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Autor Thema: Ist Täuschung eines Parlaments als Straftat verfolgbar?  (Gelesen 6909 mal)

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1. Das vielleicht wichtigste Element für die Mängel von "ARD, ZDF etc." ist Täuschung der Landtagsabgeordneten?
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Hier einmal die Veranschaulichung an einem Mini-Beispiel, weil sofort begreifbar, wie das funktioniert: 
("Unendlich" viel schlimmer beim geplanten "Medienstaatsvertrag 2020".)


2. Gesichtet wurden mehrere Vorlagen der jeweiligen Landesregierung
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zur Abstimmung über den "Meldedatenabgleich 2022" und dann alle 4 Jahre. Keine der Vorlagen war frei von fundamentalen Fehlern. Bei voller Wahrheit wäre die übliche Abnickerei der Landtage vermutlich nie erfolgt. Bei jeder gesichteten Abstimmungsvorlage lag mindestens einer der folgenden Fehler vor:

2a) Den Abgeordneten wurde ein Klartext darüber erspart, dass die Geseztesvorlage gemäß DSK Datenschutzkonferenz als verfassungswidrig einzustufen ist. Man stelle sich die Wahrheit vor: "Liebe Abgeordnete, dies Gesetz ist zwar verfassungswidrig. Aber da der Ministerpräsident das irrtümlich schon abgezeichnet hat, helft ihm, das Gesicht zu wahren, seid bitte so nett, das verfassungswidrige Gesetz zu beschließen. Kommt ja nicht alle Tage vor - man kann ja mal eine Ausnahme machen, bitteschön!"

2b) Es wurde teils behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe die  Meldedatenabgleiche 2014 und 2018 am 18. Juli 2018 als verfassungsgemäß bestätigt. Ist ganz einfach unwahr. Es hat diese erwähnt. Überprüfen musste es nicht (konnte Beschwerden also abweisen - hat es auch), weil gemäß Subsidiaritätsprinzip ja bereits 2 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Berlin vorab zur Entscheidung anstanden.

2c) Es wurde wohl in allen Fällten behauptet, die rund 60 Millionen Datensätze für 2014, 2018 seien gelöscht wurden. Stimmt nicht, siehe die Datenschutzberichte von mindestens einer ARD-Landesanstalt, so aber vermutlich für alle 9.

2d) Es wurde teils oder immer behauptet, OVG-Entscheide hätten Zulässigkeit bestätigt. Stimmt nicht, betraf nur den "einmaligen"(!) Abgleich "2014":

2e) Es wurde teils oder immer vermerkt, dass die KEF "Kommission Finanzbedarf" ermächtigt sei mit einer Quasi-Blankovollmacht, die zukünftigen Meldedatenabgleiche abzusagen. Stimmt nicht. Das verstößt gegen den Gesetzgebungsvorbehalt gemäß DSGVO - nur durch Gesetz aufhebbar.
Diese komische Klausel wurde übrigens erst Anfang Dezember 2019 nachgeschoben. Richtig, im November 2019 hatten die 2 Beschwerdeführer - darunter @pjotre - die vorgeschlagene Rücknahme ihrer Beschwerde verweigert. Sonstige gab es nicht.
"Die KEF" - Büro in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, absolut unabhängig also - nur ein paar Schritte entfernt vom Gesetzestexter-Büro - hat sowieso exakt null Zuständigkeit für Meldedatenabgleiche.

2f) Es wurde meist oder immer auf Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof Bayern hingewiesen. Für den Abgleich "2018" stimmt das in dieser Form nicht?
Der Beschwerdeführer hatte seine Beschwerde zurückgezogen. Aber das Gericht hat trotzdem entschieden. Das ist aber ulkig und im Entscheid ist die ulkige Rechtsgrundlage nachzulesen. Das gibt es im Rechtssystem je nicht - wenn kein Beschwerdeführer mehr, ist ja kein Rechtsschutzinteresse mehr...
Warum das alles? Auf diese Weise konnte das Gericht entscheiden, ohne dass ein Beschwerdeführer war für die Anfechtung des Entscheides (BVerfG, EGMR, EuGH).
Die Behauptung dieses Entscheides ist also zwar faktengerecht, aber ist dieser Entscheid nicht von vornhetein nichtig, weil es an elementarer Entscheidgrundlage fehlt? Es gibt keinen einzigen "Verfahrensbeteiligten".
Die anfängliche Beschwerde war hier vermutlich echt. Aber auch: Im Extremfall könnte man einen Fake-Beschwerdeführer aktivieren, der sodann zurückzieht, so dass der VerfGH Bayern eine Unanfechtbarkeit für einen politisch erwünschten Entscheid herbeiführt. Dann kann es nie mehr einen Beschwerdeführer aus Bayern geben, der es bis zum BVerfG hoch treiben kann, weil das BVerfG ja auf die Subsidiarität verweisen würde, die hier aber durch den Vorentscheid aufgehoben wurde. Subtil... Leicht absurd...

