Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bevorzugung ausgewählter Medien - Kritik an Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG  (Gelesen 2542 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Tagesspiegel, 10.08.2020

Bevorzugung ausgewählter Medien
Parlamentarier kritisieren Verfassungsgericht für seine Öffentlichkeitsarbeit

Von  Jost Müller-Neuhof 

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht will trotz Kritik aus Oppositionsparteien an seiner Praxis festhalten, einen kleinen Kreis ausgewählter Medien vorab und nach Verpflichtung zum Stillschweigen über Inhalte seiner Urteile zu informieren. Nachdem der Tagesspiegel Anfang Juni über das bei deutschen Gerichten unübliche Vorgehen erstmals berichtet hat, ist das Plenum des Verfassungsgerichts zusammengetreten und hat sich mehrheitlich für die Beibehaltung ausgesprochen. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts.

Die Praxis finde „seit Jahrzehnten“ Anwendung, hieß es. Sie beruhe auf Richtlinien zur Pressearbeit, die das aus den beiden Karlsruher Senaten bestehende Plenum 2013 verabschiedet habe. Nicht nur in der Öffentlichkeit war das Vorgehen unbekannt, auch in Parlament, Justiz und Bundesregierung zeigte man sich überrascht. Kenntnisse davon besaßen nur Korrespondenten vor Ort und teilweise einzelne Journalisten in Sendern und Redaktionen, die von ihnen eingeweiht wurden. Die Richtlinien des Gerichts zur Pressearbeit sind nicht veröffentlicht.

Zugang haben nur Vereinsmitglieder, meist von ARD und ZDF
[…]
Will sich das Gericht die Presse gewogen machen?
[…]
CDU-Rechtsexperte Hirte: "Man fühlt sich vorgeführt“
[…]
Gericht behält sich vor, die Praxis "ohne Vorankündigung" zu ändern
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/politik/bevorzugung-ausgewaehlter-medien-parlamentarier-kritisieren-verfassungsgericht-fuer-seine-oeffentlichkeitsarbeit/26079248.html

siehe auch:
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33787
Zitat
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit erhalten Dritte Angaben zu Urteilsinhalten, bevor die Prozessbeteiligten selbst Näheres erfahren können. Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer „langjährigen Übung“, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. [...]

Medien außerhalb des Zirkels sind ausgeschlossen
In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen. [...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Lustig: Das Bundesverfassungsgericht verstößt systematisch dauerhaft gegen Rechte, zu deren Schutz es gegründet und berufen ist, wenn es beim Verstoßen um die "privilegierte Beziehung" zu ARD, ZDF etc. geht:  :-\
- Grundrecht "Gleiche Rechte" - GG, EMRK, EU-Charta  >:D
- Grundrecht "Diksiminierungsfreiheit"  >:D

Ist das eigentlich "verbotene Vorteilsgewährung" durch staatliche Stellen?  :police:
Da kommt ja wohl eine Gegenleistung der Begünstigten? Oder wie sehen wir das, wenn wir das "Ritual" der "rot farbenfrohen" Verlautbarungen von Urteilen im Fernsehen sehen?  ;D
("Wit" ja nie wir sind ja Nichtzuschauer.)

Wer macht die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen das BVerfG?  (#)

Allein der Genuss, dann die 10 Seiten Urteil der Rechtsgeschichte hinzuzufügen, dass das in Ordnung ist, wenn das BVerfG es macht, was nicht in Ordnung wäre, wenn andere es machen würden. Keine Sorge, liebe Rechtslaien, Bauern und Arbeiter und sonstiges einfaches Volk -ohne Jurastudiums-Erleuchtung - Juristen bekommen das gedeichselt.

"Quod licet Iovi, non licet bovi."
"Was den Gottheiten erlaubt ist, ist den Rindviechern nicht erlaubt."

Dieser Beitrag erfolgte im Rahmen der Satirefreiheit und im Bewusstsein, dass der dementsprechende Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:38 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.298
Wer macht die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen das BVerfG?
Geht das überhaupt? EU-rechtlich kompatibel ist nur, was gesetzlich vorgesehen ist.

Insofern wäre allerdings auch fraglich, ob das BVerfG beim EuGH mit seiner selektiven Vorabinformationspraxis damit durchkäme?

- sie ist nicht gesetzlich geregelt;
- sie bewirkt eine wirtschaftsrechtlich unzulässige Besserstellung der öffentlichen Medienunternehmen;


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Stimmt. @pinguin, Wettbewerbsrecht auch noch berührt.  Gleich einzubeziehen in die BVerfG-Beschwerde.  >:D
Und na klar, nach dem BVerfG kommt EU mit Antrag EuGH und EGMR.  (#)
Aber wir lassen dem BVerfG den Vortritt, wir sind ja nicht so.  ;D

Nochmals, all das ist Satire in der Annahme, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Interessant klingen tut das Ganze ja wirklich...

