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Autor Thema: Vollstreckung - Wenn der Kuckuck droht...  (Gelesen 4581 mal)

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Vollstreckung - Wenn der Kuckuck droht...
Autor: 02. Juli 2020, 08:07
Volksstimme.de, 02.07.2020

Wenn der Kuckuck droht...

Steuern, Abgaben, Gebühren - Bürger werden oft zur Kasse gebeten. Nicht jeder zahlt sofort. Wie kommt Wolmirstedt trotzdem an das Geld?

Von Gudrun Billowie 

Zitat
Im vergangenen Jahr gab es in Wolmirstedt** 828 Vollstreckungen. Das ist die Zahl all der Fälle, in denen Bürger Mahnfristen verstreichen lassen, auf kein Schreiben reagiert haben. Manche erlebten übers Jahr verteilt mehrere Vollstreckungen.
[…]

Die Vollstreckungsbeamtin treibt jedoch nicht nur das Geld ein, dass Wolmirstedt sonst verloren ginge. „Wir werden häufig um Amtshilfe gebeten“, sagt Evelyn Braumann. Besonders oft von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die den Rundfunkbeitrag einkassieren lassen möchten.

Die sogenannten GEZ-Gebühren werden besonders häufig nicht bezahlt, die üblichen Mahnungen ignoriert. Dann wird die Stadt Wolmirstedt um die Vollstreckung vor Ort gebeten. Zum Monatsanfang sind mitunter 40 bis 50 Vollstreckungen der Rundfunkgebühren fällig.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.volksstimme.de/lokal/wolmirstedt/vollstreckung-wenn-der-kuckuck-droht

** Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt)
Zitat
Einwohner:    11.441 (31. Dez. 2019)
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolmirstedt


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Rundfunkbeitrag: 40 - 50 pro Monat sind 480-600 pro Jahr, d.h.
von den gesamt 828 Vollstreckungen sind über 50% Rundfunkbeiträge!! Sportlich!


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Weiter gedacht: wenn der Durchschnitt bei 11441 Einwohnern ein Dreipersonenhaushalt ist und wir von nur 500 GEZ-Vollstreckungen ausgehen und davon, dass jeder abGEZockte Haushalt bzw. Wohnung nur einmal im Jahr vollstreckt wird, dann sind das 13% Vollstreckte.
Das ist keine unbedeutende Anzahl mehr.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Diese 13% hätten vielleicht durchaus etwas anderes, weil besseres vor. Sie würden gern wieder ein Abonnement ihrer Tageszeitung bestellen, welches sie vor Jahren nach der Umstellung des örR auf Zwang gekündigt hatten. Man kann sein oftmals mühsam erarbeitetes Geld halt nur einmal ausgeben. Kommt ein Zwang dazwischen, so bleibt zum Beispiel die bisher geliebte Tageszeitung auf der Strecke. Diese 13% würde ich ganz gelassen mal auf 20% hochrevidieren. So mancher hat destotrotz sein Tageszeitungsabo behalten, allerdings mit der Einsicht nun nicht mehr so ohne weiteres dem örR seine Gier zu befriedigen.
Man kann getrost von einem Fünftel aller Vollstreckungen ausgehen, welche dem örR anzulasten sind.
Bei der vielfältigen Zahl anderer Vollstreckungsersuchen und deren Gründe ist das schon ein durchaus blamabler und zum Nachdenken anregender Querschnitt, wie krank es mit dem selbstverliebten örR bestellt ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2020, 16:35 von Bürger«
You can win if you want

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Rundfunkbeitrag: 40 - 50 pro Monat sind 480-600 pro Jahr, d.h.
von den gesamt 828 Vollstreckungen sind über 50% Rundfunkbeiträge!! Sportlich!
Die Frage, die sich hier auch stellen könnte, ist die der Veruntreuung jener öffentlichen Mittel, aus denen die lokalen Amtsträger dabei finanziert werden. Weitere Frage könnte sein, ob die lokalen Amträger finanziell davon selbst partizipieren, daß sie für ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" Inkassostelle spielen?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
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Hochgerechnet auf 89,3 Mio Einwohner kommt da eine leicht andere Anzahl als 3,5 Mio Mahnverfahren raus.

Alles Lüge?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2020, 15:30 von seppl«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Beliebtes Objekt zur Pfändung sind große Flachbildfernseher.
Als Betroffener könnte man das Pfändungsprotokoll der verantwortlichen Landesrundfunkanstalt senden.

Zitat
Die sogenannten GEZ-Gebühren werden besonders häufig nicht bezahlt, die üblichen Mahnungen ignoriert. Dann wird die Stadt Wolmirstedt um die Vollstreckung vor Ort gebeten. Zum Monatsanfang sind mitunter 40 bis 50 Vollstreckungen der Rundfunkgebühren fällig.
Man könnte meinen, dass ein leichter Trend nach oben erkennbar sein könnte.  ;)
Leider wird der Hinweis vermisst, wieviele der Vollstreckungen am Ende erfolgreich waren.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Leider wird der Hinweis vermisst, wieviele der Vollstreckungen am Ende erfolgreich waren.

https://www.stadtwolmirstedt.de/ansprechpartner/#1511961699213-c766e12d-4e28

Vollstreckung
Frau Evelyn Braumann
E-Mail: e.braumann@stadtwolmirstedt.de
Tel.: 039201 64-714

Das kann sicherlich telefonisch erfragt werden.

