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Autor Thema: 112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus  (Gelesen 2072 mal)

Uwe

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Haushaltsplan
112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus

Quelle: DWDL 04.12.2020 von Uwe Mantel
Zitat
Der Hessische Rundfunk reiht sich in den Reigen der ARD-Sender ein, die im Haushaltsplan des kommenden Jahres ein deutliches Minus ausweisen. Der Fehlbetrag liegt bei 112 Millionen Euro.

[...] Der Rundfunkrat des Senders genehmigte in seiner Sitzung am Freitag den Haushaltsplan, der Aufwendungen in Höhe von 623 Millionen Euro ausweist, denen nur Einnahmen in Höhe von 511 Millionen Euro gegenüber stehen - macht also einen massiven Fehlbetrag in Höhe von 112 Millionen Euro.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80578/hr_geht_ebenfalls_von_dickem_minus_2021_aus/


Siehe tangierend aktuell u.a. auch unter
149 Mio € Auch der SWR erwartet 2021 hohen operativen Verlust (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34579.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2020, 20:43 von Bürger«
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Und beispielsweise schon für 2019 rund 100 Millionen Verlust:
Defizit HR 93 Mio € Hessischer Rundfunk erwartet 2019 tiefrote Zahlen (12/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29551.0

Wer schließt gegenwärtig die seit Jahren bestehenden gewaltigen Finanzlücken beim HR und RBB?
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Beide etwa gleich groß. Beide müssen der Lücke für 2021 noch mal zulegen:
- 30 Mio. - Beitragserhöhung dürfte nicht klappen.
- 30 Mio. - Corona-Folgewirkungen.

Wie darf eigentlich der Rundfunkrat einen derartigen Haushaltsplan genehmigen?
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Die Lücken werden ja wohl durch Schuldenaufnahme finanziert? Wie sonst? Wo steht das Recht hierzu?
Geht aber sicherlich weit über das Eigenkapital hinaus.
Faktisch läuft es auf ein "Erzwingen einer Landesbürgschafts-Konkretisierung" hinaus.

Darf der Rundfunkrat so etwas= Dürfen die Intendanten so etwas? Darf die Rechtsaufsicht der Landesregierungen tatenlos zuschauen?
 ... interessante Fragen... müsste nicht ein Antrag auf Insolvenzverfahren erzwungen werden, weil dafür laut Gesetz bei Überschuldung nur 1 Monat Frist ist? (ein paar Besonderheiten lasse ich hier mal weg)


Insolvenzrecht: Jetzt wird es spannend:
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Nicht "insolvenzfähig" laut Landesgesetz. Damals gab es nur die "Zerschlagungs-Insolvenz".
Also für früher die Pflicht zur Sofortrettung.
Nun aber haben wir neu das Recht der "Fortführungs"-Insolvenz seit diversen Jahren.

Eine Sofortrettung wäre demnach eine "impulsive Schenkung", zu der selbst das Parlament nicht verfassungsrechtlich ermächtigt ist. Vielmehr müssten die Anstalten zunächst einmal die "Fortführungs-Insolvenz" beantragen mit einem Rettungsprogramm durch Kostensenkung.

Erst beim Scheitern würde die implizite Rettungspflicht des einstigen Landesrechts zum Tragen kommen, nämlich das Verhindern einer Anschluss-Zerschlagungs-Insolvenz.

Obendrein EU-Recht: Rettet der Staat, kann die EU Auflagen für Verkleinerung, Teilverkäufe usw. machen... Welch ein Rattenschwanz... lustig...


So @pjotre s unmaßgebliche Meinungen, Irrtum vorbehalten.
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Das beantwortet meinungsmäßig mehrere Kommentare hier im Forum zu diesen Fragen. Und natürlich geschieht da nun etwas.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2020, 20:44 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Obendrein EU-Recht: Rettet der Staat, kann die EU Auflagen für Verkleinerung, Teilverkäufe usw. machen... Welch ein Rattenschwanz... lustig...
Vor allem, weil es ja auch wieder zum Beihilferecht zählt; da haben ganz viele Leute über Jahre hinweg ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Man erinnere sich hier an die Bankenrettung und berücksichtige, daß es die EU-Genehmigung u. U. vor der Rettung durch den Staat gab.


