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Autor Thema: Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert?  (Gelesen 7552 mal)

D
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faz.net, 16.06.2020

von Helmut Hartung

Streit um Rundfunkbeitrag
Was sind die Unterschriften wert?

Die Ministerpräsidenten werden der Erhöhung des Rundfunkbeitrags am Mittwoch zustimmen, doch die CDU in Sachsen-Anhalt ist weiter dagegen. Was passiert, wenn der Landtag die höhere Gebühr für ARD und ZDF ablehnt?

Zitat
Am Mittwoch wollen die Bundesländer den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterschreiben, der eine Erhöhung des Beitrags für die Zeit von 2021 bis 2025 um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich vorsieht. Dieser Vertrag wird wohl von allen sechzehn Regierungschefs unterzeichnet, auch von Reiner Haseloff, dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Waren damit die Bedenken vor allem von CDU und FDP nur Show, knicken sie ein? Ist die Erhöhung des Beitrags unter Dach und Fach?

Zusätzliche finanzielle Belastung
Da sich auch die Fraktion der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt gegen eine Beitragserhöhung ausspricht, könnten CDU und Linke bei einer Abstimmung über den Beitragsstaatsvertrag eine Mehrheit erreichen – auch ohne die AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eindampfen will. SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt befürworten eine Beitragserhöhung.

[...] So lange solle der Beitrag weiterhin bei 17,50 Euro liegen. Dieser Vorschlag, der angesichts vieler Unklarheiten vernünftig erscheint, ist allerdings verfassungsrechtlich fragwürdig: Die Kef hat den Bedarf auf Grundlage aller vorliegenden Informationen berechnet. [...]

Die Empfehlung der Kef
[...]
Die Unterschriften der Ministerpräsidenten am 17. Juni wären Makulatur, stimmen nicht alle sechzehn Landesparlamente der Beitragserhöhung zu. Danach sieht es nach wie vor nicht aus. Die Folge wäre eine Beibehaltung des bisherigen Beitrags und eine Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Bundesverfassungsgericht.
[...]

weiterlesen:
https://faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16816453.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na, das wäre doch überaus schön...

Zitat
..
Die Folge wäre eine Beibehaltung des bisherigen Beitrags und eine Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Bundesverfassungsgericht.
[...]
...

...bzw. in jedem Falle erkenntnisfördernd, wenn die Damen & Herren Sonnenkönige von ÖR-Intendanten & ~Intendösen denn tatsächlich zum Bundesverfassungsgericht marschieren, wenn man sich überlegt, dass die  bislang immer wieder bemühte GG-Bestimmung bzgl. Angemessener Finanzierung® der Anstalten doch auch »angemessene Finanzierung« meinen müßte.

Wenn aber stattdessen wirklich die Nutznießer (also insbesondere die Intendanten & Intendösen mit ihren 6-stelligen Jahregehältern, wie ihre sonstige Entourage mit den Klebers und wie sie sonst heißen mögen) es sein sollen, die auf alle Ewigkeit bestimmen, was denn an »Rundfunkbeiträgen« (auch bei den zwischengeschalteten KEF-Marionetten) »angemessen« sei (also »angemessen« = grenzenlos), wäre das letztendlich tatsächlich ein Novum.

Insofern wäre in jedem Fall interessant, ob das BVerfG tatsächlich die bis in alle Ewigkeit mit der von obiger Seite ganz bescheiden immer wieder skandierten »Mehr!  Mehr! Mehr!«-Parole mit Angemessener Finanzierung® ineinssetzt - auf dass nächstens endlich der 185. Rundfunksender und die 200. Fernsehstation »ARD-SIXTYEIGHT« in Betrieb gehen kann -  oder ob es deren Strategie: Wieder was »Neues«, wofür wir dann abermals mehr Geld fordern (bis hin zu den neuen »Minderheiten«-Programmen für Küchenschaben, Bettwanzen & Hausstaub-Milben - zählen ja in jd. Fall zum Haushalt des dann verschärft zur Kasse zu bittenden Beitragszahlers dazu) dann angesichts ihrer immer offenkundigeren Absurdität dann doch mal ein Ende setzt. Das wäre sicher das erfreulichste.

