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Autor Thema: Polen und Ungarn boykottieren den neuen EU-Haushaltsplan -> Rundfunkbezug  (Gelesen 3218 mal)

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Der Titel hat zwar keinen direkten Bezug zum landesrechtlichen Rundfunk, er könnte aber Bezug zum verbraucher- und wirtschaftsrechtlichen Aspekt des von Bund wie Europa rahmengeregelten landesrechtlichen Rundfunks haben.

Solange sich die Länder und ihre Gemeinden über europäisches Verbraucherschutzrecht hinwegsetzen, was sie tun, wenn sie Rundfunknichtnutzer wie Rundfunknichtinteressenten zur Finanzierung von Rundfunk heranziehen, könnte es also sein, daß diese beiden EU-Länder den neuen EU-Haushaltsplan auch weiterhin per Vetorecht blockieren.

Immerhin hat es auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland Bürger aus den EU-Ländern Polen und Ungarn, die eine Mißachtung der europäischen Vorgaben in ihre Ursprungs- bzw. Heimatländer weitergegeben könnten und das vermutlich auch tun; man denke hier mal an das Verhalten in Belangen von Nordstream 2.

Ein derartiges Szenario ist unbedingt zu berücksichtigen.

Keine Gemeinde kann auf europäische Rücksicht hoffen, die hier europäische Projekte durch Nichteinhaltung europäischer Normen beeinträchtigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2020, 22:12 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Völliger Stuss! Die beiden Länder haben einen eindeutigen Bezug der Blockade zu den Forderungen der EU nach Rechtsstaatlichkeit genannt. Daraus einen Bezug zur Zahlungspflicht des  sogn. Rundfunkbeitrags auch für Nicht-Nutzer und dem Nordstream2-Projekt herzustellen und die Bedeutung der Minderheit von Bürgern dieser beiden Länder in Deutschland aufzublasen, zeugt mindestens von erheblicher Naivität und ggf. auch davon, dass man persönlich den Stellenwert des „Rundfunkbeitrags“ völlig überhöht. Man sollte aus dem gewiß unleidlichen Dauerthema keine Obsession machen und nicht sein gesamtes Denken davon beherrschen lassen. Das schadet eher als dass es nützt, weder persönlich noch der Sache an sich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Völliger Stuss!
Sicher? Es ist leicht, immer alles als Stuss abzutun, aber es wäre nicht mal VT, daß ein Land, dem mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen wird, nach Möglichkeiten sucht, zu zeigen, daß der andere, der einen derartigen Vorwurf erhebt, genausowenig rechtsstaatlich ist. Die von Europa angeordnete Freizügigkeit der Arbeitnehmer macht genau das möglich, solche innereuropäischen Mißstände herauszufinden.

Die beiden Länder haben einen eindeutigen Bezug der Blockade zu den Forderungen der EU nach Rechtsstaatlichkeit genannt.
Ja, und wie ist es mit der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik? Woher willst Du so genau wissen, daß es, freilich nicht nur, aber eben auch Motiv für sowas ist? Immerhin hatte in Polen damals die Wende, (Solidarnosc), begonnen und Ungarn als erstes die Grenzen geöffnet, und sicherlich nicht ohne Grund haben beide Länder in der heutigen EU je ein Vetorecht.

Freilich ist das nicht Gegenstand des Forums, aber es könnten Hintergründe sein, die wir alle hier nicht kennen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2020, 21:23 von Bürger«
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Völliger Stuss!
Sicher? Es ist leicht, immer alles als Stuss abzutun, aber es wäre nicht mal VT, daß ein Land, dem mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen wird, nach Möglichkeiten sucht, zu zeigen, daß der andere, der einen derartigen Vorwurf erhebt, genausowenig rechtsstaatlich ist.
Als Staatsbürger eines der beiden genannten Länder kann ich diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Das liegt daran, dass das Nichteinmischungsprinzip in innenpolitischen Angelegenheiten geachtet und nationale Eigenständigkeit respektiert wird, solange es das eigene Land nicht direkt oder indirekt betrifft. Die Einflussnahme oder das Bewerten interner Vorgänge in anderen Ländern wird nicht als deren Aufgabe betrachtet.


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solange es das eigene Land nicht direkt oder indirekt betrifft.
Ja, und das ist doch der Knackpunkt? Es betrifft doch das eigene Land, wenn einem von einem anderen Land etwas vorgeworfen wird und sich der, der vorwirft, in eigener Sache selber nicht daran hält? Die Meinungen hierzu liegen u. U. nicht sehr nah beisammen. Einem anderen fehlende Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen, sollte doch wohl voraussetzen, daß man sich zuerst immer einmal selber an Rechtsstaatlichkeit hält. Zumindest sollte das das heutige Grundprinzip Europas sein, das Jahrhunderte von Krieg und Zerstörungen hinter sich hat, da sitzen alle Bürger Europas nämlich in einem Boot.

