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Autor Thema: Sachsen: Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag (09/2020)  (Gelesen 6097 mal)

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ntv, 14.09.2020

Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag


Zitat
Mit einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus beginnen heute die Beratungen des Landtages zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Dabei werden unter anderem der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sowie der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Geplant ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages von aktuell 17,50 Euro monatlich um 86 Cent auf 18,36 Euro. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Staatsvertrag dazu schon im Sommer unterzeichnet. Jetzt müssen noch die Landtage zustimmen, damit die Erhöhung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Der Rundfunkbeitrag würde damit seit 2009 erstmals wieder steigen.
Dabei stehen die Chancen gut, dass der Landtag in Sachsen zustimmen wird. […]

Aus Sicht der Grünen ist die Anhebung um 86 Cent pro Monat angemessen. […]
Die Linke-Fraktion will nicht für die Erhöhung stimmen, will ihr aber auch nicht im Weg stehen, wie es hieß. […]
Einzig die AfD lehnt den Rundfunkbeitrag als "Zwangsgebühr" generell ab.

Weiterlesen auf:
https://www.n-tv.de/regionales/sachsen/Landtagsausschuss-beraet-zu-Rundfunkbeitrag-article22034438.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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H
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Bericht von Hadmut Danisch, der bei der Anhörung als Sachkundiger geladen war:

Danisch.de, 15.09.2020
Rundfunkbeitragserhöhung: Anhörung im Landtag von Sachsen
https://www.danisch.de/blog/2020/09/15/rundfunkbeitragserhoehung-anhoerung-im-landtag-von-sachsen/

Schriftliche Ausarbeitungen dazu von Hadmut Danisch:

Vortragsfassung (PDF, 8 Seiten, ~300kB)
https://www.danisch.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Folien_Danisch.pdf

Vollständige Stellungnahme (PDF, 191 Seiten, ~2,4MB)
https://www.danisch.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Stellungnahme_Danisch.pdf


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o
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Wieso ausgerechnet dieser Hadmut, und nicht René oder Bürger oder ich?   :'( :o ;D ;D ;D

Die Folien taugen nicht viel, mir sind sie fremdpeinlich. Wenn ausgerechnet er denn schon eingeladen ist, hätte er ruhig auch einen gepflegten Sprachstil nehmen können. Aber so könnte er sich vor Ort als Hofnarr nützlich erwiesen haben, damit man sagen könne, man habe eine andere Meinung gehört.

Ich lese aber gerade das 200seitige Meisterwerk und den Blogeintrag.
Ich möchte gerne nach und nach Lesetipps geben.

Zur Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitrags (notorisches Urteil BVerfG 2018) ist Danisch der Auffassung, dass dieses Urteil gar nicht die Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitrags bestätigt, sondern eher nur Einzelaspekte betrachtet: pdf, S. 40ff.


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1. Die rund 200 Seiten sind ein Rundumschlag
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gegen alle erdenklichen Missstände rund um ARD, ZDF etc.. Zusammenfassender übergreifend gemacht - besser hatten wir es nie. Für Quellenergänzung fehlte dem Autor die Zeit - und das wäre vielleicht auch nicht sein Stil? 

2. Aber hervorragend strukturiert - dahinter steckt ein schlauer Kopf.
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Dass IT-Menschen nicht Germanisten zu sein pflegen, das ist ja mal schön, wenn nicht alles im perfekten Schönsprach daher säuselt. Klarsprech also und das ist nötig gegen 40 Jahre Schönsprech der Privilegien-Horter. Berufe mit rationaler Technik-Kompetenz im Kopf sind schon immer in der modernen Welt die ärgsten Widersacher gegen mitläuferisch sich aufzwingende Ideologien.
 
Mal sichten, wie viele Male das Wort "korrupt" drin vorkommt. Wer gegen den Autor dann wegen Beleidigung einen Strafantrag stellen sollte, das wäre herrlich, dann würde der gesamte Politik- und Justizskandal mal bis zum BGH Punkt für Punkt seziert werden.
Leider ist das Imperium - ARD, ZDF, Politiker, linientreu disziplinierter Teil des Journalismus - zu raffiniert, in diese Falle zu tappen.

