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Autor Thema: Kubicki rechnet mit Öffentlich-Rechtlichen ab  (Gelesen 1861 mal)

B
  • Beiträge: 6
Kubicki rechnet mit Öffentlich-Rechtlichen ab
Autor: 04. Dezember 2020, 14:34
MSN / WELT, 04.12.2020
„Verbreiten Angst“ - Kubicki rechnet mit Öffentlich-Rechtlichen ab

Zitat
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, vielfach einseitig zu berichten und Ängste zu schüren.
[...]
Die ARD sei „arrogant“ geworden, weil „verfassungsgeschützt und stark alimentiert“.

Weiterlesen auf:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/'verbreiten-angst'-kubicki-rechnet-mit-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-ab/ar-BB1bCZWp


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2020, 16:45 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.567
Der Rechtsruck der FDP wird immer mehr offenbar.  ::)

 ;D ;D ;D


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 215
Bundestagsvizepräsident Kubicki bescheinigt hier den Öffentlich Rechtlichen eine nicht ausgewogene d.h. einseitige Berichterstattung.
Dies steht im Widerspruch zum Staatsvertrag und es dokumentiert den Vertragsbruch, der einseitig von den Verantwortlichen begangen wird.

Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2020, 15:53 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

K
  • Beiträge: 2.239
Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.

Grund der Beitragserhebung ist jedoch leider das "Innehaben einer Wohnung".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2020, 15:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.417
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Grund der Beitragserhebung ist jedoch leider das "Innehaben einer Wohnung".
Der Abgabetatbestand mag die Wohnung sein.

Der abzugeltende - und damit überhaupt erst "rundfunkbeitrags-rechtfertigende" - (abgebliche) individuelle "Vorteil" ist jedoch...
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]

Warum da kein "Aufschrei" durchs Forum geht, wenn ein Herr Kubicki die Erfüllung "dieser Funktion" in Frage stellt?
Wahrscheinlich weil das hier schon bekannt war ;)


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S
  • Beiträge: 1.129
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Lustige daran ist doch, dass es dafür überhaupt keines Herrn Kubicki bedarf.
Das hat doch freundlicherweise ein Herr Schönenborn, Programmdirektor des WDR, selber übernommen. Siehe dazu auch:
ARD will auch „denen was bieten, die sich ausgegrenzt fühlen“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34567.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34567.msg209485.html#msg209485

Leider, leider reicht das als Argument aber nicht aus, da es hierbei um Inhalte geht. Und da wird doch naturgemäß immer auf die Möglichkeit der Programmbeschwerde verwiesen.
Nun, die Chance, dass eine Programmbeschwerde angenommen wird, liegt weit, weit unterhalb der Chance eines Schneeballs eine Rundreise durch die Hölle unbeschadet zu überstehen.
Und ich meine hier wirklich "angenommen", nicht lediglich "entgegengenommen".


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ein Aufschrei bleibt hier im Forum leider aus, obwohl die Aussage Kubickis ein schlagkräftiges Argument erkennen lässt für eine Verweigerung der Zahlung - wegen Vertragsbruchs.

Dieses Forum ist der "Aufschrei", und das nicht erst seit Herr Kubicki sich zum ÖR-Rundfunk äußert. Zumal seine Motive zu hinterfragen wären, fällt ihm doch recht spät auf, dass beim ÖRR Einiges im Argen liegt.

Im Übrigen hat Herr Kubicki an keiner Stelle einen "Vertragsbruch" behauptet. Er ist u. a. Rechtsanwalt und weiß ziemlich sicher, dass solche Behauptung Blödsinn ist.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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