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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch  (Gelesen 7181 mal)

Uwe

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Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
"Spielball der Politik":
Sender beklagen Verfassungsbruch

Quelle: DWDL 08.12.2020 von Uwe Mantel
Zitat
Weil die Fraktion seiner eigenen Partei die Zustimmung verweigerte, lässt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff den neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit auch die Beitragserhöhung platzen. Nun ist das Verfassungsgericht am Zug.

[...] Die Reaktion der öffentlich-rechtlichen Sender fiel so deutlich wie erwartbar aus: Am Nachmittag kündigten die ARD-Sender, das ZDF sowie das Deutschlandradio an, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantiert Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende "bedarfsgerechte Finanzierung" der öffentlich-rechtlichen Sender.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80621/spielball_der_politik_sender_beklagen_verfassungsbruch/


Siehe u.a. auch unter
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? MDR würde klagen (BVerfG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34601.0


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Grundsätzlich begrüße ich, dass sich das BVerfG nunmehr auch mit der Höhe des Rundfunkbeitrages befassen muss. Ausgaben für Peng Peng (Krimis), Fratzengeballer (Boxen) und Trallala (Musik) können naturgemäß und offensichtlich nicht einer Unabhängigkeit der politischen Berichterstattung dienen, mit der der beitragspflichtige Vorteil des ÖRR vom BVerfG in 2018 beschrieben wurde. Dies scheint auch dem ZDF-Intendanten bewusst zu sein, wenn er sagt:

Zitat
"Das Verfahren der Festlegung des Beitrags ist von allen Ländern beschlossen worden, auch von Sachsen-Anhalt. Und das soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherstellen, insbesondere auch in der politischen Berichterstattung", sagt ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.
Quelle: Focus, 08.12.2020
Öffentlich-Rechtliche ziehen wegen Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht
https://www.focus.de/politik/deutschland/erhoehung-wird-blockiert-oeffentlich-rechtliche-ziehen-wegen-rundfunkbeitrag-vor-das-bundesverfassungsgericht_id_12751284.html


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Leider hat der Rundfunk nicht begriffen, daß die Länder nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, die finanziellen Belange des Rundfunks mit den finanziellen Belangen der Bürger abzugleichen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

Link führt zur Aussage


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Verfassungsbruch? Wer rettet die über 40 Millionen Beitragsschuldner vor der Willkür des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Ist das nicht so, dass wir alle allein durch das Grundbedürfnis des Wohnens den teuersten Rundfunk der Welt zwangsfinanzieren müssen? Wo sind unsere Rechte?

Die 86 Cent im Monat sollten über 400 Millionen Jährlich einbringen. Wofür? Allein 1 Prozent davon gehen für die Grundgehälter der Intendanten drauf! Wie kann ein Herr Tom Buhrow 400.000 EUR im Jahr Gehalt haben? Ist das nicht der eigentliche Verfassungsbruch?

Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesen fehlgeleiteten Tanker stoppt. So kann es nicht weitergehen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung und Größe ist einfach und ergreifend nicht notwendig.


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Solltet das BVerfG zugunsten des ÖRR entscheiden, würde damit auch deutlich, dass es völlig überflüssig ist, wenn sich Volksvertretungen mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Egal, ob sie zustimmen oder nicht, der begehrte Rundfunkbeitrag kommt sowieso …

Das wäre kein gutes Zeichen für eine Demokratie …


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wir alle von gez-boykott u.a. Mitstreiter sollten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Herrn Haseloff ganz einfach nur Danke sagen, vielleicht per Brief oder auch per Mail.
Etwa so: Vielen Dank für Ihre Entscheidung, ein Gegner/in der Zwangsabgabe, Danke!
ohne solche Menschen können wir das Buch zumachen.

E-Mail:
ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de

Postadresse:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
z.Hd. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff
-persönlich-
Hegelstraße 40 bis 42

39104 Magdeburg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 20:19 von FKupp«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Beiträge: 58
Verfassungsbruch? Wer rettet die über 40 Millionen Beitragsschuldner vor der Willkür des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Ist das nicht so, dass wir alle allein durch das Grundbedürfnis des Wohnens den teuersten Rundfunk der Welt zwangsfinanzieren müssen? Wo sind unsere Rechte?

