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Autor Thema: kleine Anfrage HE: Gehälter der Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks  (Gelesen 943 mal)

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HESSISCHER LANDTAG
Drucksache 20/3248
20.07.2020

Kleine Anfrage
Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD)

Gehälter der Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks

Zitat
Vorbemerkung:
In dem von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erstellten Gutachten 2020 wurde auch die Gehaltsstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter der Sendeanstalten überproportional hohe Gehälter beziehen. Dabei wurde das Vergütungsniveau der öffentlich-rechtlichen Sender mit der öffentlichen Verwaltung, kommerziellen Medienunternehmen sowie mit Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen verglichen. Demnach liegt – neben anderen – auch der Hessische Rundfunk (HR) deutlich über dem Durchschnitt. Dabei geht die Kommission davon aus, „dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren“.
Nach dem 21. KEF-Bericht erzielte ein ARD-Angestellter 2018 im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 113.064 € jährlich oder 9.422 € monatlich (7.717 € Gehalt und 1.705 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen). Das ist deutlich mehr als etwa das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung, das 2018 bei 37.873 € lag. Selbst bei Hinzurechnung einer monatlichen Lohnnebenkostenpauschale des Arbeitgebers von 35 % ergibt sich ein Durchschnitt von 51.130 € jährlich bzw. 4.260 € monatlich. Auch im Vergleich zu Fach- und Führungskräften in der freien Wirtschaft oder dem öffentlichen Dienst sind die ARD-Gehälter noch deutlich höher. So lagen z.B. ausweislich der Geschäftsberichte 2017 die Durchschnittsgehälter ohne Altersvorsorge bei Siemens bzw. VW bei 6.800 € und bei der Lufthansa bei 5.250 €.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung die durch den HR gezahlten Gehälter für angemessen?
2. Falls 1. unzutreffend: hält die Landesregierung eine Bezahlung in Anlehnung der Tarife im öffentlichen Dienst (TVÖD, Beamtentarife mit entsprechenden Korrekturfaktoren) für angemessen?
3. Auf welcher Basis werden Mitarbeiter des HR entlohnt (freie Vereinbarung, Tarifverträge)?
4. Falls es einen Tarifvertrag gibt: wer sind die beteiligten Vertragsparteien?
5. Ist der HR bereit, die Forderung der Kommission umzusetzen, d.h. das zu hohe Vergütungsniveau zu korrigieren?
6. Falls 6. zutreffend: wann und in welcher Weise soll dies erfolgen?
Link zum Originaldokument (PDF, ~150 KB)
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/03248.pdf

Antwort der Staatskanzlei noch ausstehend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2020, 00:26 von Bürger«
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