Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wohnsitz und Arbeitgeber im Ausland, noch in D angemeldet, Lohnpfändung möglich?  (Gelesen 1278 mal)

F
  • Beiträge: 1
Servus zusammen!

Zusammenfassung der folgenden (natürlich rein hypothetischen) Sonder-Situation:
Person A bekam Festsetzungsbescheid, lebt und arbeitet laengst nicht mehr in D, ist aber noch in D gemeldet bei der vorherigen Adresse und bekam den Festsetzungsbescheid wegen Nachsendeauftrag über einen Monat spaeter ins Ausland zugestellt.

Ausführlich:

Folgende Situation:
Person A bekam einen GEZ-Festsetzungsbescheid von fast 600 EUR für die letzten 3 Jahre GEZ.
Zitat: "Nur wenn Sie diesen offenen Gesagtbetrag unverzüglich zahlen, vermeiden Sie Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage dieses Festsetzungsbescheids."
Doch Person A lebt seit Jahren in einem anderen EU-Land L1 (nicht Deutschland) und arbeitet übers Internet bei einer Firma in einem anderen EU-Land L2. Die Firma hat keinen Sitz in D, nutzt aber eine dt. Buchhalterfirma, um die Lohnbescheinigungen für Person A nach dt. Arbeitsrecht auszurechnen.
Diesen Job fing Person A an, als sie noch in D lebte. Es gilt dt. Arbeitsrecht, und danach wird Einkommenssteuer an das Land abgeführt, wo Person A die Arbeit verrichtet, also am offiziellen Wohnsitz.
Da Person A noch in D bei der alten Adresse gemeldet ist, zahlt Person A also Einkommenssteuer an das dt. Finanzamt, dieses kennt also A's Arbeitgeber, und könnte ihn an die GEZ verraten, auch wenn Person A sich sofort aus D abmeldet.
An der alten dt. Adresse gibt's nichts zu pfaenden, denn dort wohnt jetzt jemand anders zur Miete.
Es besteht ein Nachsendeauftrag bei der Post von der alten Adresse zur neuen in Land L1, dadurch kam der Festsetzungsbescheid einen Monat und 2 Tage nach dem Datum, welches drauf steht, bei Person A an.
Der Lohn wird immer von der Firma in Land L2 auf ein Konto von Person A, welches sich nicht in D, sondern in einem anderen EU-Land L3 befindet, monatlich überwiesen. (Person A hat kein Guthaben mehr auf Konten in D.)

Fragen:
0. Da der Brief über einen Monat zu spaet ankam, ist die 1-Monatsfrist vorbei, also ist es jetzt ein vollstreckbarer Titel, richtig?
1. Wird das Finanzamt die Kontaktdaten des Arbeitgebers an die GEZ verraten?
2. Wie durchsetzbar ist die GEZ-Lohnpfaendung, da der Arbeitgeber im Ausland (aber in der EU) seinen Sitz hat?
3. Der Arbeitgeber würde sich evtl. weigern, die Lohnpfeendung durchzuführen, wenn die Firma selbst keine Konsequenzen zu befürchten haette. Welche Konsequenzen haette die Firma zu befürchten, wenn sie sich weigert?
4. Wenn die Firma sich weigert, wird die GEZ versuchen, das Konto von Person A in Land L3 zu pfaenden. Wird die Bank im EU-Land L3 diese Pfaendung durchführen?
5. Die GEZ kann alle Konten (incl. Auslandskonten) von Person A irgendwo erfragen, wegen dem internationalen Bankenaustausch, richtig? Es würde also nichts bringen, neue Konten in anderen Laendern zu eröffnen?
6. Eine sofortige (oder schon passierte) Abmeldung des dt. Wohnsitzes würde an der Situation nichts aendern, richtig?
Eine Abmeldung aus D haette dann auch vorher nichts gebracht, da Person A den Job anfing, als sie noch in D lebte, also der Arbeitgeber sowieso dem dt. Finanzamt bekannt ist, richtig?

Vor Jahren (vor diesem Job, aber überlappend mit dem Zeitraum im Festsetzungsbescheid) war Person A arbeitslos (ALG 2) und hat dadurch einen Zettel bekommen, der Person A für 6 Monate von der GEZ befreit, hat diesen Zettel aber noch nicht eingereicht, da damals noch keine Zahlungsaufforderungen kamen und da Person A sich danach für die GEZ totstellen wollte (Thomas Müller Methode: Briefe ungeöffnet zurückgehen lassen).

Folgende Ideen hat Person A als Reaktion auf den Festsetzungsbescheid:
I1. Bei der GEZ anrufen, und so tun, als waere kein Brief angekommen (sollen die doch mal die Zustellung in L1 nachweisen). Bringt das was? Oder gehen die davon aus, da er nicht zurück kam, dass er erfolgreich an die dt. Adresse zugestellt wurde?
I2. Zur Reduktion des Betrags im Festsetzungsbescheid noch die alte ALG2-Befreiung einreichen. Bringt das noch was, da der Betrag im Festsetzungsbescheid ja schon vollstreckbarer Titel ist, also unveraenderbar?
I3. Den Mietvertrag aus L1 vorlegen, der beweist, dass Person A dort seit Jahren Mieter ist.

Zitat: "Aus aktuellen Urteilen kann noch erwähnt werden, dass eine Person, die in Deutschland gemeldet ist, aber im Ausland lebt, nicht zwangsweise einen Rundfunkbeitrag entrichten muss, wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass diese Person nicht in Deutschland wohnt, bzw. kein Wohnungsinhaber ist."

