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Autor Thema: Aktion - wir alle: Unterlassungsaufforderungen gegen Internet-ARD-ZDF  (Gelesen 4059 mal)

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Aktion - wir alle: Unterlassungsaufforderungen gegen Internet-ARD-ZDF

1. Die Rundfunkabgabe ist demnächst "tot",
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sofern die Umwandlung von ARD, ZDF etc. in Internet-Unternehmen verhindert werden kann. Nichtzuschauer-Quote bis Alter 30 ist wohl runde 95 %. Diese Seite der Sache ist aber nicht das Thema des Threads. Die Senderchefs und die Landesregierungen wissen, dass die einzige Rettung ist: Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internet-Konzern.
Das ist schon voll eingeleitet, auch inklusive Internet-Zensur, Tarnbezeichnung "fake news Bekämpfung". (So dass man alle linien-scheuen Medienwebsites aus dem Weg räumen kann?)


2. Jeder Bürger hat das Recht, gegen diese Rechtsverstöße zur Unterlassung aufzufordern.
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Der Zweck dieses Threads:
a) Entwicklung eines universell verwendbaren Unterlassungstext-Beispiels von vorzugsweise nur 1 Seite - inklusive Rechtsgrundlagen (vorwiegend BVerfG-Entscheide - seit 1960 - und EU-Recht),
b) Ein "Arbeits-Team" für jeden Sender, das sinngemäße Aufforderungen - jeweils in selbst gewählter eigerner Fassung - verschickt - per Post und E-Mail - an die namentlich zu adressierenden Verantwortlichen, dass ihnen ganz persönlich Rechtsfolgen drohen könnten, sofern sie das Recht verletzen.

3.Dies könnte genügen,
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um das Gewollte zu verhindern. Das könnte durch bestimmte flankierende Maßnahmen die Rundfunkabgabe zu Fall bringen - erst einmal für alle bis Alter 30 - und dann ist natürlich das gesamte System nicht mehr zu halten.

4. Also das Streiten völlig umdenken...
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Nicht mehr vorwiegend gegen Textbaustein-Fabriken von Callcentern und Textbaustein-Einheitsurteile von überarbeiteten unlustigen VG-Richtern streiten... Welch ein unfinanzierbarer Kräfteverschleiß, wo die Gegner  die Arbeitszeit gegen uns von uns zwangs-bezahlt bekommen. Das kann man nicht mehr gewinnen?

Sondern dort kämpfen, wo man mit einem winzigen Bruchteil von gemeinsamer Gesamt-Arbeitszeit den Wachtturm in der Hand hält: "Das Ende ist nah!"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2020, 19:57 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Beispiel:
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https://www.dwdl.de/nachrichten/78453/zdf_darf_kuenftig_inhalte_nur_fuers_netz_produzieren/
"ZDF darf künftig Inhalte nur für's Netz produzieren!"

Meine eigene jeweilige Fassung des Briefbeispiel, das ich so verwenden will, sollte jedenfalls zu Beginn die einzige sein, um den Thread nicht zu verwässen. @pjotre fühlt sich gehalten, alle sinnvollen Vorschläge einzuarbeiten.
Wir machen weder "Mustertexte" noch Empfehlungen noch Beratung. Jeder kann und muss frei wählen, was er selber anders oder ähnlich oder gar nicht macht
 
Hier die ganz rudimentär ohne viel Nachdenken reingetippte eigene Erstfassung:
- und es wird schon klar, 1 Seite genügt zwar, aber nur bei kleiner Schriftgröße und alles recht kompimiert  - Alle Stellen mit Ergänzungsbedarf sind kenntlich gemacht.
Zitat
            David Goliatod, Heerstr. 33, 9876 Rechtsstadt     
            30. Februar 2020 - per Einschreiben mit Sendungsverfolgung                     
An Herrn Dr. jur. Friedolin Kannichtmehr
in Staatskanzlei Baypfalzsachsingen
Kronleuchterstr. 66
12345 Schildastat

Rechtsverstoß: ZDF will Inhalte für "Nur-Internet" aus der Rundfunkabgabe finanzieren.
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Mein Antrag an Sie gemäß Artikel 17 GG lautet, hiergegen umgehend Ihr Veto einlegen und zu bewirken, dass die Landesregierung dies umgehend unterbindet (Rechtsaufsicht).

Sehr geehrter Herr Dr. Kannichtmehr,     mitgteilt wird:

1a) Als Medienverantwortlicher sind Sie persönlich für die Rechtsaufsicht
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gegenüber "ARD, ZDF etc." mit verantwortlich. Sie werden auf den oben angegebenen Rechtsverstoß hingewiesen. Bitte teilen Sie mir umgehend das Aktenzeichens dieses meines Hinweises mit und bestätigen Sie bitte die Bearbeitung.
1b) Bitte bestätigen Sie mir sodann innerhalb von 1 Monat, dass Sie Ihrer pesönlichen Verantwortung entrsprochen haben, indem Sie ein Veto einlegten.
1c) Sofern das Veto von Ihrern Weisungsberechtigten verweigert wird, teilen Sie mir bitte mit, dass Sie sich persönlich durch des Verfahren der Remonstation von der persönlichen Mitverantwortung entlastet haben.

