@unGEZahlt
Evt. ist der von Dir genannte Herr Robra einer der wenigen Leute, die die Entscheidung des BVerfG wirklich begriffen haben? Bspw. auch mit Blick auf Rn. 143 zur Einhaltepflicht des europäischen Rahmens und den Entscheidungen des EuGH, bspw. zur Einhaltepflicht des Art. 10 EMRK im Bereich Rundfunk gemäß C-260/89, Rn. 41?
Das spätere Preussen hätte es so nicht gegeben, wenn es nicht schon vorher die im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt an die von Kaiser Friedrich Barbarossa an die Askanier verliehene Altmark gegeben hätte, aus der sich die Mark Brandenburg mit seinen durchaus nicht immer einfachen, weil störrischen Bewohnern entwickelte, mit der die das spätere Preussen begründenden Hohenzollern von Kaiser Karl IV nach offiziellem Erlöschen der Askanier beliehen worden sind.
An "Recht" orientiert, (Hinweis: nicht "rechts"), waren Bewohner der Mark Brandenburger schon immer; immerhin steht die "Goldene Bulle" als reichsübergreifendes Rechtswerk Kaiser Karl IV. möglicherweise, jedweder Buntschuh-Diskussion zum Trotz, für das "Gold" in der Nationalflagge des Bundes und damit für das "Recht" neben "Einigkeit" und "Freiheit".
Ist es nicht folgerichtlich, daß jemand aus Sachsen-Anhalt auch gerade dafür dann einsteht?
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;