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Autor Thema: FPD-Mann Markwort klagt an: Rundfunkgeb. werden in Unterhaltungsexzesse gepumpt  (Gelesen 1239 mal)

  • Beiträge: 984
Wir haben es zwar seit 2013 nicht mehr mit Gebühren sondern mit Beiträgen zu tun, aber darüber sehen wir mal großzügig hinweg ...

FOCUS, undatiert (ca. 08.07.2020)
Erhöhung kommt zur Unzeit
FPD***-Mann Markwort klagt an:
Rundfunkgebühren werden in Unterhaltungsexzesse gepumpt


Die Ministerpräsidenten der Länder hätten gerne eine Erhöhung der Rundfunkgebühren unter sich beschlossen, kritisiert der FPD-Politiker Herlmut Markwort. Das ist nicht gelungen. In seiner Rede im Bayerischen Landtag forderte er, der Gebührenerhöhung nicht zuzustimmen. Die ganze Rede sehen Sie im Video.

Weiterlesen unter
https://www.focus.de/politik/deutschland/erhoehung-kommt-zur-unzeit-fpd-mann-markwort-klagt-an-rundfunkgebuehren-werden-in-unterhaltungsexzesse-gepumpt_id_12187150.html


***Edit "Bürger": so im Original ::) Siehe auch Anmerkung im Folgekommentar ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2020, 16:53 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
FPD-Mann Markwort zum Kanzler! Wählt die FPD - Die Partei, die noch kleiner ist als die FDP ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2020, 16:50 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

B
  • Beiträge: 59
Man darf gespannt sein, ob die angesprochene Erhöhung des "Beitrags" kommt.
Wenn auch nur ein Landtag die Erhöhung ablehnt, kommt sie vorerst nicht. Die Öffentlich-Rechtlichen haben schon angekündigt, in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Wenn also ein Landtag in demokratischer Abstimmung die Zustimmung verweigert, kann es passieren, dass diese Ablehnung  wiederum verfassungswidrig ist. Aber warum stimmen die Landtage überhaupt ab, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht, nämlich dass nur eine Zustimmung verfassungsgemäß ist?


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Auch die Ablehnung der Erhöhung ist verfassungsgemäß; nämlich dann, wenn der Staat das Bürgerinteresse, nicht weiter belastet zu werden, höher einschätzt, als die weitere Mästung der ÖRR.

Siehe dazu auch:
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30393.msg190390.html#msg190390
mit der Aussage
Zitat
Rn. 151
Zitat
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2020, 15:38 von Bürger«
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