3. Zur Verwertung wäre eine Super(be) Arbeit nötig:
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Es sollte jemand dies auf straffe Aussagen des juristisch verwerbaren Kerns reduzieren - vermutlich rund 20 Seiten.
Dann sollten alle Kernargumente mit Quellen hinterlegt werden: Rechtsprecheng, Statistik-Quellen, Fakten.

Sodann könnte das Ergebnis eingehen in eine existierende Sammlung von textlichen Schriftsatzkomponenten, die man seinen Einsprüchen auszugweise beifügen kann. Es genügen dann für den eigenen Schriftsatz 2 Seiten für die Anträge  - sodann "siehe Anlage".

3. Diese disziplinierte Arbeit werden wir gemeinsam nicht hinbekommen.
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Also war es hier nur einmal angemerkt als optimale Verwertungsform, um die rund 200 Seiten von fundierten Meinungen in einen juristisch nutzbaren beweisbestückten Argumente-Extrakt zu verwandeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2020, 13:55 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

o
  • Beiträge: 1.564
aus dem Blogeintrag:

Danisch ist von  der AfD im Sächsischen Landtag für die Anhörung vorgeschlagen und vom Ausschuss eingeladen worden (wenn ich das formal so richtig verstehe).

Wie Danisch zum Vorgeschlagenwerden durch die AfD "steht", ist durchaus interessant zu lesen (im Blogeintrag: Zwischenüberschrift "Warum?"). Das danischmäßige Linksgrüncdubashing könnte man evtl dabei etwas wegblenden, an dieser Stelle denke ich mir einfach nur "hundsgewöhnlicher Parteienfilz".


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  • Murks? Nein danke!
Ich lese aber gerade das 200seitige Meisterwerk und den Blogeintrag.
Ich möchte gerne nach und nach Lesetipps geben.

Ja, lohnt sich.  8)

Danisch schreibt klar und präzise.

Er stellt deutlich heraus, dass sich der ÖRR durch die Umstellung von Gebühr auf Beitrag und sein daran nicht-angepaßtes Verhalten höchstselbst in existenzbedrohliche Lage manövriert hat. Wer heute noch Rundfunkbeiträge zahlt, hat die Dimension der Veruntreuung und Verschwendung nicht vor Augen.

Niemand ist verpflichtet Beiträge zu leisten, wenn keine Gegenleistung vorliegt. Der gordische Knoten muss durchschlagen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2020, 16:03 von Bürger«

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Niemand ist verpflichtet Beiträge zu leisten, wenn keine Gegenleistung vorliegt. Der gordische Knoten muss durchschlagen werden.
Und hier wird an die Rundfunkgebührenentscheidung - EuGH C-337/06 erinnert, wonach eben schon damals klar gestellt worden ist, daß im Rahmen des EU-Rechts aus der Leistung der R.-Gebühr eben gerade keine Gegenleistung erfolgt, denn die Begrifflichkeit "Leistung <-> Gegenleistung" setzt in der Relation "Leistungserbringer <-> Gegenleistungserbringer" ein Vertragsverhältnis voraus; dieses Vertragsverhältnis ist zw. Bürger und ÖRR nicht gegeben, da es nicht gesetzlich normiert ist.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum kein Abgleiten in - zudem andernorts bereits behandelte - Nebenthemen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Sachsen: Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag (09/2020)
und insbesondere diese Ausschuss-Beratung zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2020, 17:42 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
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  • Murks? Nein danke!
dieses Vertragsverhältnis ist zw. Bürger und ÖRR nicht gegeben, da es nicht gesetzlich normiert ist.

