Es gibt Neuigkeiten:
Im fiktiven Fall hat der GV*** wohl aufgegeben. Der "Schuldner" hatte sich immer wieder darauf berufen, dass die Voraussetzungen für eine Vollstreckung aufgrund fehlender Leistungsbescheide und automatisiert erstellter Festsetzungsbescheide schlichtweg nicht vorliegen.
Antwort des GV war, dass er die rechtliche Grundlage nicht beurteilen kann. Das war wohl Anfang März der letzte Stand. Bisher wurden weder eine Kontopfändung noch weitere Schritte eingeleitet worden.
***Edit "Markus KA":
Bitte immer die richtigen Begriffe, Abkürzungen und Berufsbezeichnung der fiktiven Personen achten, um Verwirrungen zu vermeiden.
Die Abkürzung "GV" wird oft für den Begriff Gerichtsvollzieher verwendet. Wenn allerdings, wie im vorliegenden fiktiven Fall, eine Forderung von einer Stadtkasse eintrifft, dann ist der Absender die Stadtkasse, bzw. Mitarbeiter/in der Stadtkasse und nicht der Gerichtsvollzieher. Mitarbeiter/in der Stadtkasse und Gerichtsvollzieher/in sind zwei unterschiedliche Bereiche und unterstehen unterschiedlicher Gesetze. Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.