1. Das vielleicht wichtigste Element für die Mängel von "ARD, ZDF etc." ist Täuschung der Landtagsabgeordneten?
-------------------------------------------------------------------------------
Hier einmal die Veranschaulichung an einem Mini-Beispiel, weil sofort begreifbar, wie das funktioniert:
("Unendlich" viel schlimmer beim geplanten "Medienstaatsvertrag 2020".)
2. Gesichtet wurden mehrere Vorlagen der jeweiligen Landesregierung
-------------------------------------------------------------
zur Abstimmung über den "Meldedatenabgleich 2022" und dann alle 4 Jahre. Keine der Vorlagen war frei von fundamentalen Fehlern. Bei voller Wahrheit wäre die übliche Abnickerei der Landtage vermutlich nie erfolgt. Bei jeder gesichteten Abstimmungsvorlage lag mindestens einer der folgenden Fehler vor:
2a) Den Abgeordneten wurde ein Klartext darüber erspart, dass die Geseztesvorlage gemäß DSK Datenschutzkonferenz als verfassungswidrig einzustufen ist. Man stelle sich die Wahrheit vor:
"Liebe Abgeordnete, dies Gesetz ist zwar verfassungswidrig. Aber da der Ministerpräsident das irrtümlich schon abgezeichnet hat, helft ihm, das Gesicht zu wahren, seid bitte so nett, das verfassungswidrige Gesetz zu beschließen. Kommt ja nicht alle Tage vor - man kann ja mal eine Ausnahme machen, bitteschön!"2b) Es wurde teils behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe die Meldedatenabgleiche 2014 und 2018 am 18. Juli 2018 als verfassungsgemäß bestätigt. Ist ganz einfach unwahr. Es hat diese erwähnt. Überprüfen musste es nicht (konnte Beschwerden also abweisen - hat es auch), weil gemäß Subsidiaritätsprinzip ja bereits 2 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof Berlin vorab zur Entscheidung anstanden.
2c) Es wurde wohl in allen Fällten behauptet, die rund 60 Millionen Datensätze für 2014, 2018 seien gelöscht wurden. Stimmt nicht, siehe die Datenschutzberichte von mindestens einer ARD-Landesanstalt, so aber vermutlich für alle 9.
2d) Es wurde teils oder immer behauptet, OVG-Entscheide hätten Zulässigkeit bestätigt. Stimmt nicht, betraf nur den "einmaligen"(!) Abgleich "2014":
2e) Es wurde teils oder immer vermerkt, dass die KEF "Kommission Finanzbedarf" ermächtigt sei mit einer Quasi-Blankovollmacht, die zukünftigen Meldedatenabgleiche abzusagen. Stimmt nicht. Das verstößt gegen den Gesetzgebungsvorbehalt gemäß DSGVO - nur durch Gesetz aufhebbar.
Diese komische Klausel wurde übrigens erst Anfang Dezember 2019 nachgeschoben. Richtig, im November 2019 hatten die 2 Beschwerdeführer - darunter @pjotre - die vorgeschlagene Rücknahme ihrer Beschwerde verweigert. Sonstige gab es nicht.
"Die KEF" - Büro in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, absolut unabhängig also - nur ein paar Schritte entfernt vom Gesetzestexter-Büro - hat sowieso exakt null Zuständigkeit für Meldedatenabgleiche.
2f) Es wurde meist oder immer auf Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof Bayern hingewiesen. Für den Abgleich "2018" stimmt das in dieser Form nicht?
Der Beschwerdeführer hatte seine Beschwerde zurückgezogen. Aber das Gericht hat trotzdem entschieden. Das ist aber ulkig und im Entscheid ist die ulkige Rechtsgrundlage nachzulesen. Das gibt es im Rechtssystem je nicht - wenn kein Beschwerdeführer mehr, ist ja kein Rechtsschutzinteresse mehr...
Warum das alles? Auf diese Weise konnte das Gericht entscheiden, ohne dass ein Beschwerdeführer war für die Anfechtung des Entscheides (BVerfG, EGMR, EuGH).
Die Behauptung dieses Entscheides ist also zwar faktengerecht, aber ist dieser Entscheid nicht von vornhetein nichtig, weil es an elementarer Entscheidgrundlage fehlt? Es gibt keinen einzigen "Verfahrensbeteiligten".
Die anfängliche Beschwerde war hier vermutlich echt. Aber auch: Im Extremfall könnte man einen Fake-Beschwerdeführer aktivieren, der sodann zurückzieht, so dass der VerfGH Bayern eine Unanfechtbarkeit für einen politisch erwünschten Entscheid herbeiführt. Dann kann es nie mehr einen Beschwerdeführer aus Bayern geben, der es bis zum BVerfG hoch treiben kann, weil das BVerfG ja auf die Subsidiarität verweisen würde, die hier aber durch den Vorentscheid aufgehoben wurde. Subtil... Leicht absurd...
2g) Auf die 2 noch anhängigen Verfassungsbeschwerden wird nicht hingewiesen und auch nicht darauf, dass für diese die Annahme richterlich entschieden wurde Mitte Januar 2020 (mehrere Landtagsbeschlüsse erfolgten diverse Wochen später).
3. Jetzt stellt sich die Frage: Gibt es einen Straftatbestand "Täuschung der Parlamentarier"?
---------------------------------------------------------
Beim Einkreisen der Rechtsgrundlagen hilft:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/stgb-auszug-531060Das führt zu folgenden Fundstellen im StGB Strafgesetzbuch:
§ 90b , §§ 105 bis 108e.
Demnach ist bei Abgeordneten nur "Gewalt" oder "Bestechung" strafbewehrt. Beides ist hier nicht gegeben - oder nur so mittelbar (Bevorzugung für Parteien durch "ARD, ZDF etc."), derartiges reicht nicht.
4. Hat jemand bessere Ideen?
---------------------------------------------
Das Beispiel unter 2. wurde so detailliert dargestellt, damit jeder anschaulich vor Augen hat, wie etwa das funktioniert. Hier ist auch ziemlich gut eingekreist, welche etwa 3 bis 5 Personen als Koordinatoren in Betracht kommen könnten.
Nun zurück zur ganz konkreten Frage:
Ist die Täuschung von Abgeordneten eine Straftat, sofern sie im Fall der Nichttäuschung mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätten?Natürlich werden diejenigen, die die Gesetzesvorlagen texten, allesamt nette Gründe haben, wieso sie das subjektiv nicht wussten und auch nicht anders wissen konnten. Es geht also nicht um Vergangenes - wie oben unter 2.
Hier im Forum werden wir sowieso über niemanden Negatives sagen oder denken - ginge ja nur mit realem Recht der Gegenrede.
Es geht darum, zukünftige Wiederholung von derartigem unterbinden zu können.
5. Bitte ganz klar differenzieren:
---------------------------------------------
Hier geht es nicht um die Frage, was gegen ein schon verabschiedetes verkehrtes Gesetz gemacht werden kann. Es geht um die sehr präzise Frage, ob die ganz einfache Irreführung von Abgeordneten eine Straftat sein kann, sofern der Irreführer über die Fehlinformation rechtzeitig informiert wurde.