2g) Auf die 2 noch anhängigen Verfassungsbeschwerden wird nicht hingewiesen und auch nicht darauf, dass für diese die Annahme richterlich entschieden wurde Mitte Januar 2020 (mehrere Landtagsbeschlüsse erfolgten diverse Wochen später).


3. Jetzt stellt sich die Frage: Gibt es einen Straftatbestand "Täuschung der Parlamentarier"?
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Beim Einkreisen der Rechtsgrundlagen hilft:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/stgb-auszug-531060

Das führt zu folgenden Fundstellen im StGB Strafgesetzbuch:
§ 90b , §§ 105 bis 108e.

Demnach ist bei Abgeordneten nur "Gewalt" oder "Bestechung" strafbewehrt. Beides ist hier nicht gegeben - oder nur so mittelbar (Bevorzugung für Parteien durch "ARD, ZDF etc."), derartiges reicht nicht.


4. Hat jemand bessere Ideen?
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Das Beispiel unter 2. wurde so detailliert dargestellt, damit jeder anschaulich vor Augen hat, wie etwa das funktioniert. Hier ist auch ziemlich gut eingekreist, welche etwa 3 bis 5 Personen als Koordinatoren in Betracht kommen könnten.

Nun zurück zur ganz konkreten Frage:
Ist die Täuschung von Abgeordneten eine Straftat, sofern sie im Fall der Nichttäuschung mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätten?

Natürlich werden diejenigen, die die Gesetzesvorlagen texten, allesamt nette Gründe haben, wieso sie das subjektiv nicht wussten und auch nicht anders wissen konnten. Es geht also nicht um Vergangenes - wie oben unter 2.
Hier im Forum werden wir sowieso über niemanden Negatives sagen oder denken - ginge ja nur mit realem Recht der Gegenrede.
Es geht darum, zukünftige Wiederholung von derartigem unterbinden zu können.

5. Bitte ganz klar differenzieren:
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Hier geht es nicht um die Frage, was gegen ein schon verabschiedetes verkehrtes Gesetz gemacht werden kann. Es geht um die sehr präzise Frage, ob die ganz einfache Irreführung von Abgeordneten eine Straftat sein kann, sofern der Irreführer über die Fehlinformation rechtzeitig informiert wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2020, 00:23 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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o
  • Beiträge: 1.575
Okay, merci beaucoup.  :D

Wer denn soll die angebliche Straftat der Täuschung von Abgeordneten verübt haben?

Der Büropage, der vor der Sitzung die Drucksache auf die Abgeordnetentische gelegt hat?

Man müsste Ross und Reiter benennen können. Weniger als das geht vermutlich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2020, 00:45 von Bürger«

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@pjotre

Wenn "Täuschung" vorliegt, dann die gegenüber dem Wähler. Aber dieses ist schon in der Historie wohl nichts Neues.

Wenn das

Zitat
"Liebe Abgeordnete, dies Gesetz ist zwar verfassungswidrig. Aber da der Ministerpräsident das irrtümlich schon abgezeichnet hat, helft ihm, das Gesicht zu wahren, seid bitte so nett, das verfassungswidrige Gesetz zu beschließen. Kommt ja nicht alle Tage vor - man kann ja mal eine Ausnahme machen, bitteschön!"

so erfolgt wäre, wäre es Täuschung(?), denn die Abgeordneten sind nicht verpflichtet, alles abzusegnen, was vom MP bereits unterzeichnet ist; sie haben vielmehr die Prüfpflicht in Punkto Übereinstimmung mit Landesrecht, Bundesrecht und europäischem bzw. internationalem Recht. Auf, das Schaden von Land und Bürgern fern gehalten wird.

