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Autor Thema: Auf die lange Bank geschoben - Rundfunkreform auf 2022 vertagt  (Gelesen 2759 mal)

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FAZ, 15.07.2020
Auf die lange Bank geschoben
Die Ministerpräsidenten haben die Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunks mindestens auf 2020 vertagt. Was soll das?

von Helmut Hartung

Zitat
Der Erste Medienänderungsstaatsvertrag zur Umsetzung der Empfehlung der Gebühnenkomrnission Kef, den Rundfunkbeitrag von 2021 an um 86 Cent auf 18,36 Euro zu erhöhen, wurde von den Ländern am 17. Juni unterzeichnet. Um einer möglichen Ablehnung in einigen Landesparlamenten vorzubeugen, haben die Regierungschefs der Länder auf Drängen von Sachsen zugleich einen Beschluss gefasst, der dieser Zeitung vorliegt, in dem die öffentlich-rechtlichen Sender aufgefordert werden, die von der Kef „wiederholt aufgezeigten Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten“ in ihre „erforderlichen Reform- und Optimierungsüberlegungen“ einzubeziehen. […]

Die Länder haben in ihrer Juni-Konferenz zudem einen weiteren bemerkenswerten Beschluss zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefasst, der mehr als unverständlich ist. Bis zum Sommer 2022 also zwei weitere Jahre wollen sie sich Zeit lassen, um endlich einen Reformvorschlag vorzulegen. Es sollen je nach Bedarf die Kef, die öffentlich-rechtlichen Sender sowie externe Sachverständige einbezogen werden, so der Beschluss.
Dabei lag ein nahezu fertiger Vertragstext schon Ende 2019 vor.
[…]

Weiterlesen auf oder FAZ Printausgabe vom 15.07.2020 S.13:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-die-rundfunk-reform-nicht-vertagt-werden-sollte-16860780.html


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medienkorrespondenz.de, 13.07.2020

Ministerpräsidenten fassen neuen Beschluss zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Volker Nünning

Zitat
Über viele Monate haben sich die Ministerpräsidenten nun schon nicht mehr mit einer Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst. Was erkennbar auf den fehlenden Willen der Regierungschefs zurückzuführen ist, bei diesem Thema eine Einigung zu finden. Als dann im vorigen Jahr das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags für die neue vierjährige Periode ab Januar 2021 in Gang gesetzt wurde, war auch das Zeitfenster geschlossen, um in Sachen Auftrag und Struktur noch Entscheidungen zu treffen. […]

Reaktion auf Kritik aus ostdeutschen Landtagen
[…]
Eine regelmäßig vertagte Reformdebatte
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-fassen-neuen-beschluss-zur-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks.html


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