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Super-Job für Spürnasen unter uns: Wie wurden die gewaltigen Finanzlücken geschlossen bei HR und RBB?
Die Rücklage der ARD-Landesanstalten aus etwa 2015 reicht nicht für rund 100 Millionen Euro pro Jahr, rund 20 Prozent des Jahresumsatzes.

Hier muss Spürnase hinein schnüffeln in die ja öffentlichen Gewinn- und Verlustberechnungen der beiden Sender.
Dort müsste ganz klar ersichtlich sein, woher das Geld kam.
Sollten die Sender sich dafür verschuldet haben, so wäre das wohl nur mit Bürgschaft gegangen, was schon als solches rechtlich heikel sein könnte.
Das ändert aber nichts an der möglicherweise vorliegenden Überschuldung mit den daraus laut Gesetz resultierenden recht schäbigen Pflichten für Vorständ*innen.
 



 @pinguin - Gewährsträgerhaft bestand bei den "staatsnahen" Landesbanken.
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Also durfte noch ohne Fortführungsinsolvenz aus der Staatskasse geholfen werden, weil es so im Gesetz stand.

Genau das fehlt in den Gründungsgesetzen von ARD, ZDF etc., weil ja "staatsfern" sein sollend. Damit aber sind wir im Rahmen eines sehr ulkigen Konstrukts - die "Patronatshaftung": Die Haftung kraft Inaussichtstellung.
Näheres kann man ja erkugeln.

Die Patronatshaftung ist eine unmittelbar gegenüber Dritten - den Gläubigern, nicht etwa gegenüber den ARD-Anstalten.
Die Verpflichtung hat das BVerfG festgestellt - vor wohl 20++ Jahren, als es die Insolvenzsicherung der Arbeitnehmer als "deshalb überflüssig" entschieden hatte.

Die Reihenfolge ist also:
a) Fortführungs-Insolvenz - dann Scheitern.
b) Landtagsbeschluss der Rettungssumme.
c) Auszahlung aus dem Staatshaushalt an die Gläubiger.

Ob die Realität sich an dies Szenario hält, bleibt abzuwarten.


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Spürnasenjob war keiner. Schon geklärt.

Der verbissene Kampf um das Ja von Sachsen-Anhalt hat einen einfachen Grund
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- rund 5 Prozent Einnahmensteigerung ab Januar 2021 - und das ist nun klar:  Es geht um die nackte Existenz.

Einzelne Sender müssen in 2021 mit dem Status der Überschuldung rechnen. Für einen der Sender schon vorgeklärt:
In 2021 voraussichtlich erstmals Eintritt in Überschuldung - um ein Fünftel des Jahresumsatzes.
In Sachsen-Anhalt: CDU + AfD  drohen die teilweise Rettung vor dem Übel zu zerstören.


Beim schon einmal vorab analysierten Sender als Beispiel die Fakten.
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Das Eigenkapital von um 2016 rund ein Drittel des Jahresumsatzes war durch die Sender-Defizite seither nun auf etwa Null geschmolzen. Das für 2021 vom Gremium der berühmten "gesellschaftlichen Gruppen" genehmigte (!) Defizit: Rund ein Fünftel des Jahresumsatzes. Ja, dürfen die das eigentlich? Interessante Frage...

Haben die durchaus objektiv ehrbaren fürsorglichen Vertreter des Guten - von "Kirchen", "Gewerkschaften", "Parteien", "Diskriminierten", "Gender-Partisan*innen" usw. usw. - überhaupt eine ökonomische und juristische Ahnung davon, was sie da beschlossen haben?
Wie sieht das aus mit der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung?
(sobald im baldigen Post-Corona-Zeitalter diese wieder gilt)


Interessant auch die "negative Publizität" mal in einem anderen Sinn:
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Für diesen Sender sind nicht "mal rasch im Internet aufzutreiben":
Geschäftsbericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
Nur so ein paar Statistiken und Grafiken für Konsumenten-Wissen aufbereitet, aus denen nur Leute von der Wirtschaftsfakultät im Hinterkopf die wahre Dimension des Problems überschlägig schlussfolgern können.


Interessant die Bedeutung der Pensionslasten:
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Sie sind rund die Hälfte des Jahres-Defizits. Nun muss man differenzieren, was gewöhnlich nicht geschieht:
- Die tatsächlich ausgezahlten Pensionen
- von den Zuweisungen in die Rückstellung.

