Der Ministerpräsident NRW übt nach § 54 WDR-Gesetz die Rechtsaufsicht über den WDR aus:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4737&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=452206
Hier wäre dann die Frage, ob diese
Rechtsaufsicht im Laufe der Jahre wechselt
***, wie es bei anderen LRA, so bspw. beim RBB mit dem Wechsel aller 2 Jahre zw. Brandenburg und Berlin, der Fall ist - siehe u.a. unter
§ 39
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen
Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - Rechtsaufsicht
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#39Wäre die evtl. Fragestellung, ob der Rechtsaufsicht über eine LRA, (hier: WDR), zeitgleich von allen LRA-begründenden Ländern ausgeübt werden kann, oder, wenn nicht, ob die anderen LRA-begründenden Länder überhaupt rechtsausübend sein können, wenn die Rechtsaufsicht nicht wechselt und immer beim gleichen LRA-begründenden Land bleibt.
***Selbstverständlich ist anzunehmen, daß Forderungen des WDR als Forderung des Landes NRW keine Forderungen der am WDR beteiligten anderen Länder sein können? Denn Landesrecht ist auf das betreffende Land begrenzt und wirkt nicht darüberhinaus.
Und übrigens ist auch der WDR gemäß BGH KZR 31/14 ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts"
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechtshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0der nach Bundesrecht keine amtlichen Befugnisse dem Bürger gegenüber hat, weil Datenschutz vor Verwaltungsrecht geht - siehe u.a. unter
RBB-Dokumente -> kein amtlicher Inhalt -> Land Brandenburghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34352.0wobei es auf Bundesebene gleichartig behandelt wird
§ 1 Abs. 3 BDSG - Anwendungsbereich des Gesetzeshttps://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen denen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, soweit bei der Ermittlung des Sachverhalts personenbezogene Daten verarbeitet werden. [...]
***Edit "Bürger": Es darf wohl bei allen Mehrländer-Rundfunkanstalten davon ausgegangen werden, dass deren Rechtsaufsicht von den jweiligen Gründungs-Ländern jeweils in einem zeitlichen Turnus wechselnd wahrgenommen wird. Weiter hilft eine einfache web-Suche z.B. mit
"wdr rechtsaufsicht"
https://www.google.com/search?q=wdr+rechtsaufsicht
Der WDR (Westdeutsche Rundfunk) ist - anders als der Name vermuten lässt - keine Mehrländeranstalt. Sein "Sendegebiet" nach WDR-Gesetz beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;