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Autor Thema: Bedarfsgerechte Finanzierung - Verdi Gutachten zum Rundfunkbeitrag  (Gelesen 5017 mal)

C
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medienkorrespondenz.de, 25.06.2020

Bedarfsgerechte Finanzierung: Gewerkschaft Verdi legt Gutachten zum Rundfunkbeitrag vor

Von Volker Nünning

Zitat
Die Zustimmung von Landesparlamenten zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags darf nicht mit Bedingungen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern verknüpft werden. „Dies stellt in jedem Fall einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die von der Rundfunkfreiheit geschützten Programmautonomie der Anstalten dar“, heißt es in einer als „Kurzgutachten“ betitelten Expertise der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). […]

Das 28-seitige Gutachten*, das am 10. Juni veröffentlicht wurde, hat den Titel „Die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bedarfsgerechte-finanzierung-gewerkschaft-verdi-legt-gutachten-zum-rundfunkbeitrag-vor.html

* Link zum Gutachten (pdf, ~ 0,3 mb):
https://rundfunk.verdi.de/++file++5ee09ee7b15c07ba2c3a2e21/download/Gutachten_Rundfunkbeitrag_Kalbhenn_20200604.pdf


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Guten TagX,

OT:
nicht fiktiv:

VIVA ChrisLPZ!
VIVA ChrisLPZ!
VIVA ChrisLPZ!

Haaa! Da biste ja wieder!
Hurra! ChrisLPZ ist wieder da!

So ein Tag, so wunderschööööön wie heute ...

OT-Ende:

Watt Verdi-Kurz-Gutachten?
Buuuuh! Bonzen-ARD-Gewerkschaft!
Habt ihr wieder einen "käuflichen ARD EXperten" gefunden, der die "coronabedingte BeitraX-Erhöhung" vorbereiten soll, waa? Knapp 19 Euro reichen nicht! Corona-GEZ-Bonds in Gestalt des neuen UnfuXbeitraX!
Satte 25 Glocken im Monat! ARD-Verdi-Lobby-BeitraX! Buuuhhh!

OT:
Hurra! ChrisLPZ ist wieder da!
So ein Tag, so wunderschööööön wie heute ...

 :)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das "Gutachten" zeigt schon im ersten Satz entweder die Schlampigkeit, mit der es verfasst wurde, oder für wie unwesentlich der Verfasser Fakten hält. In beiden Fällen ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der Text Überlegungen stützen kann, die einer geringeren Erhöhung als bisher geplant, bis hin zu deren Ausfall, entgegen stehen. Der erste Satz lautet:

Zitat
Seit 2011 liegt der Rundfunkbeitrag unverändert bei 17,50 Euro

Vergessen wir einmal, dass der sogn. Rundfunkbeitrag erst seit dem 1. Jan. 2013 gefordert wird, auch wenn diese Ungenauigkeit im Gegensatz zu den folgenden Abschnitten steht, in welchen der Verfasser ausführlich Altbekanntes referiert; nach erster Durchsicht wohl ebenso langweilig wie leidlich genau. Die Höhe des "Beitrag" betrug allerdings bis einschließlich März 2015 17,98 €, nicht 17,50 €.

Sodann scheint der Verfasser der Ansicht zu sein, der Gesetzgeber könne nicht bestimmen in welchem Umfang Programme angeboten werden dürfen oder welche Bereiche mindestens abgedeckt werden müssen. Das ist unrichtig, stehen solche doch im Programmauftrag, über dessen Neuformulierung und damit Änderung seit Jahren diskutiert wird; dies ja wohl nicht, weil entsprechende Richtlinien nicht möglich bzw. nicht änderbar wären. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber insbesondere Sparauflagen machen, die durchaus zur Folge haben können, dass nutzlose Sender wie ARD Alpha, One, ZDF Neo etc. nicht angeboten werden, zumal es sich beim Programm dieser Sender größtenteils um Recycling von Sendungen handelt, die bereits in der ersten Sendekette der ARD bzw. des ZDF verbreitet wurden, teilweise sogar unmittelbar zuvor (ARD/One; Quelle: handelsübliche Programmzeitschriften). Ein Gewinn für die Bürger, die diesen Unsinn finanzieren müssen, ist nicht zu erkennen.