Immerhin geht es um den gemeinsamen europäischen Rahmen, den alle gemeinsam entwickelt und beschlossen haben, wozu auch das Verbraucherschutzrecht gehört, das überall gemeinschaftsweit gleich einzuhalten ist, in allen Branchen.

Übrigens könnten die Belange von Polen und Ungarn sehr wohl betroffen sein, nämlich dann, wenn D den Markzugang für Medienunternehmen aus Polen oder Ungarn erschwert, was es nicht darf, wie es auch nicht sein dürfte, wenn Polen oder Ungarn den Marktzugang für Medienunternehmen aus D behindern.

Der europäische Rahmen gilt für alle Länder zu gleichen Konditionen.


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solange es das eigene Land nicht direkt oder indirekt betrifft.
Ja, und das ist doch der Knackpunkt? Es betrifft doch das eigene Land, wenn einem von einem anderen Land etwas vorgeworfen wird und sich der, der vorwirft, in eigener Sache selber nicht daran hält?
Wie gesagt: Es wird so nicht aufgefasst, weder in Polen noch in Ungarn. Im Gegenteil: Eher übernehmen die Länder Elemente aus den westlichen EU-Ländern (z.B. diente das Mediengesetz Frankreichs als Vorlage für das Mediengesetz Ungarns).


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Im Gegenteil: Eher übernehmen die Länder Elemente aus den westlichen EU-Ländern (z.B. diente das Mediengesetz Frankreichs als Vorlage für das Mediengesetz Ungarns).
Da wird wohl jeder von jedem was übernehmen, und das nicht nur in grenznahen Bereichen, sondern auch eu-weit, was nicht ausbleibt, da jeder seine eigenen Erfahrungen, wie auch die seiner Nation mit in andere Kulturräume nimmt. Gerade auch das heutige Brandenburg, ein Großteil der damaligen Mark Brandenburg wäre ohne die damaligen französischen Zuwanderer heute nicht dort, wo es jetzt wirtschaftlich wie kulturell steht, auch wenn man freilich immer was zu meckern finden kann. Und wenn ich in der Neuzeit mal die vielen polnischen Bürger berücksichtige, die hier im Pflege- und auch Logistikbereich tätig sind, wäre es für mich nur konsequent, wenn Polen vorübergehend mal blockiert, wenn ihm fehlende Rechtsstaatlichkeit aus einer Richtung vorgeworfen wird, wo derartiges in Teilbereichen selbst etwas großzügig gehandhabt wird. Hier bspw. in Belangen Rundfunk und Art 10 EMRK wie Art 11 GrCh, denn der Staat hat sich gegenüber dem Bürger rauszuhalten.

Und an diesem Punkt setzt seit gestern gemeinschaftsweit eine neue Verordnung an; siehe

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34606.0


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Ich finde man sollte überhaupt hinterfragen wieso Polen und Ungarn den neuen EU-Huashaltsplan boykottieren. Damit sprechen Sie sich gegen die Werte der Eu aus und vor allem gegen den Wert der Rechtsstaatlichkeit.


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Ich finde man sollte überhaupt hinterfragen wieso Polen und Ungarn den neuen EU-Huashaltsplan boykottieren. Damit sprechen Sie sich gegen die Werte der Eu aus und vor allem gegen den Wert der Rechtsstaatlichkeit.
Polen und Ungarn bilden als Länder des ehemaligen Ostens den vetoberechtigten Gegenpart, falls Länder des ehemaligen Wesens mal vergessen, daß die gemeinsamen europäischen Verträge auch vom Westen selber einzuhalten sind; das Vetorecht dieser beiden Länder ist nicht ohne Grund und wird bestehen bleiben. Frankreich hat wohl übrigens auch so ein Vetorecht.

Gerade der Bereich der Grundrechte und des Verbraucherschutzes, der auch in Belangen der Medien vollständig von allen einzuhalten ist, zeigt, daß dieses Konstrukt genau so notwendig ist, wie es geschaffen wurde.


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Ich finde man sollte überhaupt hinterfragen wieso Polen und Ungarn den neuen EU-Huashaltsplan boykottieren. Damit sprechen Sie sich gegen die Werte der Eu aus und vor allem gegen den Wert der Rechtsstaatlichkeit.
Der Übergang vom ersten zum zweiten Satz ist unlogisch: Man kann nicht erst noch hinterfragen, um dann schon plakativ zu behaupten, sie sprächen sich gegen Werte und Rechtsstaatlichkeit aus.