Aus dem Artikel:
Zitat
Das kann die Kontopfändung sein. Dafür lassen sich Rathausmitarbeiter von der Bank Einblick in die Konten geben und holen, was dem Steuersäckel zusteht, zusätzlich eine Pfändungsgeühr.
Dagegen hilft kein Konto haben, denn wo kein Konto bekannt ist, kann es natürlich keinen Einblick geben.
-> Das Resultat wird der Versuch sein, an einen Arbeitgeber zu kommen. Naja. Das wird alles nicht einfacher.


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Aus dem Artikel:
Zitat
Das kann die Kontopfändung sein. Dafür lassen sich Rathausmitarbeiter von der Bank Einblick in die Konten geben und holen, was dem Steuersäckel zusteht, zusätzlich eine Pfändungsgeühr.
Denn sie wissen nicht, was sie tun.

->

Gemeinden provozieren zwei EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen den Bund
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33126.msg206249.html#msg206249

Indem bspw. rundfunkferne Personen durch die Gemeinden zwangsvollstreckt werden, bewirkt dieses eine unzulässige Erhöhung der staatlichen Beihilfe namens Rundfunkbeitrag, da dem privaten Rundfunk-Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages die Mittel der rundfunkfernen Personen nicht zur Verfügung stehen.

Daß der Rundfunkbeitrag daneben national nicht als Steuer behandelt werden darf, weil den Ländern hierfür die Normgebungskompetenz fehlt, und deshalb auch nicht ins "Steuersäckel" gehört, sei mal nur am Rande erwähnt.


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K
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Aus dem Artikel:
Zitat
Das kann die Kontopfändung sein. Dafür lassen sich Rathausmitarbeiter von der Bank Einblick in die Konten geben und holen, was dem Steuersäckel zusteht, zusätzlich eine Pfändungsgeühr.
Denn sie wissen nicht, was sie tun.

[..]
Indem bspw. rundfunkferne Personen durch die Gemeinden zwangsvollstreckt werden, bewirkt dieses eine unzulässige Erhöhung der staatlichen Beihilfe namens Rundfunkbeitrag, da dem privaten Rundfunk-Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages die Mittel der rundfunkfernen Personen nicht zur Verfügung stehen.

Daß der Rundfunkbeitrag daneben national nicht als Steuer behandelt werden darf, weil den Ländern hierfür die Normgebungskompetenz fehlt, und deshalb auch nicht ins "Steuersäckel" gehört, sei mal nur am Rande erwähnt.


Zwei Anmerkungen (auch wenn's "nicht schmeckt"):

1) - es gibt nur Wohnungsinhaber (und Firmen etc.); keine rundfunkfernen/rundfunknahen Personen
Der Rundfunkbeitrag (so wie vormals die Rundfunkgebühr) ist eine (landes-)gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe.
Grund der Beitragserhebung: "Innehaben einer Wohnung."
Zahlung dieser Abgabe ist gesetzlich vorgegeben.
Zahlt man nicht setzen sich die Bürokratiemühlen in Bewegung: der nicht gezahlte Betrag wird festgesetzt und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

Es wird vom Gesetzgeber eben nicht zwischen "rundfunkfernen" und "rundfunknahen" Personen differenziert: es gibt schlicht nur "Wohnungsinhaber".

2) - Passage mit "Steuersäckel" falsch interpretiert; da geht es um die Pfändungsgebühr
Wird eine Vollstreckungsbehörde tätig erhebt sie für die Tätigkeit "Verwaltungsvollstreckung" Gebühren.
Wie hoch die sind ist in jedem Bundesland geregelt: in den "Kostenordnungen zu den VwVG der Länder"
Diese erhobenen Gebühren > "Pfändungsgebühr" fließt also vollkommen zurecht in den "Steuersäckel" und ist eben keine "unzulässige Erhöhung der staatlichen Beihilfe".
Auch die beigetriebenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeiträge - die an die Landesrundfunkanstalten verteilt werden - sind keine "unzulässige Erhöhung der staatlichen Beihilfe" da  sie - wie oben erklärt - lt. gesetzlichen Regelungen zu zahlen sind.

"Kostenordnungen zu den VwVG der Länder"
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2020, 12:36 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Diese erhobenen Gebühren > "Pfändungsgebühr" fließt also vollkommen zurecht in den "Steuersäckel" und ist eben keine "unzulässige Erhöhung der staatlichen Beihilfe".

Manche LRA kann/darf  selbst Pfänden.