Aber auch im gegenteiligen Fall - würde das BVerfG den ganzen ÖR-Selbstbedienungsladen also ein weiteres Mal heiligsprechen - wäre es zumindest sehr aufschlußreich...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 02:26 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

M
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faz.net, 16.06.2020
von Helmut Hartung
Streit um Rundfunkbeitrag
Was sind die Unterschriften wert?

Die Ministerpräsidenten werden der Erhöhung des Rundfunkbeitrags am Mittwoch zustimmen, doch die CDU in Sachsen-Anhalt ist weiter dagegen. Was passiert, wenn der Landtag die höhere Gebühr für ARD und ZDF ablehnt?
[...]
https://faz.net/aktuell/feuilleton/medien/streit-um-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16816453.html

Dann gehen die Intendanten weinend zum BVerfG und verlangen "Rundfunkfreiheit" (d.i. unser Geld), das BVerfG entscheidet für die Rundfunkanstalten, und alle feiern, dass es jetzt "Rechtssicherheit" (d.i. Unterwerfung des Bürgers) gibt.

O.K., das BVerfG entschied schon, dass die Abgabe durch Einschränkung der Aufgabe gesenkt werden kann, aber obwohl Aufgabe der Politik ist, zu definieren, was die Aufgabe des Rundfunks sei, ist es der Rundfunk selbst, der seine eigene Aufgabe bestimmt.

Aber was würde geschehen, wenn die Sache wieder vor dem BVerfG landet? Wie wir wissen, entscheidet dieses Gericht heute A, morgen B, Hauptsache zu Gunsten der Rundfunkanstalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 02:28 von Bürger«

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Wie wir wissen, entscheidet dieses Gericht heute A, morgen B, Hauptsache zu Gunsten der Rundfunkanstalten.
Die Aussage ist so pauschal aber nicht richtig; siehe

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

mit der Aussage

Rn. 151
Zitat
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen.  [...]

Der Staat hat nicht nur die Pflicht, die ÖRR zu finanzieren, sondern auch die Pflicht, die Bürger damit nicht unangemessen zu belasten.

Das Rundfunkvertragswerk besteht nicht nur aus RBStV und RStV; der RfStV wird als Teil des Regelwerkes noch zu wenig beachtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2020, 12:57 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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a) Den "ARD, ZDF etc." sind in den letzten 15 Jahren rund 30 Prozent ihrer Benutzer abhanden gekommen.
--------------------------------------------------------------------
Ein "staatsfernes" Unternehmen, dass 30 % seines Absatzvolumens verliert, muss seine Finanzen um 30 Prozent senken.
Also macht der Bürger P. eine Gegen-Verfassungsbescherde der Absenkung auf 5,5  statt 8 Milliarden Euro. Er beruft sich dann ulkigerweise auf die gleichen Gesetze wie "ARD, ZDF etc." über die Ermittlung des Finanzbedarfes.
Wenn die das riskieren wollen, bitte sehr, dann mögen die den ersten Ball mit der Verfassungsbeschwerde schießen. Dann dürfen sie sich nicht wundern, dass der Gegenschuss den Ball ins eigene Tor befördert. 


b) Darin wird der Bürger P. Screenshot von 2010 beifügen: 
-------------------------------------------------------
Als das Gesetz über den Rundfunkbeitrag geschaffen wurde, war in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz der Zuständige
"Gesetzgebung der Medien...Vorbereitung von Staatsverträgen" (StK RP wirkt bundesweit):
ein Herr Dr. Tim Schönborn.