Wir befinden uns ja – trotz vielseitig vorhandener, differierender Rechtsauffassungen – in einer Fiktion, die stark vom BVerfG bestimmt ist. Wir müssen in der Realität anerkennen, dass uns das BVerfG das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festgelegt hat. Das BVerfG hat – entgegen anderslautender Rechtsauffassungen – im Bruderurteil v. 18.7.2018 entschieden, dass die aktuell existierende Rundfunkabgabe ein Beitrag ist. Wir befinden uns also im Beitragsrecht und können auf dieser Basis logisch stringent argumentieren.

Danisch argumentiert mit dem Beitragsrecht und wir wissen, dass sich das BVerfG verpflichtet sah, die Beschaffenheit des sog. individuellen Vorteils darzulegen, da dies der Gesetzgeber versäumte.

Heise-Nutzer Gregor Kopka drückt das Problem des ÖRR so aus:
Zitat von: Gregor Kopka, 17.09.2020, Kommentar unter heise.de "Teslas Kameras: ARD rückt Datenschutzbedenken ins Licht"
Das Bundesverfassungsgericht hat den individuell zurechenbaren konkreten wirtschaftlichen Vorteil der Veranstaltung dahingehend definiert, dass der Bürger bei Sendungen des ÖR (im Gegensatz zu den niederqualitativen Privatsendern) nicht darüber nachdenken müsste ob er gerade belogen wird.

Bedeutet: sobald Jemand dem ÖR eine Falschdarstellung nachweisen kann welche für diesen Jemand die Notwendigkeit erweckt in Zukunft darüber nachdenken zu müssen, ob er vom ÖR auch diesmal belogen wird... ist der individuell zurechenbare konkrete wirtschaflitche Vorteil für diesen Jemand dahin und damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Bebeitragung dieses Individuums.
Quelle: https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Teslas-Kameras-ARD-rueckt-Datenschutzbedenken-ins-Licht/Re-Bisschen-verlogen-von-der-ARD/posting-37440929/show/

Für den einzelnen leitet sich aus der vorsätzlichen Nicht-Erfüllung der Aufgaben, der aufgabenfremden Mittelverwendung und der überhöhten Kosten, die rechtlich saubere Position ab, die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu verweigern. Kein Vorteil – kein Beitrag. Diese Position wird dadurch verstärkt, dass aus grundrechtlicher Sicht der pot. Nutzer selbst darüber entscheidet, ob ein individueller Vorteil erzielbar ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG v. 18.7.2018, RN 80
Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt ergibt sich lt. Danisch ein Bild der Nichtreformierbarkeit.

Mit steigender Widerstandshaltung wächst die Not, den irren Zustand zu verändern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2020, 19:07 von Bürger«

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also zu der Ausschuss-Beratung kann ich mich nicht direkt äussern, da ich sie nicht selber erlebt habe. Aber ich lese gerade die vollständige Stellungnahme von Hadmut Danisch.
Noch habe ich nicht ganz die Hälfte erreicht, aber schon das bisher Gelesene hat es gewaltig in sich. Er beschreibt Entwicklungen, welche ich schon seit vielen Jahren aufmerksam beobachtet habe und welche teilweise eine Dimension erreicht haben, die selbst fast schon das Vorstellungsvermögen übersteigen.

Wir haben in den letzten Jahren schon einige Spitzen erlebt, bei denen bei einem noch selbstständig denkenden Menschen praktisch alle Alarmglocken schrillen müßten.
Danisch erwähnt in seiner Stellungnahme einige davon. Beispielsweise die Vorkommnisse der Silvsternacht 2015/2016 in Köln und das totale Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesbezüglich. Viel schlimmer noch war aber der krampfhafte Versuch der "Bagatellisierung" der Ereignisse. Ein zusätzlicher Schlag in das Gesicht der Opfer.

Ein weiterer, auf den ersten Blick eher banal erscheinender Fall, war die versuchte Manipulation einer Wahl durch das ZDF. Es ging um die Wahl der beliebtesten Frau Deutschlands wenn ich mich recht erinnere. Leider hatte sich das ZDF wohl so plump angestellt, dass es die versuchte Manipulation letztendlich einräumen mußte.
Was soll man von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk halten, der schon bei so was, eher Belanglosem versucht, die Ergebnisse zu verfälschen? Und zu was ist ein solcher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wohl noch alles fähig?

