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Autor Thema: LTO: Verfassungsklagen von ARD & Co. - Gute Chancen für die Sender  (Gelesen 3788 mal)

C
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Legal Tribune Online, 08.12.2020
Verfassungsklagen von ARD & Co.
Gute Chancen für die Sender

Das BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.

von Dr. Christian Rath*

Zitat
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist auf politischem Wege zunächstgescheitert. Deshalb werden die Rundfunkanstalten versuchen, sie beimBundesverfassungsgericht (BVerfG) durchzusetzen - mit guten Chancen.

Möglicherweise ist dies sogar der Hintergedanke von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Indem er in Sachsen-Anhalt die drohende gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhindert, rettet er seine Koalition mit SPD und Grünen. Den Sendern öffnet er damit aber den Weg zum BVerfG, das sich schon lange als rechtlicher Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht.

Plus 86 Cent
[…] Inzwischen haben zwölf Landtage zugestimmt, in drei weiteren werden keine Probleme erwartet, nur Sachsan-Anhalt wird am Ende fehlen. Der Verzicht auf eine Abstimmung über die Erhöhung hat am Ende die gleiche Wirkung wie ein Nein.
Der Magdeburger Landtag könnte die Abstimmung auch nicht im nächsten Jahr nachholen, zum Beispiel nach der Landtagswahl im Juni.
Denn der Staatsvertrag enthält in Art. 2 Abs. 2 eine klare Klausel: Wenn nicht alle Landtage bis zum Jahresende ratifiziert haben, "wird der Staatsvertrag gegenstandslos." Dann bliebe es also bei der monatlichen Gebühr von 17,50 Euro.
[…]
Die Vorgaben aus Karlsruhe
Dagegen werden die ARD-Anstalten, das ZDF und auch das Deutschlandradio Verfassungsbeschwerden einlegen. Das kündigten sie am Dienstagnachmittag in getrennten Erklärungen an. Möglicherweise werden sie noch dieses Jahr auch Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wie geplant im Januar zu erreichen.
[…]
Präzedenzfall 2007
[…]
2020: Ohne Beschluss und ohne Begründung
Wenn man den Präzedenzfall mit der aktuellen Causa Sachsen-Anhalt vergleicht, fällt zweierlei auf.

Damals waren sich alle Länder einig, diesmal weicht nur ein Land ab. Und damals gab es ausführliche Begründungen, diesmal kann es mangels Beschlussfassung gar keine offizielle Begründung geben.

Es ist also kaum anzunehmen, dass es das BVerfG akzeptieren wird, wenn ein Land allein ohne Beschluss und ohne Begründung die von der KEF für notwendig gehaltene Erhöhung des
Rundfunkbeitrags verhindert.

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rundfunkbeitrag-erhoehung-sachsen-anhalt-oeffentlich-rechtliche-sender-wollen-nach-karlsruhe-bverfg/

* Informationen zum Autor
https://kress.de/koepfe/kresskoepfe-detail/profil/19677-christian-rath.html


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Legal Tribune Online, 08.12.2020
Verfassungsklagen von ARD & Co.
Gute Chancen für die Sender

[...] Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, [...]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rundfunkbeitrag-erhoehung-sachsen-anhalt-oeffentlich-rechtliche-sender-wollen-nach-karlsruhe-bverfg/
Die Aussage ist doch schlicht falsch, oder? (Siehe Hervorhebung in Rot). Es wurde doch ausführlich kommuniziert, daß der Grund für die Zurücknahme die fehlender Mehrheit im Landesparlament ist und sich diese darauf gründet, daß es die wirtschaftliche Situation in Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht zuläßt, weitere staatliche Mittel in den Rundfunk zu pumpen, wenn diese staatlichen Mittel von anderen Wirtschaftszweigen dringender benötigt werden, weil davon auch gerade in Sachsen-Anhalt selbst der Erhalt von Arbeitsplätzen abhängt.

Bitte immer berücksichtigen, daß der Rundfunkbeitrag im europäischen Rahmen eine staatliche Beihilfe darstellt, die sämtlichen von Europa aufgestellten Beihilfekriterien allzeit zu entsprechen hat.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Seit 2018 ist er Journalist bei Redaktionsnetzwerk RND:
---------------------------------------------------------------------
https://de.wikipedia.org/wiki/RedaktionsNetzwerk_Deutschland

Dies ist verknüpft mit dem maßgeblichen Fuß der SPD in der Presselandschaft.
Wer braucht die Wahlkampfmaschine "ARD, ZDF etc."?
AHA - Aufmerken,Hinsehen,Aufpassen. 


