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Autor Thema: Wofür acht Milliarden?  (Gelesen 1539 mal)

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  • Beiträge: 353
Wofür acht Milliarden?
Autor: 15. Dezember 2020, 00:49

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FAZ, 08.12.2020

Wofür acht Milliarden?
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist erst einmal gestoppt. Ob es dabei bleibt, ist offen. Eine andere Frage ist, was ARD, ZDF und Deutschlandradio mit den Milliarden, die sie jetzt schon haben, eigentlich machen. Ein Blick in die Bücher.

Von Michael Hanfeld

Zitat
Die Summe, um die der Rundfunkbeitrag erhöht werden soll, klingt, pro Kopf auf den Monat umgerechnet, klein, doch das täuscht. [...]
Aber wohin fließen die acht Milliarden Euro pro Jahr? 7,916 Milliarden gehen, wie der "Beitragsservice" in seiner Bilanz 2019 ausweist, an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 152 Millionen Euro erhalten die Landesmedienanstalten, die für die Rechtsaufsicht der Privatsender und seit neuestem für die "Intermediäre" des Internets zuständig sind. Das Beitragseinziehen selbst schlägt mit 174,6 Millionen Euro zu Buche. Rund 46 Millionen sogenannte "Beitragskonten" führt die früher GEZ genannte 949 Mitarbeiter starke Kassierertruppe, die Anzahl der juristischen "Maßnahmen im Forderungsmanagement" betrug 2019 rund 18,9 Millionen.
[...]
Spannend ist die Frage: Wie viel Geld geht ins Programm? [...]
Die Kef jedenfalls, deren letzter Jahresbericht 416 Seiten stark ist und die das Gehaltsgefüge der Sender als zu hoch kritisiert hat, weiß die Frage nach Geld und Programm auch nicht eindeutig zu beantworten. [...]

Ein nüchtern übersichtlicher Faktencheck, welche die momentane mediale Aufregung hinsichtlich der Erhöhung um 86 Cent wieder mehr auf die längerfristigen Grundsatzfragen zurückführt.

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wofuer-ard-zdf-und-deutschlandradio-geld-ausgeben-17091678.html


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Re: Wofür acht Milliarden?
#1: 15. Dezember 2020, 07:46
Zitat
Die Kef jedenfalls, deren letzter Jahresbericht 416 Seiten stark ist und die das Gehaltsgefüge der Sender als zu hoch kritisiert hat, weiß die Frage nach Geld und Programm auch nicht eindeutig zu beantworten. [...]
Das, siehe Hervorhebung, ist schlecht; da der Staat die korrekte Verwendung einer staatlichen Beihilfe zu kontrollieren hat, ist gegenüber Europa die Mittelverwendung im Zweifelsfalle konkret nachzuweisen. Die Nichtnachweisbarkeit könnte dazu führen, daß die ganze Beihilfe nachträglich als "nicht genehmigt" angesehen wird.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Wofür acht Milliarden?
#2: 15. Dezember 2020, 10:46
Das ist zwar grundsätzlich gut...
...
Das, siehe Hervorhebung, ist schlecht; da der Staat die korrekte Verwendung einer staatlichen Beihilfe zu kontrollieren hat, ist gegenüber Europa die Mittelverwendung im Zweifelsfalle konkret nachzuweisen.
...
...aber andererseits aufs normale »Behördenleben« bezogen auch kein Aufreger. Jede »normale« öffentliche Funktionseinheit hat ihre Mittelverwendung ggü. den jeweils übergeordneten Stellen nachzuweisen.

Der springende Punkt ist & bleibt aber...
...
Die Nichtnachweisbarkeit könnte dazu führen, daß die ganze Beihilfe nachträglich als "nicht genehmigt" angesehen wird.
...
...dass die möglichen Konsequenzen seit Jahr & Tag immer nur im Konjunktiv II formuliert sind. Ganz offensichtlich will das niemand kontrollieren, denn all' das ist ja nicht erst seit gestern so. Insofern wird es beim Konkunktiv II bleiben, solange die Bürger sich nicht in nennenswerter Anzahl an dieser permanenten € 8 Mrd.-Party der ö.-r.- »Medienelite« stören & die »Behördenseite« schlicht zwingen, ihre Kontrolle auszuüben.

Eine interessante Frage beim kommenden Verfahren vor dem BVerfG wäre doch insoweit auch, ob es gleichfalls als Teil der »Rundfunkfreiheit« anzusehen ist, dass die Anstalten praktisch zu keinen Angaben über den Mittelverbleib verpflichtet sind?

PS:  Eine minutiöse Nachweispflicht wäre doch u. U. sogar gut, denn das BVerfG würde im Bedarfsfall bestimmt auch für ein Plus von € 8,60 statt lausiger € 0,86 sorgen - Koks ist schließlich teuer, wie man im Krimi lernt :->>>


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.388
Re: Wofür acht Milliarden?
#3: 15. Dezember 2020, 12:13
Insofern wird es beim Konkunktiv II bleiben, solange die Bürger sich nicht in nennenswerter Anzahl an dieser permanenten € 8 Mrd.-Party der ö.-r.- »Medienelite« stören & die »Behördenseite« schlicht zwingen, ihre Kontrolle auszuüben.
Das "Problem" hier sind nicht die Bürger als solche, sodnern jene juristsichen Personen die sie als Wettbewerber der ÖRR bilden, denn nur Wettbewerber sind beteiligten- und beihilferechtlich beschwerdefähig.

Zitat
Eine interessante Frage beim kommenden Verfahren vor dem BVerfG wäre doch insoweit auch, ob es gleichfalls als Teil der »Rundfunkfreiheit« anzusehen ist, dass die Anstalten praktisch zu keinen Angaben über den Mittelverbleib verpflichtet sind?
Die "Rundfunkfreiheit" meint auch nach Aussagen des BVerfG "inhaltliche Freiheit" und sonst nix.

Ist wohl hier schon thematisiert:

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33746.msg205520.html#msg205520

Zitat
Rn. 34
Andere Grundrechte wie etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) stehen der Beschwerdeführerin als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht zu. [...]

Hier stellt sich dann aber die Frage, siehe zusätzliche Hervorhebung als Unterstreichung, ob das mit der Unternehmensgleichbehandlung vereinbar ist, sind doch alle ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" und haben Anspruch darauf, mit den privaten Wettbewerbern gleich behandelt zu werden, was wirtschaftliche Handlungsfreiheit einschließt, was im Gegenpart aber heißt, nix Behörde, nix Hoheitlich, nix Selbsttitulierung, nix Amtshilfebefugnis, sondern ordentlicher Rechtsweg dem Verbraucher gegenüber.

Das System muß so oder so umgebaut werden, damit es sein eigene Glaubwürdigkeit nicht völlig verliert und die Bundesrepublik international nicht länger beschädigt wird.


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