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Autor Thema: Nr. 2 - 2013 der Widerspruch  (Gelesen 2288 mal)

H
  • Beiträge: 2
Nr. 2 - 2013 der Widerspruch
Autor: 16. Juni 2012, 14:36
beantwortet die jetzt rausgehenden Schreiben am besten mit folgendem Text:

mit Schreiben vom 13.06.2012 teilten Sie mit, dass sich ab 2013 die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte ändert und diese unabhängig von dem tatsächlichen Vorhandensein und der tatsächlichen Nutzung erhoben wird.

Dies ist nach meinem Dafürhalten nicht rechtmäßig. Daher widerspreche ich sämtlichen in Zukunft entstehenden Forderungen vorsorglich.

Für sämtliche anfallenden Gebühren leiste ich bis zur endgültigen rechtlichen Klärung vor dem europäischen Gerichtshof eine Kaution in Höhe der anfallenden Gebühren. Die entsprechenden Zahlungen werden nicht separat deklariert.

Weiterhin teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung meiner Daten nicht einverstanden bin und keine Genehmigung dafür erteile, etwa erteilte Genehmigungen hiermit gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz widerrufe. Der Weitergabe von Daten an Dritte wird ausdrücklich mit Wirkung für die Zukunft widersprochen. Soweit versehentlich in Zukunft eine Genehmigung erteilt wird entspricht dies nicht meinem Willen und wird hiermit ebenfalls mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen



Was hat es damit auf sich?
- Im Fall einer Insolvenz sind Kautionen sicher, Anzahlungen nicht, da Kautionen separat aufzubewahren sind.
- Verzugszinsen ergeben sich nicht, da die Zahlung fristgerecht geleistet wurde.


Übrigens. Im aktuellen Schreiben fehlt (wie immer) die Rechtsbehelfbelehrung...


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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g

gebuehren-igel

Re: Nr. 2 - 2013 der Widerspruch
#1: 16. Juni 2012, 15:29

Übrigens. Im aktuellen Schreiben fehlt (wie immer) die Rechtsbehelfbelehrung...

Was immer du bekommen hast, ist kein Bescheid, gegen den Widerspruch erhoben werden kann. Daher gibt's auch kein Rechtsbehelfsbelehrung. Somit führt deine Antwort zu nichts. Widerspruch einlegen kannst du erst, wenn du einen Beitragsbescheid bekommen hast. Das dürfte frühestens im 2. Quartal 2013 passieren.


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