Der Gesetzgeber ist immer das Parlament, und wesentliche Prozesse muß das Parlament selbst vornehmen; siehe

BVerfGE 58, 257 - "Gesetzesvorbehalt / Parlamentsvorbehalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30979.msg193382.html#msg193382

Zitat
3. Jetzt stellt sich die Frage: Gibt es einen Straftatbestand "Täuschung der Parlamentarier"?

Zitat
§ 100a Landesverräterische Fälschung
(1) Wer wider besseres Wissen gefälschte oder verfälschte Gegenstände, Nachrichten darüber oder unwahre Behauptungen tatsächlicher Art, die im Falle ihrer Echtheit oder Wahrheit für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht von Bedeutung wären, an einen anderen gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um einer fremden Macht vorzutäuschen, daß es sich um echte Gegenstände oder um Tatsachen handele, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer solche Gegenstände durch Fälschung oder Verfälschung herstellt oder sie sich verschafft, um sie in der in Absatz 1 bezeichneten Weise zur Täuschung einer fremden Macht an einen anderen gelangen zu lassen oder öffentlich bekanntzumachen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht herbeizuführen.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat einen besonders schweren Nachteil für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht herbeiführt.

§ 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung
(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Der Versuch ist strafbar.

-> StGB ***

Die Frage ist wohl immer, wer geschädigt wird oder wurde.

Die größere Tragweite hat die Störung der internationalen Reputation der Bundesrepublik Deutschland.
Es könnte ja sein, daß EuGH wie Generalanwalt seitens des ÖRR in Sachen C-492/17 mit "nicht wahren" Aussagen konfrontiert worden sind, die sie selber mangels Kenntnis des dt. Systems gar nicht prüfen konnten? Würde derartiges bei EuGH und/oder EU-Kommission belegbar, würde das wohl in ein Vertragsverletzungsverfahren münden.


*** der besseren Lesbarkeit wegen wurden die Absätze voneinander getrennt.

Das verwenden eines Datenbestandes, den es nicht mehr haben darf, könnte also problematisch sein, wenn er in und für offizielle Dokumente verwendet wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2020, 06:03 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bei voller Wahrheit wäre die übliche Abnickerei der Landtage vermutlich nie erfolgt.

Unsinn! Von den die Regierung stellenden Parteien wird immer (!) abgenickt, was von der Regierung dem Parlament vorgelegt wird. Bei der Abstimmung über das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag ging das so weit, dass über 20 Abgeordnete in einer persönlichen Erklärung ihre Hoffnung ausdrückten, dass das Gesetz, dem sie zustimmen wollten, vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Wer angesichts solcher Possen glaubt, die Abgeordneten würden bei irgend einer Gelegenheit auf die übliche Abnickerei verzichten, kennt das parlamentarische System in Deutschland verdammt schlecht. Die meisten Abgeordneten wissen bei der Verabschiedung von Gesetzen nicht einmal, über was sie jeweils abstimmen, geschweige denn was mögliche Konsequenzen ihrer Zustimmung sind und/oder erkennen nicht, dass in Gesetzen Regelungen versteckt werden, die sich auf völlig andere Gesetze und Sachverhalte beziehen. Das ist meist nicht einmal böse Absicht, sondern schlicht der Komplexität und vor allem der Materialfülle geschuldet, mit der man als Abgeordneter zugeschissen wird, teils noch mit Änderungen unmittelbar vor den Abstimmungsterminen. Gegen den Stab an Mitarbeitern in den Ministerien, die die Gesetzesvorlagen ausarbeiten, hat ein durchschnittlicher Abgeordneter nicht den Hauch einer Chance. Ist er wirtschaftlich von seinem Mandat abhängig, so wird er kaum je gegen die Fraktionsmehrheit bezw. -führung stimmen. Zwar gibt es offiziell keinen Fraktionszwang; allerdings wird bei Aufhebung dieses angeblich nicht existierenden Druckmittels in allen Medien darüber breit berichtet. Und in Koalitionsvereinbarungen wird gemeinsames Abstimmen selbst für die Fälle vereinbart, die nicht Gegenstand der ausgehandelten Themen sind ("wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen").

