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  • VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr: 03. September 2020

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Stuttgart, Do 03.09.2020, 9:00 Uhr  (Gelesen 2141 mal)

S
  • Beiträge: 3
Verhandlung
VG Stuttgart
Do 03.09.2020, 9.00 Uhr


Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5
70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 7


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S
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5 Verhandlungen beim VG Stuttgart

09:00 - 09:45 - 10:30 - 11:15 - 12:00 Uhr


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S
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03.09.2020, Saal 7, 9 Uhr, bin gerade zurück... Richterin blubberte was von Landesrecht... und das Urteil kommt schriftlich.
Klang aber so, dass es schon vorher bereits klares Urteil gab. Aber, mal sehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2020, 14:34 von Bürger«

s
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Und die restlichen Verfahren?  ???


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

S
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Das schriftliche Urteil kam.
Zitat
VG Stuttgart - Im Namen des Volkes - (Kläger) gegen SWR (Beklagter) wegen Vollstreckung von Rundfunkbeitragen am 3. September für RECHT anerkannt: ...
(Kläger reichte vor 2 Jahren Klage ein, da kam ein Schreiben ob ein schriftliches Urteil der Urkundsbeamtin genüge. Kläger schrieb,
dass er eine mündliche Verhandlung möchte. Nach 3 Wochen: schriftliches Urteil der Urkundsbeamtin ohne Unterschrift)


Zitat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu Vollstreckenden Betrags leistet.

Beschluss vom 3. September 2020

Der Streitwert wird gemäß §§63 Abs. 2,52 Abs. 1 GKG endgültig auf 522,96 € festgesetzt. Dies entspricht dem Betrag, den der Beklagte mittels des Vollstreckungsersuchens vom 05.07.2018 vollstreckt hat.

Keine Unterschrift drauf, nur die Urkundsbeamtin in "Beglaubigt".


Edit "Bürger": Beitrag auf das Wesentliche gekürzt, tlw. Schreibweise angepasst, Zitate ausgewiesen.
Bitte auf verständliche Schreibweise und normale deutsche Groß-/Klein-/Rechtschreibung und Grammatik achten, denn Beiträge sollen schnell erfassbar und verständlich sein. Danke.
Anmerkung: Die den Beteiligten zugestellten Abschriften(!) der Urteile enthalten keine eigenhändige richterliche Unterschrift.
Das ändert nichts an der Wirksamkeit des Original-Urteils, welches bei Gericht verbleibt und jedenfalls unterschrieben oder anderweitig verbindlich "authentifiziert" sein dürfte. Dies wurde schon behandelt und ist jedenfalls nicht Gegenstand des Rundfunkbeitrags-Forums. Auch dafür danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2020, 00:21 von Bürger«

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Vorbeschriebenes ist zwar nicht eineindeutig verständlich, kann und sollte hier im Kalender-Eintrag aber ohnehin nicht vertieft werden.

Im Falle ablehnender Gerichtsentscheidung der ersten Instanz - siehe weitere Möglichkeiten u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0


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