Das ist zwar grundsätzlich gut...
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Das, siehe Hervorhebung, ist schlecht; da der Staat die korrekte Verwendung einer staatlichen Beihilfe zu kontrollieren hat, ist gegenüber Europa die Mittelverwendung im Zweifelsfalle konkret nachzuweisen.
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...aber andererseits aufs normale »Behördenleben« bezogen auch kein Aufreger. Jede »normale« öffentliche Funktionseinheit hat ihre Mittelverwendung ggü. den jeweils übergeordneten Stellen nachzuweisen.
Der springende Punkt ist & bleibt aber...
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Die Nichtnachweisbarkeit könnte dazu führen, daß die ganze Beihilfe nachträglich als "nicht genehmigt" angesehen wird.
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...dass die möglichen Konsequenzen seit Jahr & Tag immer nur im Konjunktiv II formuliert sind. Ganz offensichtlich
will das niemand kontrollieren, denn all' das ist ja nicht erst seit gestern so. Insofern wird es beim Konkunktiv II bleiben, solange die Bürger sich nicht in nennenswerter Anzahl an dieser permanenten € 8 Mrd.-Party der ö.-r.- »Medienelite« stören & die »Behördenseite« schlicht zwingen, ihre Kontrolle auszuüben.
Eine interessante Frage beim kommenden Verfahren vor dem BVerfG wäre doch insoweit auch, ob es gleichfalls als Teil der »Rundfunkfreiheit« anzusehen ist, dass die Anstalten praktisch zu keinen Angaben über den Mittelverbleib verpflichtet sind?
PS: Eine minutiöse Nachweispflicht wäre doch u. U. sogar gut, denn das BVerfG würde im Bedarfsfall bestimmt auch für ein Plus von € 8,60 statt lausiger € 0,86 sorgen - Koks ist schließlich teuer, wie man im Krimi lernt :->>>