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Autor Thema: Zwangsvollstreckung der Stadt Cottbus trotz Hartz4 Befreiung  (Gelesen 9152 mal)

H
  • Beiträge: 9
Heyho,

Person H hat leider ein Problem.
Sie ist seit Jahren Hartz 4 Bezieher und hat immer per Brief natürlich ihre Befreiung abgeschickt.  Nur kamen sie anscheinend nicht an? oder wurden akzeptiert?
Keine Ahnung wie deletantisch die dort arbeiten.
Nun gut, Person H wohnt quasi an zwei Orten weil sie ein Kind hat und natürlich die meiste Zeit bei der Mutter ist. Briefe der GEZ kamen eigentlich nur Rechnungen an sonst nichts und natürlich hat sie ihre Befreiung ordnungsgemäß abgeschickt.
Letzte Woche hatte sie auf einmal Vier Briefen des Beitragsservice im Briefkasten, samt einem Brief der Stadt und es waren von Pfändung Androhung bis eben Zwangsvollstreckung alles dabei.

So jetzt hat sie eben die Frage, reicht es nochmal aus, alles zu kopieren und dem Beitrag mitzuteilen, dass sie befreit ist?
Anscheinend ist der Fehler ja irgendwie auf ihrer Seite und vor allem, was kann sie der Stadt schreiben?

Anm. Mod seppl: Beitrag und Folgebeitrag wurden nachanonymisiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 13:07 von seppl«

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  • Beiträge: 3.266
Ich würde zuallererst die Vollstreckung stoppen und dafür der Stadt mitteilen:

Zitat
Ich bin Hartz4 Bezieher und deshalb vom Rundfunkbeitrag befreit. Es liegt eine Fehlbearbeitung beim Beitragsservice vor. Bitte weisen Sie das Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung zurück. Anlage: Kopie der Bescheinigung zum Hartz4 Bezug.

Sämtliche weitere Briefkommunikation NICHT mehr nach Köln zum Beitragsservice, sondern, wenn überhaupt, direkt zum Beitragsservice des RBB senden.

Das Schreiben an die Stadt muss entweder persönlich eingereicht oder per Fax rechtskräftig versendet werden. Ein Telefonat vorab mit dem Gerichtsvollzieher kann hier nützlich sein und den Verwaltungsweg beschleunigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 20:55 von DumbTV«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H
  • Beiträge: 9
Danke für die Antwort, rechtskräftig per Fax, was heißt das genau?

Grüße


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  • Moderator
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Es heisst einfach: Per Fax schicken, weil dadurch nachgewiesen werden kann, wann und dass der Brief abgeschickt wurde.
Aber hier ist der Fall so klar, dass ein Anruf beim GV schon reichen könnte. Sollte er sich querstellen (glaube ich nicht), dann trotzdem das Fax an ihn absenden!
"Querstellen" ist auch, wenn er sagt, das müsse man selbst mit dem Beitragsservice klären.

Viel und schnellen Erfolg!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 10:00 von seppl«
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H
  • Beiträge: 9
Okay dann setzt Person H ein Brief auf und schickt ihn per Fax.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 12:55 von seppl«

  • Beiträge: 7.371
dass ein Anruf beim Gerichtsvollzieher schon reichen könnte.

Wenn es denn überhaupt die Aktivität eines GV hat, was in den eigenen Fällen nie der Fall war.

Diese "Ankündigung der Zwangsvollstreckung", wie sie sicherlich seitens der Stadt gekommen ist (?), ist lt. Auskunft BVerfG übrigens kein Verwaltungsakt, der selbst als solches angreifbar wäre.

D.h., auf diesen "Wisch" vorgenommene Kontopfändungen entsprechen nicht der gesetzlich vorgegebenen Weise.

Seitens der Staatskanzlei des Landes Brandenburg "freut" man sich übrigens, die Fehlleistungen der Kommunen des Landes Brandenburg auf den Tisch zu bekommen und auf die allgemeine DDR-Staatshaftung hingewiesen zu werden, die ja im Land Brandenburg als Landesrecht fortbesteht. Wenn das Land seine Kommunen nicht zur Ordnung ruft, hat es letztlich eben selber die A-Karte, denn auf das Verschulden des Landes kommt es nicht an; es genügt, daß es für die Einhaltung der landes-, bundes- und völkerrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 20:57 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.266
Danke @pinguin. Hier ist es erstmal wichtig, bei der klaren Sachlage die eventuelle Vollstreckung vom Tisch zu kriegen. Bitte die Anleitung dazu so knapp und verständlich wie möglich halten. Falls ich etwas nicht bedacht habe, was speziell für Brandenburg gilt, bitte nur verbessern.


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@seppl
Cottbus befindet sich in Brandenburg, und, nein, die Aussage des BVerfG dazu, daß "Ankündigungen der Zwangsvollstreckung" keine Verwaltungsakte sind, gilt nicht nur für Brandenburg.

Der Themenstarter müsste die Schreiben, die Person H seitens ihrer Stadt erhalten hat, schon mal klar benennen, um überhaupt weiterführende Aussagen tätigen zu können.

Anm. Mod. seppl: @pinguin: Der Themenstarter (Hustanfall) ist derjenige, der eine Fragestellung hatte. Bitte diesen deshalb direkt adressieren unter Berücksichtigung seines/ihres Vorwissens und Wunsches.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 13:09 von seppl«
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H
  • Beiträge: 9
Also leider weiß ich nicht genau was ihr meint.

Person H soll an die Stadt schreiben, dass sie Hartz 4 Bezieher ist, ihre Befreiungen abgeschickt hat sie aber anscheinend der Beitragsservice es versäumt hat?
Keine Geschichte dazu, wieso, weshalb?

Soll ich den Brief mal Online stellen oder sind die hier bekannt?
Geht um eine Summe von 217€ (da war Brief wahrscheinlich sogar teurer).


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  • Beiträge: 7.371
Soll ich den Brief mal Online stellen ?
Möglich wäre das, aber bitte nur in voller anonymisierter Form; da werden Dir die Mods sicher gerne behilflich sein, damit das forenkorrekt aussieht?


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Ja, bitte den Brief online stellen. Alle Namen, Telefonnummern und Aktenzeichen/Beitragsnummern dazu anonymisieren.

In Cottbus ist es, wie ich eben gelesen habe, die Stadtkämmerei, die vollstreckt. Also die wird dann angeschrieben. Es läuft in allen Bundesländern etwas anders.


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Ich hoffe das ist okay so


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Es ist, wie vermutet; dieses Dokument ist lt. Auskunft BVerfG kein Verwaltungsakt.


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H
  • Beiträge: 9
Was könnte Person H nun tun?


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Es ist, wie vermutet; dieses Dokument ist lt. Auskunft BVerfG kein Verwaltungsakt.

...und was soll "Hustenanfall" damit anfangen?

Praxistipp habe ich oben schon gegeben. Die Vollstreckungsstelle braucht keine Erklärungen. Sie will einfach nur vollstrecken. Wenn man sie überzeugen kann, dass etwas grundlegend schiefgelaufen ist, geht sie das Risiko nicht ein, die Verantwortung für eine Fehlvollstreckung zu übernehmen.

Und bitte: Auch wenn da steht: nur telefonisch oder per EMail: Per Fax schicken. Das Nachweisdokument Hartz4 ist wichtig.

Es hat ja noch bis zum 18.06. Zeit. Viel ist es nicht, aber man kann da noch was tun...


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