Die Bürger könnten sogar der Ansicht sein, dass das ZDF vollständig entbehrlich ist. Ein Nutzen durch die damit verbundenen Doppelstrukturen ist nicht erkennbar. Nachrichten aus aller Welt, Sportereignisse und das Wetter ändern sich ja nicht dadurch, dass zwei Sender sie berichten. Da die Landesprogramme neben ihren regionalen Programmteilen, Ratesendungen etc. vor allem Sendungen des Gemeinschaftsprogramms wiederholen, teils mit hoher Frequenz, könnte ein Wegfall des ZDF sicher verschmerzt werden. Die Krimis, die zu Hauf im ZDF gesendet werden, könnten, so ein Bedarf tatsächlich gegeben ist, dann von den Landesprogrammen gesendet werden. Ein Verzicht auf das ZDF würde von den Zuschauern wohl kaum bemerkt werden. Es würde völlig genügen zusätzlich zum Logo des Landessenders noch klein "für ZDF" einzublenden. Sedierte Zuschauer dürften den Unterschied kaum bemerken, die übrigen schalten das Programm eh nicht ein. Dass man weitere Einsparungen durch Beendigung des Betriebs defizitärer Sender wie Radio Bremen erzielen kann, sei hier nur am Rande bemerkt.

Sollte es durch die Pandemie tatsächlich zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen kommen, so ist nicht erkennbar, warum dieser den ÖR-Sendern ausgeglichen werden muss, allen anderen Marktteilnehmern jedoch nicht und warum die Bürger bei sinkenden Jahreseinkommen einen höheren Anteil davon für die Finanzierung der Luxusrenten der Anstaltsmitarbeiter aufwenden sollen. Mit leichter Mühe liessen sich z. B. durch Reduktion der Überversorgung und der marktüblichen Senkung der Mitarbeiterzahl Wege finden, mit denen der Programmauftrag, auch mit geringeren finanziellen Mitteln als über die Beitragserhöhung erzielbar, erfüllen liesse.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2020, 16:56 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

h
  • Beiträge: 294
Sollte es durch die Pandemie tatsächlich zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen kommen, so ist nicht erkennbar, warum dieser den ÖR-Sendern ausgeglichen werden muss, allen anderen Marktteilnehmern jedoch nicht ...

Das, lieber drboe, wurde uns doch schon im vielbeachteten Framing-Manual "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD"* auf Seite 9 erläutert:
Zitat
...Und wieso (anhaltende) Exklusion marginalisierter Mitbürger unmoralisch ist, ebenso wie die Vernachlässigung von Mitbürgern durch die Gesellschaft, wenn es darum geht, ihr grundlegendes, tägliches mediales Wohlergehen zu sichern – indem sie Zugang haben zu guter Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung.

Es wäre unmoralisch uns allen gegenüber, wenn wir auch nur einen Tag auf die Rundumversorgung durch den ÖRR, d.h. unser tägliches mediales Wohlergehen, im gewohnten Umfang verzichten müssten... 8)


* Zum Framing Manual siehe auch:

FRAMING-­MANUAL - Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD (PDF, 89 Seiten, ~1,3MB)
von Elisabeth Wehling, "Berkeley International Framing Institute", ohne Datum (vermutl. 2017/18)
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf

Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (11.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual (19.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30222.0
oder sich ergänzend der Forum-Suche bedienen...

Wir veröffentlichen das Framing-Gutachten der ARD
von Markus Beckedahl und Leonhard Dobusch, 17.02.2019, 15:18 Uhr, netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/
und  lesenswerter "Ergänzungen"
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/#comments


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2020, 13:57 von DumbTV«

b
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S. 21
Zitat
Während den Anstalten das Recht auf bedarfsgerechte Finanzierung zusteht, haben die Bürger*innen kein spiegelbildliches verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf einen möglichst niedrigen Beitrag sondern (lediglich) ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse, dass die finanzielle Belastung für die informationelle Grundversorgung mit Rundfunk angemessen ist. Die Frage der Angemessenheit ergibt sich aus einer Abwägung der sich gegenüberstehenden Positionen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Die Bürger*innen haben ein verfassungsgeschütztes Recht, nicht zu Rundfunk gezwungen zu werden, festgeschrieben in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Es ist dem Staat untersagt, sich in das Medienverhalten und die Medienwahl der Bürger*innen einzumischen. Das beinhaltet auch, dass es keine staatliche Fremdbestimmung geben darf, für welche Medien die Bürger*innen ihre finanziellen Mittel aufzuwenden haben.
Dieser Verdi *** -Verein vergißt anscheinend, dass der ÖRR nicht über dem Grundgesetz steht. Sollte er anderer Meinung sein, dann möge er dafür unwiderlegbare Beweise vorlegen.