Stimmt. @pinguin, Wettbewerbsrecht auch noch berührt.  Gleich einzubeziehen in die BVerfG-Beschwerde.  >:D
Und na klar, nach dem BVerfG kommt EU mit Antrag EuGH und EGMR.  (#)
Aber wir lassen dem BVerfG den Vortritt, wir sind ja nicht so.  ;D
...

Aber ob da viel mehr dabei herauskommen wird als das bekannte Abbügeln anhand § 93d Abs. 1 BVerfGG ?
Zitat
§ 93d
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die
Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
...

Wenn das mit obiger Beschwerde aber wirklich ins Werk gesetzt und das BVerfG sich auf benanntem Wege ernsthaft sozusagen selbst immunisieren würde, könnte das alles ja tatsächlich spaßig werden...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Immerhin, gelegentlich passiert es:

Handelsblatt, 12.09.2011
Verlag verklagt Verfassungsgericht - vor dem Verwaltungsgericht
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vermarktung-von-gerichtsurteilen-verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html

Zudem wurden früher die vom Bundestag zu wählenden Richter des BVerfG durch einen Wahlausschuss "gewählt". Gegen diese nicht dem GG entsprechende Wahl gab es mal eine Verfassungsbeschwerde. Das Pikante daran: hätten die Richter sachgerecht entschieden, nämlich dass das Gericht verfassungswidrig besetzt war, so wäre der Beschluss dazu gerade deshalb nichts wert gewesen. Man entschloss sich wohl auch daher zur Ablehnung. Catch22! 8) Zudem hing man wohl sehr an dem angesehenen Job. Die Behauptung des Gerichts, an der indirekten Wahl sei nichts zu beanstanden, war aber definitiv falsch. Inzwischen wurde das Verfahren übrigens geändert. Was nicht heißt, dass die Ergebnisse besser sind, sie entsprechen nur formal etwas mehr der Verfassung.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012
- 2 BvC 2/10 -, Rn. 1-24,

http://www.bverfg.de/e/cs20120619_2bvc000210.html

Zitat
Des Weiteren rügt der Beschwerdeführer die Wahl der vom Deutschen Bundestag zu wählenden Bundesverfassungsrichter durch den hierfür vom Bundestag eingerichteten Wahlausschuss. Die indirekte Wahl verstoße gegen Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach die Hälfte der Richter vom Bundestag zu wählen sei, und betreffe die dem Senat angehörenden Richterinnen und Richter Prof. Dr. Lübbe-Wolff, Dr. Gerhardt, Prof. Dr. Huber und Hermanns. Der Beschwerdeführer lehnt sie ab. Die Geschäftsordnungsautonomie erlaube dem Bundestag zwar die Einsetzung von Ausschüssen, doch könne er sie nur mit vorbereitenden Tätigkeiten betrauen. Die Beschlussfassung müsse er dem Plenum vorbehalten. Die Richterwahl gehe wegen ihrer Außenwirkung ohnehin über den Bereich hinaus, in dem der Bundestag Befugnisse zur Selbstorganisation habe. Die personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan erfordere eine gesteigerte demokratische Legitimation.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:41 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 3.997
Handelsblatt, 12.09.2011
Verlag verklagt Verfassungsgericht - vor dem Verwaltungsgericht
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vermarktung-von-gerichtsurteilen-verlag-verklagt-verfassungsgericht-vor-dem-verwaltungsgericht/4602202.html

Na dann, lesen, verstehen und nach Möglichkeit anwenden ;)

LTO, 01.09.2015
Juris: Lexxpress gegen BVerfG Sieg über mäch­tige Gegner
Lexxpress hat gewonnen. Nicht im juristischen Sinne, aber im tatsächlichen: Ab Januar 2016 werden Urteile der Bundesgerichte nicht mehr exklusiv für Juris aufbereitet, sondern auch anderen kommerziellen Weiterverwendern zur Verfügung gestellt.
von Tanja Podolski
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-vergleich-lexxpress-juris-veroeffentlichung-urteile-kommerziell-internet/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:44 von Bürger«

  • Beiträge: 7.298
Aber ob da viel mehr dabei herauskommen wird als das bekannte Abbügeln anhand § 93d Abs. 1 BVerfGG ?
Du vergißt den EuGH, der da gemäß den EU-Verträgen, die gemäß GG als Völkerrecht dem nationalen Recht vorgehen, über alles, was in Auslegungsfragen EU-Recht betrifft, die alleinige Rechtsprechungskompetenz zugeteilt bekam; auch vom Bund.