Die 86 Cent im Monat sollten über 400 Millionen Jährlich einbringen. Wofür? Allein 1 Prozent davon gehen für die Grundgehälter der Intendanten drauf! Wie kann ein Herr Tom Buhrow 400.000 EUR im Jahr Gehalt haben? Ist das nicht der eigentliche Verfassungsbruch?

Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesen fehlgeleiteten Tanker stoppt. So kann es nicht weitergehen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung und Größe ist einfach und ergreifend nicht notwendig.

Genau! Seh ich auch so!
Und  ich frag mich dazu auch, wann MEIN GRUNDRECHT auf Informationsfreiheit mal anständig geregelt wird. Ich habe das Recht auf Grundrechte, kein Verein oder SERVICE oder  was-weiß-ich...


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aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

S
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Buhrow ...

Zitat
[...] Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.

... lügt in einer Tour! Die "KEF" kann gar keine unabhängige Arbeit leisten, da sie mit am Trog hängt!

Und wie bei ÖR üblich wird das Floskelgeseier wiederholt, damit der Rezipient es spätestens bei der Wiederholung als wahr und gegeben, unhinterfragt hinnimmt.  >:(

Gab es nicht so etwas ähnliches - wo die Rundfunkmafia ihren Willen erst nicht bekam - schon einmal zu Rundfunkgebührenzeiten?

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,
http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html
Zitat
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -
- 1 BvR  809/06 -
- 1 BvR  830/06 -

1. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.
2. Zu der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr von dem Gebührenvorschlag der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abzuweichen.
3. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Muss ja dann vermutlich nur etwas umgeschrieben werden.  >:(

Das blöde ist, dass das BVerfG die selben Lügen wie ÖR verbreitet, siehe z. B. obiges Urteil:
Da wird in den Entscheidungsgründen die "KEF" auch als ein "unabhängiges Gremium" angeführt.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Nichts für ungut, aber "Danke" sagen? Wofür?
Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Herr Haseloff dieses aus reiner Menschenfreundlichkeit getan hat.
Immerhin war auch er es, der der Änderung des Staatsvertrages am 17. Juni (dem Tag der Deutschen Einheit) dieses Jahres zustimmte, sogar entgegen einer Mehrheit seiner Fraktion.

Diese Aktion dient wohl eher dem Zweck, den Ruf seiner Partei nicht zu gefährden und trotzdem bei den Wählern noch halbwegs gut dazustehen.

Vielleicht wurde über dieses ganze Affentheater zwischenzeitlich vergessen, dass auch die CDU die Zwangsabgabe auf das Wohnen billigt und die Einführung sogar mit gefördert hat.
Dass auch die CDU die ganzen Gewaltmaßnahmen gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mitträgt.

Man nenne mir nur ein Bundesland, in dem die CDU gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, welcher die ganze Misere mit der Zwangsabgabe erst einläutete, gestimmt hätte. Wer das schafft, bekommt einen Lolli.

Es gibt in diesem Land nur eine einzige Partei, welche sich bisher, aus was für Gründen auch immer, für die Belange der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eingesetzt hat und einsetzt. Ist zwar traurig, aber dennoch wahr.

Ich werde garantiert keiner Partei "Danken", welcher ich im Endeffekt die Gewaltmaßnahmen, die gegen mich eingeleitet wurden, zu verdanken habe.

Von mir bekommen sie nur ein, um es mal auf "funkisch" zu sagen:

F..K You !


