..... ja issleb, dass wird ein Problem sein, ein ordentliches Schreiben aufzusetzen.
Das sehe ich aber am Ende, als das kleinere Problem, ist eine Wortwahl der ersönlichen Begründung getroffen, so würde ich einmal zu einem Anwalt gehen, ein Beratungsgespräch machen und auf eigene Kosten ins Amtsdeutsch übersetzen lassen.
So viel kann so etwas nicht Kosten.
Bei einer Anzeige kann ich nur einen Straftatbestand anzeigen. In meinem Fall wäre das dann erst einmal Betrug, Nötigung. Ich weis nicht inwieweit man das Wort Sozial einbringen kann
Steuer, Enteignung u. ä., wären für eine Anzeige nicht passend (aus meiner Sicht).
Ich fange öfters gerne anders rum an, dann immer mit einer Frage.
Ist es Sozial/Sozialverträglich?
Wenn ein schwerstbehinderter Mensch, der durch seine Behinderung nicht am sozialen Leben teilnimmt/teilnehmen kann und auf das soziale System angewiesen ist,
Minister einen Vertrag unterschreiben, die dann den Staat seiner sozialen Pflichten sowie soziale Ausgaben, für eine bestimmte Schwerstbehindertengruppe ab dem 01.01.2013 einfach entbindet?
Nur weil Taube und Blinde laufen können, sollen sie zahlen?
Wir leben in einem Sozialstaat und bezahlen Sozialabgaben.
Damit kann man vlt. auch personell anzeigen, Bsp. Amtsmißbrauch.
Wie schreibt man das jetzt um, dass es Bsp. als Diskrminierung anzeigbar ist?
Jetzt sagte ich mir wieder, hättest du einen guten Anwalt, mit dem würdest du bei einem Gespräch die Diskrminierungsgeschichte ausbauen, der kennt die Wortwahl.
Eine Sammelanzeige bekommen wir nur so zusammen, wenn jeder für seine persönliche Begründung, einen Straftatbestand findet.
So einen Absatz können wir dann ein nach dem anderen gemeinsam umstellen?
Mir geht es hier nicht um das Geld, mir geht es um das Prinzip.
Nehme ich das Beispiel einmal, wo die Universitäten auf einmal für die Fernseher, die nachweislich nur zur Schulung durch abspielen von Lernbändern, Gebühren bezahlen mußten.
Da frage ich mich auch, wieso hat man da dem Gericht nicht erklären können, dass das studierente Menschen?
Mit dem Hinweis, "wir Wissen, wenn wir die elektronischen Geräte, die nur für Lehrzwecke über Bandabspielungen genutzt werden, zum Empfang nutzen, dann auch anmelden müssen und auch Selbstverständlich anmelden".
Da war das schon, nur weil man die Möglichkeit hatte,
wurde ihnen durch verpflichtetes bezahlen, unterstellt, dieses auch zu tun.
Klingt blöd beschrieben.
Ich bekomme das so nicht beschrieben, ich suche gerne den persönlichen Kontakt. Meine Worte sind dann u. a.,
"... wollen sie mir etwas unterstellen? Geben sie mir das bitte schriftlich.
Ich lebe nach den 10 Geboten. Davon ist eins, du sollst nicht lügen.
"
In meinem Schreiben an die GEZ, habe ich auch um einen persönlichen Kontakt gebeten.
Dann habe ich eine Person zum anzeigen, der/die mich betrügt, diskriminiert, ....
Dann beschwere ich mich vlt. bei Gericht, dass der Vertrag gegen giv. Gesetze verstößt. Beispiel Diskriminierung, Zwangsbesitzabgabe oder Steuer, nicht Transparent genug aufgesetzt ist, gegen Persönlichkeitsrechte, ....
Zum Glück sind unsere Gesetze oftmals mit einfach verständlichen Worten aufgesetzt.
Ich nehme theoretisch auch am öffentlichen leben nicht Teil. Bin z. B. durch einen Hörsturz auf dem linken Ohr taub, habe da ein ewiges Rauschen. Dadurch habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis
.
Kein Amt fragt nach der Behinderung, sondern nach dem Grad der Behinderung, in Prozenten.
Was auch immer ein guter Trick ist, ich lese mir die Ablehnungsschreiben durch. Vlt. findet man einen Punkt, den man drehen kann (Bsp. Krankenkasse :-)), also gleich anders in der Anzeige begründet.
Irgendwo hatte ich gelesen, ein Gericht hätte die Zwangsabgabe, nicht als Steuer gesehen.
Also irgend etwas isses und muß einen Namen haben, den ich bin ja mein Geld los.
Dann soll mir das Gericht sagen, was es ist, dass mich mein Geld kostet?
Ich kann doch ned jede Klage abweisen und sagen, dass ist es nicht.
Wir zusammen haben doch genug einzelne Gründe.
Gruß reini
P. S. Vlt. sehe ich das auch viel zu extrem, ich stehe aber im realen leben, ich zahle nicht, für ein nichts. Die bekommen zur Not ein Attest von mir, mit ihren gewünschten Worten, damit ich nicht in meinem Haus auf dem Land bezahle.
Mich hat einmal ein Anwalt beschissen (Entschuldigung für die Worte). Den habe ich vor der Anwaltskammer gezehrt. Nach dem dritten langen Schreiben hatte ich ihn geknackt, dann hat er mir den ersten Teil meines vorausgezahlten Geldes wieder angeboten.
Da habe ich öfters ein Beispiel gebracht gehabt.
" Ich habe bei einem Kellner, dreimal eine Tasse Tee bestellt.
Der Kellner, hat mir dreimal eine Tasse Kaffe gebracht.
Jedesmal habe ich widersprochen und nach dem dritten mal mein voraus gezahltes Geld, für die Tasse Tee zurückverlangt."
Ich hatte einem Anwalt ein bestimmten Auftrag gegeben, für eine Behördennachfrage zu beantworten, alles andere hatte ich ausgefüllt/beantwortet.
Das teilte ich der Behörde mit, dass ich die eine Frage der schreibmäßig gesehen selber nicht antworten kann und speziell nur für diesen Teil einen Anwalt beauftragt habe.
Das Gericht hatte das sofort erkannt :-)
Nur der Anwalt hatte das nicht kapiert, dass war so ein junger Prof. Dr. Dr. Anwalt.
Ich habe bei dem eine quatratische Kiste bestellt und einen recheckigen Karrton erhalten, dafür zahle ich nicht. Das hatte dann der Herr Anwalt auch verstanden, dass sein geänderter Vertrag nicht gültig.