Im Rundfunkrecht wurde in jenen Jahren festgeschrieben; wie die KEF die Schaltstelle der Finanzmacht wird für "ARD, ZDF etc.".


c) Dann kommt Screenfoto 2: von 2020
-------------------------------------------------------
Im damit gemachten Bett der Finanzmacht KEF, wer sitzt da?
"an die Staatskanzlei organisatorisch angebunden: Geschäftsstelle der ...KEF"

Und wer ist es, der das damals geschaffene zentrale Machtinstrument von "ARD, ZDF etc." lenkt:
"Dr. Tim Schönborn (Geschäftsführung".


d) Noch Fragen? Ja doch:
---------------------------------
Durchwahlnr. des Chefs Dr. Hamann für Medienrecht bundesweit: 2010 wie auch 2020:
(Foto 2010):   4731
Durchwahlnr. Dr. Schönborn (Foto 2020): 4730
Das lässt vermuten: Die beiden sind nur durch eine dünne Bürowand voneinander separiert. Die Medienmacht im Land hat dort ihren Platz? Oder nicht? Wie sehr ihr das?

Sorry, hatte ganz vergessen, die KEF ist ja eine "unabhängige" Kommission. 


e) Noch Fragen? Ja doch:
----------------------------------------
Aktuell soll durch den vorgesehenen Medienstaatsvertrag 2020 die Finanzentscheid-Macht der KEF auf das Internet ausgeweitet werden, indem ab Januar 2021 die Staatskontrolle des Internets eingeführt wird, finanziert aus der Rundfunkabgabe.
Unsere Hauptaufgabe ist ab sofort nicht mehr Rundfunkbeitrag, sondern Schutz der Freiheitsrechte vor drohender Staatskontrolle für allen Austausch der Zukunftswelt.
Ich verzage an der Gleichgültigkeit, wie über alles Mögliche diskutiert wird, weil eine Staatskontrolle des Internets anscheinend derart unvorstellbar ist, dass @pjotre Kassandra sich vorkommt wie ein Rufer in der Wüste. Köpfe umschalten! Es gibt kaum Wichtigeres als dies unvorstellbare Gesetzprojekt!
Die Erhöhung der Rundfunkabgabe - dieser Thread - ist bereits weiterer Mosaikstein aus Mainz, der Informationsfreiheit und dem Pluralismus ein Staatsdiktat überzustülpen.

f) Wichtige Bitte: Wer hat weitere Infos über die personellen Verflechtungen?
----------------------------------------------------
Nicht nur StK RP, sondern der gesamte Hintergrund der Gesetzgebungsverfahren von 2010 bis heute, laut Art. 20 GG haben Bürger das Recht auf Öffentlichkeit und dafür dürfen und sollten wir Gebrauch machen.

Für anhängige und künftige Verfahren soll der gesamte Hintergrund der sichtbaren und auch der teils "grauen" Eminenzen in ein listenmäßiges Schaubild überführt werden. Das ist intern in Arbeit und es arbeiten bereits mehrere mit beim Sammeln der Mosaikstein-Fakten - Stil siehe oben. Wir brauchen mehr davon.

Beispiel: Hat Herr Schönborn nun Beamtentarif oder was erhält der Geschäftsführer der KEF als Vergütung? Wer klärt das? - Freiwillige vor!
 
Vorstehend, soweit Meinungen, im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.


Edit "Bürger": Siehe und diskutiere dazu bitte in nunmehr eigenständigem Thread unter
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 02:18 von Bürger«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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...
mit der Aussage

Rn. 151
Zitat
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen.  [...]

Der Staat hat nicht nur die Pflicht, die ÖRR zu finanzieren, sondern auch die Pflicht, die Bürger damit nicht unangemessen zu belasten.
...

Da hast Du das BVerfG nicht richtig verstanden. Es ging nicht um die Belastung der Bürger, sondern darum, dass die Abgabe nicht so teuer wird, dass Bürger ihre Geräte abmelden und die Anstalten weniger Geld bekommen. Also die Informationsfreiheit des Bürgers wird der "Rundfunkfreiheit" (Geldgier) der Anstalten unterstellt, obwohl die ursprüngliche Idee des öffentlich rechtlichen Rundfunks das Gegenteil war:
Einschränkung der Rundfunkfreiheit, um der Informationsfreiheit mit Vielfalt zu dienen.

