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  • Termin VG Hamburg Klage gegen Hansestadt Hamburg 11:00 Uhr: 15. April 2021
  • Termin VG Hamburg Klage gegen Hansestadt Hamburg 09:30 Uhr: 18. Mai 2021

Autor Thema: Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?  (Gelesen 50772 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Eine erneute Nachfrage über fragdenstaat
https://fragdenstaat.de/anfrage/verantwortliche-stelle-fur-die-datensicherheit-der-vollautomatischen-ubergabe-von-daten-zu-rundfunkbeitragsforderungen-zur-vollstreckung/#nachricht-625706
hat ergeben, dass es keine verantwortliche Stelle für die Schnittstelle bei der Datenübergabe gibt! Es gibt offensichtlich keine funktionsfähige Überprüfung der Übertragung. Die Daten werden "blind" übergeben.
Desweiteren wird dort mehrfach mitgeteilt, dass die Verantwortlichkeiten der Datenverarbeitung bei den Vollstreckungsersuchen zwischen LRA/Beitragsservice und Vollstreckungsstelle/Kasse.Hamburg voneinander GETRENNT verlaufen. Das bedeutet, dass für die Datenverarbeitung auf Seiten der Vollstreckungsstelle/Kasse.Hamburg nach Übergabe der Daten nicht mehr der unter reiner Eigenkontrolle arbeitende Datenschutzbeauftragte des NDR/der LRA zuständig sein müsste, sondern der Landesdatenschutzbeauftragte/hamburgische Datenschutzbeauftragte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2021, 11:29 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Hier ein Nachtrag meiner Kommunikation August/September mit dem VG Hamburg (vorerst kommentarlos):
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg

Herrn
xxx
Hamburg

Aktenzeichen Zimmer Durchwahl Datum
19 K 5258/20 3.44 42843-7562 24.08.2021

In der Verwaltungsrechtssache
Pinz . /. Freie und Hansestadt Hamburg

Sehr geehrter Herr xxx,

gemäß richterlicher Verfügung wird angefragt, ob Sie die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 104 Abs. 3 VwGO begehren oder aber eine Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 im Hinblick auf das rechtskräftige abgeschlossene Verfahren 19 K 5258/20 erheben möchten.

Es wird um Beantwortung bis zum 1.9.2021 gebeten

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Justizfachangestellter
Zitat
Faxübertragung-Protokoll Datum/Zeit: So Aug 29 2021 - 11:24:25 Transferstatus: ERFOLG
Empfänger ID: Hamburg Seiten übertragen: 1
Empfängername: Verwaltungsgericht Hamburg Fax. Empfängernummer: 040428437219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Anfrage Wiederaufnahmeverfahren Aktenzeichen 19K5258120 (Ihr Schreiben vom 24.08.2021)

Zur Einschätzung der Lage fehlen mir Informationen über die richterliche Verfügung vom 17.08.2021, auf die die Beklagte in ihrem ablehnenden Schreiben zur Wiederaufnahme vom 20.08.2021 reagierte.

Insbesondere stellt sich mir die Frage, ob mit der richterlichen Verfügung der Beklagten nun auch die richtige Klageschrift nebst Anlagen zum Abgleich offiziell bekannt gegeben wurde. Entscheidungserheblich sollte u.a. sein, dass der darin angebene Sachverhalt der schwerwiegend fehlerhaften Datenverarbeitung im Verantwortungsbereich der Finanzbehörde nicht erörtert wurde.

Ich bitte um Beantwortung und angemessene Fristverlängerung.

Unterschrift

Vorab per Fax an: Verwaltungsgericht Hamburg 004940428437219
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg

Herrn
xxx
Hamburg

Aktenzeichen Zimmer Durchwahl Datum
19 K 5258/20 3.44 42843-7562 31.08.2021

In der Verwaltungsrechtssache
Pinz . /. Freie und Hansestadt Hamburg

Sehr geehrter Herr xxx,

gemäß richterlicher Verfügung wird mitgeteilt, dass eine Restitutionsklage ein neues Klageverfahren (mit entsprechenden Kosten) darstellt, wohingegen ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kostenfrei ist, allerdings nach Zustellung des Urteils nicht mehr möglich ist.