Aus eigener Erfahrung misstraue ich dem, was über die ach so pöhsen Unionsstaaten Polen und Ungarn so öffentlich berichtet wird. Da wird viel weggelassen und durch falsche Kontextualisierung etwas anderes suggeriert. Das ist auch einfach, weil nur wenige im Wertewesten Polnisch oder Ungarisch verstehen und sich selbst ein Bild machen könnten. - Hilfreich könnten bei Zeitungsartikeln die deutschsprachigen Kommentare der Auslandspolen bzw. der Auslandsungarn sein.

Meine Erfahrung beruht u.a. auch darauf, was damals zu "Maidan"-Zeiten Ukrainer und auch Russen in den Kommentaren der tagesschau(Punkt)de geschrieben haben: Das war immer hochinteressant anders fokussiert und nicht bloß negierende Gegendarstellung  Bis dann regelmäßig die Kommentarfunktion deaktiviert wurde, weil die ARD-Moderatoren "überlastet" waren.  ::)

Wie schon pinguin geschrieben hat:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34587.msg209574.html#msg209574
Zitat
Freilich ist das nicht Gegenstand des Forums, aber es könnten Hintergründe sein, die wir alle hier nicht kennen.
(Hervorhebung nicht im Original)


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
...
Meine Erfahrung beruht u.a. auch darauf, was damals zu "Maidan"-Zeiten Ukrainer und auch Russen in den Kommentaren der tagesschau(Punkt)de geschrieben haben: Das war immer hochinteressant anders fokussiert und nicht bloß negierende Gegendarstellung  Bis dann regelmäßig die Kommentarfunktion deaktiviert wurde, weil die ARD-Moderatoren "überlastet" waren.  ::)

...

Und »überlastet« waren die Herrschaften, weil das dort zu Lesende einfach nicht mit der seitens der Anstalten anhand ihrer »Berichterstattung« betriebenen Politik übereinstimmen wollte. Und ferner genau der Logik folgend, dass seitens der willfährigen Rundfunkräte von zu den gleichen Thematiken eingereichten Programmbeschwerden 100 % abgeschmettert wurden & werden - sozusagen nach der Devise: »Je klüger (& kompetenter), desto pfui!!«


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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@alle: Bitte nicht weiter in Allerwelts-Themen abgleiten, sondern bitte nur im Rahmen des
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ich denke nicht, denn die bemängelten rechtsstaatlichen Auswirkungen sind für diese beiden Länder um ein Vielfaches höher, als die Auswirkung eines Rundfunkzwangsbeitrages in D. Es macht m. M. nach keinen Sinn, eine Rechtsstaatlichkeitsoffensive mit einer Gegenoffensive aus einem ganz anderen Teileinheitsbereich zu begründen.

Vermutlich hätte Polen das schon längst anstrengen können, wenn es seine Staatsbürger, die sich aus welchem Grund auch immer in D. aufhalten, vor den Unbillen des Zwangsbeitrages schützen möchte.


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

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ich denke nicht, denn die bemängelten rechtsstaatlichen Auswirkungen sind für diese beiden Länder um ein Vielfaches höher, als die Auswirkung eines Rundfunkzwangsbeitrages in D.
In beiden Fallkonstellationen geht es mindestens um den innereuropäischen Ruf des Mitgliedslandes; es geht in beiden Fällen um Vertragstreue zum europäischen Rahmen.

Ob das in dem einen Fall nun um unionsrechtswidrige Praktiken in Belangen der Richterbesetzung geht oder um die unionsrechtswidrige Nichteinhaltung des Verbraucherschutzes gegenüber dem Verbraucher in Belangen der Medien, ist als solches von eher sekundärer Bedeutung; die internationale Rufschädigung des Gesamtstaates wäre in beiden Fällen gegeben.

Internationale Vertragstreue und Verlässlichkeit sollte auch für die Einhaltung des internationalen Vertrages im eigenen Land gelten; gerade auch bei der innereuropäischen Verflechtung der Nationen ist das unabdingbar.


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Ach je! Warum sollte die Regierung eines Mitgliedslandes der EU, die von den anderen Regierungen gedemütigt wird, mühsam nach Mißständen in anderen Staaten suchen, wenn die Revanche mit der Blockade von Haushalts- und anderen Entscheidungen um vieles einfachen und effizienter ist? Den her fabulierten Rundfunkbezug gibt es nicht und braucht es erkennbar nicht, weil es schlicht wesentlich wirksamere Mittel gibt.

Die EU ist sicher Lichtjahre von demokratischen Strukturen entfernt und die meisten Staaten nur gefühlt bei den „Guten“. Aber Staaten wie Ungarn und Polen haben selbst in einer pseudodemokratischen Organisation wie die EU m. E. nichts verloren.

M. Böttcher


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