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Autor Thema: Livestreams von Künstlern - Dürfen die das?  (Gelesen 1107 mal)

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Livestreams von Künstlern - Dürfen die das?
Autor: 23. März 2020, 14:43
Süddeutsche Zeitung, 20.03.2020
Livestreams von Künstlern
Dürfen die das?
In der Corona-Krise spielen Pianisten Twitter-Konzerte und Autorinnen halten Online-Lesungen ab. Medienrechtlich waren solche Livestreams bislang heikel - das sorgte vor allem bei Gamern für Ärger. Was sich nun ändert.
Von Benedikt Frank

Zitat
[...] Die Anfragen von Autorinnen und Autoren, die mitmachen oder selbst streamen wollen, werden nun immer mehr. Die Kulturszene entdeckt gerade den Livestream als virtuellen Auftrittsort: [...]

Es mag kleinlich sein, das in der aktuellen Situation zu fragen, aber: Dürfen die das? Die Krise konfrontiert die breite Masse mit einem Problem der deutschen Mediengesetze, das bisher eher in Nischen für Ärger sorgte. "Aktuell dürften tatsächlich viele Live-Streams dem klassischen Rundfunk ähneln", schreibt der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke auf Nachfrage: "Insofern wäre bei zahlreichen Live-Streams durchaus an eine Sendelizenz zu denken."

Noch am Montag konnten die Medienanstalten, die für die Rundfunkaufsicht zuständig sind, auf Nachfrage keine konkrete Antwort geben, wie sie mit den Kulturstreamern umzugehen gedenken. Nun setzen sie die Lizenzpflicht von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie von Bildungsangeboten vorerst bis zum 19. April aus. Einfach los streamen darf man allerdings auch weiterhin nicht. Die Medienanstalten erklären, ab wann ein Stream Rundfunk ist: "Handelt es sich um lineare, also zeitgleich ausgestrahlte Bewegtbildangebote, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind und im Rahmen eines Sendeplans verbreitet werden", heißt es auf ihrer gemeinsamen Website: "dann sind sie wie Fernsehen zu behandeln und bedürfen einer Zulassung." Wer Videos nur zum späteren Abruf anbietet, ist also nicht betroffen. [...]

Weiterlesen unter
https://www.sueddeutsche.de/medien/livestreams-rechtlich-kultur-corona-1.4852797



dwdl.de, 20.03.2020
Corona-Krise
Medienhüter wollen pragmatische Lösung bei Livestreams
Die Medienanstalten wollen ein vereinfachtes Anzeigeverfahren von Livestreams ermöglichen, weil diese zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Teilhabe während der Corona-Krise dienen. Das ist das Ergebnis der Direktorenkonferenz.
von Alexander Krei

Zitat
[...]
Ab sofort und zunächst bis zum 19. April wollen die Landesmedienanstalten sicherstellen, dass derartige Streams ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können, teilten die Medienhüter am Freitag mit. Dabei müssten jedoch die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen hätten verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.dwdl.de/nachrichten/76814/medienhueter_wollen_pragmatische_loesung_bei_livestreams/


Siehe und berücksichtige dazu bitte auch
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573
Prof. Dr. H. Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html

Urteil OVG Berlin: Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30696.0

Urteil des VG Berlin: Streaming-Kanäle von Springer sind Rundfunk (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32385.0

Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0


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S
  • Beiträge: 1.129
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wenn wir derzeit gegen Abend zum westlichen Himmel hochschauen, können wir dort einen sehr hellen "Stern" erblicken. Astronomiekundige werden sicherlich wissen, dass es sich bei Sternen um weit entfernte Sonnen handelt, und dass dieser sehr helle "Stern" die Venus ist. Weiterhin dürfte bekannt sein, dass die Venus einer der Planeten unseres Sonnensystems ist, also eben kein "Stern". Oder anders ausgedrückt, keine Sonne.

Ich glaube auch nicht, dass die Venus für sich das Recht beanspruchen würde, eine Sonne zu sein, nur weil sie optisch vielleicht diesen Eindruck erwecken könnte.
Und noch weniger glaube ich, dass es rechtlich legitim ist, aus der Venus einfach etwas zu machen, was sie nicht ist. Die Venus hätte nicht einmal die theoretische Möglichkeit eine Sonne zu sein, selbst wenn sie es wollte.


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(Mulder)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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