Er ist einer der "ausgewählten Journalisten", die vom BVerfG
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vorab informiert werden, also umgekehrt auch von Richtern respektiert werden. Hier geht es wohl um das, was Ökonomen nennen:
Bemühen um eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung".


Den Schwachpunkt hat er, der Jurist, aber gleich in seinem Text angedeutet:
-----------------------------------------------------------------
Fast alle Bundesländer haben die Finanzierung nicht in Frage gestellt. Also erfordert das Prinzip der Subsidiarität, dass die Sender sich erst einmal von den anderen Bundesländern eine parlamentarische Abfuhr abholen für einen Staatsvertrag von 14 Bundesländern mit angepasstem Betrag.

Bis dahin fehlt es an etwas, was beim Normalbürger zur sofortigen Nichtannahme führen würde mit AZ AR... (Aufnahme nur ins "Allgemeine Register" der Korrespondenz des Gerichts:
Es fehlt die Aktivlegitimation, nämlich der Nachweis, "unabwendbar selber beschwert zu sein".

Es fehlt an Beweiskraft für die faktische Unlösbarkeit des Finanzierungslücke-Problems.
Allerdings wird das Gericht durchaus entscheiden: Quod licet Iovi, non licet bovi."
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher? - Ist ja in Ordnung so, die Institutionen von Gewicht erfordern mehr Rechtsprechungs-Bedarf. 


Ferner ist das BVerfG nur zur Normenkontrolle berechtigt.
---------------------------------------------------------------
Da eine Norm nicht entstand, kann das BVerfG gar nicht entscheiden, siehe BVerfGG.
- Unterschied lege ferenda, lege lata. Sofern das kein Begriff ist, einfach kugeln.


Letztlich ist der Staatsvertrag gewollt schlecht formuliert.
--------------------------------------------------------
Eine salvatorische Klausel, wie sie jeder gute Rechtsanwalt bei ziemlich allen Verträgen hinzufügt, fehlt: Gültig bleiben selbst dann, wenn Unerwartetes passiert.
Hier sollte die bekannte Verweigerungsabsicht in Sachsen-Anhalt ganz einfach niedergewalzt werden. Das Wie dafür war programmiert - oder nicht? Typisch? Frechheit?


Politik. Großes Kino. Und wir da am Rande mitten drin.
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Wie diverse Engagierte des Forums wissen - teils beitrugen - , passierte ja einiges in Sachsen-Anhalt und Thüringen an Aktion aus dem Kreis der Widerständler in Sachen "ARD, ZDF etc.".

Demokratie-Bildung - hier ist es. Mal vorschlagen, dass "ARD, ZDF etc." dies Forum integrieren als Partner für demokratische Bildungsarbeit? Wetten, dass die begeistert sein werden?


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

o
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Wie, bitte, soll ein Gericht anordnen, dass alle Wohnungsinhaber ab Januar 2021 86ct mehr zahlen sollen? Erlässt das Gericht eine allgemeine Notverordnung? Und dann der zweite Schritt: Können die so mehr belasteten Bürger dagegen Widerspruch erheben?

Und die schlimmste Frage: Kann ein Gerichtsbeschluss eine parlamentarische Entscheidung "ersetzen"?


Dazu schreibt LTO rein gar nichts. (Wenigstens ist der Autor ein echter Pressefuzzy und aß wohl nicht vom Brote des dt örR. Vielleicht will er das noch, jung genug sieht er ja noch aus.) (ah,  pjotre hat zwischenzeitlich was reingepostet)

Warum soll ein Ministerpräsident eine "Begründung" abliefern, wenn er einen Gesetzesentwurf nicht einbringt? Das kann diverse Gründe haben - hier recht offensichtlich: um den Koalitionsfrieden zu wahren. Warum soll er das nicht dürfen? Wem ist der MP verantwortlich? Richtig, dem Landtag. Nicht dem Bundesverfassungsgericht.

Es wird sehr, sehr spannend.


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Die neue Software-Version wollte meine Korrektur nicht schlucken...
Also mein vorstehender Beitrag, im gegebenen Satz-Kontext wäre sauberes Latein:  "lex ferenda, lex lata".
Üblicher ist in der deutschsprachigen Juristerei aber: "de lege ferenda, de lega lata". Das "de" darf man dann nicht weglassen.