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

D
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Eine entsprechende Meldung bei heise.de. Beachtenswert die Aussage des Herrn Holznagel...

heise.de, 08.12.2020


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

Beitragserhöhung gestoppt: ARD und ZDF wollen vors Bundesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt zieht die Reißleine und blockiert einen höheren Rundfunkbeitrag in Deutschland. Die Sender werden nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Zitat
[…]

Was wird aus der Erhöhung?
[…]

Ob und wenn ja, wann die 86 Cent Plus doch noch kommen, ist noch nicht absehbar. Laut Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Bernd Holznagel könnten etwa ein dem Hauptverfahren vorgeschaltetes Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eine vorläufige Steigerung zum 1. Januar bringen – zumindest bis eine Entscheidung im Hauptverfahren vorliegt.

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Beitragserhoehung-gestoppt-ARD-und-ZDF-wollen-vors-Bundesverfassungsgericht-4983778.html



Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!



Edit "Büger": Zu Herrn Holznagel siehe u.a. auch folgende aktuelle Beiträge u.a. unter
Holznagel: Landtage können von Rundfunkbeitrags-Erhöhung nicht abweichen (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34506.0
Holznagel - „Der Gestaltungsraum des Parlaments ist beschränkt“ (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34504.0
sowie auch u.a. diese beiden etwas älteren Meldungen
Prof. Dr. Bernd Holznagel: „Desinformation ist ein ernstzunehmendes Problem“ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32717.0
Showdown in Karlsruhe - Interview mit B.Holznagel (Bund der Steuerzahler) (05/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27494.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:20 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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FAZ, 08.12.2020 (ABO)
Gekippte Beitragserhöhung
Rundfunkanstalten wollen wegen Entscheidung in Sachsen-Anhalt klagen
Die Landesregierung in Magdeburg zieht ihren Gesetzentwurf zurück und verhindert damit, dass der Rundfunkbeitrag steigt. ARD, ZDF und Deutschlandfunk wollen deshalb klagen. Wie gut sind ihre Chancen?
von Reinhard Bingener und Constantin van Lijnden
Weiterlesen unter (ABO)
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/anstalten-wollen-wegen-entscheidung-in-sachsen-anhalt-ueber-rundfunkbeitrag-klagen-17092314.html


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h
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Ich wäre dafür, die Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten öffentlich zu machen und eine Bearbeitungsstelle einzurichten, die Stellungnahmen von interessierten Bürgern in die Replik auf die Verfassungsbeschwerde einarbeitet, die dann den BVerfG-Richtern vorgelegt wird.


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@alle

Wir sind hier in den Pressemeldungen, welche nach wenigen Monaten im Nur-noch-Lese-Archiv landen und auch nicht der Ort für wirklich vertiefende Diskussionen sind.

Aus diesem Grunde bitte eigenverwantwortlich und gemeinsam darauf achten, eine wirklich tiefere Diskussion bzgl. Verfassungsbeschwerde/ -befugnis/ -szenarien usw. in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu starten, wofür den Moderatoren allerdings momentan komplett Zeit und Energie fehlen... :-\

Bitte also in Eigeninitiative und mit entsprechender Sorgfalt selbst übernehmen. Danke.


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Die große Frage wird sein, ob das Bundesverfassungericht, dann die Personal- und Pensionskosten als im Sinne des Beitragszahlers empfindet und damit auch die Anhebung bewilligt. Immerhin hatte sich damals bei der letzten großen Klage dort, Richter Kirchhof selbst als unbefangen befunden, obwohl sein Bruder den Gesetzesentwurf, um den es ging, geschrieben hatte.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
(...) Immerhin hatte sich damals bei der letzten großen Klage dort, Richter Kirchhof selbst als unbefangen befunden, obwohl sein Bruder den Gesetzesentwurf, um den es ging, geschrieben hatte.

Es geht woanders schlimmer, z. B. in de USA. Man muss nur an Trump denken: Will er sich nicht selbst und seine Kinder begnadigen?  ;D Ich selbst habe leider etwas Vertrauen in unsere Organe verloren, nachdem das Urteil 2018 mit dem, was während der Verhandlung ablief, nicht wirklich viel zu tun hatte.

Erstaunlich auch, wie jedes Jahr um diese Zeit, kurz vor Weihnachten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Sau durchs Dorf jagt. Was aber jetzt geschieht, hat Sprengpotential, es sei denn, die Protagonisten knicken ein...


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