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Autor Thema: WDR-Intendant Tom Buhrow: Das Publikum muss entscheiden  (Gelesen 1954 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Neue ARD Forum 01.11.2020 von Hans-Jürgen Kupka

WDR-Intendant Tom Buhrow:
Das Publikum muss entscheiden

Eine Glosse über die Finanzen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

Zitat
... so die wahren Worte des ARD-Vorsitzenden und WDR-Intendanten Tom Buhrow. Der ARD-Chef und ZDF-Intendant Thomas Bellut wollen mehr Geld für die ÖRR. Es reicht nicht - für 19 Fernseh- und 77 Hörfunkprogramme (plus über 100 Webkanäle) und 42.000 feste und freie Mitarbeiter in den 12 Sendern (plus die Deutsche Welle, die aus Bundessteuern finanziert wird). Es stellt sich die Frage, ob Politiker von Normal- und Geringverdienern erwarten können, dass sie eine noch höhere Rundfunkgebühr zahlen müssen. Diese soll 2021 - nach 11 Jahren - um 86 Cent von 17,50 auf 18,36 Euro pro Monat erhöht werden.

[...] Tom Buhrow & Co. sind sich ganz sicher: Die Gebühr muss erhöht werden - wir laufen vor den Kosten davon. Privathaushalte und Kleinunternehmer wissen das sehr gut. Aber das öffentliche Recht. Rundfunk mit einem Gesamteinkommen von weit über 10 Milliarden Euro aus Gebühren, Werbung, Zinsen, Verleih und Verkauf von Serien und Filmen? Wenn Sie nur rund 8 Milliarden Euro pro Jahr aus Gebühren bekommen, sollten Sie dann nicht anfangen, kleinere Brötchen zu backen?

[...] Aber mein ZDF-Kollege Thomas Bellut verdient 369.000 Euro und MDR-Intendantin Karola Wille nur 275.000 Euro jährlich. Das sollten die Bürgerinnen und Bürger honorieren. Natürlich war ich ein bisschen schockiert, als ich bei meinem Besuch in Magdeburg erfahren habe, wie niedrig die Einkommen der Menschen im Land sind. Demnach liegt das Durchschnittseinkommen in Sachsen-Anhalt bei 35.000 Euro pro Jahr.

weiterlesen auf:
https://www.neue-ard-forum.de/post/die-finanzen-des-rundfunks-im-%C3%BCberblick


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m
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  • Murks? Nein danke!
„Das Publikum muss entscheiden.“

Da hat der Thomas Buhrow recht. Er kennt sich aus - schon das BVerfG weiß um die Bedeutung der Grundrechte:

Zitat von: BVerfG v. 18.7.2018, Rn. 80
Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Wer entscheidet darüber, ob ein individueller Vorteil zurechenbar ist oder nicht? => ____________________
{für die Antwort => ganz nach oben scrollen}

Hans-Jürgen Kupka ist seit März 2018 unter @NeueARD_Forum auf Twitter aktiv.
https://twitter.com/NeueARD_Forum

In seinem Dossier „Medien-Politik ist Macht-Politik. Rundfunk-Agenda 2020“ stellt er eine mögliche „neue ÖR-Rundfunk-Struktur für Deutschland“ vor, mit der ARD und ZDF noch gut bedient wären. 2/3 der Senderanzahl soll wegfallen, finanziert werden soll über die Haushalte der Länder.
https://www.neue-ard-forum.de/dossier

Diesen Strukturvorschlag (oder einen ähnlichen) sollte man ins Verhältnis setzen zum AfD-Grundfunk-Vorschlag, um die Pfeiler für die ÖRR-Reformdiskussion einzuschlagen.
Scheitert die Reform, zum Beispiel durch Aussitzen, scheitert der öffentlich-rechtliche Rundfunk endgültig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2020, 20:42 von marx«

B
  • Beiträge: 59
Oha. Auf den ersten Blick könnte man die Webseite für öffentlich-rechtlich halten, aber solche rhetorischen Fragen, kombiniert mit einem triefenden Sarkasmus, oder überhaupt Selbstkritik, würde man dort nie finden...


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N
  • Beiträge: 521
Oh Junge, da ich kein Publikum bin, bin ich also schon mal direkt ausgeschlossen, was? ;) Wenn der Betreiber von irgendwelchen ARD-Foren dann nicht mal weiß, dass man Beiträge und keine Gebühren zahlt, dann merkt man schon, wie schlecht der eigene Laden eigentlich über seine Finanzierung informiert.

