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Autor Thema: Neue GEZ Gebühren nachträglich?  (Gelesen 8554 mal)

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Neue GEZ Gebühren nachträglich?
Autor: 16. Juli 2012, 21:27
Hallo Leute! ;D

Ich bin neu hier, und weigere mich ab 2013 die neuen Gebühren zu zahlen. Gibt es eine Sammelklage? Oder nur passiver Widerstand? An einer Sammelklage würde ich mich gern beteiligen. Freue mich auf eine anregende Diskussion. Gruß Frank


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#1: 16. Juli 2012, 22:09
Willkommen Frankieboy1966 bei gez-boykott.de,

es gibt hier eine ganz hübsche Suchfunktion:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search
dann bitte Suchwort "Sammelklage" eingeben.

Anm.:
Sammelklage ist in Deutschland eine Sackgasse, vielleicht haben wir alle zu viele US Filme gesehen  ;)


Empfehlenswerte  Links:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3194.msg20601.html#msg20601

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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3457.msg22578.html#msg22578


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#2: 16. Juli 2012, 22:25
Danke Viktor.
Ich wüsste gern was passiert wenn man die Gebühren verweigert? Habe gelesen das man Widerspruch einlegen soll. Dann den Widerspruchsbescheid abwarten und damit zum Verwaltungsgericht gehen. Klage einreichen. Und dann? Nachträglich zahlen? Weiß jemand mehr als ich?


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#3: 16. Juli 2012, 22:31
Ergänzend zu den Links von Viktor: http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Und Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, wie Viktor es bereits erklärte.


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#4: 17. Juli 2012, 09:27
Danke Viktor.
Ich wüsste gern was passiert wenn man die Gebühren verweigert? Habe gelesen das man Widerspruch einlegen soll. Dann den Widerspruchsbescheid abwarten und damit zum Verwaltungsgericht gehen. Klage einreichen. Und dann? Nachträglich zahlen? Weiß jemand mehr als ich?

Die Antworten findest Du in dem Link von René:

Zitat
Mitmachen ist sehr einfach:
Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
Zahlungen ab 2013 einstellen.
Mahnungen kassieren.
Beitragsbescheid abwarten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Aus unserem Forum [von Thomas verfasst]:
Zitat
Es kann aber passieren, dass die GEZ zunächst keinen Gebührenbescheid verschickt, sondern ganz fröhlich (öffentlich rechtliche Forderung) die Zwangsvollstreckung betreibt. Nach Abgabenordung geht das auch ohne Gebührenbescheid.

Dann hilft nur flugs eine Vollstreckungsgegenklage mit einstweiligem / vorläufigem Rechtsschutz.

@Thomas, @René,
falls dieser Fall mit der fröhlich betriebenen Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem neuen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag möglich ist, sollten wir den Beitrag http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen ergänzen. Was meint Ihr dazu?


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#5: 11. August 2012, 17:27


@Thomas, @René,
falls dieser Fall mit der fröhlich betriebenen Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem neuen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag möglich ist, sollten wir den Beitrag http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen ergänzen. Was meint Ihr dazu?

Ja, es ist m. E. weiterhin möglich.

(Abgabenordnung §249 ff., öffentliche Geldforderungen ->Gläubiger ist Landesrundfunkanstalt, vertreten durch die GEZ)

Es wären vielleicht die ersten Präzendenzfälle abzuwarten.


Zitat
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

Das Procedere stimmt soweit, aber man sollte die Klage schon vernünftig begründen.

Für eine Begründung wäre ggfs. ein neuer Thread zu öffnen.


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#6: 12. August 2012, 00:41
Mir juckt es schon seit langem in den Fingern, einen Thread zu starten, in dem wir die Begründungen besprechen und analysieren. Auf der anderen Seite wissen wir, dass der ÖRR mitliest. Was und wie machen? – Im internen Bereich wäre es möglich, aber wir würden nur zu wenige erreichen.

Sollten wir es wagen und ein neues Thema starten, auch wenn der ÖRR mitliest? Irgendwann müssen wir es machen. Wenn ja, dann sollten wir nicht nur einen endlosen Schlauch starten, sondern versuchen, parallel unterschiedliche Begründungen anzugehen. Dazu wäre u. U. ein extra Themenbereich bzw. Unterforum angebracht, indem jede unterschiedliche Begründung ihren getrennten Platz findet.

Was meint ihr? Ich bin für Ideen in dieser Richtung völlig offen.


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Re: Neue GEZ Gebühren nachträglich?
#7: 13. August 2012, 12:21
Volle Zustimmung!


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