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Autor Thema: Debatte um Rundfunkbeitrag: Sachsen-Anhalt, Sparforderungen & Corona-Faktor  (Gelesen 1839 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...aber nein/doch, die Rundfunkfinanzierung ist gänzlich staatsfern und mitnichten ein Spielball der Medien- und sonstigen Politik ::) :angel:
Wie aber soll ein Kostenbewusstsein erwirkt werden, wenn es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten geben soll?
Und wieso sollten die beitragspflichtigen "Wohnungsbewohner" eine besondere Finanzierungspflicht haben für "medienpolitische Zwecksetzungen" wie z.B. die Ansiedlung von "Gemeinschaftseinrichtungen" der ARD in bestimmten Bundesländern? ???



medienkorrespondenz, 27.05.2020
Schwierige Gemengelage
Debatte um Rundfunkbeitrag:
Sachsen-Anhalt, Sparforderungen und der Corona-Faktor

Von Volker Nünning

Zitat
[...]

Sticheleien eines Ministerpräsidenten
[...]

Forderungen aus Sachsen-Anhalt
[...]

Reiner Haseloff und Rainer Robra hätten es am liebsten so gehabt, dass der Rundfunkbeitrag über 2020 hinaus stabil bleiben kann, um keine großen Probleme mit den sachsen-anhaltischen CDU-Abgeordneten zu bekommen. Doch eine solche Beitragsstabilität war nie realistisch, nicht zuletzt da sich die Bundesländer seit 2016 nicht auf strukturelle (kostensenkende) Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben einigen können. Staatskanzleichef Robra hatte zuletzt auf eine andere Obergrenze beim Rundfunkbeitrag gehofft: „Ich hätte mir gewünscht […], dass wir mit der KEF bei 17,98 Euro landen würden. Ich nenne dies immer die gelernte Beitragshöhe“, sagte er am 7. Mai im Landtag von Sachsen-Anhalt ausweislich des Plenarprotokolls auf Fragen von Abgeordneten zur geplanten Rundfunkbeitragserhöhung auf 18,36 Euro.

[...] Nun geht es beim Rundfunkbeitrag um einen Aufschlag um die besagten 86 Cent. Und um diese Beitragserhöhung durch den Landtag zu bekommen, will Haseloff letztlich von den Anstalten gewisse Zugeständnisse erhalten [...]. Allerdings ist Haseloffs Agieren verfassungsrechtlich problematisch, weil er de facto seine Zustimmung zu der Beitragserhöhung, also seine Unterzeichnung der Staatsvertragsnovelle, insbesondere an Einsparzusagen der Sender knüpft.

Die verfassungsrechtliche Problematik

Ein solches Junktim ließe sich als Einmischung in die verfassungsrechtlich abgesicherte Programmautonomie der Anstalten werten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem zweiten Gebührenurteil (2007) bekräftigt: „Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.“ [...]

[...] Das Vorgehen von Sachsen-Anhalt, mit Haseloff und Robra vornweg, stößt im Länderkreis auf Kritik: Es sei nicht so, „dass einzelne Länder eine Wunschliste aufschreiben können“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 18. Mai in der Sitzung des Medienausschusses im Mainzer Landtag, die coronabedingt als Videokonferenz stattfand. Die SPD-Politikerin koordiniert auch die Arbeit der Rundfunkkommission der Länder.

[...] Es gebe „eine Reihe von Bundesländern, ob im Osten oder im Westen, ob neue oder alte, die haben keine ARD-Gemeinschaftseinrichtung“, erklärte Raab und nannte hier Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Beispiele. Das Gefüge sei „im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland so gewachsen“. Im Osten sei in Erfurt der Kinderkanal (Kika) von ARD und ZDF angesiedelt worden. Im Länderkreis sei es immer ganz wichtig, auf ganz Deutschland zu schauen, so Raab. Es könne auch nicht immer sein, dass man bestellt und alle anderen lieferten. [...]

Wenn der BR immer „Njet!“ sagt
[...]

ARD-Kulturplattform: Zuschlag für den MDR
[...]

Abweichen vom KEF-Vorschlag wegen Coronakrise?
[...]

Diplomatisches Geschick

[...]

Auch in Sachsen gibt es Vorbehalte gegen die Beitragsanhebung. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), der in einer Koalition mit den Grünen und der SPD regiert, forderte weitere kostensenkende Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und „vor Ratifizierung des Staatsvertrags eine belastbare Zusage für eine weitere Gemeinschaftseinrichtung der Anstalten in Mitteldeutschland“. Innerhalb der sächsischen CDU-Landtagsfraktion gibt es ebenfalls Widerstände gegen eine Beitragsanhebung. Grüne und SPD, die Koalitionspartner der CDU in Sachsen, haben sich für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/schwierige-gemengelage.html


Siehe hierzu u.a. auch unter
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...aber nein/doch, die Rundfunkfinanzierung ist gänzlich staatsfern und mitnichten ein Spielball der Medien- und sonstigen Politik ::) :angel:
Wie aber soll ein Kostenbewusstsein erwirkt werden, wenn es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten geben soll?
Und wieso sollten die beitragspflichtigen "Wohnungsbewohner" eine besondere Finanzierungspflicht haben für "medienpolitische Zwecksetzungen" wie z.B. die Ansiedlung von "Gemeinschaftseinrichtungen" der ARD in bestimmten Bundesländern? ???



medienkorrespondenz, 27.05.2020
Schwierige Gemengelage
Debatte um Rundfunkbeitrag:
Sachsen-Anhalt, Sparforderungen und der Corona-Faktor

Von Volker Nünning

Zitat
[...]
Forderungen aus Sachsen-Anhalt
[...]
 Allerdings ist Haseloffs Agieren verfassungsrechtlich problematisch, weil er de facto seine Zustimmung zu der Beitragserhöhung, also seine Unterzeichnung der Staatsvertragsnovelle, insbesondere an Einsparzusagen der Sender knüpft.

Die verfassungsrechtliche Problematik
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem zweiten Gebührenurteil (2007) bekräftigt: „Die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.“ [...]

Wo ist hier was verfassungsrechtlich problematisch? Da hat jemand sicherlich nicht alle Rundfunk-Entscheidungen des BVerfG hinreichend zur Kenntnis genommen?

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30393.msg190390.html#msg190390

mit der Aussage

Zitat
Rn. 151
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen.

Selbstverständlich darf und muß der Gesetzgeber auf die teils gegensätzlichen Belange der Bürger, der Rundfunkbeitragszahler, Rücksicht nehmen, erst recht, wenn diese signalisieren, daß sie ihre Wahlentscheidungen künftig anders gewichten.


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