2) Die entgegenstehenden Rechtsgrundlagen sind:
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2a) Die Rundfunkabgabe ist bisher nur für "terrestrisches Fernesehen und Radio"
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nach einem "vorher festgelegten Programm" (Sendeplan) verfassungsrechtlich genehmigt.
BverfG AZ ???  , BVerfG ???
Dies basierte auf dem "natürlichen Oligopol", bedingt durch die nur begrenzte Frequenzenspektrum, wodurch voller Medienpluralismus nicht möglich war.

2b) Im Internet besteht funktionierender pluralististischer Wettbewerb
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für Medien und Meinungen und dies ohne technologisch-"natürliche" Mengenbeschränkung. Also gilt für das Intenet - so wie ja für die Druckpresse - ein Verbot für Wettbewerb aus Zwangsabgaben.
Rechtsgrundlagen: Artikel 5 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK,... ??? ???
BVerfG AZ ??? RN ??? , BVerfG AZ ??? RN ???, EuGH AZ ??? RN ??? , EGMR AZ ??? RN ???

2c) Jede Internet-Aktvität von "ARD, ZDF etc." bedarf der EU-Genehmigung.
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Eine Notifizierung genügt nicht. Diese Genehmigung ist bisher nicht erfolgt und ist im Hinblick auf die eindeutige Rechtslage auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlagen / EU: ??? ???
EuGH AZ ??? RN ???, EuGH AZ ??? RN ???

3. Folgendes ist unzulässig:
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3a) Ein entsprechender "Auftrag" für "Internet" durch Rundfunkräte, Verwaltungsräte, Fernsehräte ist nichtig, da diese Gremien nur Entscheide treffen dürften, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen in Einklang sind. Das Monopol für Rechtsrahmen-Änderung liegt bei Beschlüssen der Landesparlamente.
3b) Ebenso nichtig sind Erlaubnisse oder Anweisungen durch: Landesregierungen / Ministerpräsidenten / Staatssekretäre / Medienbeauftragte der Landesregierungen. Die Exekutive darf dem Landesparlament das Verabschieden von Gesetzen vorschlagen, darf dem aber nicht vorgreifen.
3c) Eine Verwendung der Runfunkabgabe für Zwecke ohne gesetzlichen Auftrag wäre treuewidrig. Ich bin überzeugt, dass Sie, dass Ihre Kollegen, dass Ihre Vorgesetzen, dass die Intendanten, dass niemand beabsichtigt, für Veruntreuung  kausal oder beihelfend zu wirken, und sei es auch nur in Form von Unterlassung des Eingreifens.
3d) Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen umgehend mit, damit die von mir hier eingereichte Mitteilung (Urkunde) jederzeit für den Nachweis von Bearbeitung und Verbleib ermittelbar bleibt.

Mit freundlichem Gruß   
David Goliatod
Sobald sich wesentlich Neues ergibt,
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insbesondere bezüglich der Rechtsgrundlagen, soll die komplette dann erweiterte Fassung meines Liebesbriefes an unsere netten Gegner neu eingestellt werden. 

Und wer "seinem Intendanten den Gerichtsvollzieher senden will"?
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- da kam schon diese Idee per PM von einem Mitstreiter... - aber nein, @pjotre sagt NEIN!
Also, keine Empfehlung, so etwas tun anständige Leute nicht. Es sei denn, "was du nicht willst, dass man dir tu', das füg auch keinem andern zu."
Also schön, wem Rache süß ist, wie soll man es ausreden?
Leute, seid nett zu euren Intendanten, tut das nicht! Auch wenn es bei nur 1 Seite ganz wenig kostet, aber so etwas macht der brave Bürger nicht, weder bei Intendanten noch bei Leitenden der Staatskanzlei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2020, 20:32 von pjotre«
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Erste Ergänzungen schon verfügbar:

Rechtsgrundlagen / Freiheit:
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EMRK Art. 10 Abs. 1 Satz 1 und 2.

Rechtsgrundlagen / Genehmigungsrecht "nur" für "Fernsehen, Radio":
-----------------------------------------------------------
EMRK Art. 10 Abs. 2 Satz 3.
Als das entstand vor rund 70 Jahren, nicht einmal Utopisten hatten das weltweite Internet "auf dem Schirm". Also wäre EGMR-Rechtssprechung zu prüfen: Genehmigungsrecht auch für das Internet?
- Das ist ja vorgesehen im Medienstaatsvertrag "für ab Januar 2021".


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Per PM war gerade Erörterung:

über das Straffen in diesem Thread.
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Textliche Anlaysen und Kommentare würden zu sehr verwässern. Das Briefbeispiel-Baby  soll aber unbedingt unter gemeinsamer Hebammenbegleitung der Beiträge anderer erwachsen werden.
Also für die vor allem fehlenden Rechtsgrundlagen - und es dürfen 30 oder mehr werden - hier im Thread pro Stück am besten nur jeweils wenige Zeilen,
möglicherweise auch Verweis auf zugehörige Forums-Threads.