Die Feststellung, dass man in Sachsen-Anhalt durchschnittlich nur 35.000 Euro jährlich verdient, hätte doch eigentlich auch durch die hauseigene Journalistik bekannt sein müssen, bevor man den Beitrag erhöhen will und zwar seit 2013, seit 11 Jahren als der Beitrag für manche um 100 % stieg.

Aber wirklich zu scheren schien man sich nie. Das Geld muss rein, denn von kürzer treten hat man in diesem Laden noch nie was gehört. Da fällt es schwer, sowas wirklich ernst zu nehmen, aber sollte man sowas mal zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, dass man sich im Prinzip durch eine Art Raubrittertum finanziert, kann ich das natürlich nur begrüßen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2020, 23:02 von Bürger«

D
  • Beiträge: 43
Der Rundfunkbeitrag ist auch keine Gebühr und auch keine Steuer. Eine Zwecksteuer, wie die ehemalige NDR-Angestellte Anna Katharina Terschüren in ihrer Doktorarbeit zur Rundfunkfinanzierung darlegt.*
Meine persönliche unbedeutende Meinung zum Sachverhalt: Eines der vielen grundgesetzlich garantierten Rechte als Bürger ist das Recht, über das eigene Einkommen zu verfügen, das nach Abzug der Steuern und Abgaben übrig bleibt.

Da ich seit Verabschiedung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht mehr frei über mein Einkommen und seine Verwendung verfügen kann, befinde ich mich in einem Zustand der staatlich angeordneten und juristisch begründeten Zustandes der Entmündigung. Wer entmündigt ist, kann über sich und andere wichtige oder unwichtige Dinge nicht (mehr) frei entscheiden. Mit anderen Worten: Wir sind ein entmündigtes Volk.

Über die Entmündigung durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird man an anderer Stelle diskutieren müssen, das ist nicht Sache dieses Forums.

Grüezi
Dan de Lion


Edit DumbTV:
* Anna Terschüren Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland (05/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5806.0


Zitat
[...] Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde.
Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen.
Da im Kern lediglich der Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht geändert, jedoch nicht bedacht wurde, dass eine solche Veränderung ebenfalls zu berücksichtigende Begleiterscheinungen mit sich bringt, ergeben sich alte und neue Schwierigkeiten, die den Rundfunkbeitrag im Resultat verfassungsrechtlich unzulässig werden lassen.
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland -
Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells", S. 163
www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf

Und auch die Forumssuche mit dem Begriff Terschüren nutzen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2020, 16:48 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.285
Der Rundfunkbeitrag ist auch keine Gebühr und auch keine Steuer. Eine Zwecksteuer, wie die ehemalige NDR-Angestellte Anna Katharina Terschüren in ihrer Doktorarbeit zur Rundfunkfinanzierung darlegt.

Der Rundfunkbeitrag ist ein Beitrag und keine Steuer, wie das BVerfG auch in der letzten Rundfunkentscheidung klarstellte. Siehe hier Rn. 52 aus BVerfG 1 BvR 1675/16 im nachstehend verlinkten Thema:

Wird Rundfunkbeitrag materiell verfassungswidrig, wenn als Steuer behandelt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34034.0


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 448
Soll das Publikum auch entscheiden, dass ich für es zahle? Das Publikum und nur das Publikum muss zahlen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2020, 17:01 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.567
Soll das Publikum auch entscheiden, dass ich für es zahle?
Genau das ist die richtige Frage. Sehr gut getroffen, MichaelEngel.

Der monatliche Beitrag ist nur deshalb so "niedrig" (eben diese 17,50 Euro), weil für 1 Publikumsmitglied zehn Nichtpublikumsmitglieder mitzahlen.

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk kostet für den wirklichen Nutzer locker 200 Euro monatlich, eher noch viel mehr (die 200 Eus wären für 45 Mio echte Nutzer  ::) ::) ) - ganz deutlich mehr als bei privaten verflixten Anbietern.

Ähnlich müssten Opernkarten auch um die 200 Euro kosten, wenn Opernhäuser privat wären. Die Verbilligung kommt über öffentliche Zuschüsse aus (mutmaßlich) Steuermitteln zustande. Nun werden Steuern so halbwegs gerecht erhoben...

Der deutsche Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung ist hingegen - ja! - schreiendes Unrecht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2020, 19:07 von Bürger«

 
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