Fragen hierzu:
7. Wann ist der Nachweis "plausibel genug", sodass die GEZ ihn akzeptiert? Wenn nur der Mietvertrag im Ausland eingereicht wird, könnte die GEZ weiterhin behaupten, Person A würde noch an der alten Adresse in D leben. Person A hat zwar eine Auszugsbescheinigung für die alte Wohnung in D, aber die ist von letztem Sommer, da Person A übergangsweise den Mietvertrag der alten Wohnung noch weiter laufen gelassen hatte, sich aber nicht mehr dort aufhielt. Also die GEZ könnte es so deuten, dass Person A erst letzten Sommer aus D weggezogen waere, obwohl der Mietvertrag in L1 schon Jahre früher begann und sich Person A seitdem nur in L1 aufhielt. Person A hat außer dem Mietvertrag aus L1 keine anderen Nachweise. Die Miete und Nebenkosten werden in Bar jeden Monat direkt dem Vermieter übergeben (in Land L1 ist das noch so), die Nebenkostenrechnung ist buchstaeblich ein kleiner handgeschriebener Notiz-Zettel, den der Vermieter an Person A übergibt, nachdem er jeden Monat die Zaehlerstaende abgelesen hat, und Person A hat diese Zettel nie aufgehoben. Person A hat auch keinen Festnetz-Internet-Anschluss, sondern nur eine Internet-SIM-Karte aus einem anderen Land L4, die EU-weit gilt, und der Vertragsabschluss dafür lief auf die D Adresse.
Person A hat also leider keine einreich-baren Nebenkostenrechnungen für den Wohnsitz in L1, lebt aber wirklich dort und könnte Kassenbons vom lokalen Supermarkt von vielen vergangenen Monaten als Beweis vorlegen, notfalls auch Kreditkarten-Kontoauszüge fürs Tanken dort. Die Frage ist, welchen Auslands-Wohnsitz-Beweis will die GEZ sehen, was wird akzeptiert, und was nicht?
8. Und wie soll Person A genau nachweisen, dass sie kein Wohnungsinhaber in D ist und auch vor letztem Sommer schon nicht mehr in D gelebt hat (obwohl der alte Mietvertrag noch bis Sommer lief)?

Bonus-Fragen:
9. Wenn Person A der GEZ glaubhaft mitteilt, dass sie laengst nicht mehr in D wohnt, wird die GEZ es dann an das Einwohnermeldeamt verraten, sodass Person A zwangsabgemeldet wird?
10. Müsste Person A dann noch ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz zahlen? (Ist ja ne Ordnungswidrigkeit.) Und bei Nicht-Zahlung wird nochmal der Lohn dafür gepfaendet?
11. Würde Person A im Falle einer rückwirkenden Wohnsitz-Zwangsabmeldung die Einkommenssteuer der letzten Jahre vom Fiskus zurück bekommen (sie wurde ja dann an das falsche Land abgeführt)?
12. Könnte die dt. Buchhalterfirma, die der Arbeitgeber nutzt, um Lohnbescheinigungen für Person A auszurechnen, als Angriffsvektor für die Lohnpfaendung genutzt werden? Also wenn der Arbeitgeber sich weigern würde zu pfaenden, könnte diese Buchhalterfirma von den Vollstreckern kontaktiert werden, um den Arbeitgeber unter Druck setzen, indem sie sagt, wenn der Arbeitgeber die Lohnpfaendung nicht macht, kündigt die Buchhalterfirma den Vertrag zwischen beiden Firmen?
13. Erhöht sich das Risiko, in irgendeiner Weise gepfaendet zu werden, wenn die GEZ die wahre Wohnsitz-Adresse von Person A in L1 kennt? Könnte die GEZ dann den Vollstreckungstitel an die Behörden des Landes L1 weiterleiten, die daraufhin Person A aufsuchen und ihr Eigentum direkt vor Ort pfaenden, bzw. könnte Person A dadurch in Erzwingungshaft in L1 kommen? (Waere das ein internationaler Haftbefehl?)
14. Wenn die Lohnpfaendung nicht gelingt, könnte Person A beim naechsten Verwandten-Besuch in D verhaftet & gepfaendet werden? (Verjaehrung erst nach 30 Jahren?)

Alternative Reaktions-Ideen:
I4. Auslands-Umzug verschweigen und stattdessen einen fiktiven Umzug innerhalb D's der GEZ mitteilen, also diese Methode: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html
Bringt wahrscheinlich nichts (?), die gleichen ja mit dem Einwohnermeldeamt ab. Und selbst wenn, würde es die Lohnpfaendung nicht verhindern, denn das Finanzamt wird den Arbeitgeber nennen?
I5. Gar nicht die GEZ anrufen, sondern weiter tot stellen. Dann würde Lohnpfaendung auf jeden Fall passieren?
I6. Auslands-Umzug verschweigen und stattdessen behaupten, schon seit Jahren bei Verwandten in D zu wohnen, die die ganze Zeit über brav GEZ gezahlt haben. Würde das funktionieren, wenn die rückwirkend eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen? Oder welche Beweise waeren hierfür nötig? Oder würde es sogar ausreichen, wenn sie eine nicht-rückwirkende Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, als ob Person A jetzt einzieht. Würde die GEZ dann die Schulden der Vergangenheit für Person A streichen? Oder blieben die Schulden erhalten und müssten dann die Verwandten sogar befürchten, dass ihr eigenes Eigentum ab dann gepfaendet werden kann, da es Teil des Haushalts des Schuldners ist? (Diese Befürchtung haelt sie davon ab, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.)

Welche Strategie würdet ihr Person A empfehlen? :)
Person A hat keine Rechtsschutzversicherung und möchte sich nicht durch alle Instanzen klagen, sondern hauptsaechlich die Lohnpfaendung verhindern, aber ohne in D zwangs-abgemeldet zu werden, wenn möglich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2020, 22:47 von Markus KA«

 
Nach oben