Danke dem Reedukations-Hilfsbereiten in Sachen Latein hier im Forum... für mich ne lange Zeit her... 
Wir wissen, das ist unwichtig, ist aber trotzdem gut, wenn schon Verwendung, dann richtig.
So ein bisschen Juristen-"Latein" hilft ja, Schriftsätze aufzuwerten...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich finde die Situation interessant. Den nicht eindeutig festgelegten Regeln für Staatsverträge nach muss die Regierung solche Verträge zwecks Zustimmung dem Landtag vorlegen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hat die diesbezügliche Verabredung mit den anderen Ländern nicht eingehalten, obwohl er seine Unterschrift von dieser selbstverständlichen Pflicht abhängig gemacht hat.
Der Landtag hatte also noch gar keine Gelegenheit über den Vertrag abzustimmen. Das ist etwas ganz anderes, wenn wie 2007 bereits die Ministerpräsidenten in einem neuen Staatsvertrag einen niedrigeren Betrag festlegen, als ihn zuvor die KEF vorgeschlagen hat. - Höher geht offenbar immer, weil dadurch ja nur die Bürger geschröpft werden.
 Es ist selten dämlich auf der fehlenden Begründung für eine Ablehnung herum zu reiten; wo sollte die auch herkommen? Die Regierungschefs der Länder waren sich einig und sind der Empfehlung der KEF gefolgt. Für eine Begründung einer Nicht-Erhöhung ist da naturgemäß kein Platz. Von den Landtagen, die dem Staatsvertrag bereits zugestimmt haben ist eine Begründung ebenfalls nicht zu erwarten und es hat wohl niemand eine solche vermisst. Es bleibt das Geheimnis von Christian Rath,  wie der Landtag von Sachsen-Anhalt eine diesbezügliche „Erklärung“ abgeben könnte, was ja maximal durch sein Votum möglich wäre, wenn er bisher noch gar nicht abstimmen konnte.
Es ist richtig, dass das BVerfG seinerzeit das jetzige Verfahren mehr oder weniger festgelegt hat. Nun zeigt sich der Fluch dieser Übernahme der Regelungsverantwortung. Das BVerfG kann wohl kaum gewählte Parlamentarier zu einer Horde von Abnickern herunterstufen ohne sich selbst, das Staatsvertragsverfahren, den Parlamentarismus, die aktuelle Demokratiesimulation und sich selbst zu beschädigen.

M. Böttcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2020, 15:39 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Ferner ist das BVerfG nur zur Normenkontrolle berechtigt.
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Da eine Norm nicht entstand, kann das BVerfG gar nicht entscheiden, siehe BVerfGG.
- Unterschied lege ferenda, lege lata.
Und hier ist u. U. auch das Kriterium zur damaligen Entscheidung in Sachen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, wo es augenscheinlich einen Staatsvertrag mit Zustimmungsgesetz gab, und jetzt hat es weder gültigen Staatsvertrag, noch Zustimmungsgesetz.


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Ich finde die Situation interessant. [...] Das BVerfG kann wohl kaum gewählte Parlamentarier zu einer Horde von Abnickern herunterstufen ohne sich selbst, das Staatsvertragsverfahren, den Parlamentarismus, die aktuelle Demokratiesimulation und sich selbst zu beschädigen.
Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob das BVerfG ein Landesparlament zwingen kann, einen landesrechtlichen Staatsvertrag "abzunicken", dem das Landesparlament ablehnend gegenübersteht.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob das BVerfG ein Landesparlament zwingen kann, einen landesrechtlichen Staatsvertrag "abzunicken", dem das Landesparlament ablehnend gegenübersteht.
Ja, das wäre interessant. Wenn das BVerfG den letzen Rest des Anscheins beseitigen will, dass der Souverän, vertreten durch gewählte Parlamentarier, entscheidet.  :)

ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34615.msg209738.html#msg209738
Kann das BVerfG den Ministerpräsidenten anweisen, eine Abstimmung durchzuführen? Die Begründung für ein solches Weisungsrecht möchte ich sehen! Falls das tatsächlich möglich wäre: darf der Landtag dann nur zustimmen oder ist jeder Abgeordnete weiterhin frei in seiner Entscheidung? Wie würde das BVerfG begründen können/wollen, dass der Souverän, repräsentiert durch die gewählten Abgeordneten des Landes, die er u. a. mit der Kontrolle der Regierung beauftragt, Staatsverträge der Regierung nur abnicken darf?

M. Böttcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

B
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Auch hier stellt sich wieder die Frage, woher der Mensch sein Geld bekommt. Soweit ich weiß, muss man in einer Demokratie nicht begründen, warum man einem Vorhaben nicht zustimmt.


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Natürlich kann und wird das BVerfG auf keinen Fall einem anderen "Verfassungsorgan"
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- z. B. Parlament Sachsen-Anhalt - etwas vorschreiben - ganz einfach, weil es das laut BVerfGG nicht darf.

Es kann also nur entscheiden, dass auch zukünftig die Finanzierung zu garantieren sei. Das braucht es aber gar nicht.
Da mindestens 14 Bundesländer dies zu garantieren erkennbar bereit sind, ist dies gar nicht in Frage gestellt.
Es fehlt der Verfassungsbeschwerde an der Aktivlegitimation des "Beschwertseins".
Wenn die anderen Landesregierungen bezüglich der Lückenschließung keine Bereitschaft bekundeten, dann natürlich aus prozesstaktischen Gründen - um dem BVerfG die Arbeit zuzuschieben.

Es ist bisher nirgends behauptet, dass die Finanzierung des MDR gefährdet sei. Damit entfällt die einzige vielleicht relevante Streitgrundlage.


Der Rundfunkbeitrags-Änderungs-Staatsvertrag ist zunächst einmal kaputt und unheilbar.
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Es muss also ein neuer kommen. Die politische Findungs-Arbeit, die Details zu definieren, hat man an das BVerfG outgesourct. Mal sehen, wie das Gericht sich da heraushalten wird.
Ein neuer bis Mitte 2021 mit leicht erhöhten Beträgen könnte die Lösung sein.
Im Hinblick auf die Kaufkraftparitäten-Divergenz könnte man ohne Gesichtsverlust Sachsen-Anhalt und Thüringen ausklammern.


Was kann das BVerfG durchsetzen?
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§ 31 BVerfGG.
Ausgerechnet das BVerfG als oberstes Gericht ist das vielleicht einzige Gericht in Deutschland, das keine Zwangsdurchführung anordnen kann (kann keine Aufträge an Gerichtsvollzieher auslösen).

Das könnte es durchaus geben. Die EGMR-Entscheide haben Zwangswirkung und sind vollstreckbar.

Allerdings und jetzt wird es aktuell interessant, binden die Entscheide demnach auch "Verfassungsorgane". Das kann sich aber nicht auf Ersatzvornahme von politischen Wertordnungs-Ermessensentscheiden der Parlamente erstrecken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2020, 19:55 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Es fehlt der Verfassungsbeschwerde an der Aktivlegitimation des "Beschwertseins".

Es ist bisher nirgends behauptet, dass die Finanzierung des MDR gefährdet sei. Damit entfällt die einzige vielleicht relevante Streitgrundlage.
Ach, es geht nur um den MDR? Wie kommst die denn auf das schmale Brett? Du stellst doch selbst fest,  ...

Der Rundfunkbeitrags-Änderungs-Staatsvertrag ist zunächst einmal kaputt und unheilbar.
D. h., dass allen Sendern der ARD unter Einschluss des MDR, des ZDF und des Deutschlandradios nicht die im Staatsvertrag zugebilligte Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags zukommt. Die Anstalten sehen daher die vom BVerfG geforderte funktionsgerechte Finanzierung nicht mehr gesichert. Eben deshalb klagen sie ja, und ganz gewiß werden diese Klagen vom BVerfG angenommen, verhandelt und entschieden werden.
Wie die Entscheidung ausfällt, lässt sich nicht sagen, aber die Prognose ist wohl nicht gewagt, dass das BVerfG einen Weg suchen und ggf. finden wird die ÖR-Sender mit weiterem Geld zu pudern.

M. Böttcher


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 @drboe : Diese Erörterung betrifft Jura-Aspekte, nicht Meinungen.


Edit "Bürger" @alle: Bitte eng am hiesigen Kern-Thema bleiben
LTO: Verfassungsklagen von ARD & Co. - Gute Chancen für die Sender
welches im Wesentlichen den Artikel im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat. Danke.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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