Autor: 16. Juli 2020, 08:23
FAZ, 15.07.2020Auf die lange Bank geschobenDie Ministerpräsidenten haben die Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunks mindestens auf 2020 vertagt. Was soll das?von Helmut Hartung
Der Erste Medienänderungsstaatsvertrag zur Umsetzung der Empfehlung der Gebühnenkomrnission Kef, den Rundfunkbeitrag von 2021 an um 86 Cent auf 18,36 Euro zu erhöhen, wurde von den Ländern am 17. Juni unterzeichnet. Um einer möglichen Ablehnung in einigen Landesparlamenten vorzubeugen, haben die Regierungschefs der Länder auf Drängen von Sachsen zugleich einen Beschluss gefasst, der dieser Zeitung vorliegt, in dem die öffentlich-rechtlichen Sender aufgefordert werden, die von der Kef „wiederholt aufgezeigten Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten“ in ihre „erforderlichen Reform- und Optimierungsüberlegungen“ einzubeziehen. […]
Die Länder haben in ihrer Juni-Konferenz zudem einen weiteren bemerkenswerten Beschluss zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefasst, der mehr als unverständlich ist. Bis zum Sommer 2022 also zwei weitere Jahre wollen sie sich Zeit lassen, um endlich einen Reformvorschlag vorzulegen. Es sollen je nach Bedarf die Kef, die öffentlich-rechtlichen Sender sowie externe Sachverständige einbezogen werden, so der Beschluss.
Dabei lag ein nahezu fertiger Vertragstext schon Ende 2019 vor.
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Weiterlesen auf oder FAZ Printausgabe vom 15.07.2020 S.13: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/warum-die-rundfunk-reform-nicht-vertagt-werden-sollte-16860780.html
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»Letzte Änderung: 17. Juli 2020, 02:49 von Bürger«