Dann kommt die Pfändungsgebühr der LRA direkt zugute.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 7.386
1) - es gibt nur Wohnungsinhaber (und Firmen etc.); keine rundfunkfernen/rundfunknahen Personen
Falsch; wir bewegen uns im EU-Verbraucherschutzrecht; auch der, der vor der Glotze sitzt oder sitzen könnte, ist Verbraucher, wenn "natürliche Person". Und jeder Verbraucher hat das Recht, die Einhaltung der von EU wie Bund aufgestellten Verbrauchschutzbestimmungen einzufordern; von allen möglichen Stellen, die EU wie Bund dafür vorsehen.

Begriff "Verbraucher" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33600.0.html

BVerwG 6 A 2.12 - Einhaltepflicht höherrangiger Rechtsgrenzen durch Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33743.0.html

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.0.html

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33718.0.html

Bund -> Rundfunk: Wir schreiben Verbrauchern nicht vor, wofür sie Geld ausgeben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33776.msg205722.html#msg205722

Zitat
Der Rundfunkbeitrag (so wie vormals die Rundfunkgebühr) ist eine (landes-)gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Last/Abgabe.
Sicher; nur hat diese landesrechtliche Abgabe alle höherrangigen Normvorgaben einzuhalten; siehe nochmals

BVerwG 6 A 2.12 - Einhaltepflicht höherrangiger Rechtsgrenzen durch Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33743.0.html

Zitat
Grund der Beitragserhebung: "Innehaben einer Wohnung."
Es ändert nix daran, daß der Bund vorgibt, welche Kriterien für die Abgabeart "Beitrag" einzuhalten sind, und das ist das Interesse an der mit dem Beitrag finanzierten Dienstleistung "Rundfunk", die die rundfunkferne Person nun einmal nicht hat und nie haben wird. Ohne Interesse an dieser mit einem Beitrag finanzierten Dienstleistung besteht aber keine Beitragspflicht.


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K
  • Beiträge: 2.246
[..] Ohne Interesse an dieser mit einem Beitrag finanzierten Dienstleistung besteht aber keine Beitragspflicht.

Wow. Ah ja. Warum gibt es dann dieses Forum? Was wurde dann in 2019 mittels 1,25 Millionen Vollstreckungsersuchen* an die Vollstreckungsbehörden vollstreckt?

Bitte sei so gut und zeige auf wem, wie und wo "man" das dann nahebringen darf - damit eben nicht das Threadthema: "Vollstreckung - Wenn der Kuckuck droht..." zuschlägt.
Mit der dann von Dir bereitgesetellten Abhandlung/Argumentation sollte das dann ja leicht abwendbar sein.

Danke & Gruß
Kurt

*Quelle:
Jahresbericht 2019 - Der Rundfunkbeitrag // Seite 23
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2020, 15:24 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Bitte sei so gut und zeige auf wem, wie und wo "man" das dann nahebringen darf - damit eben nicht das Threadthema: "Vollstreckung - Wenn der Kuckuck droht..." zuschlägt.

Es ist die grundrechtsgeschützte persönliche Haltung, eine rundfunkferne Wohnung innezuhaben – eine Wohnung, die nicht am Rundfunk teilnimmt, die dem Rundfunk entzogen ist.

Diese Bewohner leben „rundfunkfrei“. Sie verzichten bewußt auf Angebote des Mediums „Rundfunk“. Sie leben ihr Recht auf Informationsfreiheit aktiv aus und können das individuell begründen.

Rundfunkfrei: Gesicht zeigen
https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_gesicht-zeigen.html

Zitat von:  Thomas Rath, Bad Camberg | Hessen, Musiker
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben jeglichen medialdemokratischen Anstand verloren. Gegen dieses Totalversagen der ÖRR bei gleichzeitigem Finanzierungszwang gilt es sich zu wehren. Dies empfinde ich als Pflicht eines jeden, der in Freiheit und demokratischen Werten leben will.

Eine geeignete Möglichkeit, diese Haltung der Rundfunkanstalt gegenüber durchzusetzen, ist, der Rundfunkanstalt einen der Sache entsprechenden Datensatz zu übermitteln, der diese Haltung zum Ausdruck bringt.

Um welchen Datensatz handelt es sich?

Es handelt sich um den Datensatz „Wohnung“.

Wer seine Haltung effektiv zum Ausdruck bringen will, meldet unter der ihm zwangsweise zugeordneten Beitragsnummer eine nicht-beitragspflichtige Wohnung – am einfachsten per Online-Ummeldung auf der Webseite des Beitragsservice.

Geeignet sind: weit entfernte Studentenwohnheime, Pfarreien etc.


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum keine Abschweifung vom eigentlichen Kern-Thema, welches hier lautet
Vollstreckung - Wenn der Kuckuck droht...
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Wenn es dazu nichts konstruktives (mehr) zu kommentieren gibt, dann muss und soll auch nicht unnötig kommentiert werden.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2020, 23:40 von Bürger«

 
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