solange es das eigene Land nicht direkt oder indirekt betrifft.
Ja, und das ist doch der Knackpunkt? Es betrifft doch das eigene Land, wenn einem von einem anderen Land etwas vorgeworfen wird und sich der, der vorwirft, in eigener Sache selber nicht daran hält? Die Meinungen hierzu liegen u. U. nicht sehr nah beisammen. Einem anderen fehlende Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen, sollte doch wohl voraussetzen, daß man sich zuerst immer einmal selber an Rechtsstaatlichkeit hält. Zumindest sollte das das heutige Grundprinzip Europas sein, das Jahrhunderte von Krieg und Zerstörungen hinter sich hat, da sitzen alle Bürger Europas nämlich in einem Boot.
Immerhin geht es um den gemeinsamen europäischen Rahmen, den alle gemeinsam entwickelt und beschlossen haben, wozu auch das Verbraucherschutzrecht gehört, das überall gemeinschaftsweit gleich einzuhalten ist, in allen Branchen.
Übrigens könnten die Belange von Polen und Ungarn sehr wohl betroffen sein, nämlich dann, wenn D den Markzugang für Medienunternehmen aus Polen oder Ungarn erschwert, was es nicht darf, wie es auch nicht sein dürfte, wenn Polen oder Ungarn den Marktzugang für Medienunternehmen aus D behindern.
Der europäische Rahmen gilt für alle Länder zu gleichen Konditionen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;