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Autor Thema: Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft  (Gelesen 7715 mal)

  • Beiträge: 7.288
So einfach ist das nicht; berücksichtige bitte das Thema zur Begrifflichkeit "digitaler Inhalt".

Der Verbraucher, also die natürliche Person, darf nicht individuell verpflichtet werden, "digitalen Inhalt" zu finanzieren, den sie zuvor nicht ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich bei einem entsprechenden Dienstleister bestellt hat; damit hat sich jeder Art von Zwangsfinanzierung im WWW.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die massiven Investitionen der ÖR-Sender in Internetauftritte waren schon vor Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen, da sie auf Grund des Kapitals, das an sich für die Veranstaltung von Rundfunk gedacht ist, als Konkurrent zu denen auftreten, die ihr Engagement im Internet aus den Umsätzen im Internet oder an andere Stelle finanzieren müssen; dies sind u. a. Verlage. Die Ergebnisse, die man schließlich erzielte, sind sicher weiterhin unbefriedigend. Das man "Sendungen" im Internet inzwischen dem Rundfunk gleich stellt, ist das Eine. Nun aber nutzt man diese herbeigeschwatzte "Identität" dazu, die Kontrolle über das Netz zurück zu erhalten, in dem man die eh schon fragwürdige "Medienaufsicht", deren Zuständigkeit im Rundfunk so gering ist wie ihre Finanzierung überhöht, auf das Internet auszudehnen. Da es ziemlich einfach ist seine Internetpräsenz ins Ausland zu verlagern und diese mehr oder weniger anonym zu betreiben, dürfte der Versuch der Politik ungeliebte Meinungsäußerungen zu unterdrücken, vermutlich solange scheitern, bis die "Great European Firewall" bzw. "Great German Firewall" steht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.130
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
- Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internet-Staatskonzern.
- Rundfunkabgabe dann nicht mehr verweigerbar - endgültig "Mediensteuer".
- Verdeckte Zensur und offene Totalkontrolle des Internets: Behindern von Konkurrenten.

Das sehe ich etwas anders.
Nur durch das Vorhandensein irgendeines Inhaltes von Anbieter Z im Internet , kann für einen Internetnutzer ohne eigenes Zutun keine rechtliche Verbindlichkeit entstehen.
Wenn das wirklich möglich wäre, wer würde sich dann überhaupt noch einen Internetzugang zulegen? Ich ganz bestimmt nicht.
Da könnte ja zum Beispiel auch irgendein Stromanbieter P daherkommen und von jedem mit einem Hausanschluß Geld verlangen, weil man ja die Möglichkeit hätte, seinen Strom von eben diesem Anbieter P zu beziehen.

Je mehr sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seiner eigentlichen Aufgabe, die Veranstaltung von Rundfunk, entfernt, umso mehr verliert der Rundfunkbeitrag an Legitimation.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2020, 15:54 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
 @drboe :
Auslands-Sitz hilft nicht ausreichend.
Wer weise war, hatte schon seit 1996 = Start seine Websites auf Servern in den USA domiziliert usw.usw..

Der Medienstaatsvertrag sieht aber vor, dass die Medienagenturen für "missliebige" Websites dann bei den inländischen Providern eine Verbreitungssperre anordnen können.
"Aber nein, die Provider werden bis zum obersten Gericht für die Freiheit der Grundrechte streiten." Wir sind alle davon überzeugt.... ? ? ? Sondern die Sperre geht auch bei ausländischem Server usw. binnen 24h. 

Die dann verbleibenden Zugangs-Alternativen übersteigen das Technologiewissen der meisten Bürger und die staatsbezahlten Lehrer*innen werden keine Anweisung erhalten, die Kinder darin zu unterweisen ***


***Edit "Bürger": gekürzt
Bitte @alle eng am Kern-Thema bleiben. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2020, 15:56 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.419
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
medienkorrespondenz, 20.11.2020
Medienstaatsvertrag am 7. November in Kraft getreten
von Volker Nünning/MK

Zitat
[...]

Anlässlich des Inkrafttretens des Medienstaatsvertrags erklärte Carsten Brosda (SPD), Hamburger Senator für Kultur und Medien, dass nun „endlich auch die deutsche Medienordnung in der digitalen Welt angekommen“ sei. Mit dem neuen Staatsvertrag werde „die Freiheit der Medien“ gesichert und es werde „zugleich mehr Transparenz für einen aufgeklärten Umgang mit der Medienvielfalt“ geschaffen, sagte Brosda: „Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, denn die Entwicklungen schreiten deutlich schneller voran, als wir mit unserer Medienordnung hinterherkommen. Dies macht eine fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung des Vertrags nötig. Schon jetzt ist absehbar, dass wir die Reform des Medienkonzentrationsrechts oder die Organisation der Medienaufsicht angehen müssen.“

[...]

Weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/medienstaatsvertrag-am-7nbspnovember-in-kraft-getreten.html


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