Dieses Problem wurde endgültig mit der Zwangsabgabe gelöst. Jetzt darf die Abgabe beliebig hoch werden, eine Befreiung duch Wegwerfen der Geräte ist nicht mehr möglich, die Höhe der Abgabe hat also keinen Einfluss mehr auf den Informationszugang. Das BVerfG segnete diese "Lösung".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 02:15 von Bürger«

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Das Problem ist, dass niemand die Einhaltung des "Rahmens des gesetzlichen Funktionsauftrags" überprüft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rolle der KEF zugeschoben, die hat aber einfach gesagt, dass sie das nicht tut und damit war die Sache erledigt. Also läuft heute Fußball.
Auf dem normalen Klageweg ist dem nicht beizukommen, denn die Anstalten waschen ihre Hände in Unschuld. Man müsste die KEF bzw. deren Leiter auf Schadenersatz nach §839 BGB verklagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 00:59 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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@NichtzahlerKA:
Zitat
Man müsste die KEF bzw. deren Leiter auf Schadenersatz nach §839 BGB verklagen.


Ja, tu mal - für die ganz niedrigen Kosten finden sich vermutlich ein paar Mitfinanzierer.
------------------------------------------------------
Meinung - im Forum keine Rechtsberatung - :
Nur den Eigenschaden geltend machen, z.B. 100 Euro als Überhöhung der eigenen Rechnung für Zeit ab 2013.
Für bundesweiten Gesamtschaden hat man glücklicherweise sowieso keine Aktivlegitimation - kein Klagerecht nach BGB. Aber das muss man am besten schon in der Klage auf das Eigeninteresse beschränken, damit der Gegner nicht auf die Schnapsidee einer negativen Feststellungsklage über gewaltige Summen kommen kann.


Was bringt das?
-----------------------
Formell gar nichts. Die Klage wird vermutlich verloren werden.
Real aber eine ganze Menge: Es wird ja die angebliche Unabhängigkeit der KEF in Frage gestellt und die angebliche Berechenbarkeit von "angemessener" Finanzierung.

Letzteren ökonomischen Schwachsinn könnten nur Juristengehirne erdenken und daraus ein gewaltiges Rechtsprechungsgebäude des wirtschaftswissenschaftlichen Schachsinns ersinnen.
Gott erbarme dich deiner Juristen, ihr einzigartiges Genie ist immer im bekannten Grenzbereich vom Genie zum ... ach, ich sag's nicht, wir sind ja nicht so hier im Forum, nachlesen bei Nietzsche und wie er endete.

Der winzige Prozess über 100 Euro gibt also Gelegenheit, genau diese Unmöglichkeit der Bestimmbarkeit von "angemessen" zum Thema zu machen, also das gesamte System über die Hintertür zu kippen. Bis LG-Ebene muss man finanzieren - also auch ein RA nötig.
Man führe aber alles schon beim AG-Verfahren in die Akte, weil ein RA Hemmungen hätte, 100 Seiten Nachweis als Einreichung beim LG zu verantworten - muss ja seine Anwaltslizenz als "Organ der Rechtspflege" immer im Auge haben. Aber was der ungehörige Bürger da schon in die Akte einführte, kann der Anwalt dann trotz aller Sitthaftigkeit nicht ungeschehen machen.


Gegen wen ist zu klagen?
----------------------------------
Wer ist der "Leiter" der KEF?

"Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0

Es wird als Vermutung (Vermutung!) davon ausgegangen, dass an dieser Stelle die KEF-Berichte getextet werden (400 Seiten?) und von den vielbeschäftigten und ämterreichen Kommissionsmitgliedern dann im Rundfrage-Verfahren abgezeichnet werden.

"Gremiumsbeschlüsse" über 1000 Sachen auf einigen 100 Seiten -
ein kollektives Greuel schon immer, eine Beleidigung und absolute Peinlichkeit für die menschliche Intelligenz,
aber homo sapiens braucht anscheinend diese unterzeichnende "Herdisierung" von Textvorlagen für seine Unterwerfung im Sinn von "absoluter Wahrheit". So verkaufen sich Pseudo-Wahrheiten am besten? 

