für einen Teil des Volkes (Stammklientel) erbringt.
Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, Teil des Stammklientels zu werden.
Und nun die Realsatire:
Zitat
Das Grundgesetz steht der legitimationsfreien Schaffung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen von den Kosten profitieren lässt, die - potentiell - Macht über das Volk ausüben wollen. Das die Demokratieferne ausgleichende Gegengewicht liegt in der Möglichkeit der Landesparlamente, andere Lasten als die Rundfunkbeiträge potentiell senken zu können.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

o
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Lesehilfe:

Zitat
Zusammenfassung der Anfrage

Die aktuell eingereichte Klage/Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag, die Sie an das Bundesverfassungsgericht geschickt haben. Die Ankündigung und diverse Meinungen geistern durch die Medien, auch dien öffentlich-rechtlichen. Aber es wird nirgends klargestellt, wer eigentlich beklagt wird und wegen was genau. Ist es das Landesparlament in Sachsen-Anhalt wegen "Unterlassung" einer Beitragserhöhung? Da nicht jedes Bundesland automatisch verpflichtet ist das ZDF zu finanzieren, könnten auch alle anderen Bundesländer verklagt sein, die Lücke nicht zu füllen. etc. pp. Da ist viel vorstellbar. Juristisch ist das grundsätzlich unklar und sollte nicht so nebulös kommuniziert werden. Das Bereitstellen der Beschwerde dürfte Klarheit schaffen und kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Bitte machen Sie die Klageschrift oder zumindest diesen juristischen Rahmen öffentlich, damit sich die Öffentlichkeit ein Urteil bilden und auch die Reaktionen des Gerichts einordnen kann.
Vielen Dank
Quelle:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungsbeschwerde-des-zdf-wegen-der-rundfunkbeitragshohe-ab-2021/



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Im Blog des Medienjournalisten Jörg Wagner: Interview mit Prof. Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, über grundsätzliche Erwägungen zum laufenden Verfahren:

wwwagner.tv, 09.12.2020
Das Bundesverfassungsgericht tagt …
https://www.wwwagner.tv/?p=48694
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15./16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabhängigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden.

Was passiert zur Zeit in Karlsruhe? Wieviele Menschen sind mit den Klagen beschäftigt? Wie ist der Prozess, der zur Entscheidung führt, organisiert? Wer entscheidet letztlich?
Zitat
Wer:
* Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm LL.M., Bundesverfassungsrichter a. D.
* Daniel Bouhs, Freier Medienjournalist
* Jörg Wagner, Freier Medienjournalist
Was: Telefoninterview zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts
Wann: rec.: 19.12.2020, 15:00 Uhr, veröffentlicht in einer 14:52-Fassung am 19.12.2020, 18:11 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer 5:34-Minuten-Fassung am 20.12.2020, 10:44/17:44 Uhr im rbb Inforadio


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bei Wagner steht:
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15./16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabhängigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden.

Das kann nicht stimmen. Der Medienstaatsvertrag ist eine allgemeine Hülle, die Höhe Rundfunkfinanzierung bleibt in einen separaten Vertrag ausgegliedert, dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.286
die Höhe Rundfunkfinanzierung bleibt in einen separaten Vertrag ausgegliedert, dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Das stimmt auch nur teilweise, denn die Rundfunkfinanzierung wird im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt, die nicht nur aus dem Rundfunkbeitrag besteht, bzw. zu bestehen braucht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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