*** Diese Stelle fiel der Selbstzensur zum Opfer.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Beiträge: 3.247
Man kann bei solchen "Gutachten" ruhig Blut bewahren, sind sie doch nur interessengeleitete Schönfärberei:

https://rundfunk.verdi.de/
https://rundfunk.verdi.de/sender/suedwestrundfunk (https://swr.verdi.de/ Fehlermeldung 404)
https://wdr.verdi.de/
https://ndr.verdi.de/
usw.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.255
S. 21
Zitat
haben die Bürger*innen kein spiegelbildliches verfassungsrechtlich geschütztes Recht
Was ist denn das für ein krudes Rechtsverständnis? Zu Gier passen weder Hirn, Verstanden noch Moral, wusste ja schon B. Brecht, daß erst das Fressen und dann die Moral kommt?

Sind dieser Gewerkschaft die in nachstehendem Thema genannten bundesgerichtlichen Entscheidungen unbekannt?

Pressefreiheit / Rundfunkfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30268.msg189569.html#msg189569


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was angemessen ist, ist diskussionsfähig. Egal bei welchem Finanzierungsaufwand man "Angemessenheit" für erfüllt hält, so ist dies nicht gleichbedeutend mit Überversorgung. In der "Beitragsperiode" 2013-2016 wurden trotz der Absenkung des "Beitrags" in 2015 bekanntlich Überschüsse aus Beitragszahlungen in Höhe von mehr als 1,9 Milliarden Euro angehäuft. Die "Beitragszahler" haben also deutlich mehr für den ÖR-Rundfunk aufgewendet, als dieser tatsächlich benötigte. Das war kein Wunder, da deutlich mehr Bürger in Anspruch genommen wurden und die Vergünstigung für reinen Hörfunk entfiel. Extrapolationen der KEF ergaben für den Zeitraum 2017 bis 2020 weitere Überschüsse von gut 500 Mio. Euro. Eine andauernde Überversorgung ist durchaus als verfassungsrechtlicher Verstoß zu bewerten, da die Bürger höher mit Abgaben belastet werden als unbedingt erforderlich. Insofern irrt der Verfasser des Gutachtens, wenn er konstatiert, dass die Bürger kein spiegelbildliches Recht auf einen möglichst niedrigen "Beitrag" haben. Angemessenheit bedeutet im Gegenteil, dass den Sendern soviel wie nötig zugestanden wird, jedoch nicht mehr als zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich benötigt.

M. Boettcher


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P
  • Beiträge: 3.997
Dem Autor ist wahrscheinlich auch nicht bewusst, dass nicht alles, was der öffentliche Rundfunk macht auch tatsächlich bei Nicht Interesse zu finanzieren ist. Der Staat kann Rundfunkanstalten erschaffen und trägt die Verantwortung für die Finanzierung. Der Bürger kann und sollte gegenüber dem Staat anzeigen, dass diese staatliche Maßnahme nicht in seinem Interesse liegt und entsprechend darauf hinwirken, dass die Programfreiheit der vom Staat erschafften juristischen Person seine eigene Freiheit nicht einschränkt. Der einzelne Bürger hat für sich genommen keine Finanzierungsverantwortung. Er kann und muss sogar aktiv werden und die Zahlung einstellen, wenn seine Rechte beschnitten werden, insbesondere dann, wenn an einer staatlich vermittelten Grundversorgung bereits kein Interesse besteht. Insbesondere dann, wenn es keine Abgrenzung der Grundversorgung gibt. Die staatliche Maßnahme kann zudem nicht gegen den Willen erfolgen. Natürlich bleibt es dem Staat unbenommen eine Vereinfachung zu machen, welche es erlaubt Interessenten anhand von Wohnungen zu erfassen. Beitragspflicht kann aber trotzdem nur gegenüber der Gruppe bestehen, welche die staatlich vermittelte Leistung sonst anderweitig nachfragen würde, sie mit der staatlich vermittelten Leistung einen finanziellen Vorteil haben wird. Nur dieser Vorteil kann abgeschöpft werden, der besondere finanzielle Vorteil. Bei einer Person, welche die Leistungen nicht haben möchte kann es jedoch einen solchen Vorteil von Anfang an nicht geben. Zudem hat der Staat regelmäßig zu prüfen ob eine Notwendigkeit der staatlichen Maßnahme noch besteht. Dabei ist zu prüfen ob die Nachteile, welche der Staat versucht durch die Maßnahme zu unterbinden noch bestehen.

