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Autor Thema: Ist Täuschung eines Parlaments als Straftat verfolgbar?  (Gelesen 5332 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@NichtzahlerKa: wieso sollte die Aussage des Vorsitzenden der KEF zum Aufbrauchen der Rücklagen ein Wunschtraum der öffentlich-rechtlichen Anstalten sein? Wenn jemand den Umfang und das Abschmelzen der Rücklagen beziffern kann, dann die Mitglieder der KEF.  Dass die Rücklagen aufgebraucht würden, lässt sich zudem problemlos im 20. Bericht der KEF nachlesen, in dem steht:

Zitat
Dieser erhöhte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 kann zum Teil bereits durch höhere laufende Erträge aus Rundfunkbeiträgen gedeckt werden. Daher weist die Anmeldung der Rundfunkanstalten noch einen zusätzlichen Finanzbedarf von 2.025,2 Mio. € aus. Davon entfallen auf die ARD 1.558,3 Mio. €, auf das ZDF 383,0 Mio. € und auf das Deutschlandradio 83,8 Mio. € (vgl. Tz. 11).

Durch die Anrechnung der Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 von insgesamt 1.589,5 Mio. € wird dieser Fehlbetrag weitgehend gedeckt. Der angemeldete ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt danach insgesamt 435,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. €, das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. € und das Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von 44,5 Mio. € an. Zu den 435,7 Mio. € kommt noch ein angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf von ARTE in Höhe von 34,9 Mio. € hinzu (vgl. Tz. 11 f.).
Quelle: 20. Bericht der KEF, zu laden über https://kef-online.de/

Der Überschuss aus 2013-2016 betrug eigentlich mehr als 1,9 Milliarden Euro. Von diesem durften die Anstalten einen Teil von ca. 350 Mio. Euro sofort verbrauchen. Zusammen mit den für 2017-2020 erwarteten Einnahmeüberschüssen von 542,2 Millionen Euro ergaben sich mehr als 2 Milliarden, die die Anstalten zusätzlich verbrauchen durften. Und man darf sicher sein, dass sie dies auch gemacht haben. Die Steigerung der Ausgaben belief sich auf 3.534,2 Millionen Euro oder knapp 10 Prozent bezogen auf die Periode zuvor.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 21:12 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Zitat
Dieser erhöhte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 kann zum Teil bereits durch höhere laufende Erträge aus Rundfunkbeiträgen gedeckt werden.
Quelle: 20. Bericht der KEF, zu laden über https://kef-online.de/
Siehe Hervorhebung in Rot; ist faktisch die Aussage, daß der Rundfunkbeitrag im Zeitraum zu groß war und der den notwendigen Teil übersteigende Anteil im europäischen Rahmen einer ungenehmigten Beihilfe entspricht.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: das ist richtig und ergibt sich ebenfalls auf dem KEF-Bericht, aus dem ich die Höhe der Schätzung, nämlich 542,2 Millionen Euro entnommen habe. Die KEF wollte den sogn. Rundfunkbeitrag ab 2017 weiter senken und damit die Rücklagen mittelbar an die Bürger zurückzahlen. Wie schon 2015 bei der Senkung des Beitrags haben die Ministerpräsidenten sich diesem Vorschlag widersetzt. Die Prognose des Überschusses war so gesehen die vorhersehbare Folge unverändert zu hoher Zahlungen. Die Begründung war, dass damit ein starker Anstieg 2020 verhindert werden könnte.
Nun sollte man aber die Funktion und Position der KEF nicht überbewerten. Erkennbar müssen sich die Ministerpräsidenten und -innen nicht um die Empfehlung der KEF kümmern. Aufgabe der KEF ist es so zu tun, als würden sie die Ausgabewünsche der Sender begrenzen. Die Sender reichen daher „plausible“ Kalkulationen ein, die an einigen Stellen deutlich zu hoch angesetzt werden, und zwar so, dass die KEF diese feststellen kann. Das nimmt die KEF zum Anlass einen Kürzungsfaktor zu ermitteln. Im Ergebnis ist allen Seiten gedient: die Sender bekommen regelmäßig mehr Geld. Die KEF simuliert eine Prüfung und weist damit ihre Existenzberechtigung nach. Das Bundesverfassungsgericht darf sich in dem Glauben wiegen, seinen Forderungen würde entsprochen, und die Länder legen im Zweifel den sogn. Rundfunkbeitrag so fest, dass die Sender sehr zufrieden sein können, ganz ohne dass sich jemand aus diesen Gruppen beschwert. Der einzig Dumme ist, wie könnte es anders sein, der Bürger. Der wird einerseits gemolken und bekommt dafür andererseits ein eher minderwertiges Programm. Und er darf „kostenlos“ den Sonntagsreden der Politiker lauschen, die ihm erklären wollen, dass er das beste Programm bekommt, das ihm von unabhängigen Sendern serviert wird, was die „Demokratie“ in der der Bürger angeblich lebt, sichert. Nach 70 Jahren dürfte ein nicht unbeträchtlicher Teil der Politiker und Rundfunkmacher diesen von ihnen verbreiteten Unsinn selbst glauben. Wir leben bekanntlich in der schönsten aller Welten. Wer also sollte sich getäuscht fühlen?

M. Boettcher


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Der Teufelsfuß ist ja, dass die KEF nicht unabhängig ist, sondern von der gleichen Exekutive kommt, die offiziell auch die Landesrundfunkanstalten installiert hat. Die KEF müsste direkt aus den Landesparlamenten heraus begründet werden.

Wie das BVerfG meinen kann, dass die KEF unabhängig sei, kann ich nicht verstehen. Nicht einmal die Statuten der KEF sind bekannt. Die KEF ist doch überhaupt kein demokratisches Organ. Genausoschlecht könnte auch eine IHK eine bestimmte Höhe der Rundfunkfinanzierung empfehlen.

Ich hoffe, dass das BVerfG bei seiner weiteren Analyse der Rundfunkfinanzierung es auch irgendwann merkt, dass man in der Sphäre der Exekutive sich immer gehörig Schampus einschenkt, unterstützt von einer geframeten Judikative. Und die Legislative darf nur zuschauen und jasagen.

"Landtag hat nur notarielle Funktion". Geht's noch?!?

Das ist eine krasse Täuschung der Parlamente, die auf Framing und auf arbeitsmäßige Überlastung der Abgeordneten abzielt (so dass z.B. §10a RBStV unbemerkt mit durchgewinkt wird). Betrug ganz klassisch, oder?



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Wer also sollte sich getäuscht fühlen?
Europa, bzw. die Europäische Union und deren weitere Mitgliedsländer, deren Anzahl neben Deutschland derzeit 26 beträgt.
- Einhaltung der Grundrechte;
- Einhaltung des Verbraucherschutzes;
- Einhaltung in Belangen der Gleichbehandlung der Unternehmen;

Um mal 3 Bereiche zu benennen, in denen sich andere EU-Länder in Belangen des Rundfunks/der Medien von D verarscht fühlen könnten.


Edit "Bürger": Danke für die Bemühung der Rückbesinnung auf das eigentliche Kern-Thema, welches hier lautet
Ist Täuschung eines Parlaments als Straftat verfolgbar?

@alle > Hier bitte keine weitere Vertiefung der KEF sowie deren Strukturen und Verfahren - sIehe dazu u.a. auch unter
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und KEF: Chefetagen - hinter den Kulissen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33832.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Keine Unterstützung für
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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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