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Autor Thema: Abmeld. Rundfunkbeitrag bei Wechsel ins Pflegeheim (ehem. Zahler verstorben)  (Gelesen 1741 mal)

G
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

im Fall von Person A gibt es Folgendes zu einer Abmeldung vom Rundfunkbeitrag:

Die ältere Dame Frau X hat ihren Wohnsitz gewechselt und wohnt seit Ende März in einem Pflegeheim.

Im Sekretariat des Pflegeheims hat man die Abmeldung mit der von Frau X benutzten Beitragsnummer mit dem dementsprechenden Formular (Abmeldung vom Rundfunkbeitrag) beim Beitragsservice eingereicht. Es lag eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Beiträge per Lastschrift vor und auf dem Kontoauszug des folgenden Monats gab es eine Abbuchung der Rundfunkbeiträge für die Monate April bis Juni.

In einem Telefonat mit dem Beitragsservice teilte man der Tochter von Frau X mit, dass die Abmeldung nicht erfolgt ist, da die Beitragsnummer auf den Namen des Mannes von Frau X geführt wird.
Der Mann von Frau X ist vor über 20 Jahren gestorben und das Teilnehmerkonto wurde anscheinend weder ab- noch umgemeldet.
Laut Beitragsservice könnte eine Abmeldung der Beitragsnummer des Mannes von Frau X nur mit Nachweis (also in diesem Fall Sterbeurkunde) erfolgen.

Ist das folgende Vorgehen für Frau X möglicherweise problemlos?

> Sterbeurkunde des Mannes einreichen und damit die Abmeldung der Beitragsnummer Ihres toten Mannes beantragen sowie zusätzlich die abgebuchten Beiträge für den Zeitraum April bis Juni zurückfordern.

> Oder könnte Frau X bei diesem Vorgehen eine Beitragsschuldnerin seit dem Tode Ihres Mannes sein, da sie in Ihrer ehemaligen Wohnung ohne eigene Beitragsnummer den Service genutzt hat.


Vielleicht gibt es Ideen oder Anregungen.
Besten Dank.


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Abmeldung vom Rundfunkbeitrag" musste präzisiert werden. Hervorhebungen zur schnelleren Erfassbarkeit. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2020, 10:47 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine "Rückforderung" oder "Erstattung" bereits gezahlter bzw. abgebuchter Beträge ist sehr wahrscheinlich zu müßig. Der fette Hund wird diesen Brocken nur äußerst widerwillig - falls überhaupt - wieder herausrücken.

Ähnlich Betroffene könnten statt dessen unverzüglich, da nur bedingte Zeit möglich, über ihre Bank eine Rückbuchung veranlasst haben, mit welcher meines Wissens/ meiner Erinnerung nach gleichzeitig auch die Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt.

Eine ledigliche Kündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung zum jetzigen Zeitpunkt wäre zwar auch möglich, ändert aber nichts an der bereits erfolgten Abbuchung. Damit wäre also nur weiteres verhindert, nicht aber die aktuelle Zahlung/ Buchung rückabgewickelt.

Bestenfalls haben andere fiktive Betroffene darüber hinaus auch das jeweilige Konto leergeräumt oder aufgelöst, damit dort - aufgrund welcher Umstände auch immer - keinesfalls mehr etwas zu holen ist. Das betrifft in Fällen älterer Menschen ja mitunter nicht nur "Rundfunk", sondern auch andere "ominöse" oder auch weniger ominöse, aber eben fortlaufende Zahlungen, welche sich durch die veränderten Lebensumstände eben auch mal ändern. Natürlich muss man im Blick haben, dass nicht auch etwaige essenzielle Zahlungen davon in Mitleidenschaft gezogen werden, aber dafür kann man ja entsprechend sorgen.

Siehe zu diesem Thema Forum-Suche mit Begriff "rückbuchen" oder "Rückbuchung" - dies liefert u.a. diesen einschlägigen Thread
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7788.0

Hinweis: Man muss mitunter auch bei der Bank etwas hartnäckig bleiben.
Versuch macht klug. Gutes Gelingen dabei!


Jedenfalls dürfte man bei dieser Verfahrensweise eine ganz andere/ bessere Verhandlungsposition ggü. ARD-ZDF-GEZ haben, als wenn diese den abgebuchten Betrag weiterhin haben und mglw. gar noch weiteren Zugriff auf das Konto haben. Weshalb sollten die dann Handlungsbedarf sehen?
Die jahrelange Erfahrung lehrt - leider - dass ARD-ZDF-GEZ "Recht und Gesetz" und erst recht jegliche Moral und Ethik da lassen, wo der Pfeffer wächst, wenn sie nur ihr GELD-GELD-GELD-GELD-GELD bekommen. Das ist so ziemlich alles Bestreben von dieser (Geldverbrennungs-)"Maschine". Soviel zur "Einstimmung" auf die Lage :angel:

Die ansonsten angedachte Vorgehensweise erscheint auf den ersten Blick erst einmal nicht schädlich:
> Sterbeurkunde des Mannes einreichen und damit die Abmeldung der Beitragsnummer Ihres toten Mannes beantragen [...]
denn da ja - für die Wohnung - gezahlt wurde, bestünde nach diesseitigem Verständnis auch kein "Risiko", dass Frau X des verstorbenen Herrn X dann "Beitragsschulden" hätte...
> Oder könnte Frau X bei diesem Vorgehen eine Beitragsschuldnerin seit dem Tode Ihres Mannes sein, da sie in Ihrer ehemaligen Wohnung ohne eigene Beitragsnummer den Service genutzt hat.
...denn die "Schuld" ist ja seit 01.01.2013 eine Gesamtschuld für die gemeinsame Wohnung - und bis 31.12.2012 waren Zweitgeräte im gemeinsamen Haushalt ebenfalls nicht gebührenpflichtig.
Das wäre eine Art "Nullsummenspiel" - selbst unter Beachtung der Verjährungszeiten:
> Beträge des verstorbenen Herrn X ausbuchen ("rückzahlen"?).
> Beträge der Frau X einbuchen ("einzahlen").

Ganz im Gegenteil:
Eventuell ergäbe sich gar noch eine rückwirkende Befreiungsmöglichkeit, falls Frau X z.B. entsprechend geringes Renteneinkommen hatte oder mglw. sogar ergänzende Sozialleistungen bezog...? Einen solchen kostenfreien "Antrag auf rückwirkende Befreiung" z.B. zum 01.01.2013 oder besser noch zum Todestag von Herrn X vor 20 Jahren könnte (sollte?) man - völlig unabhängig von den tatsächlichen finanziellen Umständen - als formlosen Zweizeiler vorsorglich zusätzlich stellen!
Anträge stellen ist immer "schön" - und schafft ein "gutes Verhandlungsklima" mit den Kölner Truppen ;)

Wünsche gedanklich etwas geholfen zu haben - und melde mich ab ins Nachtlager  :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2020, 13:58 von DumbTV«
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S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
In einem Telefonat mit dem Beitragsservice teilte man der Tochter von Frau X mit, dass die Abmeldung nicht erfolgt ist, da die Beitragsnummer auf den Namen des Mannes von Frau X geführt wird.
Hierzu sei noch angemerkt, dass dieses einmal mehr die ganze Unsinnigkeit dieses Systems darstellt. Die Beitragspflicht ist an die Wohnung gebunden, aber die Beitragsnummer wird an Personen gebunden. Das kann einfach nicht funktionieren und es muß zwangsläufig zu Fehlern führen.


Edit DumbTV:
Vorsorglich der Hinweis dies in diesem Thread nicht weiter zu vertiefen und eine Nebendiskussion zu starten sondern bei der eigentlichen Fragestellung zu bleiben. Der genannte Aspekt ist bereits an anderer Stelle im Forum thematisiert. Weitere Beiträge in diesemThread dazu werden ggf. gelöscht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2020, 11:00 von DumbTV«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
  • Beiträge: 1.564
Da kann man nur versuchen Geld zurückzuholen, und zwar soviel wie möglich. Die Vorschreiber haben ja schon die Lastschriftrückbuchung ins Spiel gebracht, also sofort zur Bank!
Das Geld für die letzten 20 Jahre dann auch noch probieren zurückzuholen, wenn der verstorbene Mann der angeblich Zahlungspflichtige war, so hat doch die Witwe damit nichts zu tun und unwissentlich bezahlt, es war also eine Bereicherung von Seiten der Rundfunkanstalt!
Und immer schön an die Intendanz der Rundfunkanstalt schreiben, denn die Schergen in Köln wollen nie Geld rausrücken!


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D
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  • Beiträge: 1.485
Kleine Ergänzung:
Da wohl kein SEPA-Mandat gegeben sein bzw. vorliegen könnte, sind ggf. Beiträge bis zu 13 Monaten durch die betroffene Bank "rückholbar" (Rücklastschrift). Nicht erteilte SEPA Lastschriften können statt 8 Wochen auch bis zu 13 Monaten zurückgebucht werden.

Eine (alte) Lastschrift ist kein SEPA-Mandat!

Und ob beim Übergang von der GEZ auf den Beitragsservice ein gültiges SEPA-Mandat zustande gekommen ist, erscheint zweifelhaft...

Siehe dazu u.a.:
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7788.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg88264.html#msg88264

Lastschrift zurückbuchen lassen vs Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12541.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12541.msg84426.html#msg84426


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

o
  • Beiträge: 1.575
Das Vorgehen des Beitragsservices ist nicht logisch.

Wenn die Beitragsnummer auf den Mann gemeldet ist und er dann verstirbt, ist er nicht mehr zahlungspflichtig.

Wenn die Frau arglos und nach gegenwärtiger Rechtslage auch zu Recht geglaubt hat, sie habe als Gesamtschuldnerin einzustehen, dann kann der Beitragsservice sich nicht damit rausreden, dass der tote Mann eigentlich zahlen müsste.

Meine fiktiven Straßenbewohner sehen sehr wohl, dass die Zahlungen seit dem Umzug ins Pflegeheim zurückzuholen sind, und würden auch eine Klage riskieren.

Denkt man die Logik des Beitragsservices weiter: er sieht keine Gesamtschuldnerschaft (durch welche dann die Witwe einstehen hätten sollen) und bereichert sich am Konto eines toten Menschen. Wenn es ganz blöd kommt, muss der Beitragsservice das geraubte Geld der letzten 20 Jahre zurückzahlen. Mit Zinsen.


Zumal die Wohnung ja anscheinend jetzt leersteht. Das, was sich der Beitragsservice jetzt ausdenkt, ist blanker Unfug. Die Schergen wollen einen wieder drankriegen, der ein  Formular nicht ausgefüllt kriegt. Wie vor einiger Zeit eine Dame doppelt zahlen sollte, weil sie sich beim Umzug nicht eigens abgemeldet hat.





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