--- @pjotre liefert dann hier im Thread von Zeit zu Zeit das jeweils nachgebesserte eigene Briefbeispiel, das er selber dann auch wirklich verwenden wird. Dann kann jeder wählen, ob er meint, ähnliches eigenverantwortlich zu entscheiden und zu machen, beispielsweise im eigenen Bundesland.


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Wir brauchen MEHR Futter zur Fütterung der Rechtsgrundlagen-Liste!
Jeder kann beitragen...


Immerhin, eine erhaltende helfende PM zum Thread-Thema lieferte ausführlichen Text. Hier für alle das für den Brief verwertbare Konzentrat:
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EGMR, EMRK...  vor 70 Jahren entstanden...  Aber für die EU ist es schon "Internet-Zeitalter": 2006 Vertrag von Lissabon u.a.: Art. 11 Grundrechte-Charte der EU wird verbindlich - fast wortgleich mit Art. 10 EMRK;  Unterschied: Charta nur für natürliche Personen, EMRK auch für juristische.

EU-Charta: Der nationale Mitgliedsstaat - in Belangen der Meinungs- und Informationsfreiheit natürlicher Personen - darf sich nirgendwo einmischen. Als Folge der Multinationalität der EU. Der EuGH dürfte kippen, was nicht Charta genügt, wie dem Bürger Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Auch innerhalb eines Mitgliedslandes ist der europäischen Multinationalität vollständig Rechnung zu tragen ist.

EMRK und EU-Charta sind identisch bezüglich: "without interference by public authority"... gegen Ungleichbehandlung für ethnische Gruppen. Charta - seit Beitritt der EU zur EMRK unterliegt diese der ständigen Einhaltepflicht...  EMRK ist nationales Recht und Recht der EU.

EuGH bezüglich Medienrecht:  EuGH C-260/89,  dort Rn. 41: Einhaltepflicht Art. 10 EMRK,
 

Briefaufgabe:
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Wie das noch mehr zu verkürzen ist im "kurz bleiben sollenden" Briefbeispiel?
Die vorstehenden Aussagen sind derart zentral bedeutsam, dass sie zu einem wesentlichen Teil hinein passen sollten. 


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Auf die lange Bank geschoben - Rundfunkreform auf 2022 vertagt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33974.0

Deutungsversuch: Bei allen 16 Landesregierungen liegen seit Anfang Mai 2020 je rund 300 Seiten Nachweis, dass die geplante Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internetkonzern mit Staatsmonopol illegal sei. War das von Einfluss?

Man beginnt zu weichen? -  Die viele Informationsarbeit hier im Forum war ausschlaggebend für die Stichhaltigkeit der Nachweise in den 300 Seiten über rund 20 wesentliche Rechtsverstöße des vorgesehenen "Medienstaatsvertrags 2021".


Aber man wird es trotzdem weiter unter der Oberfläche versuchen
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- ist fest anzunehmen.
 Es geht um 8 Milliarden Euro Finanzprivilegien und um die kostenlosen Wahlkampf-Werbeplattformen der jeweils den Diskurs dominierenden Partien.
Deshalb: Wir müssen dringend das Briefbeispiel in gemeinsamer Arbeit komplettieren:


"Aktion - wir alle: Unterlassungsaufforderungen gegen Internet-ARD-ZDF"
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setzt voraus, die Rechtsgrundlagen zu komplettieren - siehe die Leerstellen im Briefbeispiel.

Da müsste vor allen aus den diversen "Rundfunkurteilen" des BVerfG - hier im Forum zu finden - nach den Verbots-Textstellen für die geplante "Umwandlung in einen Internet-Konzern" recherchiert werden. Kostet Zeit... ist aber zentral wichtig...

siehe auch beispielsweise:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung
Unterlink: https://de.wikipedia.org/wiki/1._Rundfunk-Urteil

TEAM-Arbeit  ist: "Toll ist dass Einer - - - NICHT - - - Alles Macht."
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Wer wirkt mit? Einfach loslegen! Es kommt doch gar nicht auf die juristische Perfektion an. Solche Fundstellen schaut sowieso kein typischer Empfänger an - alles Vielbeschäftigte. Das muss nur irgendwie stimmig sein.

Wir benötigen für jedes BVerfG-Urteil das Aktenzeichen, die präzisen Randnummern und vielleicht 2...3 Zeilen hier für das Forum, was dort der Kern ist.

Aus diesen Mosaiksteinchen wird dann das Briefbeispiel hier im Forum komplettiert und erst dadurch wird es zur effizienten Waffe. Sodann kann jeder das ganz nach Laune so oder ähnlich "verschießen".
Der Wandel vom "Hörigen" Bürger zum "Handelnden" Bürger, zum Streiter für richtigere Politik.


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