Sehr schön sind auch die Ausführungen von Danisch zu den immer so hochgelobten Talkshows, die ich persönlich eher als Labershows und scripted Reality - Veranstaltungen betrachte. Er erzählt zwar im Grunde nicht wirklich etwas Neues darüber, aber viele merken es nicht einmal, oder wollen es nur nicht merken und blenden es stattdessen einfach aus.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk selber eher als Institution für "betreutes Denken" sieht und auch dementsprechend handelt.
Aber für solch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ließe sich allenfalls noch eine Rundfunkgebühr begründen, jedoch niemals ein unausweichlicher Beitrag.
Die Richter in Karlsruhe scheinen immer noch in einer Traumwelt zu leben, jenseits jeglicher Realität. Nichts bringt das deutlicher zum Ausdruck als das Urteil vom 18.07.2018.

Ich habe zwar erst knapp die Hälfte der Stellungnahme gelesen, kann aber durchaus jedem empfehlen, dieses auch zu tun um sich selbst ein Bild zu machen.

Vollständige Stellungnahme (PDF, 191 Seiten, ~2,4MB)
https://www.danisch.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Stellungnahme_Danisch.pdf


Anmerkung: An dem Sprachstil kann ich nichts erkennen, was es zu bemängeln gäbe. Nach meiner Auffassung drückt Danisch sich klar und verständlich aus. Immer noch besser, als dies ganze "Framing-Gesülze" was man sonst ziemlich oft zu sehen bekommt und man sich dabei fragt, ob die Leute eigentlich selber wirklich wissen, was sie da von sich geben.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Wir befinden uns ja – trotz vielseitig vorhandener, differierender Rechtsauffassungen – in einer Fiktion, die stark vom BVerfG bestimmt ist.
Aber auch: -> ... die stark vom EuGH bestimmt wird.

Wir müssen in der Realität anerkennen, dass uns das BVerfG das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festgelegt hat. Das BVerfG hat – entgegen anderslautender Rechtsauffassungen – im Bruderurteil v. 18.7.2018 entschieden, dass die aktuell existierende Rundfunkabgabe ein Beitrag ist.
Da sagst Du ja nix Falsches, aber ein Beitrag darf nicht als Steuer behandelt werden, weil er erstens keine ist und die Länder zweitens nicht dazu befugt sind, andere Steuern als Verbrauchssteuern einzuführen.

Die "ersuchten Behörden" haben die Länder in den jetzigen Schlammassel hineinbefördert, wo sie einen Beitrag als Steuer behandelten und sich einmischten, was ihnen bei dieser speziellen Thematik ob Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh schlicht nicht zusteht.

Wir befinden uns also im Beitragsrecht und können auf dieser Basis logisch stringent argumentieren.
Sicher; beitragspflichtig ist nur, wer Interesse an der mit dem Beitrag finanzierten staatlichen Dienstleistung hat. Sagt auch das BVerfG so sinngemäß, siehe Thematiken dazu im Forum.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zu Danischs Erkenntnis, dass schon die Art und Weise des KEF-Verfahrens bzgl. "Bedarfsermittlung" bzw. "Bedarfsprüfung" gewaltig hinkt, hier noch ein - hier nicht zu vertiefender - Querverweis zu
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
wo u.a. auch thematisiert wird, dass schon keine verlässliche Anzahl an "rundfunkbeitragspflichtigen Raumeinheiten" (vulgo "Wohnungen"/ "Betriebsstätten"/ "KFZ" i.S.d. RBStV) ersichtlich ist, durch welche der "Gesamtbedarf" in den am Ende wie die Sau durchs Dorf getriebenen, weitestmöglich harmlos erscheinenden monatlichen Einzel-Beitrag geteilt werden könnte ::)


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