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Autor Thema: Tierseuchenkasse TSK - Datenweitergabe? Hinweise? Rechtsgrundlagen? Erfahrungen?  (Gelesen 1474 mal)

e
  • Beiträge: 25
Folgendes Szenario:

Ein wie auch immer motivierter virtueller Beitragsmuffel - möge er Landwirt von Beruf sein und vor einigen Jahren die Tierhaltung aufgegeben haben - wird von einer wie auch immer beliehenen "Beitragsservice" mit einer Zwangsanmeldung beglückt.

Auf dem Formular finde er neben einem Adressfeld die Buchstabenfolge "TSK".
Als ehemaliger Tierhalter könnte er das jetzt mit "Tierseuchenkasse" assozieren, in dem Sinne wie so was hier:

 https://www.btsk.de/Impressum/Herausgeber
Zitat
Bayerische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hausanschrift: Arabellastr. 29, 81925 München
Postanschrift: Postfach 81 02 60, 81902 München
Geschäftsführung:
Dr. Michael Köstler, Geschäftsführer
Dr. Ellen Koch, Stellvertretende Geschäftsführerin
Rechtsaufsicht
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München

Wer immer auch nach Adressen von Tierhaltern sucht, würde womöglich im Datenbestand dieser Behörde eine willkommene Fundgrube sehen.

Gbit es vielleicht auch reale Beitragsmuffel, die das Kürzel "TSK" auf ihrem Schriftverkehr finden?
Gibt es vielleicht sogar eine Rechtsgrundlage, nach der diese Daten legal und unter Ignoranz einer DSGVO amhtshelfend diffundieren dürfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Februar 2020, 20:43 von Bürger«

a
  • Beiträge: 18
Mein persönlicher Daten-Mafia Favorit ist die "Deutsche Post Direkt"
Wo immer ich auch "Auskunft und Widerruf der Datennutzung" fordere, kommt z.B. bei Otto-Versand, Geers, usw. der Hinweis auf oben genannte Post Direkt, die ohne jegliche Einwilligung des Bürgers mit Daten Kasse macht!

siehe auch hier:
https://www.test.de/Adresshandel-Im-Netz-der-Datenhaendler-1714282-2714282/


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e
  • Beiträge: 25
Mein persönlicher Daten-Mafia Favorit ist die "Deutsche Post Direkt"

Ah, interessant.
Angenommen, ein Beitragsmuffel würde bei der Tierseuchenkasse um Datenoffenlegung bitten und dabei feststellen, daß diese keinen Anlaß zur Vermutung gibt, Daten an einen Beitragsservice weiter gegeben zu haben.
Er könnte dann wohl vermuten, daß eine "Deutsche Post Direkt" oder auch ein anderer Versanddienstleister als Adressquelle für den Beitragsservice in Frage käme.

Da könnte unser Beitragsmuffel doch glatt versucht sein, eine vollständige Offenlegung der Daten bei Beitragsservice und Rundfunkanstalt zu begehren  >:D


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  • Beiträge: 18
Guten Abend!

Habe Antwort über diese Adresse hier erhalten:

https://selbstauskunft.net/unternehmen

Dort steht ein bereits vorgefertigter Text, der entsprechend der angehakten Auswahl automatisch versendet wird und ich habe bereits von zwei Firmen die Bestätigung der Löschung bekommen.

Hier der Text:
Zitat
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlange ich hiermit Auskunft darüber, ob bei Ihnen personenbezogene Daten über mich gespeichert sind.

Falls dies der Fall ist, verlange ich Auskunft über die Informationen nach Artikel 15, Absätze 1 und 2 DSGVO.

Bitte stellen Sie mir die gewünschten Informationen gemäß Artikel 12 Absatz 3 DSGVO innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Antrags zur Verfügung.

Bei Nichtbeachtung meiner Forderung werde ich mich an eine Datenschutzbehörde wenden. Zudem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor, die auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Artikel 82 DSGVO umfassen.

Mit freundlichen Grüßen
...

Die Tierseuchenkasse ist leider nicht enthalten, aber evtl. kann man über den Link: "Vermissen Sie ein Unternehmen?" nachfragen?

Aber die üblichen Verdächtigen sind zumindest dabei:
https://selbstauskunft.net/unternehmen/68-beitragsservice   >:D

Wäre da aber vorsichtig nachzufragen - die machen glatt 'ne Direktanmeldung daraus!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2020, 23:23 von Bürger«

e
  • Beiträge: 25
Ein Beitragsmuffel könnte einfach irgendwo auf der Seite (Impressum?)  eine email-Adresse datenschutz@btsk.de gefunden haben.
Wozu also Papier und Porto verschwenden?
Wenn die TSK kein schlechtes Gewissen hat, könnte sie ja auch auf eine email reagieren.
.... soll schon tatsächlich so passiert sein....

Interessant wäre es nun vielleicht, diese Auskunft neben den Datenbestand des Beitragsservice zu legen.
Wenn man einen solchen denn hätte....
Ob ein einfaches Verwaltungsgerichtsverfahren da wohl ausreicht?
Ein Widerspruch mit Antrag auf Aktenoffenlegung zur Begründung jedenfalls mag da wohl nicht immer reichen.
Beitragsmuffel könnte neugierig bleiben....


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