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2020, 14:01 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
B1.  @drboe hat Recht.
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Es geht also gerade darum, diesen gängigen Ablauf auszuhebeln. Da ist einiges schon gemacht, viel Weiteres in Vorbereitung. Die geplante Staatskontrolle durch den vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" ist etwas derart Unvorstellbares, dass der Einsatz lohnt. Wenn das kommt, wird unser Land ein anderes Land und es würde EU-weit das Schema zum Nachfolgen werden.


B2.  @ope23 : Wer sind die "kausal Verantwortlichen"?
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Hier im öffentlichen Forum sollen mutmaßende Wörter wie "Täter" nicht erfolgen - das hängt mit der Subtilität des Schuldbegriffes zusammen.
Die "kausal Verantwortlichen", das liegt immer relativ klar. In jeder Landesregierung gibt es für Medienrecht rund 3 bis 5 "akdademisch geschulte Verantwortliche", hierbei eine klare Hierarchie der Chefrolle. Eine Verabschiedungsvorlage für das Parlament wird immer recht beweiskräftig die Zustimmung der Texter und des Chefs umfassen.

Diese "dürfen sich subjektiv irren" und wenn sie eine erhaltene Täschung dann in subjektivem Irrtum weitergeben, ist das "entschuldbar". Wenn diese aber noch vorher ausdrücklich auf den Rechtsfehler aufmerksam gemacht wurden, persönlich namentlich adressiert unter Hinweis des Verbots der "Urkundenunterdrückung" des Schriftsatzes, dann sieht die Rechtslage deutlich anders aus, um es hier einmal "neutral zu umschreiben".

B3.  @pinguin : Die konkreten Rechtsgrundlagen
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Vorab, was nicht helfen dürfte:

 § 100a StGB - "fremde Macht" fehlt, ferner, die EU kommt als solche nciht in Betracht.
Würde ich streichen - wäre zu sehr "an den Haaren herbeigezogen".

 § 108a StGB : Das betrifft offenkundig - siehe Gesamttext und Gesetzes-Umfeld - die Stimmabgabe der Bürger bei Wahlen, allenfalls die Wahl von Amtsinhabern durch das Parlament.
Würde ich streichen, trifft nicht.

 § 271 Falschbeurkundung usw.:
Fundstück. Ja. Danke. Das war hier nicht auf der Prüfliste.


B4. Damit hätten wir nun 2 rechtliche Universalwaffen:
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a) Urkundenunterdrückung.
b) Falschbeurkundung.

Das schließt eine wesentliche Lücke jedenfalls nach erstem Anschein. Wie juristisch voll effizient, darauf kommt es nicht immer an. Es genügt, dass etwas potentiell effizient wirkt. Man kann es in die Waagschale werfen. Es ist nicht von der Hand zu wiesen.

Der Begriff "Urkunde" im rechtlichen Sinn ist ja weiter als der übliche Sprachgebrauch - sogar ein Grenzstein eines Grundstücks gilt rechtlich als "Urkunde". Schriftsätze sind als "Urkunde" interpretierbar.

Dieser Thread hat damit schon einmal ein tüchtiges Stück veran gebracht. Ob weitere Rechtsgrundlagen-Funde noch klappen, bleibe offen. Nun ist jedenfalls die wichtigste Argumentlücke gedeckelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2020, 11:47 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 886
Aus aktuellem Anlass bin ich auf dieses Dokument vom 13. Juli 2020 hier gestoßen, in dem die Anstalten ihren Finanzbedarf "erklären".

Information der Landesparlamente über die Haushalts- und Wirtschaftsführung
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, DLR)