So, wann startet die Klage?
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Da sollte auch jemand sich dann um die Pressearbeit kümmern. Das wird sehr viele interessieren.


Anwaltskosten / Risiko?
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Es gitl die generelle Regel, dass der Gegner nicht einfach die Anwaltskosten willkürlich aufblähen kann:
https://www.lhr-law.de/thema/rechtsanwaltsverguetung/

Dort z.B.: "Der Umfang beschränkt sich grundsätzlich auf die nach dem RVG zu berechnenden außergerichtlichen Prozesskosten."

Quellensuche per GOOGLE beispielsweise wie folgt: 
      Prozess Schadensersatz gegnerischer Anwalt besondere Kosten


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Nein, nein! Der Funktionsauftrag ist so schwammig definiert, dass die Anstalten uns zwangsverkaufen können, was sie wollen.

Ich empfinde allein Zwangsverkauf abscheulich, hier ist aber eine Steigerung des Zwangsverkaufs wegen der als Rundfunkfreiheit getarnten Willkür. Aber die Politik hat es durchgesetzt, die Gerichte gesegnet.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
d) Noch Fragen? Ja doch:
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Durchwahlnr. des Chefs Dr. Hamann für Medienrecht bundesweit: 2010 wie auch 2020:
(Foto 2010):   4731
Durchwahlnr. Dr. Schönborn (Foto 2020): 4730
Das lässt vermuten: Die beiden sind nur durch eine dünne Bürowand voneinander separiert. Die Medienmacht im Land hat dort ihren Platz? Oder nicht? Wie sehr ihr das?

Wie kommt man auf das schmale Brett, dass diejenigen, die aufeinander folgende Durchwahlen nutzen, physisch eng benachbart sein müssen? Schon seit ISDN-Zeiten sind Vermittlungs-/Telefonanlagen letztlich Computer, die eine weitgehend freie Verteilung der Rufnummern auf die Infrastruktur erlauben. Dies gilt noch mehr für die zunehmende Verbreitung von IP-Telefonie, bei der Telefonie als Anwendung auf der für Daten etablierten Infrastruktur verstanden wird. Separate Telefonkabel, Relais etc. fallen weg. Man kann also seinen Arbeitsplatz innerhalb des WDR fast überall hin verlegen und dabei seine Nummer mitnehmen. Bei vielen Firmen funktioniert das sogar Standort-übergreifend.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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 @drboe :
Zitat
Wie kommt man auf das schmale Brett, dass diejenigen, die aufeinander folgende Durchwahlen nutzen, physisch eng benachbart sein müssen?

Wie kommt man auf das schmale Brett, dass wir das nicht wissen? Alles Taktik.
Sondern: Die Nummenzuteilung umfasst einen Prestige-Effekt. Ob das hier stimmt oder nicht, ist mir egal. Ich stelle das mal so in den Raum und warte auf die dann hoffentlich kommenden Fakten.  (Smalltalk-Deutsch: "auf den Busch klopfen".) Deshalb sind ja dort die Fragezeichen gemacht. - Der Gegner manipuliert am laufenden Band, aber das können wir auch.


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Nein, nein! Der Funktionsauftrag ist so schwammig definiert, dass die Anstalten uns zwangsverkaufen können, was sie wollen.

Ich empfinde allein Zwangsverkauf abscheulich, hier ist aber eine Steigerung des Zwangsverkaufs wegen der als Rundfunkfreiheit getarnten Willkür. Aber die Politik hat es durchgesetzt, die Gerichte gesegnet.
Die KEF hat zu überprüfen
Zitat
ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten.
Für mich heißt das: Kein Geld für Fußball. Fußball zwangszufinanzieren lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen, da er sonst einfach woanders liefe. Es gibt schlicht keinen begründbaren Mehrwert und folglich keine Gegenleistung für diesen Beitragsanteil.
Außerdem hat die KEF mehrfach rundfunkleistungsferne Geldgeschenke durchgewunken. Da ist der Betrug am klarsten.