Es wäre somit günstig der Autor würde berichten, welche Nachteile noch bestehen. Dann kann geprüft werden, welche Maßnahme angemessenen und verhältnismäßig ist um diese Nachteile zu beseitigen.

Ist die aktuelle Maßnahme im Vergleich dazu schlechter, dann kann der Bürger den Staat darauf hinweisen und Unterlassung fordern. Der Bürger kann auch einen Unterlassungsanspruch anführen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2020, 14:04 von PersonX«

v
  • Beiträge: 1.194
Wie Verdi zur Rundfunkzwangsabgabe steht, haben wir ja bereit 2015 geklärt - siehe
ver.di-Mitglieder gesucht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12756.msg85763.html#msg85763

Wenn aus Art. 5 GG eine Finanzierungspflicht abgeleitet wird (was ich persönlich für mehr als fragwürdig halte...), dann muss auch aus Art.1 GG der Schutz vor Belästigung durch Öffrech abgeleitet werden!

Es verletzt meine Rechte aus Art.1 Abs 1, wenn ich permanent mit etwas belästigt werde, was mich nicht interessiert. Es ist eine Beleidigung und greift meine Psyche an, dass ich zwangsweise zur Finanzierung von Luxusrenten einiger weniger Privilegierten gezwungen werde und dieser Zwang letztlich durch Staatsorgane angewendet wird.

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und keine Vollversorgungsgarantie für pseudounabhängige, quasistaatliche Allround-Influencer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2020, 16:48 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@PersonX: ob der Verfasser des Gutachtens ernsthaft einen einzigen Gedanken an diejenigen verschwendet hat, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weder nutzen noch finanzieren wollen? Ich habe da erhebliche Zweifel. Wir finanzieren ja Vieles, an dem der Einzelne wenig bis kein Interesse hat, teils sogar solches, was eine Mehrheit ablehnt. Und viele Helfeshelfer der entsprechenden Interessen unterstützen solche  Ausgaben aus schierem Eigeninteresse. Der Gutachter ist einfach einer von vielen Kofmichs, der schreibt, was man von ihm erwartet. Das System, das dies ermöglicht und in dem wir leben, bezeichnet man bekanntlich als  "repräsentative Demokratie". Das ist gerade keine Volksherrschaft. In diesem System kann das Volk rein gar nichts entscheiden, nicht einmal über die Preise des öffentlichen Nahverkehrs oder die Frage, ob wir Rundfunksender haben und/oder finanzieren wollen. Wenn ja, wieviele Sender wir benötigen bzw. uns leisten wollen und was uns das maximal kosten soll. Dennoch haben die meisten Bürger diese Ordnung geradezu lieb gewonnen, glauben vermutlich sogar, dass es gerecht und demokratisch sei und jeder Einfluß nehmen könne.

NB: Die "Verweigerung"  in Sachsen-Anhalt nehme ich nicht ernst. Wäre der Druck im Landtag wirklich hoch, wäre es gut gewesen, der MP hätte nicht unterschrieben. Nun hat er aber und man kann vor der Abstimmung jeden wackeligen Parlamentarier bearbeiten doch zuzustimmen. Gerade jetzt, wo man so viele positive Tatsachen zur aktuellen Berichterstattung, tolle Qualitätsnachweise und die hohe Zustimmung der Bürger vorliegen hat, sich auch so viele Kollegen für den Rundfunk stark machen und jetzt sogar ein Gutachten vorliegt, wer könnte sich da noch ernsthaft der "guten Sache" verweigern?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 448
Ist es nicht pikant, dass ausgerechnet Verdi sich einschaltet und über Rundfunkfreiheit schwätzt?

Es geht eben um Gehälter und Pensionen.


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