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6338vun.pdf

Und schon direkt nach der Einleitung, haben wir die erste Lüge/Parlamentstäuschung:
Zitat von: Seite 11
Dieses  Geld  floss  in  eine  sogenannte  Beitragsrücklage. [...] Die Mittel aus dieser Rücklage werden nun Ende 2020 aufgebraucht sein
Die Sender planen stattdessen sich auch in 2021ff fröhlich aus dieser "Rücklage" zu bedienen (in ihren Finanzplänen).
Ein Abschnitt weiter heißt es
Zitat
Organisationsstrukturen wurden angepasst, Produktionsabläufe optimiert und Personal abgebaut.
Ich halte das alles für glatt gelogen. Immerhin das Personal ist nachweisbar:
21. KEF-Bericht Seite 132: Stichtag in 2015: Gesamtpersonal: 41.480
22. KEF-Bericht Seite 147: Stichtag in 2017: Gesamtpersonal: 43.630
Personalzuwachs in 2 Jahren: Etwa 5%. Damit wächst man wohl noch schneller als der sich aufblähende Bundestag.
Zitat
Gerade  die  2017  begonnenen  und  nachhaltig  angelegten   Strukturprojekte   der   ARD   bilden   einen   Baustein,   Wirtschaftlichkeitspotenziale   und Synergieeffekte zu identifizieren und auszuschöpfen.  So  hat  auch  die  KEF  in  ihrem  Bericht  anerkannt, dass die ARD mit hoher Intensität an der Umsetzung dieser Projekte arbeitet.
Wahrheit:
Zitat
Nach dem Eindruck der Kommission arbeiten die Anstalten mit Intensität an der Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprojekte, um zumindest die angemeldete Ersparnis zu erreichen.
Die Wahrheit ist also, dass man sich selbst kleine Pseudo-Mini-Sparziele in irgendwelchen willkürlichen Feldern setzt und daneben kräftig den Personalstock aufbläht. So kann man in jedem Bereich sparen, wenn man Kosten willkürlich verschieben kann, weil nicht insgesamt gespart wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2020, 12:00 von Markus KA«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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@NichtzahlerKA - Danke! In der kommenden Verfassungsbeschwerde im 500-seitigen Anhang heißt es nun:

Zitat
KEF3.   Wie zuverlässig kontrolliert die KEF den Sparkurs der Sender?

13. Juli 2020: Darlegung des "Finanzbedarfs":
"Information der Landesparlamente über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, DLR)
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6338vun.pdf Und schon direkt nach der Einleitung, haben wir die erste Lüge/Parlamentstäuschung:

Zitat Seite 11: "Dieses Geld floss in eine sogenannte Beitragsrücklage. [...] Die Mittel aus dieser Rücklage werden nun Ende 2020 aufgebraucht sein."

Kommentar:

Die Sender planen stattdessen, sich auch in 2021ff aus dieser "Rücklage" zu bedienen (in ihren Finanzplänen). Zwar, einen Abschnitt weiter heißt es:
"Organisationsstrukturen wurden angepasst, Produktionsabläufe optimiert und Personal abgebaut."

Die Fakten aber jedenfalls bezüglich des Personals:
21. KEF-Bericht Seite 132: Stichtag in 2015: Gesamtpersonal: 41.480
22. KEF-Bericht Seite 147: Stichtag in 2017: Gesamtpersonal: 43.630

Personalzuwachs in 2 Jahren: Etwa 5 %. Beantragte Erhöhrung für 2021ff: "5,00 Prozent minus 1 Cent". Noch Fragen?

Laut Mitteilung an die Parlamentarier: "Gerade die 2017 begonnenen und nachhaltig angelegten Strukturprojekte der ARD bilden einen Baustein, Wirtschaftlichkeitspotenziale und Synergieeffekte zu identifizieren und auszuschöpfen. So hat auch die KEF in ihrem Bericht anerkannt, dass die ARD mit hoher Intensität an der Umsetzung dieser Projekte arbeitet."

Laut KEF-Bericht: "Nach dem Eindruck der Kommission arbeiten die Anstalten mit Intensität an der Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprojekte, um zumindest die angemeldete Ersparnis zu erreichen."

Letzteres erinnert an Zeugnisse für Arbeitnehmer: "Nach dem Eindruck des Arbeitgebers arbeitete er mit Intensität am Bemühen, die von ihm erwarteten Anforderungen zu erreichen."