Die Zuweisungen sind durch die problematische Geldschleuder-Politik der EZB Zentralbank bedingt. Allerdings leidet unter dieser Verzerrung nur ganz beträchtlich ein Unternehmen, das unüblich hohe Pensionszusagen praktiziert. Nur dann führt der Wegfall von Zinserträgen zum besonders hohen Aufstockungsbedarf.
Nur durch eine exaktere Analyse des exakten Zahlenwerkes wird das näher differenzierbar werden.


Nun werden Sender also mit Anfragen zu rechnen haben: Die Fundstellen
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für Geschäftsbericht, Bilanzen, GuV-Rechnungen.
Oder gibt es das irgendwo zentralisiert?


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S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Für dieses ganze Dilemma mit den Rundfunkräten und den Genehmigungen gibt es doch nur zwei mögliche Erklärungen.
Entweder sind diese ganzen Rundfunkräte nur mit Irren besetzt, oder aber, was wesentlich wahrscheinlicher ist, sie werden nach Strich und Faden in bester Wehling-Manier dermaßen manipuliert, dass sie munter alles abnicken, was ihnen so vorgelegt wird.

Und was die Zuweisungen in die Rückstellung für die Pensionen betrifft.
Dann muß man diese Zuweisungen eben einmal an die aktuelle Zinslage anpassen. Vor 20, 30 Jahren konnte doch niemand voraussehen, wie die Zinslage heute sein wird und einfach irgendetwas in Stein meißeln.

Und was die ganze Misswirtschaft der Anstalten, bzw. der Verantwortlichen, also den Intendanten, betrifft, da gibt es auch nur zwei Möglichkeiten.
Entweder geschieht dieses aus reiner Unfähigkeit, oder aber, was wesentlich wahrscheinlicher ist, es geschieht vorsetzlich, in dem Wissen, dass man sein Geld so oder so bekommen wird, notfalls auch in Karlsruhe.

Den Menschen im Land, welche im Endeffekt dafür aufzukommen haben, erzählt man dann Geschichten, wie die 2009er Lüge oder andere phrasische Klamotten.

Ich mag zwar nur ein einfacher Bürger sein, der von diesen ganzen wirtschaftlichen Mechanismen keine Ahnung hat, aber auch ich habe einen Haushalt zu führen. Und wenn ich das genauso wie die ganzen Anstalten täte, würde ich schon lange auf der Straße sitzen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Anfang 2017 war einmal "Reform" ein Thema:
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Hier betrifft es den RBB:
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/ard-startet-reform-mit-gemeinsamer-informations-verarbeitung-432271/



Das darf vielleicht in Verbindung stehen mit dem etwa zeitgleichen Einstellen in eine Rücklage von je 10 Millionen Euro pro Jahr beim RBB für den

bald beginnenden Neubau "RBB-Campus"
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 - Immerhin 40 Millionen Euro wurden bis jetzt dafür abgezweigt.
Bericht: rbb24.de/kultur/beitrag/2020/08/rbb-digitales-medienhaus-siegerentwurf.html

Demnächst wird klar sein, wie das in Bilanz und GuV-Rechnung behandelt wurde. Es, ist für rund 13000 qm Nutzfläche. Wären das dann Kosten oberhalb 3 000 Euro pro qm? Interessant. Bleibt zu prüfen.
Vorgesehene Bauzeit: bis 2025. Kommt noch mehr dazu?

Also wenn frühestens um 2040 dann der BER - Verzeihung, RBB - Campus fertig ist, mal sehen, wie viel das pro qm geworden sein wird.
 
Aus dem Bericht: "Außerdem sieht der Vorschlag die Verwendung des nachwachsenden Materials Holz vor. Damit leistet der Entwurf einen bedeutenden Beitrag zur Nachhaltigkeit."
Wer hätte das gedacht, man verwendet unter anderem auch Holz. Echt! Revolutionär! ... Und ist sogar eine nachwachsende Sorte von Holz. Wer hätte das gedacht.

Klartext: Man gehört zu den "Guten" - danke für die Aufklärung. Wozu das noch sagen. Die Nichtzuschauer mit den Zwangsabgaben haben sicherlich nie daran gezweifelt.


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  • Beiträge: 118
Dank Corinna wird das nochmal erheblich mehr sein  :-)

Was wir beim Stammi an Zuwachsraten haben ist schon irre. Jeder "Covitiot" muss zum Reisbürger werden, weil er keine GEZ mehr zahlt.   lol.


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

 
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