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NichtzahlerKa, die KEF hat vielleicht zu überprüfen, dass es im Rahmen des Auftrags ist, aber der Rahmen, Grenzen, gibt es nicht. Genau da weigern sich die Politiker, ihre Aufgabe zu machen. Fußball gehört zu Programm, wie auch Sachen, die man wohl Pornographie nennen kann. Da kann leider die KEF nichts sagen.

Der Auftrag, den die Politiker den Anstalten gaben, ist eher eine allgemeinste Vollmacht oder ein Blankoscheck als ein Auftrag.


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Es gab mal einen Bericht der KEF, den die KEF wieder von ihrer Internetseite entfernt hat.
Ich hänge ihn an und zitiere daraus:

Zitat
Preissteigerungen von Auftragsproduktionen werden im Rahmen des Verfahrens der Kommission im Regelfall durch die rundfunkspezifische Steigerungsrate abgebildet. Die Kommission akzeptiert aber, dass die beabsichtigten Verbesserungen zu Gunsten von Produzenten und Urhebern in diesem Ausnahmefall zu einem Mehraufwand außerhalb des Regelverfahrens führen. Sie erwartet von den Anstalten einen detaillierten Nachweis über die Verwendung des zusätzlichen Aufwands im Jahr 2017.

Mir ist nicht bekannt, dass es diesen Nachweis gab. Mir ist ferner nicht bekannt, dass wir mit Zwangsbeiträgen zum Finanzglück von "Produzenten und Urhebern" beitragen müssen. Das ist eine verbotene medienpolitische Maßnahme.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht20/Zusatzinformation_2_Zusaetzlicher_Programmaufwand.pdf (gelöscht, siehe Anhang)
Hier findet man mehr zu den Wünschen der Lobbyisten:
http://www.regieverband.de/de_DE/magazine/194918/index (gelöscht)
Hier der Wayback-Link mit dem Feindbild oben druff:
https://web.archive.org/web/20161024124658/http://www.regieverband.de/de_DE/magazine/194918/index
und hier die Stellungnahme der ARD dazu:
http://www.ard.de/download/1016420/Eckpunkte_fuer_ausgewogene_Vertragsbedingungen_bei_Produktionen_von_Mitgliedern_der_Allianz_Deutscher_Produzenten___Film___Fernsehen_im_Auftrag_der_ARD_Landesrundfunkanstalten.pdf (gelöscht)
Es könnte jetzt unter diesem Link (geändert?) weiterexistieren:
https://www.ard.de/download/4966170/ARD_Eckpunkte_fuer_ausgewogene_Vertragsbedingungen_und_eine_faire_Aufteilung_der_Verwertungsrechte_Eckpunkte_2_0.pdf
Zitat
Mit den vorliegenden Eckpunkten sollen Produzenten nicht in eine sogenannte »Gap-Finanzierung« gedrängt werden . Falls der Produzent eine festgestellte Finan-zierungslücke nicht übernehmen, der Sender die Produktion aber weiterhin beauf-tragen möchte, wird entweder der Aufwand der Konzeption gemeinsam verringert oder die Produktion als vollfinanzierte Auftragsproduktion ausgestattet.

Der Beitragszahler trägt also heutzutage das unernehmerische Risiko der Produzenten. VIELEN DANK KEF (wo ist der Smilie mit dem 3. Finger?)
War alles in meiner Klage. Meine Klage wurde vom Gericht leider nicht gelesen und rechtswidrig abgebrochen.



Witzigerweise stand das in keinem KEF-Bericht, das war ein Sondergutachten der KEF. Es gibt auch eins zur Altersvorsorge (ich habs noch).


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Der Auftrag von den Anstalten an Produzenten ist etwas ganz Anderes als der Auftrag der Politik an den Rundfunkanstalten. Das einzige Gemeinsame ist: Beide belasten den Bürger.


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