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das mit dem Aufbrauchen der Rücklage dürfte stimmen. Sie betrug aus dem Zeitraum 2013-2016 gut 1,9 Milliarden Euro. Ca. 350 Mio. Davon durften die Sender sofort verfrühstücken, der Rest ging in die Rücklage  - die KEF wollte diese zur Senkung des Beitrags verwenden. In der laufenden Periode, für die die KEF wieder Überschüsse in Höhe von ca. 550 Mio Euro erwartet, wurden den Anstalten Ausgaben von mehr als 38 Milliarden genehmigt. Das sind - oh wundersame Geldvermehrung! - ca. 2 Milliarden mehr als in der Periode zuvor und passt hervorragend zur Summe der Überschüsse. Schon vor Jahren hat daher der Intendant des BR und damalige ARD Vorsitzende Wilhelm gesagt, dass der Rundfunkbeitrag, gemessen an den Ausgaben, bereits 18,35 € betragen würde. Dazu passt, dass die  86 Cent Erhöhung aus Rundfunkkreisen teils so kommentiert wurde, dass sie effektiv lediglich 1 Cent betragen würde.
Diese 86 Cent sollen sich auf 1,6 Milliarden summieren, just den Betrag, der aus 2013-2016 nachblieb. Es ist klar, dass die Sender künftig mindestens soviel ausgeben wollen wie aktuell. Sie sind daher enttäuscht, dass die Erhöhung von 0,86 € gerade den Status Quo sichert. Würden nun weiterhin „nur“ 17,50€ pro Zwangszahler fließen, fehlen aus Sicht der Sender in der nächsten Beitragsperiode mindestens 1,6 Milliarden Euro. Da die Sender gerade Etats mit kalkulierter Unterdeckung verabschiedet haben, dürfte das Lamento von der zu geringen Finanzierung auch mit der Erhöhung unmittelbar mit dem Jahr 2021 beginnen. Vermutlich plant Thomas „Tom“ Buhrow schon seine Tingeltour des Jammerns durch die Redaktionen.

M. Boettcher


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich denke, das mit den Rücklagen ist ein wichtiger Punkt, der auf jeden Fall stark thematisiert werden sollte.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ich denke, das mit den Rücklagen ist ein wichtiger Punkt, der auf jeden Fall stark thematisiert werden sollte.
Protokollerklärung aus dem Gesetz Nr. 1760 über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 30. November 2011 Amtsblatt des Saarlandes:

In diesem Beitrag wurde bereits darauf hingewiesen, dass die zwangseinbehaltenen Zuviel-Zahlungen des neuen Zwangsrundfunkbeitrages an die Bürger hätte zurückgezahlt werden müssen.
Zitat
(...) Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden. (...)
Quelle:
Sperrkonto der überschüssigen Beiträge: Definition von Überschuss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23149.msg147632.html#msg147632
sowie im gleichen Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23149.msg202851.html#msg202851


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 886
Die Rücklage ist nicht aufgebraucht. Ich spekuliere, nach hinteren Gedächtnisinhalten, dass die Rücklage auch von der KEF gesperrt war und jetzt erst weiter angeknabbert werden darf. Beispiel wirtschaftsplan des RBB:
Zitat
Des Weiteren wird die geplante Entnahme aus der Beitragsrücklage von 10,5 Mio. € im Ertragsbereich des Erfolgsplans berücksichtigt.
Dies sind die Eckdaten des Wirtschaftsplans 2021, den der Rundfunkrat des Senders am Dienstag (1. Dezember) festgestellt hat.
https://www.rbb-online.de/unternehmen/presse/presseinformationen/unternehmen/2020/20201201-rbb-rundfunkrat-stellt-wirtschaftsplan-2021-fest.html
Da steht auch nicht, dass diese Rücklage danach leer wäre. Wenn der RBB noch 10 Millionen +x hat, obwohl der so klein und immer chronisch pleite ist, dann sollten die anderen Rücklagen noch erheblich größer sein.
Wer außerdem am 1. Dezember trotz des absehbaren NICHTBEKOMMENS noch schnell einen Wirtschaftsplan beschließt, der Geld ausgibt, das man nicht hat, der will 1. nicht sparen und 2. eigene Fakten schaffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 21:09 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Gedächtnis ist oft trügerisch!  :) Tatsache ist, dass bereits im Zusammenhang mit der Senkung ab April 2015 die ÖR-Sender den Zugriff auf die Rücklagen forderten. Siehe letztgenannte Quelle.

