@pinguin
Danke für die nochmaligen Quellenangaben (die finden sich zwar irgendwo in den Untiefen dieses Forums, aber so erspare ich mir die Suche), ich werde diese Argumentation auch in meiner Replik verarbeiten
@Tsherno
pinguin liegt schon richtig, allerdings ist mit dem tatsächlichen Vorwurf des Amtsmißbrauchs vorsichtig umzugehen, da der Angegriffene dies möglicherweise in eine "falsche Anschuldigung" umdrehen könnte. Aber die Sachargumente, also die von pinguin zitierte Rechtsprechung - und noch viele, viele weitere rechtliche Argumente mehr, die haben Gewicht.
Und man kann dies noch ein wenig ausweiten:
der WDR darf keine Verwaltungsakte erlassen,
- weil er hierzu nicht vom Land durch Gesetz oder öffentlichen Vertrag beliehen ist. (die Beleihung hier zu vertiefen würde zu weit vom Thema abschweifen)
- weil er dem Bürger nicht übergeordnet ist (es besteht kein Subordinationsverhältnis)
- weil rechtswidrigerweise unternehmerische und hoheitliche Tätigkeiten unter einem Dach und nicht in rechtlich getrennten Unternehmensteilen ausgeübt werden
- weil der WDR keine Beamten kennt (unter Verweis auf Art. 33 Abs. 4 GG)
Unter dem letztgenannten Gesichtspunkt dürften die vollautomatisch erlassenen Verwaltungsakte auch nach dem 01.06.2020 unzulässig sein, weil §10a RBStV ebenso wie § 35a VwVfG wohl kaum mit dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG vereinbar sein dürfte - nur ist der juristische Weg, um dies der Überprüfung und Entscheidung zuzuführen, deutlich weiter, steiniger, teurer und kräftezehrender geworden - er führt nämlich durch alle Instanzen zum Bundesverfassungsgericht, wo man vor (unangenehmen) Überraschungen auch nicht sicher ist.
Zudem steht einer Vollstreckung entgegen, daß Festsetzungsbescheide keine Leistungsbescheide sind. Nur Leistungsbescheide können vollstreckt werden.
Das Thema der Unzulässigkleit der Vollstreckung ist äußerst umfangreich. Viele verschiedene Aspekte sind hier im Forum schon behandelt worden. Es gilt, alle diese zusammenzutragen und zu einer eigenen Argumentation oder gar Klageschrift zu verarbeiten.