Wettbewerbsrecht ist ob der Realisierung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes alleiniges EU-Recht.

Ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft, was auf jeder nationalen Gerichtsebene der Fall sein kann, ist der Weg zum EuGH stets offen, wenn Belange des Gemeinschaftsrechts betroffen sind.

Gemeinschaftsrecht ist nicht nur der stets einzuhaltende Datenschutz, nicht nur EMRK wie GrCh., sondern alles, was der Realisierung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes dient und seitens der  EU-Länder auf die Union eu-vertraglich übertragen worden ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2020, 22:01 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.346
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Sobald Zeit dafür bleibt, soll als Satire entstehen:
--------------------------------------------
Mustertext für Bürgerbeschwerde beim Bundesverfasssungsgericht gegen das Bundesverfassungsgericht. Dieser Thread liefert ja die Argumentvorlagen. Wer weitere Fakten oder Rechtsprechung beitragen kann, nur rein damit in diesen Thread.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Du vergißt den EuGH, der da gemäß den EU-Verträgen, die gemäß GG als Völkerrecht dem nationalen Recht vorgehen, über alles, was in Auslegungsfragen EU-Recht betrifft, die alleinige Rechtsprechungskompetenz zugeteilt bekam; auch vom Bund. (Quelle: siehe unten (5)

Als einzelner Bürger kann man grundsätzlich nicht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Einzelpersonen können Fälle nur indirekt vor den EUGH bringen, nämlich durch ein nationales Gericht. Das muss aber auch mitspielen. Damit ist der Weg zum EUGH an die (Un-)Willigkeit/Launen der Gerichte/Richter gebunden. Das BVerfG hat nun in seinem Urteil zum sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2018 erklärt, dass es nicht Vorlage(kontroll)gericht sein will. es erklärt sogar Verletzungen der Vorlagepflicht zur lässlichen Sünde.

Zitat
aus dem Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16
RN 141 ... Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 <315>; 135, 155 <231 f. Rn. 180>). ...

Was man also tatsächlich vergessen kann, ist der regelmäßige Hinweis auf den EUGH. Er mag zuständig sein, wird aber nach der Erklärung des BVerfG womöglich einfach übergangen. Bei Fragen von rechtlichem Belang landet man letztlich häufig beim BVerfG. Der EUGH wird in solchen Fällen, wenn das BVerfG es nicht will, dann gar nicht erst tätig. - So geht Rechtsstaat im 21. Jahrhundert. Willkommen in der Realität!

M. Boettcher

Ein paar Quellen zum Thema:
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/eughg/BJNR203500998.html
(2) http://www.eu-info.de/europa-punkt/rechtsschutz/eugh/
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabentscheidungsverfahren
(4) https://www.dnr.de/eu-koordination/einmischen-aktiv-werden/meine-rechte/klage-vor-dem-gerichtshof/
(5) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
(6) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.298
Als einzelner Bürger kann man grundsätzlich nicht selbst vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Deine Aussage ist zwar nicht falsch; aber siehe Max Schrems aus Österreich, der diverse Datenschutzentscheidungen mit unionsweiter Bindung erwirkt hat.

Es genügt ein nationales Gericht, das eine Vorlage an den EuGH unterbreitet, welches schon auch ein Amtsgericht sein kann.

Es muß halt lediglich die individuelle Betroffenheit auf Grund nicht eingehaltener europäischer Rahmenbestimmungen herausgearbeitet worden sein.

Zitat
Das BVerfG hat nun in seinem Urteil zum sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2018 erklärt, dass es nicht Vorlage(kontroll)gericht sein will. es erklärt sogar Verletzungen der Vorlagepflicht zur lässlichen Sünde.
Es hat aber auch erklärt, daß das materielle Unionsrecht einzuhalten ist;

siehe

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.msg188159.html#msg188159

mit der Aussage

Zitat
Rn. 143
[...] Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren[...]
Es hat hier kein Ermessen, denn es "muß sich kundig machen".

Und was nun genau zum "materiellen Unionsrecht" zählt, legt weder der nationale Mitgliedsstaat, noch das nationale Gericht fest, sondern alleine der EuGH auf Basis der EU-Verträge.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte keine allgemeinen/ eigenständigen Debatten über Gerichts-Zuständigkeiten o.ä., sondern bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Bevorzugung ausgewählter Medien - Kritik an Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 05:48 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben