@seppl
Cottbus befindet sich in Brandenburg, und, nein, die Aussage des BVerfG dazu, daß "Ankündigungen der Zwangsvollstreckung" keine Verwaltungsakte sind, gilt nicht nur für Brandenburg.
Der Themenstarter müsste die Schreiben, die Person H seitens ihrer Stadt erhalten hat, schon mal klar benennen, um überhaupt weiterführende Aussagen tätigen zu können.
Anm. Mod. seppl: @pinguin: Der Themenstarter (Hustanfall) ist derjenige, der eine Fragestellung hatte. Bitte diesen deshalb direkt adressieren unter Berücksichtigung seines/ihres Vorwissens und Wunsches.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;