Zitat
Derzeit ist der Beitrag nur deshalb niedriger, weil die KEF ihn aus Rücklagen um 85 Cent je Haushalt aufstockt. Diese Mittel reichen nur noch bis Ende des Jahres.
Quelle: https://www.rnd.de/medien/rundfunkbeitrag-ist-eine-erhohung-gerechtfertigt-wie-viel-geld-steht-ard-und-zdf-zur-verfugung-OF4ZH5CHGVGXLHEKKE34BM4JBE.html (12/2020)

Zitat
Der große Sprung gegenüber dem jetzigen monatlichen Beitrag von 17,50 € ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass die Rücklage aus den Mehrerträgen der Beiträge bis 2020 aufgebraucht sein wird.
Quelle: Vorsitzender der KEF Fischer-Heidelberger in https://www.meinungsbarometer.info/beitrag/Beitragsruecklagen-der-oeffentlich-rechtlichen-Sender-in-nicht-einmal-5-Jahren-aufgebraucht_1297.html (04/2016)

Zitat
Das überschüssige Geld wanderte stattdessen in die so genannte Beitragsrücklage, die in der aktuellen Beitragsperiode sukzessive aufgebraucht wird. Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm rechnete vor, dass ohne diese Rücklagen der Beitrag schon jetzt bei 18,35 Euro liegen würde. Er wies darauf hin, dass die Rücklagen Ende 2020 aufgebraucht seien, weshalb allein schon die Teuerungsrate eine Anhebung des Beitrags erfordere.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-kosten-ard-zdf-oeffentlich-rechtliche-1.4804384 (02/2020)

Zitat
Öffentlich-Rechtliche wollen Sperrkonten plündern
Diese Reserve - zwischen 2013 und 2016 werden 1,59 Milliarden Euro erwartet - liegt bislang auf Sperrkonten eingefroren. ARD, ZDF und Deutschlandradio brauchen nach eigenen Berechnungen die gesamte Rücklage.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/lifestyle/tv-film/ard-und-zdf-oeffentlich-rechtliche-wollen-sperrkonten-pluendern/12250192.html (08/2015)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 21:08 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das scheint mir tatsächlich nichts anderes zu sein...
Wer außerdem am 1. Dezember trotz des absehbaren NICHTBEKOMMENS noch schnell einen Wirtschaftsplan beschließt, der Geld ausgibt, das man nicht hat, der will 1. nicht sparen und 2. eigene Fakten schaffen.
...als die öffentlich-rechtliche Version der kameralistischen Haushaltsführung. Die wird ja im normalen (Behörden-) Leben immer zum Ende des Haushaltsjahres sichtbar - nämlich wenn dann bis zum Umfallen das Geld zum Fenster herausgeworfen wird, um im nächsten Jahr nicht weniger zugewiesen zu bekommen.

Die öffentlich-rechtliche Variante besteht dann ggü. der klassischen im erweiterten Zielkatalog des maximal möglichen Mehr-Einsackens von Geldern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 21:10 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 886
@Besucher das scheint mir auch so, aber das ist schlimm, denn es sollte eigentlich wirtschaftlich arbeiten wie ein Unternehmen und nicht wie ein Ministerium.

@drboe ich traue meinem Gedächtnis ganz gut. Deine Quellen sind allesamt nur Wunschträume der öffentlich-rechtlichen. Davon muss nichts Realität sein.

Ich habe im KEF-Bericht von diesem Jahr definitiv etwas davon gelesen, dass die KEF JETZT irgendwelche noch gesperrten Mittel für die ARD freigibt. Das kann ja nur sowas sein und ist sicher noch nicht ausgegeben. Wir müssen in die Wirtschaftspläne schauen und nicht in deren Pressemitteilungen. Die behaupten ja auch geradewegs, sie bekämen keinen Teuerungsausgleich - sie lügen der Öffentlichkeit da einfach schamlos ins Gesicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 21:11 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

M
  • Beiträge: 29
Es gab sogar zwei Beitragsrücklagen. Die Zweite sollte dafür sein, den Beitrag über 2021 nicht zu erhöhen. Aber dann hat sich der ÖRR bei den Geldern für die Kabel-Einspeisung verzockt. Hier ein etwas längerer Artikel dazu:

Im Framing-Modus
Wie ARD und ZDF bei der Debatte um die Rundfunkbeitragserhöhung agieren
(02/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33345.0


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