Vielleicht sollten hier einmal ein paar grundsätzliche "Irrtümer" aufgeklärt werden.
Gerechtigkeit ist zum einen etwas "privates" und "politisches". Dabei geht es um objektiven Ausgleich von subjektiven Empfinden. Ausgleich ist wiederum etwas berechenbares an Werte gebundenes Handeln.
Im Recht geht es darum, dem Recht genüge zu tun. Dieses bedeutet eine Endlichkeit innerhalb der Normen. Manchmal, wenn es um Rechtsfortbildung geht, wird der Endpunkt neu gesetzt.
Die Normen an sich sind erst einmal algorithmisch strukturiert, da sie ansonsten nicht innerhalb des Regelwerks terminieren könnten. Ausgenommen davon sind dogmatische Strukturen wie etwa Ordnungen (z.B. ZPO), diese Terminieren durch die Befürfnisse der Anwender.
Die Wurzel (root) wird dabei vom Gesetzgeber geschaffen, das Gesetz. Die Ausgestaltung wiederum erfolgt durch die Rechtsprechung. Dabei kann diese teleologisch oder auch wortwörtlich sein. Hierbei spiegelt sich die so genannte richterliche Freiheit der Entscheidung wieder. Diese unterliegt in sich nur dem eigenen Gewissen und ist nur durch objektive Willkür begrenzt. Wobei die Objektivität wiederum nur von seinesgleichen bestimmt wird, wobei die Entscheidung wiederum der richterlichen Freiheit.
Das Problem mit der hier gegenständlichen Ausbildung der Juristen liegt nicht in der Gestaltung des Studiums, dem Zeitaufwand oder der intellektuellen Herausforderung. Denn alle diese Punkte orientieren sich an der o.g. Anwendung des Erlernten. Vielmehr besteht das Problem in der fehlenden Kenntnis der zugrundeliegenden Metastrukturen. Mathe I, II und Stochastik sollten Pflicht sein.
Die Juristen sind nur die Bauern, die Aussaat und Ernte, das Wetter und den Marktpreis kennen.
Warum ein Samen keimt, welche genetischen Strukturen welchen Einfluß haben, wie der Zellstoffwechsel funktioniert oder welche Mineralieren metabolisiert werden, um welche biochemischen Prozesse hervorzurufen, all das wissen sie nicht.
Jedoch wird durch digitale Unterstützung und KI das System derzeit überrannt. Hat ein Anwalt früher 10 Schriftsätze in der Woche produziert, erlauben ihm aktuelle Systeme in dieser Zeit nun 100 oder 1000 bei Gericht einzureichen.
Das alte System jedoch verlangt es nun weiterhin vom Richter, den Berichtersattern oder anderen Beteiligten, den Sachverhalt zu prüfen, jedes Vorbringen zu berücksichtigen und dann eine Entscheidung zu fällen. An dieser Stelle wird jedem schnell klar, dass dieses nicht mehr funktioniert.
Urteilsbgründungen werden immer kürzer, Schriftsätze überhaupt nicht mehr gelesen und Grundsätzliches als Textbausteine blumig zum Aufblähen des Urteils oder Beschlusses eingefügt.
Die meisten hier kennen das wahrscheinlich bereits. ... zurückgewiesen ... wurde durch den Kläger nicht substatiiert dargelegt ... unter Berücksichtigung dieser durch den Gesetzgeber geforderten engen auszulegenden Anforderungen dringt das Vorbringen des Klägers in der Sache nicht durch ... im Übrigen wird auf die bereits im Verfahren xyz Begründungen verwiesen, (vergl. Holzkopf / Dummschädel und Neider Rn.84).
Letztlich steht man immer mit leeren Händen da - Anhörungsrüge kostenpflichtigt - Subsidaritätsprinzip - Befangenheit - Dienstaufsichtsbeschwerde - Gegendarstellung- Verfassungsklage - oder gleich Lottospielen (die Chancen auf Erfolg sind wahrscheinlich höher).
Also worum geht es im Recht? Es geht um die Wahrung des Gefühls in der Gesellschaft, das ein System besteht, welches letztendlich eine persönlich erfahrene Ungerechtigkeit beseitigen könnte.
Es handelt sich jedoch um das Instrument der Eliten zum Machterhalt. Dabei spielt die Staatsform im Übrigen keine Rolle.