Es wird darum gebeten, binnen 2 Wochen eine abschließende Erklärung zur Anfrage des Gerichts vom 24.08.2021 abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Justizfachangestellter
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg

Herrn
xxx
Hamburg

Aktenzeichen Zimmer Durchwahl Datum
19 K 3817121 3.44 42843-7562 09.09.2021

In der Verwaltungsrechtssache
Pinz . / . Norddeutscher Rundfunk

Sehr geehrter Herr Pinz,

anbei wird Ihnen die beglaubigte Abschrift des Einzelrichterbeschlusses vom 09.09.2021 übersandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren 19 V 3354/21 nunmehr unter dem Aktenzeichen 19 K 3817/21 geführt wird. Außerdem werden Sie um Äußerung gebeten, ob die Klage trotz des Schreibens des Beklagten vom 8. Februar 2021, wodurch dieser sein Vollstreckungsersuchen um 3,39 € auf 898,96 € gemindert hat, die vorliegende Klage aufrecht erhalten werden soll.

Es wird um Äußerung bis zum 23.09.2021 gebeten.

Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Justizfachangestellter
Das bislang letzte Dokument zum Thema Wiederaufnahme/ Weiterführung der Klagen wurde von mir am 23.09.2021 per Fax ans VG Hamburg übersendet:
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Meine Klagen vom 21.12.2020 geführt unter den AZ.: 19 K 5258/20 und 19 V 3354/21 bzw. 19 K 3817/21. Ihr Schreiben vom 09.09.2021

Die von mir im Dezember 2020 eingereichten zwei Klagen sind durch Fehler und Änderungen gerichtsseits sowie Nichtbeteiligung meiner Person als Kläger bei Kommunikation mit der Finanzbehörde soweit verfremdet worden, dass Antworten im Sinne effektiven Rechtsschutzes von mir nicht mehr gegeben werden können.

Beide Klagen behandeln im Kern fehlerhafte Datenverarbeitung vom NDR Hamburg und der Kasse.Hamburg. Bei Fehlern in der Datenverarbeitung - die zur Unzulässigkeit der vollautomatischen Vollstreckungsersuchen führen - kommt es auf konkrete Einzelbeträge nicht an. Wie mir Herr xxx / Finanzbehörde | Kasse.Hamburg Fachliche Leitstelle avviso — K210 telefonisch (040 42823 -xxxx) bestätigte, kommt es bei solchen Fehlern nicht darauf an „ob es sich um 3,39 oder 339 Euro handelt.
Meinen Beweisantrag zu diesem Thema wurde von der vorsitzenden Richterin bei der mündlichen Verhandlung zur Klage 19 K 5258/20 abgelehnt.

Desweiteren verweigere ich - wie gerichtsbekannt - die Zahlung des grundrechtswidrigen Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen. Somit kann ich auch keine Aussagen zu direkten oder indirekten Teilbeträgen, wie eben die fraglichen 3,39 Euro treffen.

Es wurde mehrfach gerichtsseits mit den Beklagtenvertretern kommuniziert, ohne mich als im Machtgefälle Bürger — Behörde untergeordnetem Kläger zu beteiligen.

Eine weiter definierte Stellungnahme kann ich bislang nicht abgeben. Ich bitte um Überprüfung und Korrektur der Mängel zur Fortführung der Verhandlungen.

