Das "Gutachten" zeigt schon im ersten Satz entweder die Schlampigkeit, mit der es verfasst wurde, oder für wie unwesentlich der Verfasser Fakten hält. In beiden Fällen ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der Text Überlegungen stützen kann, die einer geringeren Erhöhung als bisher geplant, bis hin zu deren Ausfall, entgegen stehen. Der erste Satz lautet:
Seit 2011 liegt der Rundfunkbeitrag unverändert bei 17,50 Euro
Vergessen wir einmal, dass der sogn. Rundfunkbeitrag erst seit dem 1. Jan. 2013 gefordert wird, auch wenn diese Ungenauigkeit im Gegensatz zu den folgenden Abschnitten steht, in welchen der Verfasser ausführlich Altbekanntes referiert; nach erster Durchsicht wohl ebenso langweilig wie leidlich genau. Die Höhe des "Beitrag" betrug allerdings bis einschließlich März 2015 17,98 €, nicht 17,50 €.
Sodann scheint der Verfasser der Ansicht zu sein, der Gesetzgeber könne nicht bestimmen in welchem Umfang Programme angeboten werden dürfen oder welche Bereiche mindestens abgedeckt werden müssen. Das ist unrichtig, stehen solche doch im Programmauftrag, über dessen Neuformulierung und damit Änderung seit Jahren diskutiert wird; dies ja wohl nicht, weil entsprechende Richtlinien nicht möglich bzw. nicht änderbar wären. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber insbesondere Sparauflagen machen, die durchaus zur Folge haben können, dass nutzlose Sender wie ARD Alpha, One, ZDF Neo etc. nicht angeboten werden, zumal es sich beim Programm dieser Sender größtenteils um Recycling von Sendungen handelt, die bereits in der ersten Sendekette der ARD bzw. des ZDF verbreitet wurden, teilweise sogar unmittelbar zuvor (ARD/One; Quelle: handelsübliche Programmzeitschriften). Ein Gewinn für die Bürger, die diesen Unsinn finanzieren müssen, ist nicht zu erkennen.
Die Bürger könnten sogar der Ansicht sein, dass das ZDF vollständig entbehrlich ist. Ein Nutzen durch die damit verbundenen Doppelstrukturen ist nicht erkennbar. Nachrichten aus aller Welt, Sportereignisse und das Wetter ändern sich ja nicht dadurch, dass zwei Sender sie berichten. Da die Landesprogramme neben ihren regionalen Programmteilen, Ratesendungen etc. vor allem Sendungen des Gemeinschaftsprogramms wiederholen, teils mit hoher Frequenz, könnte ein Wegfall des ZDF sicher verschmerzt werden. Die Krimis, die zu Hauf im ZDF gesendet werden, könnten, so ein Bedarf tatsächlich gegeben ist, dann von den Landesprogrammen gesendet werden. Ein Verzicht auf das ZDF würde von den Zuschauern wohl kaum bemerkt werden. Es würde völlig genügen zusätzlich zum Logo des Landessenders noch klein "für ZDF" einzublenden. Sedierte Zuschauer dürften den Unterschied kaum bemerken, die übrigen schalten das Programm eh nicht ein. Dass man weitere Einsparungen durch Beendigung des Betriebs defizitärer Sender wie Radio Bremen erzielen kann, sei hier nur am Rande bemerkt.
Sollte es durch die Pandemie tatsächlich zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen kommen, so ist nicht erkennbar, warum dieser den ÖR-Sendern ausgeglichen werden muss, allen anderen Marktteilnehmern jedoch nicht und warum die Bürger bei sinkenden Jahreseinkommen einen höheren Anteil davon für die Finanzierung der Luxusrenten der Anstaltsmitarbeiter aufwenden sollen. Mit leichter Mühe liessen sich z. B. durch Reduktion der Überversorgung und der marktüblichen Senkung der Mitarbeiterzahl Wege finden, mit denen der Programmauftrag, auch mit geringeren finanziellen Mitteln als über die Beitragserhöhung erzielbar, erfüllen liesse.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.