Sebastian Pinz

Vorab per Fax an: Verwaltungsgericht Hamburg 004940428437219


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2021, 00:04 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Hier ein kleines Update, um zu zeigen, dass eine der beiden Vollstreckungsgegenklagen noch keinen gerichtlichen Abschluss gefunden hat (AZ 19 K 3817/21).
Im Justitiariat des NDR scheint man aber zu denken, es wäre in der Sache schon alles erledigt und hat schon mal den Antrag auf die Kostennote über 20 Euro zu meinen Lasten ans Gericht gesendet. ( Anhang) Diese Pauschale ist von der unterlegenen Partei zu zahlen, die aber hier noch gar nicht offiziell feststeht.
Ich habe daher dem Gericht mitgeteilt, der Antrag wäre abzuweisen und noch einmal auf  Fehler im automatisierten Vollstreckungsverfahren hingewiesen, die nicht nur in diesem Fall zu fehlerhaften Forderungen führen. (Anhang)

Anschreiben Gericht vom 02.02.2022:
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg Kammer 19 Die Geschäftsstelle
Herrn
xxx
Hamburg

Aktenzeichen 19 K 3817/21 Zimmer 3.44 Durchwahl 42843-7562 Datum 02.02.2022

In der Verwaltungsrechtssache xxx ./. Norddeutscher Rundfunk

Sehr geehrter Herr xxx,
gemäß Verfügung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird die Durchschrift des Schriftsatzes vom 26.01.2022 zur Kenntnisnahme ggf. zur Stellungnahme binnen zwei Wochen übersandt, falls Einwendungen gegen die beantragte Festsetzung erhoben werden.

Nach § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO können juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nummer 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern. Gemäß Nr. 7002 VV RVG sind dies 20,00 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Antrag des NDR vom 26.01.2022:
Zitat
Norddeutscher Rundfunk Justitiariat  20140 Hamburg

Verwaltungsgericht Hamburg
Kammer 19
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Unser Zeichen DS/Kr Durchwahl 2215 Fax 3172 E-Mail ... @ndr.de Datum 26.01.2022 Aktenzeichen: 19 K 3817/21

In dem Rechtsstreit
xxx ./. NDR
wird beantragt,
die nachstehend aufgeführten Kosten gemäß § 104 ZPO festzusetzen.
Höchstsatz der Pauschale nach Nr. 7002VV RVG I.V.m. § 162 Abs. 2 VwGO 20,00 €

NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Name des Sachbearbeiters

Norddeutscher Rundfunk, Deutsche Bank, Hamburg, IBAN: DE03200700000050891100

Der Norddeutsche Rundfunk kann nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden

Meine Stellungnahme dazu vom 18.02.2022:
Zitat
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

Stellungnahme AZ 19 K 3817/21 Kostenantrag des NDR vom 26.01.2022

Der Kostenantrag ist abzulehnen. Das Gericht hat über die Sache noch nicht entschieden.
Die Anerkennung einer Reduzierung der Vollstreckungssumme um 3,39 Euro seitens des NDR beseitigt nicht die Frage der Unmöglichkeit der Vollstreckung aus einem automatischen Vollstreckungsersuchen mit weiteren schweren Fehlern, die im Datenverarbeitungsbereich des Beitragsservice bzw. Verantwortungsbereich des NDR liegen:
- Falsche Angabe des Inhaltsadressaten der Bescheide/ Mehrfachforderung des Rundfunkbeitrags bei vorliegendem Mehrpersonenhaushalt
- Keine automatische Verfristung bzw. Fristeinhaltung bei Bescheiderstellung durch den Beitragsservice/ Beitragsüberhebung verfristeter Beiträge im automatisierten Verfahren.
- Akteneinsicht beim NDR wie am 27.12.2021 beantragt wurde mir bislang nicht gewährt

Unberührt bleibt meine Verweigerung der grundrechtswidrigen Abgabe als voraussetzungslose Schuld bei bloßer Existenz als natürliche Person.

xxx                                       
Vorab per Fax an: Verwaltungsgericht Hamburg 004940428437219


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2022, 12:07 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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